Mit Firmenrechtsschutzversicherung durchstarten
Rechtssicherheit für Ihr Business: Unsere Firmenrechtsschutzversicherung schützt Sie bei Streitfällen – schnell, zuverlässig und umfassend.
So sichern Sie Ihre Firma ab
Rechtsschutz für Unternehmen
Rechtsstreitigkeiten kosten Zeit, Geld und Nerven. Unsere Firmenrechtsschutzversicherung schützt Sie zuverlässig – ob bei Arbeitsrecht, Verkehr oder Vertragskonflikten. So bleiben Sie rechtlich entspannt.
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Mehr Informationen- Schutz bei Verkehrsdelikten & Ordnungswidrigkeiten
- Arbeitsrechtsschutz bei Kündigung & Abmahnung
- Streit um Urlaubsgeld oder Arbeitszeugnisse
- Miet- und Pachtstreitigkeiten mit Vermietern
- Rechtsschutz bei privaten Verträgen des Inhabers
- Spezial-Strafrechtsschutz bei Ermittlungsverfahren
- Hilfe bei Steuer- oder Vertragsstreitigkeiten
- Schutz bei rechtlichen Fehlern im Tagesgeschäft
- Firmenvertragsrechtsschutz bei gerichtlichen Konflikten
- Absicherung bei Vertragsbruch mit Lieferanten
Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
4 Schritte zu Ihrer Versicherung
Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen
Warum Firmenrechtsschutz wichtig ist
Jährlich werden Millionen Klagen eingereicht – bei unzähligen Gesetzen. Wer hier rechtlich nicht abgesichert ist, riskiert hohe Prozesskosten und gefährdet die wirtschaftliche Basis seines Betriebs.
Anwalt, Gericht, Gutachter: Ein Rechtsstreit kann schnell fünfstellige Summen kosten – besonders bei hohen Streitwerten.
Bei rund 80.000 Gesetzen & Verordnungen hilft Ihnen niemand, wenn Sie unwissentlich handeln – aber Strafen drohen trotzdem.
Ob Kündigung, Zeugnis oder Urlaub – rund 600.000 arbeitsrechtliche Klagen zeigen: Unternehmer sind besonders stark betroffen.
Eine Rechtsschutzversicherung für Ihr Gewerbe
Wer als Unternehmer Mitarbeiter beschäftigt, kommt um einen umfassenden Arbeitsrechtsschutz kaum herum. Besonders wichtig zu wissen: In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten der ersten Instanz tragen beide Parteien ihre Anwalts- und Gerichtskosten immer selbst – unabhängig vom Urteil. Gerade bei Kündigungen, Abmahnungen oder Zeugnisstreitigkeiten kann das teuer werden. Daher sollte der Arbeitsrechtsschutz fester Bestandteil jeder Firmenrechtsschutzversicherung sein.
Ergänzend lohnt sich – sofern möglich – auch ein Firmenvertrags-Rechtsschutz. Dieser greift bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden oder Lieferanten, etwa wegen fehlerhafter Lieferungen, strittiger Dienstleistungsqualität oder gekürzter Zahlungen. Wichtig: Nicht jeder Gewerbebetrieb kann diesen Baustein abschließen. Für unstrittige, offene Forderungen empfehlen wir unser separates Inkasso-Angebot.
Beim Abschluss der gewerblichen Rechtsschutzversicherung ist Transparenz gefragt. Alle Unternehmensdaten sowie Informationen zu einer bestehenden oder früheren Vorversicherung sollten dem Versicherer vollständig vorliegen. Wurde in den letzten fünf Jahren bereits ein Rechtsschutz genutzt, ist eine Übersicht über die Leistungsfälle sinnvoll – das schafft Klarheit und vermeidet spätere Überraschungen.
So senken Sie die Beiträge clever – 6 Tipps
Jährliche Zahlung spart Beiträge
Viele Versicherer belohnen die Entscheidung für eine jährliche Zahlweise mit einem Beitragsnachlass von rund 5–6 %. Monatliche oder quartalsweise Zahlungen wirken auf den ersten Blick flexibler, kosten aber am Ende mehr. Durch eine einmalige Jahreszahlung sichern Sie sich dauerhaft niedrigere Prämien – ganz ohne Einbußen beim Leistungsumfang. Ideal für alle, die planungssicher investieren wollen.
