Letzte Mahnung – so kommen Sie an Ihr Geld!

 In Gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Letzte Mahnung – was tun, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Wer als Gläubiger einer Geldforderung die letzte Mahnung abschickt, macht sich auch Gedanken, wie die offene Forderung geltend gemacht werden kann. Dieser Blog-Artikel informiert ausführlich über den Nutzen, den Ablauf, die Kosten und die Vorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens. Mit einem gerichtlichen Mahnbescheid kann lassen sich Geldforderungen kostengünstig eintreiben. Hierbei gibt es zwei beteiligte Parteien. Der Gläubiger ( Antragsteller ) stellt beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf einen Mahnbescheid. Dieser Mahnbescheid wird dem Schuldner ( Antragsgegner ) vom Mahngericht zugestellt.

Hilft ein gerichtlicher Mahnbescheid, wenn die letzte Mahnung ohne Reaktion bleibt?

Der Mahnbescheid ist ein notwendiger Zwischenschritt auf dem Weg zur Zwangsvollstreckung, die mit einem Vollstreckungsbescheid betrieben werden kann. Ein Vollstreckungsbescheid ist ein sog. vollstreckbarer Titel, mit welchem die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner durch einen Gerichtsvollzieher ermöglicht wird. Mit einem Mahnbescheid möchte der Gläubiger erreichen, dass seine Forderung „tituliert“ wird. Meistens hat der Gläubiger seinem Schuldner zuvor schon die erste, zweite und letzte Mahnung zugestellt.

Wer kann das gerichtliche Mahnverfahren beantragen?

Einen gerichtlichen Mahnbescheid kann jeder beantragen, der eine Forderung gegenüber einem Schuldner hat. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein gewährtes Darlehen, eine Werklohnforderung oder um eine offene Rechnung für gelieferte Waren handelt. Erfahrungsgemäß geht dem gerichtlichen Mahnverfahren das außergerichtliche Mahnverfahren voraus. Lässt sich der säumige Schuldner mit Mahnschreiben und Zahlungserinnerungen nicht zur Zahlung bewegen, kann der Gläubiger den Weg über das Mahngericht wählen und seiner Forderung Nachdruck verleihen. Das Mahngericht prüft übrigens nicht, ob die geltend gemachte Forderung gerechtfertigt ist.

Welches Gericht ist für das gerichtliche Mahnverfahren zuständig?

Die Zuständigkeit für die Durchführung des Mahnverfahrens ist abhängig vom Wohnort des Antragstellers ( Gläubigers ). Die Internetseiten der Justiz in den einzelnen Bundesländern informieren über den Sitz der zuständigen Mahngerichte. Im Bundesland Nordrhein/Westfalen können Gläubiger ihre Mahnbescheide bei den Mahngerichten in Hagen und Euskirchen beantragen.

Wie kann ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden?

Insgesamt gibt es 4 Möglichkeiten, das gerichtliche Mahnverfahren in Gang zu setzen:

1. Vordruck ausfüllen und diesen per Post an das zuständige Mahngericht senden.

Formulare für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids sind im Schreibwarenhandel erhältlich oder stehen im Internet zum Download zur Verfügung. Die vollständigen Unterlagen müssen dann beim Mahngericht eingereicht werden. Die Formulare für weitere Anträge innerhalb des Mahnverfahrens werden vom Mahngericht zusammen mit den Benachrichtigungen zum Stand des Mahnverfahrens versandt.

2. Mahnbescheid online beantragen

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids kann auch online gestellt werden. Die deutschen Mahngerichte stellen hierfür unter www.online-mahnantrag.de die entsprechende Anwendung bereit. Hier kann der Gläubiger mit wenigen Klicks seine offene Forderung eingeben. Durch Eingabe des Wohnortes wird das gerichtliche Mahnverfahren gleich dem richtigen Mahngericht zugeordnet.

3. Mahnbescheid durch einen Rechtsanwalt beantragen lassen

Für die Beantragung und Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist kein Anwalt vorgeschrieben. Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, fallen weitere Kosten ( siehe unten ) an. Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid und kommt es dadurch zum Gerichtsverfahren, ist anwaltliche Hilfe in jedem Fall empfehlenswert.

4. Inkassounternehmen mit Mahnbescheid beauftragen

Selbstverständlich kann der Gläubiger auch ein Inkassobüro mit der Durchsetzung seiner Geldforderung beauftragen. Inkassounternehmen bieten auch die Beantragung eines Mahnbescheids als Dienstleistung mit an.

Welche Angaben gehören in den Antrag für das gerichtliche Mahnverfahren?

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids muss folgende Angaben zwingend enthalten – unabhängig davon, welche der 4 Möglichkeiten der Antragsteller wählt:

  • Vollständige Angaben ( Name und Anschrift ) zum Gläubiger ( Antragsteller ).
  • Vollständige Angaben ( Name und Anschrift ) zum Schuldner ( Antragsgegner ).
  • Angaben zu Art und Höhe der geltend gemachten Forderung.
  • Angaben zu Art und Höhe der weiteren Forderungen ( Verzugszinsen, Mahnkosten, etc. ).

