Vermieter Rechtsschutz

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Vermieter Rechtsschutz

Rund 190.000 Mal treffen sich Mieter und Vermieter vor Gericht – und das jährlich. Der Grund: Streitigkeiten aus dem Mietvertrag. Der Mieterbund verzeichnet zwar seit vielen Jahren einen Rückgang der Rechtsstreite, allerdings könnten steigende Nebenkosten und die allgegenwärtige Knappheit an Wohnraum diesen Trend schon bald wieder umkehren. Ein Grund mehr also, sich einmal über die Leistungen des Vermieter Rechtsschutzes zu informieren. 

Was ist ein Vermieterrechtsschutz?

Mit einer Vermieterrechtsschutzversicherung sichert sich der Vermieter gegen das Kostenrisiko von rechtlichen Streitigkeiten aus privaten oder gewerblichen Mietverhältnissen ab. Hierbei ist es unerheblich, ob sich der Eigentümer einer vermieteten Wohnung oder Gewerbefläche mit der Mietpartei direkt oder dem beauftragten Hausverwalter, bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft streitet. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt für den Vermieter bis zur Höhe der Deckungssumme die gerichtlichen und die außergerichtlichen Kosten für:

  • Rechtsanwälte.
  • Gerichtsgebühren.
  • Sachverständigenhonorare.
  • Räumungen ( Zwangsvollstreckungen ).

Leistungsstarke Tarife bieten ihren Versicherten eine telefonische Rechtsberatung, Anwaltsempfehlung, Mediationsleistungen und einen elektronischen Bonitäts-Check für neue Mietverhältnisse.

Welche Fälle beschäftigen die Gerichte?

Schimmel in der Wohnung, fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen, Mietausfälle, Eigenbedarf und nicht gezahlte Kautionen führen regelmäßig zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Mietparteien. Das statistische Bundesamt hat im Frühjahr 2023 ein Ranking der häufigsten Streitfälle herausgegeben. Mehr als die Hälfte aller Rechtsstreite haben Vertragsverletzungen, Mietkaution oder Nebenkostenabrechnungen als Ursache.

Beispiele für mögliche Konflikte

Ein Streit ist unvermeidbar, weil der Mieter seit Monaten keine Miete und keine Betriebskosten überweist. Der Eigentümer der Wohneinheit muss kündigen – ihm bleibt nur der Gang zum Anwalt. Für die Räumung der Mietwohnung muss der Vermieter einen Gerichtskostenvorschuss in vierstelliger Höhe verauslagen.

Ein Mieter beschwert sich über die Höhe der Nebenkostenabrechnung. Er wirft dem Vermieter vor, die Verteilungsschlüssel nicht korrekt eingehalten zu haben und weigert sich, die Nachzahlung zu akzeptieren.

Die Kundenparkplätze eines vermieteten Ladenlokals werden immer wieder durch andere Hausbewohner belegt. Hierdurch droht Ärger mit dem Hauptmieter ( Inhaber des Ladengeschäfts ) der Immobilie.

Nach Auszug aus der Mietwohnung behält der Vermieter die Kaution aufgrund diverser Schäden an der Mietsache ein. Die ehemalige Mietpartei hingehen besteht auf Zahlung und zieht vor Gericht.

Warum ist ein Vermieterrechtsschutz sinnvoll?

Das Streitpotenzial rund um die vermietete Immobilie ist erheblich – dies zeigt schon allein die Vielzahl der Rechtsstreite vor deutschen Gerichten. Hinzu kommt, dass Vermieter ohnehin finanziell stark belastet werden, beispielsweise durch: Instandsetzungen, energetische Modernisierungen und auch das so genannte Mietausfallwagnis. Zudem sind Vermieter – als juristische Laien – mit den unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen schlichtweg überfordert. Der Wunsch nach Versicherungsschutz rund um das Mietverhältnis ist also absolut nachvollziehbar.

1. Deckungslücke Eigentums-, Miet- und Pachtrechtsschutz

In vielen Privatrechtsschutzversicherungen und in Firmenrechtsschutzversicherungen ist der Baustein „Eigentums-, Miet- und Pachtrechtsschutz“ enthalten. Über einen solchen Vertrag sind allerdings nur Streitigkeiten der selbstgenutzten Wohn- oder Gewerbeeinheit abgesichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Eigentum oder um ein angemietetes Objekt handelt.

Für Versicherungsschutz von vermieteten Objekten ist immer und grundsätzlich der Vermieterrechtsschutz erforderlich.

2. Unterschiedliche Interessen von Mieter & Vermieter

Bei der Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen prallen unterschiedliche Interessen aufeinander. Die eine Partei wünscht sich bezahlbaren Wohnraum und ein ansprechendes soziales Umfeld als neues Zuhause. Für die andere Partei ist die vermietete Immobilie eine Wertanlage, die im Wert erhalten und gesteigert werden soll und einen monatlichen Cashflow generiert.

Vielleicht hat der private oder gewerbliche Mieter bei seinem Versicherer den oben beschriebenen Eigentums-, Miet- und Pachtrechtsschutz abgeschlossen. Als Pendant hierzu benötigt der Vermieter den Vermieter-Rechtsschutz. 

3. Kein Kostenschutz über Verbände

Interessenverbände für Haus- und Wohnungseigentümer bieten ihren Mitgliedern außergerichtliche Beratungsangebote – Gerichtskosten werden allerdings nicht übernommen.

4. Kostenrisiko Zwangsräumung

Bevor der Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung einer Immobilie durchführt, ist durch den Vermieter ein entsprechender Vorschuss auf die Kosten in die Gerichtskasse einzuzahlen. Diese Kosten werden von der Vermieterrechtsschutzversicherung übernommen.

Einer Räumung vorausgegangen sind meistens die Mietrückstände der Bewohner ( Mietnomaden ), welche die Wohnung häufig vermüllt und vernachlässigt zurücklassen. Schäden an der Mietwohnung und der Zahlungsausfall selbst werden von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen.

5. Individuelle Vertragsgestaltung bei Gewerbe-Mietverträgen

In Mietverträgen über Gewerbeflächen werden auf Wunsch der Mietparteien oftmals sehr individuelle Absprachen vereinbart. Aus diesem Grund sind solche Verträge deutlich umfangreicher. Im Unterschied zu Mietverträgen über Wohnraum enthalten sie zudem nicht die für Mieter üblichen Schutzvorschriften. Gewerbemietverträge enthalten beispielsweise Vereinbarungen zu:

  • Zukünftigen Anpassungen des Mietzinses ( z.B. gekoppelt an indexierte Preissteigerungen ).
  • Anbringungen und Unterhaltung von Werbeanlagen ( Leuchtreklame, etc. ).
  • Klauseln zum Wettbewerb.
  • Laufzeiten und Optionen auf Verlängerung des Mietverhältnisses.
  • Umgang mit Renovierungen / baulichen Veränderungen in den Mieträumen.
  • Übernahme von Inventar zum Ende des Mietvertrages.

Im Ergebnis lässt sich sagen: „Viel individueller Vertragsinhalt = viel Potenzial für Streit!“

Was ist beim Abschluss zu beachten?

Vor Abschluss einer Vermieterrechtsschutzversicherung stellt sich der Vermieter häufig noch folgende Fragen zum Umfang des Versicherungsschutzes und zur Vertragsgestaltung:

Welche Wartezeiten hat der Rechtsschutz für Vermieter?

Wer heute einen Vermieterrechtsschutz abschließen möchte, hat eine generelle Wartezeit von 3 Monaten ( wie bei anderen Rechtsschutzversicherungen auch ).Versicherungsfälle, die vorvertraglich oder während der Wartezeit eintreten, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Möchte der Vermieter seinem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, besteht der Versicherer oftmals auf eine verlängerte Wartezeit von 12 Monaten.

Für wie viele Objekte kann der Vermieterrechtsschutz abgeschlossen werden?

Die Rechtsschutzversicherung für Vermietung kann für einzelne Einheiten und für das gesamte Immobilien-Portfolio abgeschlossen werden. Besitzt der Vermieter mehrere Wohneinheiten unter einer Anschrift, müssen alle Wohneinheiten unter dieser Anschrift versichert werden. Hierdurch erreicht der Rechtsschutzversicherer, dass ihm nicht nur ein einzelnes, schlechtes Risiko angetragen wird.

Ist der Vermieterrechtsschutz als Einzelvertrag abschließbar?

Eine Vermieterrechtsschutzversicherung lässt sich einzeln oder als Baustein zu einem privaten oder gewerblichen Rechtsschutz abschließen.

Können die Kosten beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden?

Die Versicherungsbeiträge zum Vermieterrechtsschutz können steuerlich absetzbar – sie reduzieren die Einnahmen aus „Vermietung & Verpachtung“. Allerdings sind die Kosten nich umlagefähig bei den Nebenkosten, weil der Rechtsschutz ausschließlich dem versicherten Interesse des Vermieters dient.

Welche Vertragslaufzeiten sind wählbar?

Beim Vermieter-Rechtsschutz sind Laufzeiten von ein bis drei Jahren möglich. Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt werden.

Was kostet der Vermieterrechtsschutz?

Der Beitrag für die Rechtsschutzversicherung ist von mehreren Faktoren abhängig. Bei Wohneinheiten kalkulieren die Rechtsschutzversicherer üblicherweise mit Stückbeiträgen und bei gewerblichen Vermietungen nach dem Bruttojahresmietwert. Aber auch hier lässt sich in einigen Fällen Geld sparen – wie die nachstehenden Tipps zeigen…

4 Tipps für einen günstigen Beitrag

1. Tarife mit Selbstbeteiligung wählen

Die Auswahl einer Selbstbeteiligung ( SB ) in Höhe von 150 Euro / 250 Euro senkt den Beitrag erheblich. Hier gilt der Grundsatz: Den Versicherungsbeitrag zahlt der Kunde wiederkehrend, die SB nur im Streitfall. Die vertragliche SB fällt übrigens bei der Nutzung der telefonischen Rechtsberatung ( Anwalts-Hotline ) nicht an.

2. Versicherungsschutz einschränken

Bei günstigeren Tarifen übernimmt der Versicherer nur die Kosten für das gerichtliche Verfahren. Hierdurch lässt sich der Beitrag erheblich senken. Sinnvoll ist dieser Schritt nur, wenn die außergerichtliche Beratung durch die Mitgliedschaft in einem Verein für Haus- und Wohnungseigentümer oder durch einen hauseigenen Anwalt sichergestellt ist. 

3. Laufzeit & Zahlungsweise optimieren

Wer einer jährliche Beitragszahlung mit einer dreijährigen Vertragslaufzeit kombiniert, zahlt weniger.

4. Beitragsrückvergütung nutzen

Bei hohen ( mindestens vierstelligen ) Jahresbeiträgen lassen sich schadenabhänigige Rückvergütungsvereinbarungen verhandeln. Bei einem geringen Schaden- und Leistungsaufwand erstattet der Versicherer einen Teil der gezahlten Beiträge. 

Welche Versicherungen sind für den Vermieter ebenfalls wichtig? 

Abgerundet wird der Versicherungsschutz durch die nachstehend genannten Police. Die Versicherungsbeiträge hierfür sind auf den Mieter umlagefähig und außerdem steuerlich absetzbar.

Wohngebäudeversicherung

Diese trägt die schadenbedingten Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau des Gebäudes nach einem Sachschaden. Zu den versicherten Gefahren zählen: Feuer ( incl. Überspannungsschäden und Explosion ), Leitungswasser- und Rohrbruchschäden, Sturm- und Hagelereignisse, sowie Naturgefahren ( Elementarschäden ).

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz tritt für den Versicherungsnehmer ein, wenn dieser mit Schadenersatzansprüchen Dritter konfrontiert wird. Die Haftpflichtversicherung übernimmt hierbei Personen- und Sachschäden, die beispielsweise aus der mangelnden Instandhaltung des Gebäudes und seiner Anlagenoder aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten resultieren.

Ist auf dem Grundstück ein Heiz-Öltank vorhanden, ist außerdem eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung unerlässlich. Die Haftpflichtversicherung reguliert den bei Austritt von Heizöl verursachten Umweltschaden. 

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Zahlungsausfallversicherung für Unternehmen

Zahlungsausfallversicherung für Unternehmen

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Zahlungsausfallversicherung für Unternehmen

Es geht um sehr viel Geld: Jedes Jahr gewähren deutsche Unternehmen ihren Kunden Kredite in Höhe von rund 300 Milliarden Euro ( Quelle: Euler Hermes ). Industrie, kleine und mittelständische Betriebe haben aber keineswegs das Bankgeschäft für sich entdeckt, vielmehr handelt es sich um Forderungen aus gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen. Das Risiko eines Zahlungsausfalls ist erheblich – aus diesem Grund bieten Kreditversicherer ihrer gewerblichen Kundschaft eine Zahlungsausfallversicherung an. Diese spezielle Versicherung greift bei einem Forderungsausfall und wird landläufig auch als Warenkreditversicherung ( WKV ) bezeichnet.

Warum ist eine Zahlungsausfallversicherung sinnvoll?

In dem Moment, in dem ein Kunde von einem Unternehmen eine Lieferung oder eine Leistung gegen Rechnung erhält, gewährt das Unternehmen ( Gläubiger ) seinem Kunden ( Schuldner ) einen Kredit. Vergleichbar ist dieses Szenario mit der Gewährung eines Darlehens, bei welchem die Bank als Gläubiger und der Kunde als Kreditnehmer auftritt.

Solange die Rechnung nicht bezahlt ist, belastet die offene Forderung die eigene Liquidität des Unternehmers, der somit das wirtschaftliche Risiko seines Kunden übernimmt. Immer wieder kommt es vor, dass Kunden die gewährten Zahlungsziele überschreiten oder es aufgrund schlechter Bonität des Abnehmers zu einem Zahlungsausfall kommt.