Anwaltshotline kostenfrei nutzen
Einige Rechtsschutzversicherer bieten eine kostenlose Anwaltshotline. Diese ist ideal für rechtliche Erstinformationen, bei denen kein Mandat notwendig ist. Besonders attraktiv: Für die Nutzung der Hotline fällt in der Regel keine Selbstbeteiligung an. Das bedeutet: schnelle Rechtsauskunft ohne Zusatzkosten. So lassen sich viele Alltagsfragen klären – und Sie vermeiden unnötige Kosten oder Fehlentscheidungen.
Rückvergütung ab 2.500 €
Bei Jahresbeiträgen ab ca. 2.500 € können Unternehmer individuelle Rückvergütungsmodelle mit dem Versicherer aushandeln. Voraussetzung ist eine günstige Schadenquote – also ein gutes Verhältnis zwischen Beitragszahlung und Leistungsabruf. Wird wenig oder gar keine Leistung in Anspruch genommen, gibt es einen Teil der Beiträge zurück. Diese Modelle sind besonders für größere Betriebe mit überschaubarem Risiko interessant.
Selbstbeteiligung sinnvoll wählen
Die Höhe der Selbstbeteiligung hat großen Einfluss auf die Beitragshöhe. Je höher der gewählte Eigenanteil, desto niedriger fällt der Jahresbeitrag aus. Üblich sind Staffelungen von 150 €, 250 €, 500 €, 1.000 € bis zu 2.500 € je Streitfall. Gerade bei seltener Nutzung kann eine höhere Selbstbeteiligung den Beitrag um mehrere hundert Euro senken. Wichtig: Die Selbstbeteiligung wird nur fällig, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird.
Mit Schadenfreiheitsrabatt sparen
Versicherer honorieren schadenfreies Verhalten mit einem Schadenfreiheitsrabatt (SFR). Wer über einen längeren Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nimmt, spart bis zu 10 % bei den Beiträgen. Besonders wirkungsvoll ist die Kombination mit einer Selbstbeteiligung: Kleinere Streitigkeiten unterhalb der Schwelle zahlen Sie selbst – und der SFR bleibt bestehen. Leider ist dieses Modell nicht bei allen Anbietern verfügbar.
Rabatt bei längerer Laufzeit
Eine längere Vertragsbindung kann bares Geld sparen. Wer sich für eine Mindestlaufzeit von drei Jahren entscheidet, erhält bei vielen Versicherern einen Rabatt von 5 bis 10 %. Diese Regelung lohnt sich besonders für Unternehmen, die ohnehin langfristig planen und ihre Fixkosten stabil halten möchten. Der Vertrag bleibt flexibel: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann jederzeit regulär gekündigt oder angepasst werden.
Jetzt kostenlos informieren & clever absichern
Wie Sie sich als Unternehmer umfassend rechtlich absichern? Vom Vertragsstreit bis zur Rufschädigung – in der Gewerbe-Kombi-Broschüre finden Sie alle Leistungen, Vorteile und Spartipps kompakt auf einen Blick.
Die Vorteile einer Firmenrechtsschutzversicherung
01
Volle Kostenkontrolle
Keine bösen Überraschungen bei Anwalts- und Gerichtskosten
Übernahme der Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- und Mediationskosten.
02
Arbeitsrecht inklusive
Kostenübernahme auch bei Klagen von Arbeitnehmern
Auch wenn Sie gewinnen: In der 1. Instanz tragen Sie sonst immer die Kosten.
03
Firmenvertrags-Rechtsschutz
Absicherung bei Streit mit Kunden & Lieferanten
Z. B. bei Nichtzahlung, mangelhafter Leistung oder Vertragskündigung.
04
Spezial-Strafrechtsschutz
Bei Verdacht auf Umwelt- oder Steuervergehen geschützt
Verteidigungskosten bei Ermittlungen inklusive.
05
Anwalts-Hotline gratis
Schnelle Hilfe bei Fragen ohne Selbstbeteiligung
Bei einfachen Fällen reicht oft ein Anruf bei einem Partneranwalt.
06
Inkasso-Service inklusive
Forderungen einziehen – ohne Wartezeit oder Provision
Mit dem Inkassoservice holen Sie offene Rechnungen professionell ein.
07
Bonitätsprüfung nutzen
Zahlungsfähigkeit von Kunden & Baupartnern prüfen
Vermeiden Sie Zahlungsausfälle – bis zu fünf Berichte jährlich inklusive.
