Mit einer Inhaltsversicherung optimal geschützt
Die perfekte Absicherung für Ihr Inventar: Mit unserer Inhaltsversicherung sind Betriebsausfall & Schäden kein Risiko, sondern kalkulierbar.
Inventarschutz mit System
Inhaltsversicherung für Ihr Gewerbe
Ein Schaden am Inventar kann teuer werden. Unsere Inhaltsversicherung ersetzt Betriebseinrichtung, Waren & Co. zum Neuwert – passgenau, flexibel und mit optionalem Ertragsausfall-Schutz.
- Schutz für Betriebseinrichtung & Technik
- Absicherung bei Feuer, Wasser, Sturm
- Versichert zum vollen Neuwert
- Auch für Waren & Vorräte geeignet
- Fremde Eigentümer mitversicherbar
- Schutz bei Einbruch & Vandalismus
- Flexible Erweiterung bei Ertragsausfall
- Aufräum-, Abbruch- & Entsorgungskosten inkl.
- Umfassend auch bei Naturkatastrophen
- Optionaler Cyberschutz möglich
Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
4 Schritte zu Ihrer Versicherung
Warum sich unser Vergleich für Sie auszahlt
Die passende Inhaltsversicherung
Als Versicherungsexperten für Gewerbe wissen wir, worauf es beim Vergleich ankommt: Wir prüfen nicht nur Leistungen, sondern auch versteckte Lücken – und finden die Inhaltsversicherung, die wirklich zu Ihrem Unternehmen passt.
Leistungen bei Unterversicherung, grober Fahrlässigkeit oder Einbruch-Soforthilfe sind bei uns kein Zufall – wir achten auf moderne Standards im Tarif.
Mitversicherte Außensachen, Blitz-Überspannung ohne Selbstbehalt – wir prüfen, dass auch spezielle Risiken in Ihrem Betriebsalltag abgedeckt sind.
Wir helfen bei der Wertermittlung – mit Checklisten, Tools und Erfahrung. So vermeiden Sie Unterversicherung und sichern sich optimal ab.
Bestandteile einer Inhaltsversicherung
Eine gewerbliche Inhaltsversicherung schützt, was Ihr Unternehmen tagtäglich braucht: Maschinen, Technik, Waren, Einrichtung – alles, was im Betrieb nicht fest verbaut ist. Schon die Grunddeckung sichert die wichtigsten Risiken zuverlässig ab: Feuer (inkl. Blitzüberspannung), Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Bei vielen Tarifen ist auch eine Cyberdeckung enthalten – ideal, um sich gegen digitale Gefahren wie Hackerangriffe und Datenverlust zu wappnen.
Ergänzt wird der Basisschutz durch die Aufbaudeckung, mit der sich zusätzliche Risiken individuell absichern lassen. Dazu gehören unter anderem Schäden durch innere Unruhen, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruck oder Naturgefahren wie Überschwemmung, Lawinen und Erdbeben. Auch Ertragsausfälle durch Betriebsunterbrechung, Transportschäden mit eigenen Fahrzeugen sowie Glasbruch oder technische Defekte an Büro- und Gebäudetechnik können abgesichert werden.
Wird der Schutz vollständig ausgeschöpft, spricht man von einem echten Rundum-Schutz für Ihr Inventar – damit Sie im Ernstfall nicht nur abgesichert, sondern auch schnell wieder startklar sind.
Was muss bei einer Inhaltsversicherung beachtet werden?
Die passende Versicherungssumme
Die Versicherungssumme bildet die Grundlage jeder Inhaltsversicherung – und muss den Neuwert des kompletten Inventars korrekt abbilden. Versichert wird immer die gesamte Betriebseinrichtung in einer pauschalen Gesamtsumme. Dazu zählen auch sogenannte Mietereinbauten wie abgehängte Decken, eingemauerte Tresore oder eigens errichtete Fundamente, sofern sie vom Mieter angeschafft wurden. Diese werden häufig bei der Wertermittlung vergessen, weil sie fälschlich der Gebäudeversicherung zugeordnet werden. Ein zu niedrig angesetzter Wert kann im Schadenfall zu massiven Einbußen führen. Unser Tipp: Eine professionelle Wertermittlung, ggf. mit Checkliste und Unterstützung vom Versicherungspartner, schafft hier Sicherheit und schützt vor Unterversicherung.
Sicherungsvereinbarungen einhalten
Die Einhaltung von vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorkehrungen ist Pflicht – und oft entscheidend für die Leistungspflicht im Schadenfall. Je nach Branche und Versicherungssumme können mechanische Türsicherungen, stabile Tore oder zertifizierte Einbruchmeldeanlagen (EMA) vorgeschrieben sein. Fehlen solche Einrichtungen oder sind sie bei Vertragsabschluss zwar vorhanden, aber später defekt, kann das zu Leistungskürzungen oder Ablehnung führen. Deshalb gilt: Sicherungsvereinbarungen nicht nur lesen, sondern konsequent umsetzen und regelmäßig prüfen. Veränderungen am Betrieb – etwa neue Türen, Fenster oder zusätzliche Zugänge – sollten immer auf ihre sicherungstechnische Relevanz geprüft werden.
