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Mit einer Inhaltsversicherung optimal geschützt

Die perfekte Absicherung für Ihr Inventar: Mit unserer Inhaltsversicherung sind Betriebsausfall & Schäden kein Risiko, sondern kalkulierbar. 

Inventarschutz mit System 

Inhaltsversicherung für Ihr Gewerbe 

Ein Schaden am Inventar kann teuer werden. Unsere Inhaltsversicherung ersetzt Betriebs­einrichtung, Waren & Co. zum Neuwert – passgenau, flexibel und mit optionalem Ertragsausfall-Schutz. 

Inhaltsversicherung optimal geschützt
Vorteile auf einen Blick
  • Schutz für Betriebseinrichtung & Technik
  • Absicherung bei Feuer, Wasser, Sturm
  • Versichert zum vollen Neuwert
  • Auch für Waren & Vorräte geeignet
  • Fremde Eigentümer mitversicherbar
  • Schutz bei Einbruch & Vandalismus
  • Flexible Erweiterung bei Ertragsausfall
  • Aufräum-, Abbruch- & Entsorgungskosten inkl.
  • Umfassend auch bei Naturkatastrophen
  • Optionaler Cyberschutz möglich

Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

4 Schritte zu Ihrer Versicherung

1
Bedarf 
Wir analysieren Ihre Branche, Risiken und Unternehmensgröße – damit Sie genau den Schutz erhalten, den Sie wirklich benötigen.
2
Angebot
Auf Basis Ihrer Anforderungen erstellen wir ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept mit transparenten Leistungen und Konditionen.
3
Abschluss 
Sie erhalten alle Unterlagen digital. Der Abschluss erfolgt einfach, schnell und rechtskonform – Ihre Absicherung beginnt sofort.
4
Betreuung 
Auch nach dem Abschluss bleiben wir an Ihrer Seite: mit persönlicher Beratung, jährlichem Check und flexibler Anpassung bei Veränderungen.

Warum sich unser Vergleich für Sie auszahlt 

Die passende Inhaltsversicherung

Als Versicherungsexperten für Gewerbe wissen wir, worauf es beim Vergleich ankommt: Wir prüfen nicht nur Leistungen, sondern auch versteckte Lücken – und finden die Inhaltsversicherung, die wirklich zu Ihrem Unternehmen passt. 

Wir kennen die entscheidenden Details

Leistungen bei Unterversicherung, grober Fahrlässigkeit oder Einbruch-Soforthilfe sind bei uns kein Zufall – wir achten auf moderne Standards im Tarif.

Sicherheit endet nicht an der Tür

Mitversicherte Außensachen, Blitz-Überspannung ohne Selbstbehalt – wir prüfen, dass auch spezielle Risiken in Ihrem Betriebsalltag abgedeckt sind.

Unterstützung bei der Summe inklusive

Wir helfen bei der Wertermittlung – mit Checklisten, Tools und Erfahrung. So vermeiden Sie Unterversicherung und sichern sich optimal ab.

Inhaltsversicherung Wir kennen die entscheidenden Details

Bestandteile einer Inhaltsversicherung

Eine gewerbliche Inhaltsversicherung schützt, was Ihr Unternehmen tagtäglich braucht: Maschinen, Technik, Waren, Einrichtung – alles, was im Betrieb nicht fest verbaut ist. Schon die Grunddeckung sichert die wichtigsten Risiken zuverlässig ab: Feuer (inkl. Blitzüberspannung), Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Bei vielen Tarifen ist auch eine Cyberdeckung enthalten – ideal, um sich gegen digitale Gefahren wie Hackerangriffe und Datenverlust zu wappnen.

Ergänzt wird der Basisschutz durch die Aufbaudeckung, mit der sich zusätzliche Risiken individuell absichern lassen. Dazu gehören unter anderem Schäden durch innere Unruhen, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruck oder Naturgefahren wie Überschwemmung, Lawinen und Erdbeben. Auch Ertragsausfälle durch Betriebsunterbrechung, Transportschäden mit eigenen Fahrzeugen sowie Glasbruch oder technische Defekte an Büro- und Gebäudetechnik können abgesichert werden.

Wird der Schutz vollständig ausgeschöpft, spricht man von einem echten Rundum-Schutz für Ihr Inventar – damit Sie im Ernstfall nicht nur abgesichert, sondern auch schnell wieder startklar sind. 