Vor diesem Risiko schützt die sog. Warenkreditversicherung. Diese Police versichert dem Versicherungsnehmer seine Forderungen, z.B. aus Warenlieferungen gegenüber Kunden gegen Forderungsausfall.

Schutz vor Forderungsausfall absichern

Wie wichtig dieser Versicherungsschutz ist, zeigt ein nüchterner Blick auf die Statistik. So verzeichnet das Statistische Bundesamt im ersten Halbjahr 2018 insgesamt 9.968 Unternehmensinsolvenzen. In absoluten Zahlen sind dies rund 2,5 % weniger, als im Vorjahreszeitraum. Allerdings sind die Forderungen der Gläubiger mit etwa 13,1 Milliarden Euro rund 40 % höher, als im Jahr 2017. Die Baubranche trifft es – trotz guter Konjunktur – besonders hart, denn hier gingen circa 1.700 Betriebe in die Insolvenz. ( Quelle: Statistisches Bundesamt ).

Forderungen der Gläubiger aus Unternehmensinsolvenzen in 2017 - 9,4 Mrd. €
Forderungen der Gläubiger aus Unternehmensinsolvenzen in 2018 - 13,1 Mrd. €

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Wofür leistet eine Warenkreditversicherung?

Die Angebote der Kreditversicherungen richten sich an gewerbliche Versicherungsnehmer. In der Police einer Warenkreditversicherung ist der Schutz vor Forderungsausfall versichert.

Die Leistungen der Warenkreditversicherung im Überblick

Überprüfung der Bonität (bei neuen Kunden und laufenden Geschäftsbeziehungen).

Verläuft die Bonitätsprüfung negativ, sollte der Versicherungsnehmer nur gegen Vorkasse liefern. Diese Leistung ist vergleichbar mit dem Online-Service von, z.B. Creditreform.

Inkassoservice als Dienstleistung

Bleibt eine Zahlung aus, kümmert sich der Kreditversicherer um das Inkasso.

Ersatz des Schadens

Kann die offene Zahlung nicht hereingeholt werden, leistet die Versicherung die vertraglich vereinbarte Entschädigung. Erfahrungsgemäß verbleibt eine Selbstbeteiligung von 20 – 30 % der Summe beim Versicherungsnehmer.

Einige Anbieter versprechen eine schnelle Entschädigung schon beim sog. Nichtzahlungstatbestand. Der Nichtzahlungstatbestand ist gegeben, wenn die versicherte Forderung nicht innerhalb der vereinbarten Frist eingezogen werden konnte. Diese Frist beträgt in der Regel 2 Monate und beginnt mit Ablauf der ursprünglichen Fälligkeit ( also dem Zeitpunkt, zu welchem der Rechnungsbetrag spätestens zu entrichten war ).

Ein solcher Vertrag bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen erhebliche Vorteile, denn diese können einen Ausfall möglicherweise nicht so ohne weiteres verkraften. Im Fall des Nichtzahlungstatbestandes muss zudem nicht der Ausgang eines möglichen Gerichtsverfahrens ( Insolvenz ) abgewartet werden, was die Zeit des Zahlungsverzugs nur verlängern und die Liquidität des Versicherungsnehmers unnötig belasten würde.

Welche Risiken lassen sich durch die Versicherung absichern?

Die Kreditversicherung bietet Absicherung für alle Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- und Dienstleistungsverträgen. Auch sog. Fabrikationsrisiken können mitversichert werden.

Beispiel Fabrikationsrisiko:

Ein Maschinenbauer fertigt eine Sondermaschine auf Kundenwunsch an. Im Herstellungsprozess entstehen Kosten für Material und Arbeitslöhne. Aufgrund von Insolvenz kann der Auftraggeber die Maschine nicht abnehmen. Eine anderweitige Veräußerung ist nicht oder nur mit hohen Abschlägen möglich, da es sich um ein individuell für den Abnehmer hergestelltes Investitionsgut handelt.

Zahlungsausfallversicherung:

Geltungsbereich des Versicherungsschutzes
Die Warenkreditversicherung gilt weltweit – bei wenigen Ausnahmen ( Stichwort: politische Risiken ). Aus diesem Grund können auch ausländische Kunden des Versicherungsnehmers einer professionellen Kreditprüfung durch den Kreditversicherer unterzogen werden.

Worauf muss beim Abschluss einer Kreditversicherung geachtet werden?

Vor dem Vertragsabschluss erhebt die Versicherung eine ganze Menge an Informationen. Für die Einschätzung des Risikos und die Berechnung der Prämie sind in der Regel folgende Fragestellungen wichtig:

  • In welchen Branchen sind die Abnehmer des Versicherungsnehmers tätig?
  • Werden waren und / oder Dienstleistungen ins Ausland geliefert?
  • Wenn ja, in welche Länder?
    Welche Zahlungsziele werden mit den Abnehmern vereinbart?
  • Gab es in der Vergangenheit bereits Zahlungsausfälle?
  • Bestand bereits eine Forderungsausfallversicherung / Warenkreditversicherung ( WKV )?

Welche Alternativen gibt es zur Warenkreditversicherung?

Vor Abschluss eines Vertrages wird sich jeder Unternehmer die Frage stellen, ob sich diese Versicherung lohnt. Schließlich sorgt eine Forderungsausfallversicherung in jedem Fall für jährlich wiederkehrende Kosten ( Prämie ). Außerdem ist zu beachten, dass es möglicherweise Überschneidungen im Versicherungsschutz mit anderen Policen gibt.

Einige Anbieter gewerblicher Rechtsschutzversicherungen bieten ihren Firmenkunden bereits Inkassodienstleistungen oder Bonitätsabfragen online als Extraservice zur Rechtsschutzversicherung mit an. Wenn der Unternehmer eine solche Versicherung bereits abgeschlossen hat, kann er die Bonität neuer Kunden für den Kredit ( Lieferung ) vorab mit wenigen Klicks checken.

Die Kreditversicherung ist die einzige Police, die bei Ausfall einer Zahlung ( Insolvenzverfahren ) einspringt und den entstandenen Schaden ersetzt. Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung besteht die Möglichkeit, Bonitätsauskünfte, Forderungsmanagement und Inkasso zu nutzen. Wurde darüber hinaus auch ein Firmen-Vertrags-Rechtsschutz abgeschlossen, kann sich der Unternehmer gegen bestrittene Forderungen wehren.

Möglicherweise kann sich der Unternehmer bei seiner Bank günstigere Konditionen für Kredite und Darlehen sichern, wenn er seine geschäftlichen Aktivitäten mit einer Kreditversicherung absichert. Weitere Informationen können hier angefordert werden.

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Mit Vendor Leasing den eigenen Absatz finanzieren

Mit Vendor Leasing den eigenen Absatz finanzieren

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Mit Vendor Leasing den eigenen Absatz finanzieren

Hersteller und Händler von Investitionsgütern stehen seit je her vor der Herausforderung, Ihren Kunden das jeweils beste Produkt für deren wirtschaftlichen Zweck anbieten zu können. Unternehmen fällen Investitionsentscheidungen mit Augenmaß. Einerseits soll durch die Anschaffung ein Wettbewerbsvorteil erhalten und ausgebaut werden, andererseits muss auch die Liquidität im Unternehmen vorhanden sein und für die Zukunft gewahrt bleiben. Die Investition in Maschinen und Anlagen endet nicht mit der Wahl des geeigneten Herstellers, ausschlaggebend sind immer auch die angebotenen Finanzierungsmöglichkeiten. Der nachfolgende Beitrag erklärt, welche Vorteile Hersteller und Händler für sich und ihre Kunden mit Vendor Leasing generieren können. 

Was ist Vendorleasing?

Beim Vendorleasing (engl. Vendor = Anbieter oder Lieferant) handelt es sich um eine Form der gewerblichen Absatzfinanzierung. Bei ihr geht der Verkäufer von Investitionsgütern eine Partnerschaft mit einer Leasinggesellschaft ein. Ziel ist der Verkauf (der Absatz) eigener Produkte mit einer passenden Finanzierungslösung (durch die Leasing-Gesellschaft) an den Kunden.

Der Vendor bietet seinem Kunden (dem Unternehmen) also – neben dem ausgewählten Objekt – auch eine maßgeschneiderte Finanzierung über einen Leasingvertrag an.

Warum überhaupt Leasing?

Wer heute als Unternehmer den Anschluss nicht verpassen möchte, muss regelmäßig in neue Maschinen und Anlagen investieren. Im globalen Wettbewerb gewinnt derjenige, der seinen Kunden – neben einer attraktiven Preisgestaltung – ein Höchstmaß an Flexibilität und Qualität bietet. Unternehmen verspüren zunehmend Innovationsdruck, um international mithalten zu können.

Beim Leasing spielen auch steuerliche Argumente eine Rolle

Leasing bietet Unternehmen die Möglichkeit, Investitionen zu tätigen, ohne dabei die Kreditlinie bei der eigenen Bank zu belasten. Leasen lässt sich heutzutage nahezu alles. Individuelle Angebote gibt es für das Leasing von Fahrzeugen, Ladeneinrichtungen und ganzen Produktionsanlagen. Für den Leasingnehmer sind zudem die steuerlichen Auswirkungen im Unternehmen interessant. 

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Welche Vorteile bietet Vendor-Leasing?

Die Finanzierung über Vendorleasing generiert für die beteiligten Partner zahlreiche Benefits. Darüber hinaus erhält der Kunde eine umfassende Beratung und auf seinen Bedarf abgestimmte Dienstleistungen (beispielsweise auch die Versicherung des Objekts) aus einer Hand.

Vorteile für Hersteller und Händler aus der Partnerschaft

Hohe Liquidität

Der Verkäufer des Leasingobjektes erhält sein Geld von der Leasinggesellschaft, welche in den Kaufvertrag eintritt. Nach Übergabe des Leasingobjektes an den Leasingnehmer erfolgt die Auszahlung der Kaufsumme an den Verkäufer. Schleppende Zahlungen gehören der Vergangenheit an.

Kein Ausfallrisiko

Die Leasinggesellschaft prüft die Bonität potentieller Kunden gründlich. Das wirtschaftliche Risiko (ausbleibende Leasingraten, Insolvenz des Käufers) liegt beim Leasinggeber.

Mehr Umsatz

Kalkulierbare Leasingraten (anstelle einer hohen Kaufpreiszahlung) und weitere Dienstleistungen aus einer Hand sind ein starker Kaufanreiz und erhöhen den Absatz.

Kundenbindung

Der Kunde vertraut seinem Lieferanten möglicherweise weitere Verträge an, die er in der Vergangenheit mit anderen Anbietern geschlossen hat.

Terminiertes Folgegeschäft

Bei Abschluss von Leasingverträgen steht der Zeitpunkt von Folgegeschäft bereits zu Beginn fest. Der Händler kann seinen Kunden rechtzeitig zum Ende des Leasingvertrags auf eine Ersatz-anschaffung ansprechen.

Vorteile beim Vendorleasing für den Kunden

Unabhängige Finanzierung

Der Käufer kann – unabhängig von seiner Bank – die für ihn optimale Finanzierungslösung finden.

Zeitersparnis

Der Abnehmer kann sich schon in der Beratung über das Objekt ein Angebot für einen Leasingvertrag erstellen lassen und die avisierte Investition finanziell abwägen.

Bilanzoptimierung

Beim Leasing wird das Leasingobjekt in der Bilanz der Leasinggesellschaft aktiviert.

Erhalt von Eigenkapital

Beim Leasing wird die Investition von der Leasinggesellschaft finanziert. Der Leasingnehmer kann sein Eigenkapital anderweitig einsetzen. Auch die Nutzung vereinbarter Kreditlinien bleibt erhalten. Eventuell muss der Leasingnehmer eine persönliche Bürgschaft anbieten.

Steuervorteile

Leasingraten können vollständig als Geschäftsausgaben abgesetzt werden. 

Worauf kommt es beim Vendor-Leasing an?

Hersteller und Händler von Investitionsgütern sind in ihrer Produktwelt zuhause und möchten den Verkauf ihrer Produkte forcieren. Das Vendorleasing als Möglichkeit zur Absatzfinanzierung erfordert seinerseits ein entsprechendes Knowhow aus dem Bank- und Finanzierungsgeschäft.

Beides lässt sich meistens nicht miteinander in Einklang bringen, lediglich einige wenige große Konzerne verfügen über die notwendigen Erfahrungen im eigenen Hause und gründen folglich eigene Leasinggesellschaften zur Finanzierung ihres Umsatzes.

Für kleinere und mittelgroße Hersteller und Händler ist daher das Vendor-Leasing die richtige Lösung. Und hier sollten die Rollen klar verteilt sein. Der eine Partner berät die Kunden und bahnt die Geschäfte an, der andere Partner bietet die Finanzierungslösung.

Damit die Partnerschaft für beide Seiten erfolgreich verläuft, müssen selbstverständlich einige Voraussetzungen erfüllt sein. Für Hersteller und Händler, die ihrer gewerblichen Kundschaft auch Leasingverträge anbieten möchten, sind folgende Punkte wichtig:

Sorgfältige Vorarbeit durch die Leasinggesellschaft

Bevor ein Vertrag geschlossen wird, prüft die Gesellschaft die Bonität des Leasingnehmers, fordert entsprechende Wirtschaftsauskünfte an, nimmt Einsicht in Jahresabschlüsse, unterstützt bei den Gesprächen mit dem Leasingnehmer und bereitet den Leasingvertrag unterschriftsreif vor.

Idealerweise bietet die Leasinggesellschaft ihrem Partner eine Schnittstelle (Online-Portal) und einen persönlichen Ansprechpartner für die eingehenden Leasinganfragen an.