08
Rufschädigung stoppen
Löschung negativer Bewertungen im Netz
Bis zu fünf Löschungen jährlich inklusive – durch unseren Partner.
09
Mediation statt Prozess
Streit beilegen ohne Imageverlust oder Kostenexplosion
Dreimal jährlich bei vertraglichen Streitigkeiten nutzbar.
10
Privat & Familie mitversichert
Auch Familie und Kinder sind rundum geschützt
Auch für unter 30-Jährige in Ausbildung – inklusive Internet- und Verkehrsrecht.
11
Mustervorlagen per Klick
Kostenlose geprüfte Rechtstexte zum Download
Z. B. für Abmahnungen, Kündigungen, Zahlungsaufforderungen.
12
Top bewertet & ausgezeichnet
Mehrfacher Testsieger mit „sehr gut“
LVM-Rechtsschutz ist einer der fairsten Anbieter Deutschlands.
Versicherungswissen für Firmen
Häufige Fragen zur Firmenrechtsschutzversicherung

Mirko Bubig
LVM-Versicherungsagentur
Mirko Bubig GmbH
Welche Leistungen deckt eine Firmenrechtsschutzversicherung ab?
Eine Firmenrechtsschutzversicherung, oft auch gewerbliche Rechtsschutzversicherung genannt, schützt Unternehmen vor den hohen Kosten juristischer Auseinandersetzungen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen können. Sie übernimmt die Kosten für Anwälte, Gerichte, Gutachter und – je nach Baustein – auch für Mediation oder die Verteidigung in Strafverfahren.
Versicherbar sind mehrere kombinierbare Leistungsbausteine:
- Arbeitsrechtsschutz: bei Konflikten mit Angestellten, z. B. bei Kündigung, Abmahnung oder Zeugnissen.
- Verkehrsrechtsschutz: bei Streitfällen rund um gewerblich genutzte Fahrzeuge (inkl. Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz).
- Eigentums-, Miet- und Pachtrechtsschutz: bei Streitigkeiten über angemietete Geschäftsräume.
- Privatrechtsschutz für den Firmeninhaber: z. B. Steuerrechtsschutz und Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
- Firmenvertrags-Rechtsschutz: für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, z. B. bei Streit über mangelhafte Lieferungen oder ausbleibende Zahlungen.
- Spezial-Strafrechtsschutz: greift bei Ermittlungs- und Strafverfahren – schon bei Anfangsverdacht.
Zusätzlich können Leistungen wie Inkassoservice, Bonitätsprüfungen oder Bewertungsmanagement ergänzt werden. Die Police gilt nur für versicherte Tätigkeitsbereiche, bei bewusstem Rechtsmissbrauch oder explizit ausgeschlossenen Risiken greift sie nicht. Ein individuell vereinbarter Selbstbehalt beeinflusst die Höhe der Beiträge.
Für welche Unternehmen ist eine Firmenrechtsschutzversicherung sinnvoll?
Eine Firmenrechtsschutzversicherung ist für nahezu alle selbstständigen Unternehmer und Gewerbebetriebe relevant, unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Besonders sinnvoll ist sie für Betriebe mit Mitarbeitern, Geschäftsräumen oder regelmäßigem Kunden- und Lieferantenkontakt – denn rechtliche Auseinandersetzungen können jederzeit auftreten. Ob Arbeitsrecht, Streit mit dem Finanzamt, Vertragsrecht oder gar ein Strafrecht-Verdacht: Ein einziger Rechtsschutzfall kann schnell hohe Kosten für Anwälte, Gerichte und Sachverständige verursachen.
Für Handwerksbetriebe, Handelsunternehmen, Dienstleister oder Freiberufler ist ein umfassender Versicherungsschutz daher oft unverzichtbar. Schon ein berechtigter Einspruch gegen eine falsche Steuerforderung oder eine Abmahnung wegen einer Website-Formulierung kann zur finanziellen Belastung werden. Hier hilft eine frühzeitig abgeschlossene Gewerberechtsschutzversicherung, idealerweise direkt zur Gründung oder bei Aufnahme der Tätigkeit. Auch kleinere Betriebe oder Einzelunternehmer profitieren, da bereits ein einzelner Streitfall erhebliche Kosten verursachen kann.