Lagerung im Freien beachten
Wird Inventar, Ware oder Ausrüstung regelmäßig im Freien gelagert – sei es auf dem Betriebshof, in Containern oder unter Überdachungen – muss dies explizit in der Inhaltsversicherung berücksichtigt sein. Standardverträge schließen Gegenstände im Außenbereich oft aus oder beschränken den Schutz auf bestimmte Risiken wie Brand oder Vandalismus. Vor allem bei witterungsempfindlicher Technik oder wertvollem Baumaterial ist eine entsprechende Absicherung wichtig. Auch Container müssen je nach Nutzung und Inhalt genau bewertet werden – insbesondere, wenn sie dauerhaft genutzt oder mit Stromanschlüssen versehen sind. Unser Tipp: Bestehen Sie auf einer expliziten Regelung zur Außenlagerung.
Umfang des Versicherungsschutzes
Jeder Betrieb ist anders – und genauso individuell sollte auch der gewählte Versicherungsschutz sein. Die Grunddeckung sichert Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm und Hagel ab. Je nach Lage, Branche oder Nutzungsart können jedoch erweiterte Gefahren wie Elementarschäden oder Glasbruch hinzukommen. Eine Lagerhalle ohne Wasserleitungen braucht z. B. keinen Leitungswasserschutz, aber fast jeder Standort ist potenziell sturmgefährdet. Wer in Ufernähe produziert oder Vorräte im Freien lagert, sollte unbedingt auf Elementargefahren oder Diebstahlrisiken achten. Auch branchenspezifische Risiken wie Kühlgut-Verderb in Apotheken oder Arztpraxen gehören individuell abgesichert.
Veränderungen und Risiken melden
Verändert sich das Risiko nach Vertragsbeginn, muss der Versicherer darüber informiert werden. Dies betrifft sogenannte Gefahrerhöhungen, die das Einbruch-, Brand- oder Diebstahlrisiko steigern können. Ein Beispiel: Wird an einem Gebäude ein Gerüst aufgestellt, steigt das Einbruchsrisiko über höher gelegene Fenster deutlich. Auch neue Maschinen, veränderte Nutzung von Räumen oder zusätzliche Lagerflächen können zu einer Risikoveränderung führen. Wer solche Entwicklungen nicht rechtzeitig meldet, riskiert im Schadensfall Kürzungen oder sogar den Verlust des Versicherungsschutzes. Unsere Empfehlung: Bei jeder Betriebsveränderung den Versicherungspartner kurz einbeziehen.
Mehr zur Geschäftsinhaltsversicherung
Hier finden Sie zwei wertvolle Hilfen für Ihre Absicherung: den kompakten Überblick zum Firmenschutz und unseren kostenlosen Summenermittlungsbogen für eine präzise Wertermittlung – ideal für Ihre Inhaltsversicherung.
Einblicke in echte Erfolgsgeschichten
12 Vorteile einer Inhaltsversicherung
01
Starker Grundschutz
Abgesichert gegen Feuer, Einbruch & mehr
Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruch sind abgedeckt.
02
Neuwert statt Restwert
Erstattung auf Neuwertbasis im Schadenfall
Im Ernstfall wird der volle Wiederbeschaffungswert übernommen – keine Abzüge.
03
Individuell erweiterbar
Zusätzliche Bausteine für mehr Sicherheit
Erweitern Sie Ihren Schutz z. B. mit Cyber, Glasbruch oder Mietverlust.
04
Auch für Mietereinbauten
Sicherheit für selbst eingebrachte Ausstattung
Auch Decken, Tresore oder Fundamente zählen mit – sofern vom Mieter eingebaut.
05
Absicherung im Freien
Auch draußen gelagerte Sachen geschützt
Lagern Sie Inventar oder Vorräte draußen oder in Containern? Kein Problem.
06
Ertragsausfall versichern
Sichert Umsatz und laufende Kosten ab
Nach Brand oder Schaden zahlt die Police auch ausbleibende Gewinne und Fixkosten.
07
Elementargefahren optional
Schutz bei Überschwemmung, Schnee & Co.
Ob Starkregen, Erdbeben oder Lawinen – Elementardeckung schützt bei Naturgefahren.
08
Schutz vor Technikschäden
Versicherung für Büro- und Gebäudetechnik
Sichern Sie EDV, Server, Klima- oder Lüftungstechnik gegen Bedienfehler und Co. ab.
09
Hilfe bei Wertermittlung
Summenermittlungsbogen gratis inklusive
Mit unserem PDF ermitteln Sie die richtige Versicherungssumme ohne Unterversicherung.
10
Keine Kürzung bei Fahrlässigkeit
Volle Leistung
Tarife leisten auch dann voll, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde – ohne Kürzung.
11
Blitzschutz ohne Selbstbehalt
Überspannung durch Blitzschlag versichert
Schäden durch Blitzüberspannung – z. B. an EDV – sind ohne Selbstbeteiligung versichert.
12
Absicherung bis ins Detail
Kosten für Aufräum- und Folgeschäden inkl.