Fachkompetenz für die jeweilige Branche

Die Mitarbeiter der Leasinggesellschaft sollten über die notwendigen Informationen des Leasingobjektes (und vergleichbarer Objekte) verfügen. Zudem sollten sie mit der Branche des Leasingnehmers vertraut sein. Beim Leasing kommt es, u.a. auch auf die Nutzung, die Nutzungsdauer, den zu ermittelnden Restwert und die spätere Verwertung des Objektes an.

Ein individueller Blick auf des Geschäftsfeld des Leasingnehmers ist beispielsweise in Krisenzeiten wichtig, wenn Kreditentscheidungen restriktiver getätigt werden, der Leasingnehmer jedoch wirtschaftlich gut dasteht.

Flexible Lösungen für den Abnehmer

Das Leasing von neuen Investitionen ist weit verbreitet. Aber wie sieht es aus, wenn beim Verkäufer ein gebrauchtes Objekt zum Verkauf steht? Lässt sich auch dieses durch die Leasing-Gesellschaft leasen? Einige Branchen verzeichnen hohe saisonale Schwankungen. Gut, wenn der Leasinggeber hierauf reagieren kann (beispielsweise mit Saison-Leasingraten).

Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung ist der Mietkauf. Der Mietkauf macht zum Beispiel Sinn, wenn der Kauf / die Anschaffung steuerlich schon durch Anspar-Abschreibungen vorbereitet wurde, diese aber im Fall eines Leasingvertrags wieder aufgelöst und versteuert werden müssten.

Rasche Finanzierungszusage

Wer seinen Verkauf „ankurbeln“ möchte, legt selbstverständlich Wert auf eine zügige Kreditentscheidung durch die Leasingbank. Andernfalls besteht das Risiko, dass der Kunde woanders kauft.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

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Mahnung Muster – das gehört in jede Mahnung

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Mahnung Muster – das gehört in jede Mahnung

Eine Mahnung richtig formulieren – so funktioniert es!

Für viele kleine und mittelständische Unternehmen gehört das Mahnwesen zu den lästigen Begleiterscheinungen des Tagesgeschäftes. Kommen fällige Zahlungen nicht fristgerecht herein, müssen offene Rechnungen beim Schuldner angemahnt werden. Diese Arbeit bindet Ressourcen in der Buchhaltung, denn es bleibt nicht allein beim Mahnung schreiben. Zahlungseingänge müssen immer wieder überprüft und wichtige Fristen überwacht werden. Dieser Beitrag bietet – neben zahlreichen Tipps für ein richtiges Mahnschreiben – auch mehrere Mahnung Muster-Vorlagen für unterschiedlich formulierte Zahlungserinnerungen zum Download.

Welche 4 Angaben gehören in das Mahnschreiben?

In das außergerichtliche Mahnungsschreiben gehören Angaben zum Grund der Forderung und deren Höhe, zur Zahlungsfrist und Hinweise zum Verzug und dessen Folgen für den Schuldner. Die erste Mahnung wird in aller Regel als freundliche Erinnerung an den offenen Rechnungsbetrag formuliert. Die zweite Mahnung ist in ihrer Tonlage schon schärfer formuliert und enthält eine unmissverständliche Zahlungsaufforderung und Mahnkosten. Die dritte Mahnung enthält darüber hinaus auch schon Hinweise auf ein außergerichtliches oder gerichtliches Mahnverfahren und informiert den Schuldner über die damit einhergehenden Kosten. Auch ein Stopp weiterer Lieferungen / Leistungen kann hier angekündigt werden.

1. Angaben zum Grund und zur Höhe der Forderung / Mahnung Muster-Beispiel

Die Zahlungserinnerung sollte Bezug zu der vorausgegangenen Rechnung haben und den Grund der Geldforderung genau beschreiben. Einer Warenlieferung liegt möglicherweise eine schriftliche Bestellung mit Namen des Auftraggebers vor. Bei einer erbrachten Dienstleistung oder einem Werkvertrag gibt es als Nachweis eine Auftragsbestätigung, eine Abnahme und Stundennachweise, mit denen der Gläubiger seine Forderung belegt.

2. Angaben zur Fälligkeit und zu den Zahlungsbedingungen

Das Mahnschreiben sollte den Schuldner klar ( mit Datum ) auf das Zahlungsziel hinweisen und ihn an die vereinbarten Zahlungsbedingungen erinnern.

3. Handlungsaufforderung in der Mahnung mit erneuter Fristsetzung

Dem Schuldner muss mit dem Mahnschreiben klar werden, dass er die geschuldete Geldsumme bis zum Ablauf der Frist zu begleichen hat. Idealerweise liegt der Mahnung auch ein bereits vorbereiteter Zahlschein bei.

4. Hinweis auf den Verzug und die Verzugsfolgen

Zum Schluss sollte der Gläubiger den Schuldner noch darüber informieren, dass er sich mit Zugang der Mahnung in Verzug befindet. Im Mahnschreiben dürfen auch die Hinweise zu den Verzugsfolgen ( weitere Kosten für Inkasso, gerichtlichen Mahnbescheid, etc. ) nicht fehlen. Weiterführende Informationen zum gerichtlichen Mahnbescheid und zur Beauftragung eines Inkassounternehmens gibt es hier im Blog.

Mahnung Muster – Texte für Mahnverfahren in 3 Stufen

Die nachfolgenden Zeilen enthalten Formulierungen für Mahnschreiben in drei unterschiedlichen Mahnstufen.

1. Mahnung Muster ( freundliche Erinnerung )

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

unsere Buchhaltung informierte uns, dass der im Betreff genannte Betrag für die Warenlieferung / die erbrachte Dienstleistung noch nicht ausgeglichen ist. Aus diesem Grund erlauben wir uns, Sie höflich an den Ausgleich des Gesamtbetrages zu erinnern. Haben Sie im Zusammenhang mit unserer Belieferung / unserer Dienstleistung Grund zur Beanstandung, sind wir Ihnen für einen Hinweis dankbar. In diesem Fall werden wir uns gern um Ihr Anliegen kümmern.

Mit freundlichen Grüßen

2. Mahnung Muster ( unmissverständliche Zahlungsaufforderung )

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

für den im Betreff genannten Betrag können wir noch immer keinen Zahlungseingang feststellen. Mit Schreiben vom __.__.__ erinnerten wir Sie an den Ausgleich des Gesamtbetrages für unsere Warenlieferung / unsere Dienstleistung. Bislang haben wir hierauf keine Reaktion von Ihnen erhalten. Seit dem __.__.__ befinden Sie sich im Verzug. Wir bitten Sie nochmals um Überprüfung des Sachverhalts und erwarten Ihre Zahlung bis zum __.__.__ auf eines unserer unten stehenden Konten. Ein für Sie vorbereiteter Überweisungsträger liegt diesem Schreiben bei.

Mit freundlichen Grüßen

3. Mahnung Muster ( mit Hinweis auf außergerichtliches / gerichtliches Inkasso )

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir haben Sie bereits zwei Mal zu unserer im Betreff genannten Forderung angemahnt und Sie auf den Verzug und die Verzugsfolgen hingewiesen. Bislang konnten wir keinerlei Reaktion Ihrerseits feststellen. Sie haben nun letztmalig die Möglichkeit, den fälligen Gesamtbetrag nebst Mahngebühren bis zum __.__.__ auf eines unserer Konten einzuzahlen. Nach Ablauf dieser letzten Zahlungsfrist werden wir ein Inkassounternehmen mit dem Einzug unserer Forderung beauftragen. Dies ist mit erheblichen Mehrkosten für Sie verbunden. Aufgrund des beschriebenen Sachverhalts werden wir vorerst von einer weiteren Belieferung absehen.

Mit freundlichen Grüßen

Download Mahnung Muster-Texte für erste, zweite, dritte Mahnung

Die Musterbriefe stehen hier als PDF zum Download bereit. Im Text müssen lediglich kleine Ergänzungen zum Schuldner, zur Art der Forderung, zur Frist, sowie Angaben zur Rechnung vorgenommen werden.

1. Mahnung

2. Mahnung

3. Mahnung

Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?

Mahngebühren sollen dem Unternehmer den tatsächlich entstandenen Mehraufwand für das Mahnen des Schuldners vergüten. Üblich sind Kosten von 3- 5 Euro je Mahnung als Auslage für Briefporto, Papier, etc. Die Personalkosten für die Buchhaltung ( auch Zeit-anteilig ) können nicht auf die Mahnkosten aufgeschlagen werden. Das Vorhalten einer Buchhaltung gehört zu den üblichen Betriebskosten des Unternehmens.

Ab wann können Verzugszinsen berechnet werden?

Der Gläubiger einer Geldforderung kann von seinem Schuldner Verzugszinsen verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Schuldner in Verzug befindet. Beim Verzug wird unterschieden zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Der Verzug tritt spätestens nach 30 Tagen ein.Detaillierte Informationen zum Verzug gibt es in einem Artikel der IHK Frankfurt/Main.

Wie hoch sind die Verzugszinsen?

Gegenüber privaten Verbrauchern dürfen Verzugszinsen als Verzugsschaden in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank geltend gemacht werden. Ist der Schuldner ein gewerblicher Unternehmer, dürfen Gläubiger Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszins der europäischen Zentralbank geltend machen Der Basiszins ist variabel und wird zwei Mal jährlich veröffentlicht.

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Letzte Mahnung – so kommen Sie an Ihr Geld!

Letzte Mahnung – was tun, wenn der Schuldner nicht zahlt

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Letzte Mahnung – was tun, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Letzte Mahnung – was tun, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Wer als Gläubiger einer Geldforderung die letzte Mahnung abschickt, macht sich auch Gedanken, wie die offene Forderung geltend gemacht werden kann. Dieser Blog-Artikel informiert ausführlich über den Nutzen, den Ablauf, die Kosten und die Vorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens. Mit einem gerichtlichen Mahnbescheid kann lassen sich Geldforderungen kostengünstig eintreiben. Hierbei gibt es zwei beteiligte Parteien. Der Gläubiger ( Antragsteller ) stellt beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf einen Mahnbescheid. Dieser Mahnbescheid wird dem Schuldner ( Antragsgegner ) vom Mahngericht zugestellt.

Hilft ein gerichtlicher Mahnbescheid, wenn die letzte Mahnung ohne Reaktion bleibt?

Der Mahnbescheid ist ein notwendiger Zwischenschritt auf dem Weg zur Zwangsvollstreckung, die mit einem Vollstreckungsbescheid betrieben werden kann. Ein Vollstreckungsbescheid ist ein sog. vollstreckbarer Titel, mit welchem die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner durch einen Gerichtsvollzieher ermöglicht wird. Mit einem Mahnbescheid möchte der Gläubiger erreichen, dass seine Forderung „tituliert“ wird. Meistens hat der Gläubiger seinem Schuldner zuvor schon die erste, zweite und letzte Mahnung zugestellt. 

Wer kann das gerichtliche Mahnverfahren beantragen?

Einen gerichtlichen Mahnbescheid kann jeder beantragen, der eine Forderung gegenüber einem Schuldner hat. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein gewährtes Darlehen, eine Werklohnforderung oder um eine offene Rechnung für gelieferte Waren handelt. Erfahrungsgemäß geht dem gerichtlichen Mahnverfahren das außergerichtliche Mahnverfahren voraus. Lässt sich der säumige Schuldner mit Mahnschreiben und Zahlungserinnerungen nicht zur Zahlung bewegen, kann der Gläubiger den Weg über das Mahngericht wählen und seiner Forderung Nachdruck verleihen. Das Mahngericht prüft übrigens nicht, ob die geltend gemachte Forderung gerechtfertigt ist. 

Welches Gericht ist für das gerichtliche Mahnverfahren zuständig?

Die Zuständigkeit für die Durchführung des Mahnverfahrens ist abhängig vom Wohnort des Antragstellers ( Gläubigers ). Die Internetseiten der Justiz in den einzelnen Bundesländern informieren über den Sitz der zuständigen Mahngerichte. Im Bundesland Nordrhein/Westfalen können Gläubiger ihre Mahnbescheide bei den Mahngerichten in Hagen und Euskirchen beantragen.  

Wie kann ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden?

Insgesamt gibt es 4 Möglichkeiten, das gerichtliche Mahnverfahren in Gang zu setzen:

  1. Vordruck ausfüllen und diesen per Post an das zuständige Mahngericht senden.

    Formulare für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids sind im Schreibwarenhandel erhältlich oder stehen im Internet zum Download zur Verfügung. Die vollständigen Unterlagen müssen dann beim Mahngericht eingereicht werden. Die Formulare für weitere Anträge innerhalb des Mahnverfahrens werden vom Mahngericht zusammen mit den Benachrichtigungen zum Stand des Mahnverfahrens versandt..

  2. Mahnbescheid online beantragen

    Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids kann auch online gestellt werden. Die deutschen Mahngerichte stellen hierfür unter www.online-mahnantrag.de die entsprechende Anwendung bereit. Hier kann der Gläubiger mit wenigen Klicks seine offene Forderung eingeben. Durch Eingabe des Wohnortes wird das gerichtliche Mahnverfahren gleich dem richtigen Mahngericht zugeordnet..

  3. Mahnbescheid durch einen Rechtsanwalt beantragen lassen

    Für die Beantragung und Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist kein Anwalt vorgeschrieben. Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, fallen weitere Kosten ( siehe unten ) an. Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid und kommt es dadurch zum Gerichtsverfahren, ist anwaltliche Hilfe in jedem Fall empfehlenswert.

  4. Inkassounternehmen mit Mahnbescheid beauftragen

    Selbstverständlich kann der Gläubiger auch ein Inkassobüro mit der Durchsetzung seiner Geldforderung beauftragen. Inkassounternehmen bieten auch die Beantragung eines Mahnbescheids als Dienstleistung mit an.