Was muss bei einer Inhaltsversicherung beachtet werden?

Die passende Versicherungssumme

Die Versicherungssumme bildet die Grundlage jeder Inhaltsversicherung – und muss den Neuwert des kompletten Inventars korrekt abbilden. Versichert wird immer die gesamte Betriebseinrichtung in einer pauschalen Gesamtsumme. Dazu zählen auch sogenannte Mietereinbauten wie abgehängte Decken, eingemauerte Tresore oder eigens errichtete Fundamente, sofern sie vom Mieter angeschafft wurden. Diese werden häufig bei der Wertermittlung vergessen, weil sie fälschlich der Gebäudeversicherung zugeordnet werden. Ein zu niedrig angesetzter Wert kann im Schadenfall zu massiven Einbußen führen. Unser Tipp: Eine professionelle Wertermittlung, ggf. mit Checkliste und Unterstützung vom Versicherungspartner, schafft hier Sicherheit und schützt vor Unterversicherung.

Sicherungsvereinbarungen einhalten

Die Einhaltung von vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorkehrungen ist Pflicht – und oft entscheidend für die Leistungspflicht im Schadenfall. Je nach Branche und Versicherungssumme können mechanische Türsicherungen, stabile Tore oder zertifizierte Einbruchmeldeanlagen (EMA) vorgeschrieben sein. Fehlen solche Einrichtungen oder sind sie bei Vertragsabschluss zwar vorhanden, aber später defekt, kann das zu Leistungskürzungen oder Ablehnung führen. Deshalb gilt: Sicherungsvereinbarungen nicht nur lesen, sondern konsequent umsetzen und regelmäßig prüfen. Veränderungen am Betrieb – etwa neue Türen, Fenster oder zusätzliche Zugänge – sollten immer auf ihre sicherungstechnische Relevanz geprüft werden. 

Lagerung im Freien beachten 

Wird Inventar, Ware oder Ausrüstung regelmäßig im Freien gelagert – sei es auf dem Betriebshof, in Containern oder unter Überdachungen – muss dies explizit in der Inhaltsversicherung berücksichtigt sein. Standardverträge schließen Gegenstände im Außenbereich oft aus oder beschränken den Schutz auf bestimmte Risiken wie Brand oder Vandalismus. Vor allem bei witterungsempfindlicher Technik oder wertvollem Baumaterial ist eine entsprechende Absicherung wichtig. Auch Container müssen je nach Nutzung und Inhalt genau bewertet werden – insbesondere, wenn sie dauerhaft genutzt oder mit Stromanschlüssen versehen sind. Unser Tipp: Bestehen Sie auf einer expliziten Regelung zur Außenlagerung. 

Umfang des Versicherungsschutzes

Jeder Betrieb ist anders – und genauso individuell sollte auch der gewählte Versicherungsschutz sein. Die Grunddeckung sichert Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm und Hagel ab. Je nach Lage, Branche oder Nutzungsart können jedoch erweiterte Gefahren wie Elementarschäden oder Glasbruch hinzukommen. Eine Lagerhalle ohne Wasserleitungen braucht z. B. keinen Leitungswasserschutz, aber fast jeder Standort ist potenziell sturmgefährdet. Wer in Ufernähe produziert oder Vorräte im Freien lagert, sollte unbedingt auf Elementargefahren oder Diebstahlrisiken achten. Auch branchenspezifische Risiken wie Kühlgut-Verderb in Apotheken oder Arztpraxen gehören individuell abgesichert.

Veränderungen und Risiken melden

Verändert sich das Risiko nach Vertragsbeginn, muss der Versicherer darüber informiert werden. Dies betrifft sogenannte Gefahrerhöhungen, die das Einbruch-, Brand- oder Diebstahlrisiko steigern können. Ein Beispiel: Wird an einem Gebäude ein Gerüst aufgestellt, steigt das Einbruchsrisiko über höher gelegene Fenster deutlich. Auch neue Maschinen, veränderte Nutzung von Räumen oder zusätzliche Lagerflächen können zu einer Risikoveränderung führen. Wer solche Entwicklungen nicht rechtzeitig meldet, riskiert im Schadensfall Kürzungen oder sogar den Verlust des Versicherungsschutzes. Unsere Empfehlung: Bei jeder Betriebsveränderung den Versicherungspartner kurz einbeziehen.