Der Basis-Schutz lässt sich flexibel durch Zusatzbausteine erweitern, etwa um Firmenvertragsrechtsschutz oder Spezial-Strafrechtsschutz. Die Vertretung erfolgt durch einen Fachanwalt, auf Wunsch auch über die telefonische Rechtsberatung oder den digitalen Rechtsschutz-Assistenten. Ergänzend bietet die Versicherung zahlreiche Serviceleistungen, z. B. Inkasso, Mediation oder Mustertexte zur schnellen Lösung von Rechtsfragen.
Eine Firmenrechtsschutzversicherung ersetzt keine Betriebshaftpflichtversicherung, sondern ergänzt sie mit dem Schutz vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten – im Zweifel ein optimaler Baustein für eine ganzheitliche Risikoabsicherung.
Was kostet eine Firmenrechtsschutzversicherung monatlich bzw. jährlich?
Die Kosten für eine Firmenrechtsschutzversicherung variieren je nach Branche, Unternehmensgröße und gewähltem Versicherungsschutz. Einfluss auf die Beitragshöhe haben dabei u. a. die Anzahl der Mitarbeiter (getrennt nach Voll- und Teilzeitkräften), die Zahl der gewerblich genutzten Fahrzeuge, die tätigen Geschäftsführer und der Jahresumsatz – Letzterer ist insbesondere für den Firmenvertragsrechtsschutz entscheidend. Zusätzlich beeinflussen gewählte Selbstbeteiligungen und Deckungssummen den Beitrag. Diese reichen von 2 Mio. € bis hin zu unbegrenzter Deckung.
Je nach Konfiguration beginnt eine Firmenrechtsschutzversicherung bei etwa 40–80 € monatlich – größere Betriebe oder Firmen mit erweitertem Schutz zahlen entsprechend mehr. Wichtig: Die Beiträge gelten als Betriebsausgabe und sind steuerlich absetzbar – ein klarer Vorteil für Selbstständige und Unternehmen.
Warum sich das Abschließen lohnt, zeigen konkrete Beispiele:
- Ein Arbeitsrechts-Fall mit Kündigung und Klage kostet rund 7.000 €.
- Ein einfacher Verkehrsverstoß kann bereits 1.200 € kosten, etwa durch Einschaltung eines Anwalts.
- Ein Streit über eine Computeranlage im Wert von 25.000 € verursacht ein Kostenrisiko von 13.000 €, selbst ohne Folgeschäden.
All diese Rechtsstreitigkeiten können durch eine gute Rechtsschutzversicherung vollständig oder größtenteils abgedeckt werden – ohne dass der Unternehmer im Ernstfall sein Budget belasten muss. In vielen Fällen kann so ein teures Verfahren vermieden und durch Mediation oder direkte Klärung gelöst werden.
Eine Firmenrechtsschutzversicherung ist nicht nur Schutzschild im Fall des Falles – sie sichert das Unternehmen aktiv ab, bietet kontinuierliche Beratung und reduziert im besten Fall die Notwendigkeit eines gerichtlichen Verfahrens vollständig. Ein kleiner Beitrag mit großem Effekt.
Was ist eine Firmenrechtsschutzversicherung?
Eine Firmenrechtsschutzversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Belastungen, die aus einem Rechtsfall entstehen. Gerade in Zeiten zunehmender Regeldichte und einer Vielzahl an Gesetzen kann jeder Betrieb unerwartet in eine rechtliche Auseinandersetzung geraten – etwa durch Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitende. Umso wichtiger ist es, im Ernstfall auf eine starke Absicherung zählen zu können.
Die Firmenrechtsschutzversicherung beinhaltet dabei verschiedene Bausteine, u. a. den Verkehrs-, Vertrags-, Steuerrechtsschutz, sowie – optional – Spezial-Strafrechtsschutz. Letzterer greift, wenn z. B. ein Unternehmer fälschlich wegen Steuerhinterziehung, Umweltvergehen oder fehlender Sicherheitsvorkehrungen angezeigt wird. Schon ein Anfangsverdacht kann eine Ermittlung in Gang setzen – hier unterstützt der Versicherer auch mit spezialisierten Strafverteidigern. In der Regel besteht eine Wartezeit von drei Monaten, die jedoch entfällt, wenn der neue Versicherungsvertrag direkt an eine bestehende gleichartige Versicherung anschließt.
Wann zahlt die Firmenrechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten um Schadenersatz?