Was kostet ein gerichtlicher Mahnbescheid?

Die Kosten für einen Mahnbescheid richten sich nach dem sog. Streitwert, bzw. Gegenstandswert. Bei Forderungen bis 1.000 € fallen Gerichtskosten in Höhe von 32,00 € ( netto ) an. Bei diesem Betrag handelt es sich zugleich um den Mindestbetrag für einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Mahnverfahren beantragen ohne Anwalt

Wird der Mahnbescheid durch einen Rechtsanwalt beantragt, müssen bei einer Forderung von 1.000 € noch 80,00 € ( netto ) Rechtsanwaltsgebühren und eventuelle Auslagen des Anwalts hinzuaddiert werden. Auf den Internetseiten der Justiz sind Gerichtskostentabellen hinterlegt. Kommt es im Anschluss an das Mahnverfahren zu einem Gerichtsverfahren ( z.B. weil der Schuldner Widerspruch eingelegt hat ), fallen die üblichen Gerichtskosten an. Die Kosten aus dem vorangegangenen Mahnverfahren werden hierbei angerechnet. Es ist also – bezogen auf die Gerichtskosten – nicht teurer, wenn der Gläubiger zunächst das Mahnverfahren betreibt.

Mahnbescheid online beantragen – wie geht es weiter?

Nach erfolgter Beantragung des Mahnbescheids ( siehe oben ) stellt das Mahngericht dem Schuldner den Mahnbescheid per „förmlicher Zustellung“ zu. Gegen den Mahnbescheid kann der Schuldner innerhalb einer Frist von zwei Wochen Widerspruch einlegen.

Widerspruch des Schuldners möglich

Geht innerhalb von zwei Wochen kein Widerspruch bei Gericht ein, wird der Mahnbescheid wirksam und der Gläubiger kann anschließend einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit diesem Titel kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung bei seinem Schuldner einleiten.

Vollstreckungsbescheid ermöglicht Pfändung beim Schuldner

Mit dem Vollstreckungsbescheid kann der Gerichtsvollzieher Sachpfändungen und Kontopfändungen gegen den Schuldner durchsetzen. Verfügt der Schuldner über kein pfändbares Vermögen oder wertvolle Gegenstände, kann der Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangen. Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner binnen zwei Wochen Einspruch einlegen.

Bei einem Widerspruch / Einspruch des Schuldners ist ein Gerichtsverfahren unumgänglich, denn die Forderung wird bestritten. Der Gläubiger sollte sich spätestens jetzt anwaltlichen Rat einholen und den möglichen Erfolg des Gerichtsverfahrens gegen das mögliche Kostenrisiko abwägen.

Welche Vorteile bietet es, einen Mahnbescheid zu beantragen?

Abschließend eine kurze Zusammenfassung der Vorteile für den Gläubiger einer Forderung:

1. Zeitersparnis

Die für einen Mahnbescheid erforderlichen Formulare sind schnell zur Hand. Die Forderung muss der Gläubiger gegenüber dem Mahngericht nicht weiter begründen. Auch ein Gerichtstermin ist nicht erforderlich. Wird der Mahnbescheid online beantragt, kann der Gläubiger seine Forderung besonders schnell geltend machen.

2. Kostenersparnis

Der Mahnbescheid kann ohne Rechtsanwalt beantragt werden. Forderungen bis 1.000 € können durch den Mahnbescheid zur Mindestgebühr von 32,00 € ( netto ) geltend gemacht werden. Wird der Mahnbescheid online eingegeben, gelten die gleichen Gebühren.

3. Transparenz

Die Gebühren für das gerichtliche Mahnverfahren richten sich nach dem Gegenstandswert. Auf den Internetseiten der Mahngerichte sind Tabellen über die anfallenden Gerichtskosten hinterlegt.

4. Hemmung der Verjährung

Ist eine Geldforderung schon lange Zeit offen, droht die Verjährung. Der Gläubiger kann seine Forderung danach nicht mehr eintreiben. Die regelmäßige Verjährungsfrist ( § 195 BGB ) beträgt drei Jahre. Der Gläubiger sollte regelmäßig prüfen, welche seiner Außenstände von Verjährung „bedroht“ sind und wann er die letzte Mahnung abgeschickt hat.

Mahnbescheid online aus dem Ausland beantragen

Die Anwendung „online-mahnantrag“ kann auch von Antragstellern aus dem Ausland gegen Schuldner mit Wohnsitz in Deutschland genutzt werden. Zuständig ist in diesem Fall das Amtsgericht Berlin Wedding. Gläubiger aus dem Ausland müssen – neben ihrer ausländischen Postanschrift – das Bundesland Berlin als Sitz des zuständigen Mahngerichts im online-Formular auswählen.

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Mirko Bubig

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