Mehr zur Geschäftsinhaltsversicherung

Hier finden Sie zwei wertvolle Hilfen für Ihre Absicherung: den kompakten Überblick zum Firmenschutz und unseren kostenlosen Summenermittlungsbogen für eine präzise Wertermittlung – ideal für Ihre Inhaltsversicherung. 

Zum Firmenschutz

Zur Summenermittlunge

Einblicke in echte Erfolgsgeschichten

“Wir betreiben als Mittelständler einen Verleih für hochwertige Reisemobile im baden-württembergischen Walldürn. Wir haben lange nach der für uns passenden Rechtsschutzversicherung gesucht und diese beim Gewerbe-Profi Mirko Bubig gefunden...”
“Seit vielen Jahren betreiben wir unseren Handwerksbetrieb in Waltrop. Als Steinmetz-Fachbetrieb sind wir spezialisiert auf die Aufbereitung und Renovierung von Natursteinböden. Uns hat immer gestört, dass wir als Handwerksbetrieb Probleme hatten...”
“Wir betreiben seit vielen Jahren unsere Fachanwaltskanzlei im ostwestfälischen Herford. Als Rechtsanwälte haben wir zwangsläufig immer wieder mit dem Thema Versicherung zu tun, sei es bei der verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung... ”

12 Vorteile einer Inhaltsversicherung

01

Starker Grundschutz 

Abgesichert gegen Feuer, Einbruch & mehr

Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruch sind abgedeckt.

02

Neuwert statt Restwert

Erstattung auf Neuwertbasis im Schadenfall

Im Ernstfall wird der volle Wiederbeschaffungswert übernommen – keine Abzüge.

03

Individuell erweiterbar

Zusätzliche Bausteine für mehr Sicherheit

Erweitern Sie Ihren Schutz z. B. mit Cyber, Glasbruch oder Mietverlust.

04

Auch für Mietereinbauten

Sicherheit für selbst eingebrachte Ausstattung

Auch Decken, Tresore oder Fundamente zählen mit – sofern vom Mieter eingebaut. 

05

Absicherung im Freien

Auch draußen gelagerte Sachen geschützt

Lagern Sie Inventar oder Vorräte draußen oder in Containern? Kein Problem.

06

Ertragsausfall versichern

Sichert Umsatz und laufende Kosten ab

Nach Brand oder Schaden zahlt die Police auch ausbleibende Gewinne und Fixkosten. 

07

Elementargefahren optional 

Schutz bei Überschwemmung, Schnee & Co.

Ob Starkregen, Erdbeben oder Lawinen – Elementardeckung schützt bei Naturgefahren.

08

Schutz vor Technikschäden

Versicherung für Büro- und Gebäudetechnik

Sichern Sie EDV, Server, Klima- oder Lüftungstechnik gegen Bedienfehler und Co. ab.

09

Hilfe bei Wertermittlung 

Summenermittlungsbogen gratis inklusive

Mit unserem PDF ermitteln Sie die richtige Versicherungssumme ohne Unterversicherung.

10

Keine Kürzung bei Fahrlässigkeit

Volle Leistung 

Tarife leisten auch dann voll, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde – ohne Kürzung.

11

Blitzschutz ohne Selbstbehalt 

Überspannung durch Blitzschlag versichert

Schäden durch Blitzüberspannung – z. B. an EDV – sind ohne Selbstbeteiligung versichert. 

12

Absicherung bis ins Detail 

Kosten für Aufräum- und Folgeschäden inkl.

Auch Neben- und Folgekosten wie Abbruch oder Entsorgung sind abgesichert.

Beratung gewünscht?

Kostenlose Vertragsprüfung

Individuelles Angebot?

Versicherungswissen für Unternehmer

Branchenbuch Abzocke – so wehren Sie sich!
DSGVO Strafen – hier droht Unternehmen Ärger
Erweiterter Strafrechtsschutz für Unternehmen
Inkassobüro beauftragen mit Hohe Erfolgsquote
Kunde zahlt nicht – Hilfe für Unternehmer
Mahnung Muster – das gehört in jede Mahnung

Häufig gestellte Fragen zur Inhaltsversicherung

Mirko Bubig - Ihr Ansprechpartner bei gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

LVM-Versicherungsagentur
Mirko Bubig GmbH

Welche Art von Schäden deckt die Inhaltsversicherung ab?