Auch Neben- und Folgekosten wie Abbruch oder Entsorgung sind abgesichert.
Versicherungswissen für Unternehmer
Häufig gestellte Fragen zur Inhaltsversicherung

Mirko Bubig
LVM-Versicherungsagentur
Mirko Bubig GmbH
Welche Art von Schäden deckt die Inhaltsversicherung ab?
Die Geschäftsinhaltsversicherung schützt das betriebliche Inventar bei einem Schadensfall durch versicherte Gefahren. Dazu zählen insbesondere Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Wird das Inventar durch diese Ereignisse beschädigt, zerstört oder entwendet, werden die entstandenen Verluste durch die Versicherung ersetzt – in der Regel zum Neuwert.
Auch kaufmännische Betriebseinrichtungen, Waren und Vorräte sind mitversichert. Sogar der Verlust von Bargeld nach Einbruchdiebstahl oder Raub kann entschädigt werden. Der Schutz gilt grundsätzlich für das Betriebsgrundstück, kann aber um weitere Orte wie Filialen oder Lager erweitert werden. Zusätzlich lassen sich auch Elementarschäden wie Überschwemmung oder Schneedruck einschließen.
Sind meine Eigentümer- und Mieterinteressen abgedeckt?
Ja, mit der Inventarsversicherung (auch Inhaltsversicherung genannt) sind sowohl Eigentümer- als auch Mieterinteressen umfassend geschützt. Als Versicherungsnehmer können Sie Ihr gesamtes betriebliches Inventar absichern – darunter Maschinen, Büroeinrichtung, Waren und Vorräte.
Wenn Sie Mieter Ihrer Geschäftsräume sind, umfasst der Versicherungsschutz auch eingefügte Einbauten, die Sie selbst finanziert haben. Diese müssen bei der Wertermittlung berücksichtigt werden, um im Schadensfall vollständig abgesichert zu sein.
Wird das Inventar etwa durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruch beschädigt oder zerstört, werden die daraus entstehenden finanziellen Verluste durch die Versicherung in der Regel zum Neuwert ersetzt. So bleibt Ihr Unternehmen auch im Ernstfall handlungsfähig.
Unterschied zwischen Inhaltsversicherung und Gebäudeversicherung?
Die Inhaltsversicherung, auch Inventarversicherung genannt, sichert das Firmeninventar gegen eine Vielzahl von Sachschäden ab – vergleichbar mit der Hausratversicherung im privaten Bereich. Versichert sind u. a. Büroausstattung, Maschinen, Waren und Vorräte. Kommt es zu einem finanziellen Schaden, etwa durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl, ersetzt die Versicherung den Wert des beschädigten oder zerstörten Inventars.
Die Gebäudeversicherung hingegen schützt das Gebäude selbst – also die bauliche Substanz, Wände, Dach, fest verbaute Teile und Gebäudetechnik. Sie greift bei Schäden am Objekt, z. B. durch Brand oder Sturm. Die Gebäudeversicherung sichert das Betriebsgebäude, die Inventarversicherung das bewegliche Betriebsvermögen. Beide Versicherungen ergänzen sich und sorgen gemeinsam für umfassenden Schutz im Schadensfall.
Wie wird der Wert des Inventars ermittelt?
Für eine korrekte Inventarversicherung muss die Versicherungssumme dem tatsächlichen Gesamtwert des Firmeninventars entsprechen. Dafür werden alle vorhandenen Werte im Unternehmen vollständig erfasst – dazu zählen die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte, Rohmaterialien und fertige Erzeugnisse.
Die Versicherung sollte grundsätzlich auf Neuwertbasis abgeschlossen werden, also dem Betrag, der für die Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte erforderlich ist. Eine Absicherung zum Zeitwert reicht meist nicht aus und führt schnell zur Unterversicherung, da dieser nur einen Bruchteil des Neuwerts abbildet.
Verändert sich der Wert Ihres Inventars – etwa durch Anschaffungen oder Wachstum –, sollte die Versicherungssumme zeitnah angepasst werden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Inventarversicherung auch im Schadensfall die tatsächlich entstandenen Kosten abdeckt und keine finanziellen Lücken entstehen.
Was ist erforderlich, um eine Inhaltsversicherung abzuschließen?
Um eine Inhaltsversicherung – also eine Absicherung des betrieblichen Inventars – abzuschließen, sind einige grundlegende Angaben erforderlich. Zunächst muss der Wert der zu versichernden Gegenstände ermittelt werden. Dazu zählen z. B. kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte, Rohmaterialien und fertige Produkte.
Auf Basis dieser Werte wird eine Versicherungssumme festgelegt, die idealerweise dem Neuwert aller Gegenstände entspricht. Zusätzlich muss der Versicherungsnehmer entscheiden, gegen welche Gefahren er sich absichern möchte – etwa Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl.
Gegebenenfalls sind auch Sicherungsvereinbarungen mit dem Versicherer zu treffen, etwa der Einbau einer Einbruchmeldeanlage. Die Inhaltsversicherung kann regulär zum Vertragsende mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beendet werden.