Welche Angaben gehören in den Antrag für das gerichtliche Mahnverfahren?

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids muss folgende Angaben zwingend enthalten – unabhängig davon, welche der 4 Möglichkeiten der Antragsteller wählt:

  • Vollständige Angaben ( Name und Anschrift ) zum Gläubiger ( Antragsteller).
  • Vollständige Angaben ( Name und Anschrift ) zum Schuldner ( Antragsgegner ).
  • Angaben zu Art und Höhe der geltend gemachten Forderung.
  • Angaben zu Art und Höhe der weiteren Forderungen ( Verzugszinsen, Mahnkosten, etc. ).

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Was kostet ein gerichtlicher Mahnbescheid?

Die Kosten für einen Mahnbescheid richten sich nach dem sog. Streitwert, bzw. Gegenstandswert. Bei Forderungen bis 1.000 € fallen Gerichtskosten in Höhe von 32,00 € ( netto ) an. Bei diesem Betrag handelt es sich zugleich um den Mindestbetrag für einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Mahnverfahren beantragen ohne Anwalt

Wird der Mahnbescheid durch einen Rechtsanwalt beantragt, müssen bei einer Forderung von 1.000 € noch 80,00 € ( netto ) Rechtsanwaltsgebühren und eventuelle Auslagen des Anwalts hinzuaddiert werden. Auf den Internetseiten der Justiz sind Gerichtskostentabellen hinterlegt. Kommt es im Anschluss an das Mahnverfahren zu einem Gerichtsverfahren ( z.B. weil der Schuldner Widerspruch eingelegt hat ), fallen die üblichen Gerichtskosten an. Die Kosten aus dem vorangegangenen Mahnverfahren werden hierbei angerechnet. Es ist also – bezogen auf die Gerichtskosten – nicht teurer, wenn der Gläubiger zunächst das Mahnverfahren betreibt. 

Mahnbescheid online beantragen – wie geht es weiter?

Nach erfolgter Beantragung des Mahnbescheids ( siehe oben ) stellt das Mahngericht dem Schuldner den Mahnbescheid per „förmlicher Zustellung“ zu. Gegen den Mahnbescheid kann der Schuldner innerhalb einer Frist von zwei Wochen Widerspruch einlegen.

Widerspruch des Schuldners möglich

Geht innerhalb von zwei Wochen kein Widerspruch bei Gericht ein, wird der Mahnbescheid wirksam und der Gläubiger kann anschließend einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit diesem Titel kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung bei seinem Schuldner einleiten.

Vollstreckungsbescheid ermöglicht Pfändung beim Schuldner

Mit dem Vollstreckungsbescheid kann der Gerichtsvollzieher Sachpfändungen und Kontopfändungen gegen den Schuldner durchsetzen. Verfügt der Schuldner über kein pfändbares Vermögen oder wertvolle Gegenstände, kann der Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangen. Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner binnen zwei Wochen Einspruch einlegen.

Bei einem Widerspruch / Einspruch des Schuldners ist ein Gerichtsverfahren unumgänglich, denn die Forderung wird bestritten. Der Gläubiger sollte sich spätestens jetzt anwaltlichen Rat einholen und den möglichen Erfolg des Gerichtsverfahrens gegen das mögliche Kostenrisiko abwägen. 

Welche Vorteile bietet es, einen Mahnbescheid zu beantragen?

Abschließend eine kurze Zusammenfassung der Vorteile für den Gläubiger einer Forderung:

  1. Zeitersparnis

    Die für einen Mahnbescheid erforderlichen Formulare sind schnell zur Hand. Die Forderung muss der Gläubiger gegenüber dem Mahngericht nicht weiter begründen. Auch ein Gerichtstermin ist nicht erforderlich. Wird der Mahnbescheid online beantragt, kann der Gläubiger seine Forderung besonders schnell geltend machen.

  2. Kostenersparnis

    Der Mahnbescheid kann ohne Rechtsanwalt beantragt werden. Forderungen bis 1.000 € können durch den Mahnbescheid zur Mindestgebühr von 32,00 € ( netto ) geltend gemacht werden. Wird der Mahnbescheid online eingegeben, gelten die gleichen Gebühren.

  3. Transparenz

    Die Gebühren für das gerichtliche Mahnverfahren richten sich nach dem Gegenstandswert. Auf den Internetseiten der Mahngerichte sind Tabellen über die anfallenden Gerichtskosten hinterlegt.

  4. Hemmung der Verjährung

    Ist eine Geldforderung schon lange Zeit offen, droht die Verjährung. Der Gläubiger kann seine Forderung danach nicht mehr eintreiben. Die regelmäßige Verjährungsfrist ( § 195 BGB ) beträgt drei Jahre. Der Gläubiger sollte regelmäßig prüfen, welche seiner Außenstände von Verjährung „bedroht“ sind und wann er die letzte Mahnung abgeschickt hat.

Mahnbescheid online aus dem Ausland beantragen

Die Anwendung „online-mahnantrag“ kann auch von Antragstellern aus dem Ausland gegen Schuldner mit Wohnsitz in Deutschland genutzt werden. Zuständig ist in diesem Fall das Amtsgericht Berlin Wedding. Gläubiger aus dem Ausland müssen – neben ihrer ausländischen Postanschrift – das Bundesland Berlin als Sitz des zuständigen Mahngerichts im online-Formular auswählen. 

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Mirko Bubig

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Forderung verkaufen – wie funktioniert das eigentlich?

Forderung verkaufen – wie funktioniert das eigentlich

Versicherungs-Wiki

Forderung verkaufen – wie funktioniert das eigentlich?

Unternehmen aller Größen und Branchen kämpfen mit einem gemeinsamen Problem: Zahlungsrückstände- und ausfälle beeinträchtigen die für den reibungslosen Geschäftsbetrieb notwendige Liquidität und damit die finanzielle Existenz. Die Folgen: Anstehende Investitionen können nicht aus den laufenden Erträgen getätigt werden. Selbst das Bestreiten der laufenden Kosten wird zur Herausforderung. Die Forderung verkaufen empfiehlt sich als probates Gegenmittel. Die wesentlichen Fakten zum so genannten Factoring

Warum sollte ich eine Forderung verkaufen?

Ist eine Leistung oder eine Lieferung erbracht, folgt die Rechnungsstellung – und die Zeit des Wartens auf den Geldeingang. Die fixen Kosten belasten in dieser Phase ebenso die Liquidität wie die Vorlaufkosten für neue Aufträge. Hat sich ein langes Zahlungsziel aus Kundensicht als wichtiges Argument für eine Auftragserteilung etabliert, erweist es sich für die liefernden Unternehmen zunehmend als Herausforderung. Es gilt also, eine gute Balance zu finden.

Verzögert sich jedoch der Zahlungseingang, müssen teure Kreditrahmen für den notwendigen Liquiditätszufluss sorgen, sofern das in der konkreten Unternehmenssituation überhaupt möglich ist. Oft genug entwickelt sich eine fatale Kette aus Zahlungsverzögerungen und – Ausfällen, denen Unternehmen mit dem Forderungsverkauf wirkungsvoll entgegentreten können. Sie müssen die offenen Rechnungen weder selbst an ein Inkassobüro übergeben, noch ist ein aufwändiges Debitorenmanagement zu betreiben – dafür erhalten sie binnen kürzester Zeit einen Großteil des Rechnungsbetrages ausgezahlt.

Wie läuft das Factoring ab?

Der Forderungsverkauf lässt sich bei all den unterschiedlichen Varianten auf folgendes Grundprinzip verallgemeinern:

  1. Das Unternehmen erbringt Dienstleistungen oder liefert Produkte wie vereinbart an den Kunden, der wiederum für die Bezahlung der in Rechnung gestellten 5.000 Euro eine Frist von 30 Tagen nutzen kann. Dieser Betrag fehlt demnach dem Unternehmen zum Bestreiten fremder Forderungen.
  2. Aus diesem Grund wendet sich das Unternehmen an einen auf den Forderungskauf spezialisierten Dienstleister. Der prüft die Forderungen, tritt als Gläubiger ein und zahlt dem Unternehmen sofort einen Großteil des Rechnungsbetrages aus. Der Anteil bewegt sich in der Regel zwischen 80 und 100 Prozent. Im Beispiel erhält das Unternehmen 4.000 Euro ausgezahlt.
  3. Der Kunde wird nun zum Schuldner des Forderungsankauf-Dienstleisters, der wiederum seine Forderungen bei ihm geltend macht. Greift das Mahnverfahren nicht, führt er ein professionelles Inkasso durch oder nutzt das Angebot eines Inkassobüros.
  4. Ist die offene Forderung beim Factoring-Dienstleister eingegangen, zahlt er dem Unternehmen den Restbetrag abzüglich der zuvor vereinbarten Gebühren aus. Im Beispiel belaufen sich die Gebühren auf zwei Prozent des Rechnungsbetrages, sodass das Unternehmen eine weitere Zahlung von 900 Euro erhält.

Welche Rechtsfolgen zieht ein Forderungsverkauf nach sich?

Das Unternehmen tritt also sein Recht auf die Forderung an den auf den Ankauf von Forderungen spezialisierten Dienstleister ab, der somit alle Rechte und Pflichten aus den abgetretenen Rechnungen erhält. Im Prinzip lässt sich dieser Vorgang mit einem Eigentumswechsel vergleichen. Diese Abtretung wird in der Regel auf der Grundlage eines formlosen Vertrages vereinbart. Gleichzeitig gehen alle Nebenrechte an das Factoring-Unternehmen über, wie sie beispielsweise im Zusammenhang mit Sicherungs- und Vorzugsrechten bestehen können.

Das betrifft auch die möglichen Einwendungen, die der Schuldner gegenüber dem einstigen Gläubiger anstrengen könnte. Ausgeschlossen bleibt die Vertragsstellung, also alle vertragsbezogenen Rechte in der Vertragsgestaltung, wie beispielsweise auf Rücktritt, Anfechtung oder auch Kündigung bleiben beim Unternehmen. Dieser Punkt ist umso wichtiger, als dass die weitere Kundenbeziehung davon abhängt.

In welchen Formen kann ich eine Forderung verkaufen?

Folgende grundlegende Formen des Factoring lassen sich unterscheiden:

  • Ausschnittsfactoring: Um nur ausgewählt Forderungen verkaufen zu müssen, wird der Vertrag auf bestimmte Debitoren beschränkt.
  • Echtes Factoring oder unechtes Factoring: Beim echten Factoring werden dem Factoring-Unternehmen mit den offenen Rechnungen auch das daraus resultierende Ausfallrisiko übergeben. Ohne diese Haftung wird vom unechten Factoring gesprochen.
  • Fälligkeitsfactoring: In diesem Fall entlastet der Factoring-Dienstleister das Unternehmen im Debitorenmanagement und dem Risiko absichern, eine sofortige Auszahlung des Kaufpreises wird jedoch nicht geleistet.
  • Full-Service-Factoring: Wählen Unternehmen diese Variante, können sie nicht nur die Forderung verkaufen, sondern sich auch gegen Ausfälle absichern.
  • Inhouse-Factoring: Das Unternehmen gewährleistet intern sowohl die Debitorenbuchhaltung als auch das Mahnwesen. Der Factoring-Dienstleister deckt hingegen die Finanzierung und den Ausfallschutz ab. Darüber hinaus ist er für das sich an ein außergerichtliches Mahnverfahren anschließende Inkasso verantwortlich.
  • Offenes Factoring: In diesem Fall wird der Schuldner über die Abtretung der offenen Rechnung an einen neuen Gläubiger informiert.
  • Stilles Factoring: Im Gegensatz dazu erfolgt keine Information des Kunden darüber, dass das Unternehmen die Forderung verkaufen und somit einem Dienstleister die Betreibung mit allen Konsequenzen überlassen wird.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Varianten, die sich auf bestimmte Branchen, Unternehmensgrößen oder konkrete Vertragsdetails beim Factoring beziehen können.

An wen kann ich eine Forderung verkaufen?

Spezielle Factoring-Dienstleister haben sich mit optimierten Prozessen als geeignete Ansprechpartner für den Forderungsverkauf etabliert. Sie prüfen die Rechnungen, nehmen als neuer Gläubiger Kontakt mit dem Schuldner auf und suchen zunächst den Weg einer Einigung. Der Schuldner erhält ein neues Zahlungsziel für die Forderung und zahlt direkt an das Factoring-Unternehmen. Sollte der Versuch fehlschlagen, wird das Inkasso eingeleitet. Einige Factoring-Unternehmen binden dazu ein separates Inkassobüro ein, andere bieten einen Full-Service bis hin zum Debitorenmanagement an.

Wie unterscheiden sich die Factoring-Unternehmen?

Die Bandbreite der Factoring-Unternehmen ist enorm: Einige sind direkt an Banken angeschlossen, andere arbeiten unabhängig. Spezialisieren sich viele auf den Mittelstand und dessen besondere Bedürfnisse, arbeiten einzelne Anbieter auch für Konzerne im internationalen Bereich. Ausschlaggebend ist, dass Leistungsspektrum und Kostenstruktur zum konkreten Anspruch passen. Können nämlich beispielsweise einige Bereiche, wie die Bonitätsauskunft oder das Inkasso über einen professionellen Rechtsschutzservice abgedeckt werden, sollten die Dienstleistungen eines Factoring-Unternehmens schon aus Kostengründen bedarfsgerecht zugeschnitten werden. Einen guten Überblick zum aktuellen Factoring-Markt gibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BAFIN ). 

Wann kann ich eine Forderung verkaufen?