Die Geschäftsinhaltsversicherung schützt das betriebliche Inventar bei einem Schadensfall durch versicherte Gefahren. Dazu zählen insbesondere Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Wird das Inventar durch diese Ereignisse beschädigt, zerstört oder entwendet, werden die entstandenen Verluste durch die Versicherung ersetzt – in der Regel zum Neuwert.

Auch kaufmännische Betriebseinrichtungen, Waren und Vorräte sind mitversichert. Sogar der Verlust von Bargeld nach Einbruchdiebstahl oder Raub kann entschädigt werden. Der Schutz gilt grundsätzlich für das Betriebsgrundstück, kann aber um weitere Orte wie Filialen oder Lager erweitert werden. Zusätzlich lassen sich auch Elementarschäden wie Überschwemmung oder Schneedruck einschließen. 

Sind meine Eigentümer- und Mieterinteressen abgedeckt?

Ja, mit der Inventarsversicherung (auch Inhaltsversicherung genannt) sind sowohl Eigentümer- als auch Mieterinteressen umfassend geschützt. Als Versicherungsnehmer können Sie Ihr gesamtes betriebliches Inventar absichern – darunter Maschinen, Büroeinrichtung, Waren und Vorräte.

Wenn Sie Mieter Ihrer Geschäftsräume sind, umfasst der Versicherungsschutz auch eingefügte Einbauten, die Sie selbst finanziert haben. Diese müssen bei der Wertermittlung berücksichtigt werden, um im Schadensfall vollständig abgesichert zu sein.

Wird das Inventar etwa durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruch beschädigt oder zerstört, werden die daraus entstehenden finanziellen Verluste durch die Versicherung in der Regel zum Neuwert ersetzt. So bleibt Ihr Unternehmen auch im Ernstfall handlungsfähig. 

Unterschied zwischen Inhaltsversicherung und Gebäudeversicherung? 

Die Inhaltsversicherung, auch Inventarversicherung genannt, sichert das Firmeninventar gegen eine Vielzahl von Sachschäden ab – vergleichbar mit der Hausratversicherung im privaten Bereich. Versichert sind u. a. Büroausstattung, Maschinen, Waren und Vorräte. Kommt es zu einem finanziellen Schaden, etwa durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl, ersetzt die Versicherung den Wert des beschädigten oder zerstörten Inventars.

Die Gebäudeversicherung hingegen schützt das Gebäude selbst – also die bauliche Substanz, Wände, Dach, fest verbaute Teile und Gebäudetechnik. Sie greift bei Schäden am Objekt, z. B. durch Brand oder Sturm. Die Gebäudeversicherung sichert das Betriebsgebäude, die Inventarversicherung das bewegliche Betriebsvermögen. Beide Versicherungen ergänzen sich und sorgen gemeinsam für umfassenden Schutz im Schadensfall. 

Wie wird der Wert des Inventars ermittelt?

Für eine korrekte Inventarversicherung muss die Versicherungssumme dem tatsächlichen Gesamtwert des Firmeninventars entsprechen. Dafür werden alle vorhandenen Werte im Unternehmen vollständig erfasst – dazu zählen die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte, Rohmaterialien und fertige Erzeugnisse.

Die Versicherung sollte grundsätzlich auf Neuwertbasis abgeschlossen werden, also dem Betrag, der für die Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte erforderlich ist. Eine Absicherung zum Zeitwert reicht meist nicht aus und führt schnell zur Unterversicherung, da dieser nur einen Bruchteil des Neuwerts abbildet.

Verändert sich der Wert Ihres Inventars – etwa durch Anschaffungen oder Wachstum –, sollte die Versicherungssumme zeitnah angepasst werden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Inventarversicherung auch im Schadensfall die tatsächlich entstandenen Kosten abdeckt und keine finanziellen Lücken entstehen. 

Was ist erforderlich, um eine Inhaltsversicherung abzuschließen?

Um eine Inhaltsversicherung – also eine Absicherung des betrieblichen Inventars – abzuschließen, sind einige grundlegende Angaben erforderlich. Zunächst muss der Wert der zu versichernden Gegenstände ermittelt werden. Dazu zählen z. B. kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte, Rohmaterialien und fertige Produkte.

