Kunde zahlt nicht – Hilfe für Unternehmer

 In Gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Jeder Unternehmer freut sich über einen neuen Kunden und über den ersten Vertragsabschluss mit dem neuen Geschäftspartner. Der Start einer neuen Geschäftsbeziehung setzt Vertrauen in die Vertragserfüllung voraus – das gilt für beide Seiten gleichermaßen. Kunde zahlt nicht? Wie kann der Unternehmer die Zahlungsmoral seines Kunden richtig einschätzen? Hat sich der neue Vertragspartner in der Vergangenheit als zuverlässig erwiesen? Die Antwort auf diese Frage kann für den Unternehmer selbst existenziell wichtig werden, denn aktuell gelten 6,8 Millionen Bundesbürger als überschuldet.

Quelle: Handelsblatt

Kunde zahlt nicht – hohe Verschuldung ist ein Risikofaktor

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Angesichts der großen Anzahl überschuldeter Haushalte, ist das Risiko eines Zahlungsausfalles für den Unternehmer durchaus realistisch. Ist der Schuldner erst einmal in Verzug geraten, muss der Gläubiger Zeit und Kosten aufwenden, damit die offene Forderung beglichen wird. Zeit und Kosten sollten in dieser Situation keinesfalls unterschätzt werden. Wird die Rechnung nicht bezahlt, schließt sich das oft langwierige Mahnverfahren an.

Die fällige Zahlung erhöht sich rasch um Kosten und Verzugszinsen, und so mancher Schuldner reagiert nicht einmal auf wiederholte Zahlungserinnerungen.

Doch wie lässt sich schon vorab die „Spreu“ vom „Weizen“ trennen, sprich: wie bleibt der Unternehmer von bösen Überraschungen verschont?

Kunde zahlt nicht – wie sich Unternehmer mit dieser einfachen Methode schützen

Der Unternehmer – gleich, ob Handwerker oder Dienstleister – geht mit eigener Zeit, Arbeit, Waren- und Personaleinsatz in Vorleistung. Da ist es nur folgerichtig – gerade bei größeren Rechnungen – schon vorher etwas genauer hinzuschauen. Banken tun es, Versicherungen tun es, Mobilfunkanbieter und Versandhäuser sowieso. Zu Beginn einer jeden neuen Geschäftsbeziehung erfolgt eine Bonitätsabfrage des potenziellen Kunden.

Bonitätsabfrage auch für kleine Unternehmen leicht umsetzbar

Was bei Konzernen und Großunternehmen selbstverständlich ist, wird im Geschäftsalltag kleiner und mittelständischer Unternehmen noch oft vernachlässigt. Und so kommt es, wie es kommen muss: Die Rechnung ist fällig. Das Zahlungsziel ist erreicht oder überschritten und die Buchhaltung ist genervt. Nur: der Kunde zahlt nicht. Doch was nun? Mahnungen schreiben, anrufen, die fällige Rechnung immer wieder erinnern? Das firmeninterne Mahnwesen bindet Ressourcen, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten. Der eigentliche Auftrag ist längst abgewickelt, bzw. die Ware ist geliefert. Und nun verursacht der säumige Zahler weiteren Aufwand im Unternehmen. Dabei kann alles so einfach sein.

Spart Zeit und Ärger – einfach die Bonität des neuen Kunden vorher abfragen

Die technischen Möglichkeiten zur Bonitätsprüfung stehen auch kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Verfügung. Mittlerweile lassen sich Bonitätsabfragen mit wenigen Klicks online anfordern. Das Handwerk-Magazin empfiehlt seinen Lesern in der Ausgabe vom 23.05.2016 ausdrücklich auch die Nutzung externer Dienste zur Einschätzung des Bonitätsrisikos neuer Kunden.

Warum macht es Sinn, Geld für Bonitätsabfragen zu investieren?

Der Unternehmer muss an dieser Stelle abwägen, ob er schon vorab etwas Zeit und Geld in die Überprüfung seiner Kunden investiert. Eines ist jedoch sicher: Bleibt die Zahlung aus, sind die Kosten durch den Zahlungsverzug ungleich höher. Selbst ein einfacher Mahnbescheid verursacht Gebühren von mindestens 32,00 €. Diese Kosten muss der Unternehmer als Gläubiger vorab bezahlen. Hier sollte der Unternehmer unbedingt auch die Fristen im Blick behalten, damit seine Forderung nicht verjährt.