Vom Grundsatz her lässt sich jede Forderung verkaufen, deren Existenz ausreichend zu bestimmen ist. Unter dem Strich heißt das: Der Gläubiger muss belegen können, dass er tatsächlich eine berechtigte Forderung gegenüber dem Schuldner hat. Als Belege gelten beispielsweise Verträge, die sowohl Informationen zum Leistungsumfang als auch zum Kaufpreis enthalten. Sinnvoll ist der Forderungsverkauf somit nicht nur bei einem besonders langen Zahlungsziel, das zwar gern von Käufern in Anspruch genommen wird, aber eben die Liquidität des Verkäufers oder Dienstleisters strapaziert. Kommt dann noch eine schlechte Zahlungsmoral hinzu, stehen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen finanziell schnell unter Druck.

Grundlegende Ausschlusskriterien für den Forderungsverkauf

Allerdings gibt es einige Faktoren, die einen Forderungsverkauf verhindern:

  • Im Vorfeld wurde die Forderungsabtretung vertraglich mit dem Schuldner ausgeschlossen.
  • Die Forderung kann nicht abgetreten werden, ohne deren Inhalt zu ändern – was insbesondere bei Dienstleistungen vorkommen kann.
  • Die Forderung ist nicht pfändbar, wie beispielsweise bei einer Lohnpfändung.
  • Es ist gesetzlich verboten, diese Forderung zu verkaufen.

Voraussetzungen für den Ankauf von Forderungen

Zu den wichtigsten Bedingungen dafür, eine Forderung verkaufen zu können zählt, dass die zugrunde liegenden Leistungen oder Lieferungen ohne Einspruch und vollständig erbracht wurden. Sie darf demnach nicht von Reklamationen belastet sein. Aus diesem Grund fällt es nach VOB abrechnenden Firmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe in der Regel schwer, ihre Liquidität auf diesem Weg zu verbessern. Hier hilft nur eine Einzelfallprüfung weiter, als Alternative kommt ein Inkassounternehmen in Frage.

Darüber hinaus sind natürlich die Kosten für den Ankauf dem Nutzen gegenüber zu stellen. Insbesondere bei vielen kleinen Forderungen kann ein auf Inkasso spezialisierter Dienstleister die bessere Wahl sein, da der Factoring-Aufwand für jeden einzelnen Schuldner erbracht werden muss. Als Ausweg bieten sich dann spezielle Rechtsschutzlösungen an, die sowohl eine Bonitätsprüfung der Kunden beinhalten, als auch ein professionelles Inkasso. 

Was muss ich beim Forderung verkaufen unbedingt beachten?

Vor der Beauftragung eines Factoring-Unternehmens sollten nicht nur dessen Leistungsspektrum, Kostenstruktur und Seriosität geprüft werden. Es gilt vor allem, sich zunächst zum Kosten-Nutzen-Verhältnis Gedanken zu machen. Abhängig von der Art, dem Volumen und der Anzahl der offenen Forderungen kann auch ein professionelles Inkasso für die Sicherung der Liquidität sorgen. Es reicht dann also aus, die relevanten Rechnungen einem seriösen Inkassounternehmen zu übergeben und – im Vergleich zum Factoring – Kosten zu sparen.

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Mirko Bubig 

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Automatisiertes Mahnverfahren – digitales Mahnwesen für KMU

Automatisiertes Mahnverfahren – digitales Mahnwesen für KMU

Versicherungs-Wiki

Automatisiertes Mahnverfahren – digitales Mahnwesen für KMU 

Jeder Unternehmer kennt das Problem: Kunden mit schlechter Zahlungsmoral. Offene Forderungen werden monatelang nicht beglichen. Ob Handwerker, Händler oder Dienstleister: Die Gehälter müssen weitergezahlt werden, die Liquidität ist gefährdet. Säumige Kunden müssen freundlich, aber bestimmt zur Zahlung aufgefordert werden.

Andererseits: Mahnungen schreiben kostet Zeit und Nerven. Ein professionelles Mahnwesen zu installieren lohnt sich nur bei großer Buchhaltung. Man mag auch weder mit einem gerichtlichen Mahnverfahren mit Barcode-Antrag starten und einen Antrag auf einen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht stellen – mit allen einzelnen Verfahrensschritten. Noch mag man einen Rechtsanwalt einschalten und klagen. Schließlich ist solch ein Mahnverfahren mit einem hohen Aufwand verbunden. Und man möchte die Beziehung zum Kunden nicht gefährden, was bei einer mündlichen Verhandlung unvermeidbar wäre.

Das automatisierte, webbasierte Mahnverfahren bietet eine neue und einfachere Möglichkeit, offene Posten außergerichtlich und ohne Antrag einzufordern. Beim automatisch ablaufenden Mahnverfahren muss der Gläubiger lediglich einmal aktiv werden: Er gibt die Daten zu seiner Forderung auf einer Internet-Plattform ein. Danach läuft alles automatisch über den elektronischen Datenaustausch: Von einer ersten Benachrichtigung an den Schuldner per SMS über eine E-Mail – beides mit Zahlungs-Link – bis hin zur Briefpost mit Barcode zum Banking.

Was ist ein automatisiertes Mahnverfahren?

Das Mahnverfahren läuft automatisiert über eine eigens entwickelte Plattform der Zentrale eines privaten Unternehmens. Das Verfahren ist komplett außergerichtlich. Ein Antrag und die üblichen amtlichen Vordrucke sind nicht vonnöten. Wer seine Forderung bereits einem gerichtlichen Mahnverfahren anvertraut hat, kann das digitale Mahnverfahren nicht nutzen.

Zahlt der Schuldner nach Durchlauf des automatischen Mahnverfahrens nicht, sollte der Gläubiger einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder seinen Rechtsbeistand einschalten.

Wie funktioniert ein automatisiertes Mahnverfahren?

Weißes Papier, Formulare: das war gestern. Um das Verfahren zu nutzen, muss der Gläubiger zunächst die Schnittstelle zur Plattform einrichten. Dies geschieht mit einfacher Nutzerführung und wenigen Mausklicks. Beim Online-Mahnantrag gibt er seine Daten wie Kontaktadresse, Bankverbindung und Steuernummer ein. Danach trägt er Grund und Höhe seines geltend gemachten Anspruchs ein.

Nach einer festgelegten Reihenfolge erhält der Schuldner nun automatisch in gewissen Zeitabständen Zahlungsaufforderungen. Die erste Zahlungserinnerung erreicht ihn per SMS, weitere folgen per E-Mail. Am Schluss kommt ein Brief. Alle Aussendungen erfolgen im Namen und mit Adresse des Gläubigers. So merkt der Schuldner nicht, dass eine Dienstleister-Zentrale die Aussendungen übernommen hat. Bei der Dateneingabe kann der Gläubiger nebst digitaler Signatur auch sein Firmenlogo hochladen. Damit wirkt jede Zahlungsaufforderung trotz Online-Verfahren noch authentischer.

Sowohl die Kurznachrichten als auch die Mails enthalten Links und die Aufforderung, diese anzuklicken. Daraufhin öffnet sich im Browser eine Oberfläche, die dem Schuldner mehrere Zahlungsoptionen anbietet – von der Online-Überweisung über die Kreditkarten-Funktion bis hin zu Paypal oder ähnlichen Systemen. Der Brief schließlich enthält neben den Kontodaten einen QR-Code, den der Schuldner per Handy einscannen kann. Hiernach öffnet sich ebenfalls die Browser-Oberfläche mit den Zahlungsmöglichkeiten.

Alle Aussendungen an den Schuldner sind freundlich in gut lesbarer Form formuliert. Allerdings steigert sich die Tonart und wird dringlicher, je mehr Aufforderungen der Schuldner verstreichen lässt.

Welche Vorteile hat ein automatisiertes Mahnverfahren?

Das Mahnverfahren ist rein elektronisch, ohne Antrag, Vordrucke, Formulare, maschinelle Bearbeitung, Erlasse und das übliche Aufgaben-Prozedere. Es erleichtert gerade Einzelunternehmern, Mittelständlern oder Freiberuflern ohne Buchhaltung das Mahnwesen. Da das Mahnverfahren einmalig per Mausklick ohne Antragstellung gestartet wird und automatisiert abläuft, sparen sich Unternehmer Arbeitszeit und Geld. Denn für herkömmliche Mahnungen müssen Briefe geschrieben und mit Porto versehen werden. Es wird nicht einmal ein elektronisches Gerichts – Postfach benötigt.

Konsequent angewendet, hilft das automatisierte Mahnverfahren die Liquidität im Unternehmen zu verbessern. Der Schuldner wird regelmäßig und zeitnah zur Zahlung aufgefordert – somit wird auch das Risiko der Verjährung minimiert. 

„Eine praxiserprobte Software für Kundendaten-, Auftragsverwaltung und Mahnwesen bietet Carl-Philip Hänsch von Launix.de mit seinem Programm ERPL.“

Anders als beim gerichtlichen Mahnverfahren ist kein Antrag nötig. Der Gläubiger braucht lediglich einen PC mit Internet-Anschluss und den gängigen Browser-Typen. Er zahlt ein geringes Entgelt für die Nutzung. Derzeit wird über ein Flatrate-Modell nachgedacht, das Unternehmer nutzen können, die häufiger säumige Kunden haben. Aktuell – Stand Juli 2019 – ist das Verfahren in der Testphase. Das automatisierte Mahnwesen kann die in vielen gewerblichen Rechtsschutzversicherungen enthaltenen Services sinnvoll ergänzen. Weitere Informationen werde ich zeitnah hier im Blog veröffentlichen.

Manche säumige Zahler könnten durchaus dankbar über dieses Mahnverfahren sein, zumal viele offene Rechnungen im hektischen Geschäftsalltag unabsichtlich unbezahlt bleiben. Diesen Schuldnern wird eine einfache Möglichkeit geboten, schnell elektronisch zu überweisen. Bei klassischen Mahnbriefen müssten sie erst selbst aktiv werden und eine Überweisung ausschreiben.

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Mirko Bubig

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Risiko Insolvenzanfechtung

Insolvenzanfechtung

Versicherungs-Wiki

Risiko Insolvenzanfechtung

Das Schreiben des Rechtsanwaltes kam für den Malermeister überraschend. Die renommierte Kanzlei stellte sich ihm als Insolvenzverwalter vor. Über das Vermögen eines ehemaligen Kunden des Handwerkbetriebs sei im letzten Monat das Insolvenzverfahren eröffnet worden, so der Wortlaut des Schreibens. So weit – so gut. Zwei Jahre zuvor hatte der Meisterbetrieb Malerarbeiten im Ladengeschäft des nun insolventen Einzelhändlers durchgeführt. Den mehrseitigen Brief überfliegt der Handwerker rasch, doch bei der Zahlungsaufforderung am Ende des Schriftstücks stockt ihm der Atem. Der Anwalt fordert die Rückzahlung des gesamten Werklohnes – eine immerhin fünfstellige Summe. Im Rahmen einer Insolvenzanfechtung erleben die Gläubiger eines insolventen Schuldners immer häufiger eine böse Überraschung.

Was ist eine Insolvenzanfechtung?

Im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren kommt es immer wieder vor, dass sich Insolvenzverwalter an ehemalige Gläubiger des insolventen Schuldners wenden und Geldzahlungen verlangen. Bei diesen Geldern geht es um Zahlungen, die der ehemalige Gläubiger von einer Person oder Firma erhalten hat, die sich nun im Insolvenzverfahren befindet.

Die Insolvenzanfechtung wird von den Betroffenen als in höchstem Maße ungerecht empfunden, schließlich lag der ursprünglichen Forderung ein Kauf- oder ein Werkvertrag zugrunde.

Die Insolvenzanfechtung ist in der Insolvenzordnung ( § 129 ff InsO ) geregelt. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens darf der Insolvenzverwalter verdächtige Rechtshandlungen anfechten.

Aus diesem Grund erhalten Gläubiger die Aufforderung, bereits erhaltene Zahlungen an den Verwalter im Insolvenzverfahren zurückzuzahlen.

Firmeninsolvenzen erfreulicherweise rückläufig

Im Jahr 2019 haben die deutschen Amtsgerichte 18749 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ( Destatis ) 2,9 % weniger als 2018. Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen sank damit auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Einen Anstieg hat es zuletzt im Krisenjahr 2009 gegeben ( + 11,6 % gegenüber dem Jahr 2008 ).

  • Anzahl Firmeninsolvenzen 2019: 18749
  • Anzahl Firmeninsolvenzen 2018: 19293

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für 2019 auf knapp 26,8 Milliarden Euro. 2018 hatten sie bei rund 21 Milliarden Euro gelegen.“

  • Forderungen der Gläubiger 2019: 26,8 Milliarden Euro
  • Forderungen der Gläubiger 2018: 21,0 Milliarden Euro

Quelle: Pressemeldung vom 13.03.2020 auf destatis.de

Auffällig ist, dass einer rückläufigen Anzahl von Verfahren ein deutliches Plus an Insolvenzforderungen gegenübersteht. Die Statistik liefert keinen Anhaltspunkt für die Menge von Anfechtungen durch Insolvenzverwalter.

Unternehmen sind in 2020 von der Insolvenzantragspflicht befreit

Inwiefern sich die Zahlen von Unternehmensinsolvenzen in 2020 und 2021 verändern und welche wirtschaftlichen Folgen damit einhergehen, lässt sich aktuell schwer abschätzen. Im Zuge der Corona-Krise wurde im letzten Jahr eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht von der Bundesregierung beschlossen, die nun bis Ende April 2021 verlängert wurde.

Welchen Zweck verfolgt eine Insolvenzanfechtung?

Die Insolvenzanfechtung stellt ein Instrument in einem Insolvenzverfahren dar. Im Insolvenzverfahren sollen die Forderungen aller Gläubiger gleichermaßen befriedigt werden. Wer eine Geldforderung gegen eine insolvente Person oder eine Unternehmung hat, soll nach Eröffnung der Insolvenz gegenüber anderen Gläubigern nicht benachteiligt oder besser gestellt sein.