Auf Basis dieser Werte wird eine Versicherungssumme festgelegt, die idealerweise dem Neuwert aller Gegenstände entspricht. Zusätzlich muss der Versicherungsnehmer entscheiden, gegen welche Gefahren er sich absichern möchte – etwa Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl.

Gegebenenfalls sind auch Sicherungsvereinbarungen mit dem Versicherer zu treffen, etwa der Einbau einer Einbruchmeldeanlage. Die Inhaltsversicherung kann regulär zum Vertragsende mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beendet werden. 

Hinweise zur Selbstbeteiligung

Die gewählte Selbstbeteiligung gilt je Leistungsfall.

Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich der Versicherungsbeitrag i.d.R deutlich senken. Im Angebot finden Sie später unter dem Punkt „Beitragsalternativen“ Berechnungen mit einer höheren / niedrigeren Selbstbeteiligung.

Beim Firmenvertrags-Rechtsschutz können Sie eine vom übrigen Vertragsumfang abweichende Selbstbeteiligung wählen. Wir empfehlen – gerade bei hohen Umsätzen – eine Selbstbeteiligung von 500 Euro / 1.000 Euro. Wenn Sie eine höhere SB wünschen, sprechen Sie uns einfach an.

Hinweise zur Zahlungsweise

Eine jährliche Beitragszahlung stellt die für Sie günstigste Variante dar.Bei monatlicher Beitragszahlung benötigen wir ein SEPA Lastschriftmandat von Ihnen.

Hinweise zum Versicherungsbeginn

Bitte beachten Sie, dass für viele Rechtsschutzleistungen eine Wartezeit von 3 Monaten gilt.Die Wartezeit entfällt, wenn sich ein gleichartiger Versicherungsumfang nahtlos an Ihre vorherige Rechtsschutzversicherung anschließt.Die enthaltenen Assistance-Leistungen können Sie sofort zum Vertragsbeginn nutzen.

Hinweise zur Selbstbeteiligung

Die gewählte Selbstbeteiligung gilt je Leistungsfall.

Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich der Versicherungsbeitrag i.d.R deutlich senken. Im Angebot finden Sie später unter dem Punkt „Beitragsalternativen“ Berechnungen mit einer höheren / niedrigeren Selbstbeteiligung.

Für die Nutzung der enthaltenen Assistance-Leistungen, beispielsweise:

  • Anwalts-Hotline & Anwaltsempfehlung
  • Rechtsschutz-Assistent
  • Dokumentenprüfung
  • Inkasso-Service & Bonitäts-Check
  • Mediation
  • Löschung von Google-Bewertungen

wird keine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.

Firmenvertrags-Rechtsschutz – die ideale Ergänzung zur Grunddeckung

Versichert sind die bekannten Rechtsschutzleistungen wie z. B. Anwalts-, Gerichts-und Sachverständigenkosten für gerichtliche Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, z. B. mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern, Herstellern und sonstigenDienstleistern, stehen.

Der Jahresbeitrag errechnet sich nach dem jährlichen Brutto-Umsatz.

Ihre Leistungen beim Firmenvertrags-Rechtsschutz:

 

  • Kein Mindest-Streitwert.
  • Versicherungssumme: 200.000 €.
  • Geltungsbereich: Deutschland.
  • Geringe Selbstbeteiligung ( min. 150 € je Streitfall ).
  • Geringer Mindestbeitrag.
  • Kostenschutz ab dem gerichtlichen Verfahren.

Auch für kleinere Betriebe interessant:

Bis zu einem Jahresumsatz von 55.000 € gilt der Mindestbeitrag!

Und natürlich wenn das Unternehmen wächst…

Teilen Sie uns jedes Jahr Ihre Umsatzsumme mit. Gemeinsam mit Ihnen passen wir den Vertragsrechtsschutz entsprechend an. Eventuell ist dann ein Wechsel in die nächsthöhere Selbstbeteiligung sinnvoll.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Firmenvertrags-Rechtsschutz

Makler ohne Honorar

Nach erfolgreicher Vermittlung eines Kaufabschlusses muss ein Immobilienmakler seine vertraglich vereinbarte Courtage beim Käufer einklagen.