Nicht jeder Anspruch ist automatisch gedeckt – bei ausgeschlossenen Risiken (z. B. vorsätzlich begangene Straftaten mit Verurteilung oder bestimmte Kapitalanlagen) besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme. Die Firmenrechtsschutzversicherung zahlt bei Schadenersatzforderungen, wenn es sich um einen versicherten Schadenersatz-Rechtsschutz-Fall handelt – etwa nach einem unverschuldeten Unfall, bei dem z. B. ein Mitarbeiter oder der Firmeninhaber Verdienstausfall geltend machen möchte. Auch außergerichtliche Geltendmachungen von Schadenersatzansprüchen, etwa im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht, sind je nach Tarif bis zu einem bestimmten Betrag mitversichert.
Durch die Wahl eines passenden Selbstbehalts (Selbstbeteiligung) lässt sich zudem der Beitrag optimieren. Ein Schadenfall mit geringem Streitwert kann so bewusst selbst getragen werden – das senkt langfristig die Prämie.
Auch außergerichtliche Konfliktlösung ist Teil des Firmenrechtsschutzes: Mit einem Mediator lassen sich viele Streitigkeiten gütlich und schnell beilegen – das schont Ressourcen und das Unternehmensimage. Eine Firmenrechtsschutzversicherung ist ein essenzieller Gewerbe-Rechtsschutz, der finanzielle Planungssicherheit bietet – in rechtlich herausfordernden Zeiten ein echter strategischer Vorteil.
Welche Angaben sind beim Abschluss der Firmenrechtsschutzversicherung erforderlich?
Beim Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung – auch als Gewerberechtsschutz bekannt – müssen selbstständige Unternehmer dem Versicherer alle relevanten Angaben zum Unternehmen machen. Dazu zählen die genaue Tätigkeit, die Rechtsform, die Anzahl der Mitarbeiter und Fahrzeuge sowie Informationen zu eventuellen Vorversicherungen. Besteht bereits ein Rechtsschutzvertrag, sollte eine Auflistung der Leistungsfälle der letzten fünf Jahre bereitgestellt werden. Nur so lässt sich ein lückenloser Versicherungsschutz vereinbaren – inklusive möglichem Wegfall der regulären Wartezeit von drei Monaten.
Der Firmenrechtsschutz deckt vielfältige Rechtsgebiete ab, etwa Arbeitsrecht, Vertragsstreitigkeiten (Vertrags-Rechtsschutz) oder auch die Verteidigung in Strafrecht-Fällen. Voraussetzung für die Leistung ist ein versichertes Ereignis, das nach Vertragsbeginn eintritt. Der erste Schritt zur Durchsetzung der rechtlichen Interessen erfolgt in der Regel über einen Anwalt, der eine Kostenzusage anfragt. Nach Prüfung durch den Versicherer wird im positiven Fall eine Deckungszusage erteilt – erst dann gilt der Rechtsschutz als aktiviert und Kosten werden übernommen. So bleiben selbstständige Unternehmen im Ernstfall finanziell handlungsfähig und juristisch optimal abgesichert.
Wer ist in der Firmenrechtsschutzversicherung mitversichert?
In der Firmenrechtsschutzversicherung sind standardmäßig der Inhaber bzw. die im Versicherungsschein benannte Firma versichert. Zusätzlich können auch weitere Geschäftsführer aufgenommen werden. Ebenso mitabgesichert sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder der Inhaber oder Geschäftsführer – vorausgesetzt, sie sind unverheiratet, befinden sich in Ausbildung und leben im gemeinsamen Haushalt. Auch alle Mitarbeiter sind mitversichert, sofern sie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Betrieb handeln.
Ein wichtiger Zusatzbaustein im Gewerberechtsschutz ist der Arbeitgeber-Rechtsschutz: Er übernimmt z. B. bei Streitigkeiten über Abmahnungen oder Kündigungen die Kosten. Ein relevanter Unterschied zum Zivilrecht: Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Im Versicherungsfall prüft der Anwalt das Anliegen, stellt eine Kostenschutzanfrage, und bei positiver Prüfung erteilt der Versicherer eine Deckungszusage. Diese Rechtsschutzversicherung übernimmt dann unter anderem Anwaltskosten, Gerichtskosten, Mediationskosten und ggf. die Verteidigung in einem Ermittlungsverfahren – je nach Fall sogar inklusive Sachverständigengutachten. Ein gutes Beispiel, wie effizient sich ein drohender Schaden frühzeitig abwenden lässt.