Ziel ist die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger

Der Insolvenzverwalter ist damit betraut, die Vermögenswerte des Schuldners zu beziffern und aus dieser so genannten Insolvenzmasse eine Befriedigung aller Insolvenzgläubiger vorzunehmen.

Für die Dauer des Verfahrens hat der Verwalter umfassende Befugnisse. Der Schuldner selbst kann in der Insolvenz keine Zahlungen oder Verfügungen mehr vornehmen, diese wären unwirksam.

Ein besonderes Augenmerk legt der Insolvenzverwalter auf – vor Insolvenzeröffnung – vorgenommene Rechtshandlungen durch den Schuldner. Nicht selten kommt es vor, dass bei Kenntnis drohender Zahlungsunfähigkeit Vermögensverschiebungen an nahestehende Personen ( beispielsweise Familienangehörige des Schuldners ) durch den Schuldner vorgenommen werden.

Insolvenzanfechtung dient dem Gläubigerschutz

Bereits bei drohender Insolvenz versuchen einzelne Gläubiger, ihre Ansprüche gegenüber dem Schuldner ( z. B. durch Vollstreckungsmaßnahmen ) durchzusetzen. Dieses Vorgehen lässt sich zutreffend als „Wettlauf“ beschreiben – jeder möchte seine Forderung durchsetzen, so lange noch etwas „zu holen“ ist.

Andererseits versuchen auch Schuldner häufig, Vermögensgegenstände „in Sicherheit“ zu bringen und sich hierdurch einen Vorteil zu verschaffen.

Im Ergebnis laufen beide soeben beschriebenen Handlungen darauf hinaus, das Vermögen des Schuldners zu verkleinern. Der Schaden für die übrigen Gläubiger wird somit umso größer, schließlich müssen diese aus der verringerten Masse befriedigt werden oder gehen schlimmstenfalls leer aus.

Eine erfolgreiche Insolvenzanfechtung erhöht die Masse für die Beteiligten.

Die Insolvenzordnung mit ihren §§ 129 – 147 ( InsO ) schafft die gesetzliche Grundlage für den Gläubigerschutz und für die Gleichbehandlung der Gläubiger in der Insolvenz.

Was sind typische Fälle für eine Anfechtung?

Die nachfolgenden Zeilen beschreiben gängige Tatbestände für Anfechtungen durch den Insolvenzverwalter. Die Rechtsprechung legt fest, welche Rechtshandlungen anfechtbar sind. Private und öffentliche Gläubiger sind übrigens gleichgestellt – somit ist auch eine Zahlung an das Finanzamt anfechtbar

1. Zwangsvollstreckung

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens versuchen öffentliche und private Gläubiger ihre Ansprüche durch Vollstreckungsmaßnahmen durchzusetzen. So können beispielsweise Steuerschulden und Versicherungsbeiträge zur Sozialversicherung im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner geltend gemacht werden.

Der Insolvenzverwalter kann die im Rahmen der Zwangsvollstreckung erhaltenen Zahlungen anfechten. Dem betroffenen Gläubiger wird regelmäßig vorgehalten, dass er mit Beauftragung der Vollstreckungsmaßnahmen bereits Kenntnis von der schlechten wirtschaftlichen Situation hatte.

2. Zahlungen des Schuldners vor Insolvenz

Leistet ein Schuldner vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Zahlungen an seinen Gläubiger, kann auch dieser Vorgang unter bestimmten Voraussetzungen anfechtbar sein.

Für den Gläubiger kommt das Schreiben des Insolvenzverwalters ( wie im obigen Beispiel ) oft aus „heiterem Himmel“. Betroffen sind beispielsweise Mietzahlungen oder aber Zahlungen für gekaufte Ware und Werklohn.

Haben beide Vertragsparteien eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen, wird dem Gläubiger ebenfalls eine Kenntnis von Zahlungsschwierigkeiten und möglicher Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners unterstellt.

3. Bestellung von Sicherheiten

Hat der Insolvenzschuldner vor seiner Zahlungsunfähigkeit Sicherheiten ( Abtretungen / Buchgrundschulden ) begeben, so liegen auch hiermit die Voraussetzungen für eine spätere Anfechtung durch den Insolvenzverwalter vor.

Es liegt eine vorsätzliche Benachteiligung der Insolvenzgläubiger vor, weil die Bestellung von Sicherheiten nur dem einzelnen Gläubiger ( z.B. einem Kreditinstitut ) einen Vorteil verschafft, während der andere Teil über keinerlei Kreditsicherheiten verfügt.

Durch die Bestellung von Sicherheiten kann auch die Absonderung einzelner Vermögensgegenstände beabsichtigt sein, um diese aus der Insolvenzmasse herauszuhalten. Das Insolvenzrecht kennt hierfür den Begriff des Absonderungsrechts.

4. Vermögensverschiebungen vor Insolvenzeröffnung

Nicht selten kommt es vor, dass ein Schuldner – in Kenntnis seiner wirtschaftlichen Lage – zuvor noch schnell Vermögen „in Sicherheit“ bringen möchte.

Hierfür werden Vermögensgegenstände an den eigenen Partner oder andere Familienangehörige übertragen. Auch diese Rechtshandlungen sind ein Grund für eine Insolvenzanfechtung.

Bei nahe stehenden Personen unterstellt der Insolvenzverwalter regelmäßig die Kenntnis einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.

Beratung anfordern

Welche Gründe gibt es für eine Insolvenzanfechtung?

Das Insolvenzrecht kennt mehrere Gründe für eine Anfechtung, die hier einmal kurz erläutert werden sollen.

1. Kongruente Deckung

Eine Anfechtung wird beispielsweise möglich, wenn der Schuldner in den letzten drei Monaten vor der Insolvenz, oder aber erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch Zahlungen an einen Gläubiger geleistet hat. Quelle: § 130 InsO.

2. Inkongruente Deckung

Eine inkongruente Deckung liegt beispielsweise vor, wenn ein Gläubiger Zahlungen erhält, die noch nicht zur Zahlung fällig waren. Als inkongruent werden auch Fälle angesehen, in denen nachträglich Sicherheiten gewährt wurden, sowie Zwangsvollstreckungen gegen den Schuldner in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag. Quelle: § 131 InsO.

3. Unmittelbar nachteilige Rechtshandlung

Eine unmittelbare Benachteiligung von Insolvenzgläubigern durch den Schuldner liegt beispielsweise vor, wenn dieser wissentlich einen überhöhten Kaufpreis zahlt, Dinge unter Wert abgibt oder kostenfrei zur Verfügung stellt – sprich: Masse „verschleudert“. Quelle: § 132 InsO.

Laut Insolvenzrecht ist ein solches Geschäft anfechtbar, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners war schon bekannt und die Rechtshandlung hat in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag stattgefunden.

4. Vorsätzliche Benachteiligung

Die vorsätzliche Benachteiligung von Beteiligten in einem Insolvenzverfahren stellt eine ebenfalls anfechtbare Rechtshandlung dar und ist zudem strafbar. Der Schuldner versucht hierbei ( mit Hilfe des Gläubigers ), Teile seines Vermögens zu verbergen, damit dieses nicht in die Insolvenzmasse einfließt.

Die Rechtsprechung sieht bei diesem Tatbestand für die Insolvenzanfechtung eine 10-jährige Frist vor. Der Insolvenzverwalter muss den Beteiligten den Vorsatz nachweisen. Quelle: § 133 InsO.

5. Unentgeltliche Leistung

Schenkungen und andere Leistungen, für welche der Schuldner in den zurückliegenden vier Jahren vor dem Insolvenzantrag keine Gegenleistungen erhalten hat, sind vom Gläubiger zugunsten der Befriedigung aller in die Insolvenzmasse zurück zu zahlen. Quelle: § 134 InsO.

Eine unentgeltliche Leistung kann beispielsweise ein zinsloses Darlehen sein. Der Bundesgerichtshof ( BGH ) hat hierzu am 15.11.2018 ein Urteil gesprochen IX ZR 229/17.

6. Gesellschafterdarlehen

Rückzahlungen ( Zinsen und Tilgungsleistungen ) von Darlehen an Gesellschafter des insolventen Unternehmens sind anfechtbar, wenn diese innerhalb eines Jahres vor Stellung des Insolvenzantrags erfolgten. Sicherung von Forderungen auf Gesellschafterdarlehen können vom Insolvenzverwalter zehn Jahre lang angefochten werden. Quelle: § 135 InsO.

Durch den Gesellschafter begebene Darlehen werden im Insolvenzverfahren nur nachrangig bedient. Quelle: § 39 Abs 1 Nummer 5 InsO.

Die nachrangige Behandlung von Darlehen durch den Gesellschafter im Insolvenzverfahren lässt sich für Nichtjuristen mit der Tatsache erklären, dass gerade eben der Gesellschafter eine tiefere Kenntnis vom Zustand des Unternehmens hat und er somit über einen Wissensvorsprung gegenüber anderen Insolvenzgläubigern verfügt.

Die nachrangige Behandlung von Gesellschafter-Darlehen stellt für den Gesellschafter ein erhebliches Risiko dar. Gerade kleine und mittelgroße Unternehmen schöpfen Teile ihrer liquiden Betriebsmittel aus Darlehen ihrer Gesellschafter.

Wie läuft eine Insolvenzanfechtung ab?

Zunächst wird geprüft, ob ein Grund für eine Anfechtung vorliegt. Der Insolvenzverwalter verschafft sich also einen Überblick über die Rechtsgeschäfte, die der Insolvenzschuldner in den jeweils relevanten Zeiträumen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens getätigt hat.

Im nächsten Schritt wird der Insolvenzgläubiger ( der Anfechtungsgegner ) angeschrieben und über die Anfechtung durch den Verwalter informiert. Üblicherweise wird dem Anfechtungsgegner eine Frist zur Rückzahlung des angefochtenen Betrags gesetzt.

Rechtsprechung erleichtert Anfechtung

Seit Juli 2014 kann der Insolvenzverwalter eine Anfechtung nach eigenem Ermessen durchführen. Vorher war hierfür die Zustimmung der Gläubigerversammlung erforderlich.

Nach Ablauf der Frist reicht der Insolvenzverwalter eine Klage beim zuständigen Gericht gegen den Insolvenzgläubiger ein.

Anfechtungsgegner sollten sich schon in einem frühen Stadium der Insolvenzanfechtung rechtlichen Beistand verschaffen. Für den juristischen Laien ist eine Beurteilung des Sachverhaltes schlichtweg nicht möglich.

Wie schützen sich Unternehmen bei Insolvenzanfechtung?

Die Zahlungsunfähigkeit eines Kunden und der damit einhergehende Verlust einer Kundenverbindung ist für ein Unternehmen schon schlimm genug. Unternehmen sollten sich als Anfechtungsgegner in einer Insolvenzanfechtung sofort Hilfe bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht einholen.

Die Gründe für die Anfechtung können – wie oben beschrieben – vielfältig sein. Die Regelungen in der Insolvenzordnung ( InsO ) sind für Nichtjuristen schwer zu überblicken und beim BGH sind in den letzten Jahren mehrere Urteile zur Insolvenz gesprochen worden.

Hilft eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung?

Unternehmer stellen sich häufig die Frage, ob die Firmenrechtsschutzversicherung die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt und das gerichtliche Verfahren übernimmt. Hier kommt es allerdings sehr auf die Ausgestaltung des Versicherungsvertrages an, denn der herkömmliche Firmenrechtsschutz enthält keine Deckung für den gerichtlichen Vertragsrechtsschutz.

Versicherungsschutz ja – wenn Firmenvertrags-Rechtsschutz existiert

Der Firmenvertrags-Rechtsschutz kann nicht einzeln abgeschlossen werden und muss in die Firmenrechtsschutzversicherung als Baustein eingeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt für das gerichtliche Verfahren – nicht schon bei außergerichtlichen Tätigkeiten des Anwalts ( § 32 Abs. 2 ARB 2020 ).

In vielen Fällen stellt sich erst in einem Rechtsschutzfall heraus, dass gerade der gerichtliche Vertragsrechtsschutz nicht enthalten ist. Dieser Baustein wird nur von wenigen Rechtsschutz-versicherungen angeboten und ist auch nicht für jedes Gewerbe versicherbar.

Die nachfolgend aufgeführten Punkte sind in diesem Zusammenhang noch wichtig.

1. Wartezeiten beachten

Eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung oder eine Erweiterung beinhaltet immer eine 3-monatige Wartezeit. Der Versicherungsschutz gilt erst nach dem dritten Monat.

2. Vorvertraglichkeit beachten

Leistungsfälle, die vor dem Vertragsabschluss ( oder vor der Änderung des Vertrages ) eingetreten sind, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Maßgeblich ist also der Zeitpunkt des Versicherungsfalls.

Die Rechtsschutzversicherung definiert den Zeitpunkt des Versicherungsfalls als „ersten behaupteten oder tatsächlichen Rechtsverstoß“.

Ein Insolvenzverwalter hat ( wie in den obigen Beispielen gezeigt ) die Möglichkeit, Rechtshandlungen auch Jahre später noch anzufechten und Zahlungen einzufordern.

Eine weitere Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist also, dass der Rechtsverstoß nicht aus der Zeit vor Vertragsabschluss stammt.

3. Geltungsbereich beachten

Der Firmenvertrags-Rechtsschutz ist üblicherweise auf in Deutschland eingetretene Leistungsfälle beschränkt ( § 32 Abs. 3 ARB 2020 ).

Versicherungsschutz vom Experten überprüfen lassen

Das Thema Anfechtung birgt eine gewisse Brisanz und Unsicherheit für Unternehmen. Ob und wann man sich als Anfechtungsgegner mit der Zahlungsunfähigkeit eines ehemaligen Kunden befassen muss, ist ungewiss.