Gedeckter Tisch – nicht bezahlte Rechnung

Für einen runden Geburtstag stellt ein Caterer Festräume, Personal, Essen und Getränke bereit. Die Feier ist ein voller Erfolg für die Auftraggeberin. Nach Eingang der Rechnung ist nichts mehr feierlich. Die Qualität wird bemängelt und die vereinbarte Getränkepauschale nicht mehr anerkannt.Dem Inhaber des Party-Service bleibt nur noch der Weg vor Gericht.

Strenge Eingangskontrolle

Eine Großbäckerei beliefert einen Discounter. Die Eingangskontrolle des Discounters verweigert die Annahme einer LKW-Ladung Gebäck, mit dem Hinweis auf eine fehlerhafte Etikettierung. Die Bäckerei bestreitet Fehler an der Ware und ihrer Bezeichnung. Der Streitfall landet vor Gericht.

Die Bausteine Rechtsschutz PLUS & Spezial-Strafrechtsschutz enthalten wichtige Erweiterungen für Unternehmen & Firmeninhaber:

Rechtsschutz PLUS

  • Unbegrenzte Versicherungssumme in Deutschland,2 Mio. in Europa, 200.000 Euro weltweit sowie Strafkautionsdarlehen jetzt bis 300.000 Euro
  • Erweiterter Strafrechtsschutz bei privaten, ehrenamtlichen und beruflichen nichtselbstständigen Tätigkeiten
  • Kapitalanlagen-Rechtsschutz bis 5.000 Euro Kosten, unabhängig von der Höhe der Anlagesumme
  • Beratungsrechtsschutz für Sorgerechtsverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Nachfolgeregelung, Patientenverfügung, Testament und digitalen Nachlass
  • Außergerichtlicher Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht bis 2.500 Euro
  • Mitversichert ist ein privates Motorfahrzeug zu Wasser (Versicherungssumme bis 20.000 Euro je Versicherungsfall)
  • Cyber-Rechtsschutz.

Spezial-Strafrechtsschutz

  • Vorsatzvergehen
  • Vorsatzverurteilung durch rechtskräftigen Strafbefehl
  • Honorarvereinbarungen
  • Kostenübernahme für ein außergerichtliches Sachverständigen-Gutachten bis zu 25.000 Euro
  • Zeugenbeistand \ Firmenstellungnahme
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Nebenklagekosten
  • Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Aktive Strafverfolgung
  • Versicherungsfall mit Einleitung des Ermittlungsverfahrens
  • Daten-Rechtsschutz.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Spezial-Strafrechtsschutz

Freie Honorarvereinbarung

Spezialisierte Strafverteidiger arbeiten nur auf Honorarbasis.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die angemessenen Kosten, wenn Sie sich beispielsweise in einem Steuer-Strafverfahren von einem Fachanwalt vertreten lassen möchten.

Rechtsschutz bei Hausdurchsuchung und Beschlagnahme

Gegen den Betrieb eines langjährigen Geschäftspartners wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass sich Unterlagen dazu auch inIhren Geschäftsräumen befinden. Beamte führen eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durch und es werden kistenweise Geschäftsordner und Ihre PC`s mitgenommen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für den notwendigen anwaltlichen Beistand, egal ob Sie von der Maßnahme als Verdächtiger oder in sonstiger Eigenschaft betroffen sind.

 

Schaden- und Leistungsbeispiele aus Rechtsschutz PLUS

Prüfung von Dokumenten & Webseiten

Sie möchten Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung prüfen lassen, um teure Abmahnungen zu vermeiden. Die Überprüfung erfolgt durch einen Kooperationspartner für Sie kostenfrei.

Geschäftsschädigende Rezensionen

Ihr Google-MyBusiness-Profil wird mit geschäftsschädigenden Bewertungen überzogen, für die es keine sachliche Grundlage gibt. Über unsere Kooperation können Sie 5 Löschaufträge im Jahr beauftragen – kostenfrei.

Bei gemieteten Geschäftsräumen wird für die Kalkulation die Jahresbruttomiete benötigt. Die private Wohnanschrift des Firmeninhabers ist mitversichert.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Eigentums-, Miet- und Pachtrechtsschutz

Bauschaden

Auf dem Nachbargrundstück ist schweres Gerät im Einsatz. Schon während der Bauphase kommt es zur Bildung von Rissen an Ihrem Firmengebäude.