Kunde zahlt nicht – Kosten für Mahnungen und Inkasso sind deutlich höher, als für den Bonitäts-Check

Weitere Möglichkeiten sind die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder der Gang zum Anwalt. Beides verursacht weitere Kosten. Wichtig ist allerdings, dass der Gläubiger seine Forderung konsequent eintreibt und auch rechtliche Schritte nicht scheut.

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Kunde zahlt nicht – Bonitätsabfrage online schafft Sicherheit

Grundlage für die Nutzung von Bonitätsabfragen ist ein Vertrag ( Mitgliedschaft ) zwischen dem Unternehmer und einer Wirtschaftsauskunftei, die den Zugang zu einem Datenpool bereit stellt. Im Vertrag verpflichtet sich der Unternehmer auch, die Abfragen nicht missbräuchlich einzusetzen und die Datenschutzrichtlinien zu beachten.

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Was ist bei der Nutzung von Bonitätsabfragen zu beachten?

Wer Bonitätsauskünfte über Firmen oder Privatpersonen einholt, muss ein berechtigtes Interesse im Sinne des Datenschutzes nachweisen können. Ein berechtigtes, wirtschaftliches Interesse liegt zum Beispiel dann vor, wenn Unternehmen Waren gegen Rechnung versenden oder einen Werkvertrag / Dienstleistungsvertrag mit einem Geschäftspartner eingehen möchten. Die Person oder Firma, zu welcher die Abfrage erfolgt, ist bei der Datenerhebung hierüber zu informieren. Die übermittelten Auskünfte dürfen nur zu dem Zweck verarbeitet und genutzt werden, zu dem sie auch angefordert wurden. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Bonitätsabfrage in Echtzeit möglich

Die eigentliche Abfrage funktioniert dann auch ganz schnell und zuverlässig. Der Unternehmer gibt die Daten seines potenziellen Kunden in das online-Formular ein und sendet es ab. Als Ergebnis erhält der Unternehmer den Scoringwert seines Kunden. Einige Anbieter arbeiten auch mit Ampelsymbolen. Eine negative Bonitätsauskunft muss übrigens noch nicht das Ende bedeuten. In diesem Fall besteht immer noch die Möglichkeit, mit dem potenziellen Kunden über eine Vorkasse zu verhandeln.

Welche Daten dürfen für Bonitätsabfragen gespeichert werden?

Diese Angaben dürfen Wirtschaftsauskunfteien speichern und für Abfragen bereitstellen

  • Vorname & Name
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift ( auch frühere Anschriften )
  • Bankverbindungen und Kreditkarten
  • Telefon / Mobilfunkverträge
  • Versandhandelskonten
  • Kredite / Ratenzahlungen
  • Leasingverträge
  • Übernommene Bürgschaften
  • Zahlungsausfälle bei angemahnten Forderungen

Welche Kosten fallen für Bonitätsabfragen an?

Die Kosten für diesen Service richten sich nach dem Umfang der Mitgliedschaft und der Anzahl der jährlich getätigten Abfragen. Für kleinere Unternehmen fallen Kosten in Höhe von 300 – 500 € im Jahr an. Ein überschaubarer Betrag – im Vergleich zum Risiko eines Zahlungsausfalles.

Tipp: Einige Firmenrechtsschutzversicherungen enthalten bereits Bonitätsabfragen als zusätzlichen Service.

Welche Daten liefern Aussagen über die Bonität der angefragten Person / Firma?

Über den Datenpool von Wirtschaftsauskunfteien werden Daten über Firmen und Privatpersonen gesammelt und für die Abfragen aufbereitet. Für einen guten Scorewert ( also eine gute Bonität ) sprechen zum Beispiel: pünktlich gezahlte Rechnungen, verlässlich getilgte Kredite und die Gewährung von Kreditkarten. Für einen negativen Scorewert ( also eine schlechte Bonität ) sorgen beispielsweise: häufige Mahnungen, Inkassoverfahren, Insolvenz und Gerichtsurteile.

Kunde zahlt nicht – wie verlässlich sind Bonitätsauskünfte?

Eine 100 % Sicherheit gibt es nicht. Die Bonitätsabfrage bezieht sich auf das bisherige Zahlungsverhalten der angefragten Person oder Firma. Hierdurch sind Rückschlüsse auf die Zahlungsmoral des Kunden möglich, was schon ein guter Anhaltspunkt ist. Problematisch wird es, wenn über die angefragte Person oder die Firma keine ausreichenden Daten zur Verfügung stehen. Dann wird der Scorewert aus allgemeinen Daten ermittelt, wie beispielsweise Alter, Wohngegend und Geschlecht. Eine verlässliche Auskunft ist so nicht gegeben.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

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