Neben der juristischen Begleitung in einem solchen Fall, ist auch der richtige Versicherungsschutz unumgänglich – hier ist Expertise gefragt.

Für Fragen zur gewerblichen Rechtsschutzversicherung steht der Autor dieses Beitrags gern über das Kontaktformular zur Verfügung.

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Mirko Bubig

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Maschinen Leasing – die optimale Finanzierungslösung

Maschinen Leasing

Versicherungs-Wiki

Maschinen Leasing – die optimale Finanzierungslösung

Die Wirtschaft von heute wandelt sich deutlich schneller als früher. Die Digitalisierung und die Globalisierung haben die Geschwindigkeit von Innovationen spürbar erhöht. Ständig neue Technologien kommen auf den Markt und stellen Unternehmen immer wieder vor veränderte Herausforderungen. Investitionen in Sachanlagen werden hierbei zunehmend zum Problem. Es besteht permanent das Risiko, dass die eigenen Maschinen durch neue Erfindungen veralten. Immer wieder werden schnellere, bessere und sparsamere Geräte entwickelt. Wer diese nicht schnell genug anschaffen kann, der setzt die langfristige Wettbewerbsfähigkeit seines Unternehmens aufs Spiel. Mit Hilfe von Maschinen Leasing lässt sich die Liquidität im Unternehmen schonen und gleichzeitig die Technik auf dem neuesten Stand halten.

Mit Maschinen Leasing lässt sich die Liquidität schonen, ohne dass der Fortschritt auf der Strecke bleibt

Ebenso kann die Erweiterung des Maschinen-Parks Teil einer erfolgreichen Expansionsstrategie sein. Die Ursachen für Investitionen können vielfältig sein. Die Konsequenzen sind jedoch immer die gleichen: Maschinen erfordern ausreichend Liquidität oder gegebenenfalls eine solide Finanzierung.

Was ist Maschinen Leasing?

Maschinen Leasing – Hier bekommen Sie alle wichtigen Tipps und Informationen.
Beim Maschinen Leasing schließt ein Unternehmen mit dem Leasing-Geber einen Vertrag über ein Leasingobjekt, beispielsweise eine Maschine, ab. Die Maschine steht dabei im Eigentum der Leasinggesellschaft und wird dem Unternehmen gegen Zahlung der Leasing-Rate zur Nutzung überlassen. Es wird ein Vertrag über eine feste Laufzeit geschlossen und das Unternehmen zahlt eine monatliche Rate und – wenn vereinbart – eine Anzahlung sowie eine Schlußrate.

Maschinen Leasing als Alternative zu Kauf oder herkömmlicher Finanzierung

Das bedeutet: Das Unternehmen kann die Anschaffung von Sachanlagen vornehmen, ohne die Maschinen kaufen zu müssen. Beide Methoden haben ihre Vorteile, aber auch ihre Nachteile. Die Unterschiede ergeben sich hauptsächlich bei den Möglichkeiten zur Finanzierung der Investition und durch die Auswirkungen auf die Liquidität.

Bei der Gestaltung des Leasing-Angebots und der damit verbundenen Kosten gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Finanzierungs-Leasing
  • Restwertleasing
  • Operation Leasing 

Finanzierungs-Leasing

Dieses Angebot zielt darauf ab, dass der Kunde eine Maschine in vollem Umfang abzahlt, oder zu einem hohen Anteil.

In ersterem Fall wird der Anschaffungswert der Maschine um die Gewinnmarge der Leasinggesellschaft erweitert. Dieser Gesamtbetrag wird – vereinfacht dargestellt – durch die Laufzeit dividiert. So errechnen sich die konstanten Leasing-Raten pro Monat. Sie decken den Wert der Maschine plus die Marge vollständig ab.

Wird die Maschine nicht komplett zurückgezahlt, lassen sich die Raten auf anderem Weg ermitteln.

Restwertleasing

Beim Restwertleasing werden die geleasten Maschinen am Ende der Laufzeit von einem Gutachter oder auf anderem Wege bewertet. Danach wird die Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem aktuellen Wert ermittelt. Reichen die bisher getätigten Leasingraten nicht aus, muss ein Restbetrag beglichen werden.

Dieses Angebot kommt sehr häufig bei Fahrzeugen zum Einsatz. Deren Wertverlust verläuft normalerweise relativ gleichmäßig. Bei Maschinen besteht immer das Risiko, dass durch die Entwicklung von modernen Maschinen und moderner Technik der Restwert einer gebrauchten Anlage gegen Ende des Leasingvertrages sehr gering ist, weil sie zwischenzeitlich veraltet ist. Je nach Vereinbarung, können diese Kosten auf den Nutzer weitergereicht werden.

Operation Leasing

Hier können Leasingnehmer und Leasinggeber den Leasingvertrag flexibel kündigen. Der Leasingnehmer mietet eine Anlage für sein Unternehmen und kann sie relativ kurzfristig wieder zurückgeben – wenn das Leasing-Objekt nicht mehr benötigt wird.

In dieser Konstellation geht der Leasinggeber davon aus, dass das Gerät kurzfristig wieder von einem anderen Kunden, für dessen Betrieb geleast wird. Diese Art des Leasing-Angebots wird eher weniger beim Maschinenleasing angewendet, sondern bei Ausrüstung, die einer hohen Fluktuation unterliegt. Wie zum Beispiel bei einer Kettensäge, die sich der Kunde vom Baumarkt leihen kann. Diese wird von vielen Kunden nachgefragt. Aber bei einer hoch speziellen Fertigungsmaschine, die sonst niemand braucht, ist es eher unwahrscheinlich, dass sich die Leasinggesellschaften auf kurzfristige Verträge einlassen.

Maschinen Leasing als Alternative zu Kauf oder herkömmlicher Finanzierung

Welche Vorteile hat Maschinen Leasing?

Wenn ein Betrieb eine neue Produktionsanlage erwerben möchte, dann kann dies durch einen Kauf erfolgen oder man kann die Anlage leasen. Beide Wege der Anschaffung haben ihre jeweiligen Vor- und Nachteile, da sie sich unterschiedlich auf die Bilanz des Unternehmens auswirken. Je nach wirtschaftlicher Lage und dem Status der eigenen Liquidität, sollte man diese individuell gegeneinander abwägen. Hier sehen Sie die Vorteile vom Maschinenleasing:

Rein von den Kosten her betrachtet, spielt es keine große Rolle, ob ein Unternehmen eine Anlage leasen oder kaufen möchte. Die Zahlungen werden sich in ihrer Höhe nicht gravierend unterscheiden. Der wichtigste Aspekt an diesem Vergleich besteht in der Frage, wer der Eigentümer einer technischen Anschaffung sein wird. Viele Betriebe oder auch Handwerker, haben einen eng gesteckten Kreditrahmen von der Bank. Dieser richtet sich normalerweise an der Höhe des Eigenkapitals und an der Ertragslage aus. Ein Kauf neuer Maschinen würde diesen Rahmen belasten und so wäre der Spielraum geringer, um andere Aktivitäten zu finanzieren. Beim Leasing bleiben, je nach Vertragsgestaltung, die Aktiva und Passiva des Kunden unberührt, da es sich um eine Art Mietvertrag handelt. Somit bleibt der Kreditrahmen von der Transaktion unberührt.

Steuerrechtlich betrachtet sind die regelmäßigen Raten für das Leasing als Betriebsausgaben abzugsfähig und mindern so die Steuerlast. Zudem hat man als Unternehmer eine hohe Planungssicherheit, was die Höhe der laufenden Ausgaben betrifft.

Leasing als Partner des Mittelstands

Maschinen Leasing - als Partner des Mittelstands

Erhalten der Innovationsfähigkeit

Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit die eigene Innovationsfähigkeit dauerhaft zu erhalten. Jede Produktion erfordert eine ganze Reihe von unterschiedlichen Maschinen. Manche von ihnen veralten schneller, manche langsamer. Aufgrund von permanenten, technischen Neuentwicklungen kann es sein, dass der eigene Maschinenpark regelmäßig erneuert werden muss, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Mit Hilfe von Leasing lässt sich dieses Ziel besser erreichen.

Mit Leasing unabhängig von Banken und Herstellern investieren

Neben dem oben beschriebenen Vorteil beim Blick auf das Eigenkapital, können sich Unternehmen eine herstellerunabhängige Leasinggesellschaft suchen und somit flexibler auf Angebote anderer Hersteller reagieren.

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Worauf sollte beim Maschinen Leasing geachtet werden?

Diese Tipps sollten beim Maschinenleasing auf jeden Fall berücksichtigt werden:

Den richtigen Leasinggeber finden

An den Kapitalmärkten mangelt es seit Ausbruch der Finanzkrise an Möglichkeiten für gute und gleichzeitig sichere Renditen. Viele Finanzinstitute versuchen daher im Bereich Leasing tätig zu werden. Leider hat aber nicht unbedingt jede davon das notwendige Know-How, um für jede Branche passende Angebote zu erstellen. Vergleichen Sie daher die Konditionen und die Preise. Fragen Sie gezielt nach der Erfahrung in Ihrem Bereich.

Die Verträge gut prüfen

Erstellen Sie mit Hilfe der Szenariotechnik eine Übersicht über alle möglichen Szenarien Ihrer zukünftigen Aktivitäten: worst case – best case und alles dazwischen. Prüfen Sie dann die Konditionen im Vertrag, ob diese Sie in den Abgrund reißen könnten, sollte es zu Phasen mit finanziellen Engpässen kommen:

  • Sind die Kündigungsfristen sehr lang?
  • Kann der Leasinggeber die Maschine sofort zurückholen, wenn eine Rate ausfällt? Und damit das Ende des Betriebes einleiten?
  • Welche Beträge darf der Leasinggeber bei der Ermittlung von Restwerten ansetzen? Sind diese viel zu hoch?
  • Bietet der Leasinggeber alternativ auch die Möglichkeit des Mietkaufs?
  • Agiert das Unternehmen unabhängig von Herstellern?
    Der Fallstricke gibt es viele und diese gilt es bestmöglich zu vermeiden.

Wann ist Maschinen Leasing sinnvoll?

Ob es besser ist neue Maschinen zu leasen oder sie selber zu kaufen, hängt im Wesentlichen von der individuellen Wirtschaftslage des eigenen Unternehmens ab. Es sind vor allem zwei wichtige Regeln zu beachten:

Kapitalrendite vs. Leasinggebühr

Nehmen wir an, eine Leasinggesellschaft, wie zum Beispiel die Deutsche Leasing, möchte ihr Kapital mit 7% jährlich verzinsen. Das heißt, als Leasinggeber werden sie die benötigten Maschinen kaufen und ihr Angebot für den Kunden so kalkulieren, dass dieser die Anschaffungskosten, plus die 7% Verzinsung per Anno zurückbezahlt.

Jedes Unternehmen hat jedoch eine individuelle Kapitalrendite. Es gibt Firmen, die erzielen für jeden Euro, den sie besitzen, eine Rendite von 10% oder 15% – mal mehr mal weniger. Für Firmen wie Google oder Facebook zum Beispiel ist das problemlos machbar. Liegt also Kapitalrendite über den oben genannten 7%, dann ist es besser die Geräte zu leasen. Denn in diesem Fall ist es vorteilhafter für das Unternehmen jegliches Eigenkapital und jeden Euro Fremdkapital in das eigene Geschäft zu stecken, da dort eine höhere Rendite erzielt wird.

Sonstige Finanzierung nicht möglich

Jedes Unternehmen und jeder Handwerker erstellt eine Bilanz. Bei ihnen allen gilt der Grundsatz, dass die Aktivseite immer durch Eigenkapital oder Fremdkapital ausgeglichen werden muss. Ist eine Erhöhung des eigenen Kapitals oder die Aufnahme eines Kredites nicht möglich, dann ist Leasing die optimale Alternative. Oder liegt der Zinssatz für den Kredit über dem der Leasingrate, auch dann ist Leasing die wirtschaftlichere Alternative.

Welche Maschinen können Sie leasen?

Im Prinzip kann man jede Maschine auf der Welt leasen. Es ist nur wichtig, dass man einen Leasinggeber findet, der bereit ist dieses Geschäft durchzuführen. Denn Leasinggesellschaften sind genau wie Banken, nur dass sie sich auf einen bestimmten Geschäftszweig spezialisiert haben. Es geht dabei darum Gewinn zu erzielen, durch die Vermietung von Wertgegenständen. Ähnlich wie bei Immobilien. Daher finanzieren sie die Investition von technischen Anlagen aller Art für Unternehmen, Dienstleister und Handwerker. Und dazu gehört das Maschinenleasing.

Unterschiede bei den Konditionen werden sich meist durch die Art der geleasten Objekte ergeben. Dem Leasing-Geber geht es hauptsächlich darum sicherzustellen, dass der Leasingnehmer sich die gemieteten Anlagen tatsächlich leisten kann. Je spezieller eine Maschine ist, umso höher werden die vertraglichen Laufzeiten, Risikoaufschläge und die notwendigen Sicherheiten sein.

Bei Objekten dagegen, die vielseitig einsetzbar sind, kann man sich als Kunde eine gewisse Flexibilität sichern. Zum Beispiel eine Eismaschine, ein Heizofen oder ein Dieselgenerator. All diese Geräte kann man leicht wieder vermitteln. Sollte also ein Mieter pleite gehen, dann besteht für die Möglichkeit die Ausrüstung an andere Firmen zu vermieten.

Maschinen-Leasing verschafft finanziellen Spielraum für Investitionen. Leasen lässt sich so gut wie alles, sogar gebrauchte Maschinen.