Nebenkostenabrechnung

Die Nachforderung Ihres Vermieters enthält erhebliche Mängel, welche Sie keinesfalls akzeptieren können.

Bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht gibt es folgende Besonderheit zu beachten:Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat jede Streitpartei in der ersten Instanz die eigenen Kosten zu tragen.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Arbeitgeber-Rechtsschutz

Zeugnis

Ein ausgeschiedener Mitarbeiter klagt vor dem Arbeitsgericht gegen sein Zeugnis.

Fristlose Kündigung

Aufgrund eines Betrugs müssen Sie einem Mitarbeiter fristlos kündigen. Der Streitwert beträgt 3 Bruttomonatsgehälter – das Kostenrisiko über 2 Instanzen beläuft sich auf ~ 8.500 Euro.

Mediation

Durch die Vermittlung einer Mediation kann eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einer Mitarbeiterin vermieden und der Betriebsfrieden wiederhergestellt werden. Durch die Anwalts-Hotline wird Ihnen ein geeigneter Mediator vermittelt.

Im Privat- und Verkehrsbereich sind Sie und zudem Ihre folgenden Familienmitglieder geschützt:

  • Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, solange sie sich in Ausbildung oder Studium befinden und unverheiratet sind.
  • Eltern bzw. Eltern des Ehe- oder Lebenspartners, die nicht mehr erwerbstätig und unter Ihrer Anschrift gemeldet sind– auch wenn sie anschließend ins Pflegeheim gehen.

Im Privat- bzw. Verkehrsbereich versicherte Rechtsgebiete:

 

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht-Rechtsschutz für Arbeitnehmer
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Opfer-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Privat- und Verkehrsbereich

Vertrags- und Sachenrecht

Ihr Familienurlaub wird zum Reinfall. Baulärm raubt Ihnen den Schlaf und gebuchte Leitungen stehen nicht zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung zahlt den Anwalt. Dieser kümmert sich um die Reisepreisminderung.

Sozial-Rechtsschutz

Ein mit versichertes Familienmitglied streitet um die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt im privaten Bereich auch das der Klage vorgeschaltete Einspruchs-/Widerspruchsverfahren.

Behandlungsfehler

Auf die falsche Diagnose folgt die falsche Behandlung – mit dauerhaften Folgen. Sie möchten gegen das Krankenhaus vorgehen und benötigen einen Fachanwalt für Medizinrecht. Die Anwalts-Hotline empfiehlt Ihnen den richtigen Ansprechpartner.

Zu schnell unterwegs

Ihnen wird ein Tempoverstoß vorgeworfen – es droht der Verlust der Fahrerlaubnis. Ein Rechtsanwalt übernimmt die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zwecks Überprüfung der Messung. 

In der Firma sind Sie und Ihre Mitarbeiter während ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen versichert.

Im Firmenbereich versicherte Rechtsgebiete:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Verwaltungs-Rechtsschutz bei Versagung oder Entzug der Gewerbeerlaubnis
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Sozial-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Versicherungsverträge im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit
  • Beratungs-Rechtsschutz für die Unternehmensnachfolge
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Bonitätsprüfung & Inkasso-Service.
  • Mediation & Firmenvertrags-Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Firmenbereich

Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz

Nach der fristgemäßen Einreichung der Steuererklärung, erkennt das Finanzamt Ihre eingereichten Belege nicht an. Die Folge sind hohe Nachzahlungen.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des beauftragten Fachanwaltes für Steuerrecht, der Ihre gerichtliche Vertretung übernimmt.

Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Sie erwerben ein neues EDV-System für Ihren Betrieb. Dieses verursacht von Beginn an ständig Ausfälle. Ein hoher Folgeschaden droht. Sie wollen Schadenersatz vom Systemhaus!

Rechtsschutz für Mitarbeiter

Ihre Mitarbeiterin erleidet auf einer Dienstfahrt einen schweren Verkehrsunfall. Die Sozialversicherung erkennt ihre Berufsunfähigkeit nicht an. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten ab dem Gerichtsverfahren einschließlich teurer Gutachten.

Kunde zahlt nicht

Sie haben Ihren säumigen Kunden bereits mehrfach angemahnt – ohne Erfolg.Der Inkasso-Service kümmert sich nun um Ihre Außenstände.