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Mirko Bubig 

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Finanzierung mit Restwertleasing – Vor- & Nachteile

Restwertleasing

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Finanzierung mit Restwertleasing – Vor- & Nachteile

Bei Unternehmen gehört das Leasing von Firmenfahrzeugen, ganzen Flotten oder anderen beweglichen Wirtschaftsgütern zur gängigen Praxis. Vieles spricht für diesen Finanzierungsweg – nicht zuletzt wegen der Vorteile in der Unternehmensbilanz. Eine Möglichkeit beim Leasing stellt das sogenannte Restwertleasing dar.

Wirtschaftliche Bedeutung von Leasing

Die Leasing-Branche wächst. Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen ( BDL ) beziffert auf seiner Homepage das jährliche Investitionsvolumen auf rund 69,6 Milliarden Euro und kann sich stolz als Deutschlands größter Investor präsentieren.

Im Jahr 2021 wurden rund 2 Millionen neue Leasingverträge abgeschlossen. Zu den Kunden der Leasing-Unternehmen zählen größenteils Mittelständler.

Leasing steht bei Unternehmen hoch im Kurs

Dass sich das Leasing bei Unternehmen so großer Beliebtheit erfreut, hat auch – aber nicht ausschließlich – steuerliche Gründe. In der Praxis handelt es sich bei den meisten Leasing-Verträgen um ein sogenanntes Finanzierungs-Leasing Geschäft.

Bei dieser Art von Verträgen handelt es sich um eine Form der Finanzierung von beweglichen ( Mobilien-Leasing ) oder unbeweglichen ( Immobilien-Leasing ) Investitionsgütern.

Der Unternehmer als Leasingnehmer hat einen steuerlichen Vorteil, wenn er die Leasingraten als Betriebsausgabe absetzen kann. Die Leasingraten sind allerdings nur dann als Betriebsausgabe absetzbar, wenn das geleaste Objekt dem Leasinggeber zugerechnet wird.

Für diese steuerliche Zurechnung ist nicht das Eigentum am Leasing-Gegenstand ausschlaggebend, sondern vielmehr um welche Form von Leasingvertrag es sich handelt und was darin vereinbart gilt.

Beim Finanzierungsleasing bestimmt sich die Zurechnung des Leasing-Gegenstands nach den BMF-Schreiben des Bundesfinanzministeriums ( den sogenannten Leasing-Erlassen ).

Ein weiterer Vorteil beim Leasing ist die bilanzmäßige Darstellung. Das geleaste Objekt muss nicht in der Unternehmensblilanz aktiviert werden. Im Unterschied zum Kauf belastet das Leasing nicht das Eigenkapital des Leasing-Nehmers. Somit schont das Leasinggeschäft auch die Finanzen des Unternehmens.

Gewährte Kreditlinien bleiben erhalten und können für andere Investitionen genutzt werden. Außerdem entfällt die während der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer übliche Abschreibung nach amtlichen AfA-Tabellen.

Unterscheidung zwischen Vollamortisationsleasing und Teilamortisationsleasing

Für das Vollamortisationsleasing gelten die folgenden Kriterien. Diese sind in den Vollamortisations-Erlassen vom 19.04.1971 ( Mobilien-Leasing-Erlass ) und vom 21.03.1972 ( Immobilien-Leasing-Erlass ) beschrieben.

  • Der Leasingvertrag wird über einen festen Zeitraum abgeschlossen und kann während der Grundmietzeit – bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung – weder vom Leasinggeber noch vom Leasingnehmer gekündigt werden.
  • Die Leasingraten des Leasingnehmers müssen während der Grundmietzeit alle Kosten des Leasinggebers ( Anschaffungs-, Herstellungs- und Finanzierungskosten ) abdecken.
    Beträgt die Grundmietzeit 40 – 90 Prozent der nach AfA-Tabelle ( AfA = Absetzung für Abnutzung ) ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasing-Objektes, erfolgt die Zurechnung beim Leasinggeber. Die monatlichen Leasingaten sind für den Leasingnehmer damit steuerlich absetzbar.

Je nach Vertragsgestaltung kann die steuerliche Behandlung des Leasinggegenstands – auch bei korrekter Laufzeit – hiervon abweichen. Wird das Leasingobjekt dem Leasingnehmer zugerechnet, sind die Leasingraten keine Betriebsausgaben.

Beim Teilamortisationsleasing sind andere Kriterien festgelegt. Diese sind in den Teilamortisations-Erlassen vom 22.12.1975 und vom 23.12.1991 beschrieben.

  • Ein Teilamortisationleasing liegt vor, wenn die monatlichen Raten während der Grundmietzeit nur einen Teil der Anschaffungs-, Herstellungs- und Finanzierungskosten des Leasinggebers decken.
  • Die Leasingraten werden aus der Differenz der Anschaffungs-, Herstellungs- und Finanzierungskosten abzüglich des Restwerts bei Vertragsende ermittelt.
    Der Leasinggegenstand wird zum Ende der Grundmietzeit vom Leasinggeber üblicherweise an den Leasingnehmer oder einen Dritten verkauft. In der Summe hat die Leasinggesellschaft mit den monatlichen Leasingraten und der Einnahme des vereinbarten Restwertes sämtliche Kosten gedeckt.

Ein typisches Beispiel für einen solchen Leasingvertrag ist das Leasing eines Fahrzeugs. Hier zahlt der Leasingnehmer während der Laufzeit niedrige Raten. Zum Ende der Vertragslaufzeit nimmt der Händler das Fahrzeug zu einem vorher festgelegten Preis zurück. 

Quelle: BDL, Wirtschaftsforschung Städtler Stand: Juni 2021

Restwertleasing – was ist das?

Beim Restwertleasing vereinbaren Leasinggeber und Leasingnehmer einen Restwert, den das Leasing-Objekt zum Ende der Grundmietzeit haben soll. Während der Vertragslaufzeit zahlt der Leasingnehmer seine Leasing-Raten an den Leasinggeber.

Die Höhe des Restwertes ( und damit auch die Höhe der Leasing-Rate ) hängt stark vom Objekt, der Nutzungsdauer und der Art der Nutzung ( Verschleiß ) ab.

Hoher Restwert zum Ende der Laufzeit?

Handelt es sich bei dem Leasinggegenstand beispielsweise um eine Verpackungsmaschine, die nach Ende der Vertragslaufzeit anderen Unternehmen angeboten werden kann? Oder soll beispielsweise die Sonderanfertigung einer Maschinen geleast werden, für welche es nach Ende des Leasingvertrags nur eine begrenzte Nachfrage gibt?

Restwert-Leasing / Abhängigkeit vom Modell

Nicht nur das Objekt spielt beim Restwert eine Rolle. Wie bei Autos, gibt es auch bei nahezu allen Herstellern von Investitionsgütern Premium-Marken und Marktführer. Der zunächst höhere Preis kann sich aufgrund geringer Raten ( bei hohem Wert zum Ende ) lohnen.

Unterschiede beim Restwert anhand eines Beispiels

Ein Gartenbaubetrieb möchte einen Hubsteiger für Baumfällarbeiten leasen. Die Maschine kommt nicht jeden Tag zum Einsatz. Die günstigen Raten erscheinen dem Unternehmer attraktiver, als ein hoher Tagessatz für die Anmietung einer gleichartigen Arbeitsmaschine.

Ein Maschinenverleihbetrieb möchte den gleichen Hubsteiger für seinen Mietpark leasen. Die avisierte Auslastung, die häufigen Wechsel der Einsatzorte und die unterschiedliche Erfahrung des Bedienpersonals lassen eine viel höhere Abnutzung ( und damit einen deutlich niedrigeren Restwert ) erwarten. 

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Was ist besser: Restwertleasing oder Kilometerleasing?

Beim Leasing von Fahrzeugen bieten Händler – neben dem Restwert-Leasing – oft auch auch Leasingverträge mit über die Laufzeit festgelegten Kilometern an. Wie bei allen Verträgen, lohnt sich vor Vertragsabschluss ein Blick ins Kleingedruckte. Die Vor- und Nachteile beider Vertragsarten sollten sorgfältig abgewogen werden, ansonsten besteht das Risiko, dass das neue Auto zur Kostenfalle wird.

Wenn der Kunde nun die Entscheidung zwischen Kauf und Leasing abgewogen hat, müssen nun die unterschiedlichen Leasing-Verträge ( Finanzierungs-Leasing, bzw. Restwertleasing oder Kilometerleasing ) geprüft werden.

Für einen besseren Vergleich beider Leasing-Arten sollten im Vertrag enthaltene sonstige Leistungen ( Wartung / Versicherung ) nicht mit berücksichtigt werden.

Händler locken mit niedrigen Raten beim Leasing

Gegen ein fabrikneues Auto zu geringen Kosten ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Tückisch wird es, wenn der Restwert zum Vertragsende vom Leasinggeber unrealistisch hoch angesetzt ist. Der Trick: Durch einen hohen Restwert sinken die monatlichen Leasingraten und lassen das Angebot besonders attraktiv erscheinen.

Die Differenz zwischen kalkuliertem Restwert und tatsächlichem Restwert geht in vollem Umfang zu Lasten des Leasingnehmers. Wird der vereinbarte Restwert am Ende der Nutzungsdauer nicht erreicht, droht dem Leasingnehmer eine Nachzahlung.

Restwert-Risiko beim Leasing-Nehmer

Zwischen Bestellung des Fahrzeugs und Ende der Grundmietzeit liegen oft mehrere Jahre. In diesem Zeitraum kann sich das Marktumfeld erheblich verändern. Erfahrungsgemäß verliert das neue Auto schon im ersten Jahr nach dem Kauf einen erheblichen Teil seines ursprünglichen Wertes.

Die Außenfarbe oder die technische Ausstattung des Autos liegen möglicherweise nicht mehr im Trend. Ein Facelift des gleichen Modells wird zu ähnlichen Konditionen angeboten. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften darf das Auto nicht mehr in Innenstädten fahren – nicht zuletzt sei hier das Risiko von PKW-Besitzern nach dem Diesel-Skandal erwähnt.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes ( BGH ) bestätigt Nachzahlungen beim Restwertleasing.

Fazit zum Restwertleasing

Wird bei Leasing-Verträgen der Restwert zu hoch angesetzt, addieren sich zu den ( zu ) niedrigen Leasingraten oft hohe Nachzahlungen. Der Wert des Leasing-Gegenstandes sollte also realistisch – passend zur tatsächlichen, betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer im Unternehmen des Kunden – beurteilt werden.

Hierbei kommt der Expertise der Leasing-Gesellschaft eine besondere Bedeutung zu denn viele Leasing-Verhältnisse ( z.B. bei Investitionen in Maschinen und Produktionsanlagen ) basieren auf Restwert-Leasing.

Um mögliche Nachteile zu vermeiden, sollten sich Leasingnehmer Angebote von mehreren Leasinggesellschaften einholen und nicht nur die Preise des Leasinggegenstandes vergleichen.

Welchen Vorteil bietet Kilometerleasing?

Leasingverträge für Fahrzeuge werden oft auch als Kilometerleasing angeboten. Der Leasing-Nehmer verpflichtet sich bei Vertragsabschluss eine vorher vereinbarte Anzahl an Kilometern während der Vertragslaufzeit nicht zu überschreiten.

Der Vorteil beim Kilometerleasing ist die gute Kostentransparenz. Die gefahrenen Kilometer bestimmen die monatliche Rate und der tatsächliche Restwert des Fahrzeugs zum Ende des Leasingvertrags spielt für den Kunden keine Rolle.

Zum Vertragsende erfolgt eine Abrechnung der gefahrenen Kilometer mit der Leasinggesellschaft. Ist der Leasingnehmer mehr Kilometer gefahren, als vertraglich vereinbart war, darf der Leasing-Geber die Mehrkilometer In Rechnung stellen.

Leasingnehmer, die tatsächlich weniger fahren, erhalten am Ende des Vertrags ihre Minderkilometer von der Leasinggesellschaft erstattet.

Die Höhe der Kosten für gefahrene Mehrkilometer wird in €-cent/KM vertraglich verankert. Gleiches gilt für den Erstattungsanspruch des Leasing-Nehmers für Minderkliometer. Erfahrungsgemäß ist der Betrag, der für Mehrkilometer zu bezahlen ist, höher als der Betrag, der bei niedriger Laufleistung erstattet wird.

Leasing-Nehmer und Leasing-Geber können vorab im Vertrag eine Toleranz für zu viel / zu wenig gefahrene Kilometer vereinbaren.

Hohe Risiken geht der Leasingnehmer beim Kilometerleasing somit nicht ein. Ob diese Form von Leasing allerdings günstiger ist, lässt sich pauschal nicht beantworten.

Fazit zum Kilometerleasing

Wird ein Fahrzeug nur wenige tausend Kilometer im Jahr gefahren oder nur kurze Zeit genutzt, rechnet sich ein Vertrag mit Abrechnung nach Kilometern. In Firmenflotten ist das Auto häufig länger im Gebrauch oder die Laufleistung während der Nutzungsdauer ist recht hoch. Aus diesem Grund wird der Wert des Fahrzeugs zum Ende der Nutzungsdauer ohnehin geringer sein. In einem solchen Fall sollten Leasingverträge auf Basis eines Restwertleasing alternativ berechnet werden. 

Was kann alles geleast werden?

Neben Autos, Nutzfahrzeugen, einzelnen Maschinen und anderen beweglichen Wirtschaftsgütern können auch ganze Maschinenparks, Produktionsanlagen und Medizintechnik über Finanzierungs-Leasing-Verträge finanziert werden. Die Liste der möglichen Leasinggegenstände ließe sich hier noch beliebig fortsetzen.

Für weitere Informationen zu Leasing-Verträgen wird an dieser Stelle in Kürze ein weiterer Beitrag veröffentlicht.

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