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Forderung verkaufen – wie funktioniert das eigentlich?

Unternehmen aller Größen und Branchen kämpfen mit einem gemeinsamen Problem: Zahlungsrückstände- und ausfälle beeinträchtigen die für den reibungslosen Geschäftsbetrieb notwendige Liquidität und damit die finanzielle Existenz. Die Folgen: Anstehende Investitionen können nicht aus den laufenden Erträgen getätigt werden. Selbst das Bestreiten der laufenden Kosten wird zur Herausforderung. Die Forderung verkaufen empfiehlt sich als probates Gegenmittel. Die wesentlichen Fakten zum so genannten Factoring

Warum sollte ich eine Forderung verkaufen?

Ist eine Leistung oder eine Lieferung erbracht, folgt die Rechnungsstellung – und die Zeit des Wartens auf den Geldeingang. Die fixen Kosten belasten in dieser Phase ebenso die Liquidität wie die Vorlaufkosten für neue Aufträge. Hat sich ein langes Zahlungsziel aus Kundensicht als wichtiges Argument für eine Auftragserteilung etabliert, erweist es sich für die liefernden Unternehmen zunehmend als Herausforderung. Es gilt also, eine gute Balance zu finden.

Verzögert sich jedoch der Zahlungseingang, müssen teure Kreditrahmen für den notwendigen Liquiditätszufluss sorgen, sofern das in der konkreten Unternehmenssituation überhaupt möglich ist. Oft genug entwickelt sich eine fatale Kette aus Zahlungsverzögerungen und – Ausfällen, denen Unternehmen mit dem Forderungsverkauf wirkungsvoll entgegentreten können. Sie müssen die offenen Rechnungen weder selbst an ein Inkassobüro übergeben, noch ist ein aufwändiges Debitorenmanagement zu betreiben – dafür erhalten sie binnen kürzester Zeit einen Großteil des Rechnungsbetrages ausgezahlt.

Wie läuft das Factoring ab?

Der Forderungsverkauf lässt sich bei all den unterschiedlichen Varianten auf folgendes Grundprinzip verallgemeinern:

  1. Das Unternehmen erbringt Dienstleistungen oder liefert Produkte wie vereinbart an den Kunden, der wiederum für die Bezahlung der in Rechnung gestellten 5.000 Euro eine Frist von 30 Tagen nutzen kann. Dieser Betrag fehlt demnach dem Unternehmen zum Bestreiten fremder Forderungen.
  2. Aus diesem Grund wendet sich das Unternehmen an einen auf den Forderungskauf spezialisierten Dienstleister. Der prüft die Forderungen, tritt als Gläubiger ein und zahlt dem Unternehmen sofort einen Großteil des Rechnungsbetrages aus. Der Anteil bewegt sich in der Regel zwischen 80 und 100 Prozent. Im Beispiel erhält das Unternehmen 4.000 Euro ausgezahlt.
  3. Der Kunde wird nun zum Schuldner des Forderungsankauf-Dienstleisters, der wiederum seine Forderungen bei ihm geltend macht. Greift das Mahnverfahren nicht, führt er ein professionelles Inkasso durch oder nutzt das Angebot eines Inkassobüros.
  4. Ist die offene Forderung beim Factoring-Dienstleister eingegangen, zahlt er dem Unternehmen den Restbetrag abzüglich der zuvor vereinbarten Gebühren aus. Im Beispiel belaufen sich die Gebühren auf zwei Prozent des Rechnungsbetrages, sodass das Unternehmen eine weitere Zahlung von 900 Euro erhält.

Welche Rechtsfolgen zieht ein Forderungsverkauf nach sich?

Das Unternehmen tritt also sein Recht auf die Forderung an den auf den Ankauf von Forderungen spezialisierten Dienstleister ab, der somit alle Rechte und Pflichten aus den abgetretenen Rechnungen erhält. Im Prinzip lässt sich dieser Vorgang mit einem Eigentumswechsel vergleichen. Diese Abtretung wird in der Regel auf der Grundlage eines formlosen Vertrages vereinbart. Gleichzeitig gehen alle Nebenrechte an das Factoring-Unternehmen über, wie sie beispielsweise im Zusammenhang mit Sicherungs- und Vorzugsrechten bestehen können.

Das betrifft auch die möglichen Einwendungen, die der Schuldner gegenüber dem einstigen Gläubiger anstrengen könnte. Ausgeschlossen bleibt die Vertragsstellung, also alle vertragsbezogenen Rechte in der Vertragsgestaltung, wie beispielsweise auf Rücktritt, Anfechtung oder auch Kündigung bleiben beim Unternehmen. Dieser Punkt ist umso wichtiger, als dass die weitere Kundenbeziehung davon abhängt.

In welchen Formen kann ich eine Forderung verkaufen?

Folgende grundlegende Formen des Factoring lassen sich unterscheiden:

  • Ausschnittsfactoring: Um nur ausgewählt Forderungen verkaufen zu müssen, wird der Vertrag auf bestimmte Debitoren beschränkt.
  • Echtes Factoring oder unechtes Factoring: Beim echten Factoring werden dem Factoring-Unternehmen mit den offenen Rechnungen auch das daraus resultierende Ausfallrisiko übergeben. Ohne diese Haftung wird vom unechten Factoring gesprochen.
  • Fälligkeitsfactoring: In diesem Fall entlastet der Factoring-Dienstleister das Unternehmen im Debitorenmanagement und dem Risiko absichern, eine sofortige Auszahlung des Kaufpreises wird jedoch nicht geleistet.
  • Full-Service-Factoring: Wählen Unternehmen diese Variante, können sie nicht nur die Forderung verkaufen, sondern sich auch gegen Ausfälle absichern.
  • Inhouse-Factoring: Das Unternehmen gewährleistet intern sowohl die Debitorenbuchhaltung als auch das Mahnwesen. Der Factoring-Dienstleister deckt hingegen die Finanzierung und den Ausfallschutz ab. Darüber hinaus ist er für das sich an ein außergerichtliches Mahnverfahren anschließende Inkasso verantwortlich.
  • Offenes Factoring: In diesem Fall wird der Schuldner über die Abtretung der offenen Rechnung an einen neuen Gläubiger informiert.
  • Stilles Factoring: Im Gegensatz dazu erfolgt keine Information des Kunden darüber, dass das Unternehmen die Forderung verkaufen und somit einem Dienstleister die Betreibung mit allen Konsequenzen überlassen wird.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Varianten, die sich auf bestimmte Branchen, Unternehmensgrößen oder konkrete Vertragsdetails beim Factoring beziehen können.

An wen kann ich eine Forderung verkaufen?

Spezielle Factoring-Dienstleister haben sich mit optimierten Prozessen als geeignete Ansprechpartner für den Forderungsverkauf etabliert. Sie prüfen die Rechnungen, nehmen als neuer Gläubiger Kontakt mit dem Schuldner auf und suchen zunächst den Weg einer Einigung. Der Schuldner erhält ein neues Zahlungsziel für die Forderung und zahlt direkt an das Factoring-Unternehmen. Sollte der Versuch fehlschlagen, wird das Inkasso eingeleitet. Einige Factoring-Unternehmen binden dazu ein separates Inkassobüro ein, andere bieten einen Full-Service bis hin zum Debitorenmanagement an.

Wie unterscheiden sich die Factoring-Unternehmen?

Die Bandbreite der Factoring-Unternehmen ist enorm: Einige sind direkt an Banken angeschlossen, andere arbeiten unabhängig. Spezialisieren sich viele auf den Mittelstand und dessen besondere Bedürfnisse, arbeiten einzelne Anbieter auch für Konzerne im internationalen Bereich. Ausschlaggebend ist, dass Leistungsspektrum und Kostenstruktur zum konkreten Anspruch passen. Können nämlich beispielsweise einige Bereiche, wie die Bonitätsauskunft oder das Inkasso über einen professionellen Rechtsschutzservice abgedeckt werden, sollten die Dienstleistungen eines Factoring-Unternehmens schon aus Kostengründen bedarfsgerecht zugeschnitten werden. Einen guten Überblick zum aktuellen Factoring-Markt gibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BAFIN ). 

Wann kann ich eine Forderung verkaufen?

Vom Grundsatz her lässt sich jede Forderung verkaufen, deren Existenz ausreichend zu bestimmen ist. Unter dem Strich heißt das: Der Gläubiger muss belegen können, dass er tatsächlich eine berechtigte Forderung gegenüber dem Schuldner hat. Als Belege gelten beispielsweise Verträge, die sowohl Informationen zum Leistungsumfang als auch zum Kaufpreis enthalten. Sinnvoll ist der Forderungsverkauf somit nicht nur bei einem besonders langen Zahlungsziel, das zwar gern von Käufern in Anspruch genommen wird, aber eben die Liquidität des Verkäufers oder Dienstleisters strapaziert. Kommt dann noch eine schlechte Zahlungsmoral hinzu, stehen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen finanziell schnell unter Druck.

Grundlegende Ausschlusskriterien für den Forderungsverkauf

Allerdings gibt es einige Faktoren, die einen Forderungsverkauf verhindern:

  • Im Vorfeld wurde die Forderungsabtretung vertraglich mit dem Schuldner ausgeschlossen.
  • Die Forderung kann nicht abgetreten werden, ohne deren Inhalt zu ändern – was insbesondere bei Dienstleistungen vorkommen kann.
  • Die Forderung ist nicht pfändbar, wie beispielsweise bei einer Lohnpfändung.
  • Es ist gesetzlich verboten, diese Forderung zu verkaufen.

Voraussetzungen für den Ankauf von Forderungen

Zu den wichtigsten Bedingungen dafür, eine Forderung verkaufen zu können zählt, dass die zugrunde liegenden Leistungen oder Lieferungen ohne Einspruch und vollständig erbracht wurden. Sie darf demnach nicht von Reklamationen belastet sein. Aus diesem Grund fällt es nach VOB abrechnenden Firmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe in der Regel schwer, ihre Liquidität auf diesem Weg zu verbessern. Hier hilft nur eine Einzelfallprüfung weiter, als Alternative kommt ein Inkassounternehmen in Frage.

Darüber hinaus sind natürlich die Kosten für den Ankauf dem Nutzen gegenüber zu stellen. Insbesondere bei vielen kleinen Forderungen kann ein auf Inkasso spezialisierter Dienstleister die bessere Wahl sein, da der Factoring-Aufwand für jeden einzelnen Schuldner erbracht werden muss. Als Ausweg bieten sich dann spezielle Rechtsschutzlösungen an, die sowohl eine Bonitätsprüfung der Kunden beinhalten, als auch ein professionelles Inkasso. 

Was muss ich beim Forderung verkaufen unbedingt beachten?

Vor der Beauftragung eines Factoring-Unternehmens sollten nicht nur dessen Leistungsspektrum, Kostenstruktur und Seriosität geprüft werden. Es gilt vor allem, sich zunächst zum Kosten-Nutzen-Verhältnis Gedanken zu machen. Abhängig von der Art, dem Volumen und der Anzahl der offenen Forderungen kann auch ein professionelles Inkasso für die Sicherung der Liquidität sorgen. Es reicht dann also aus, die relevanten Rechnungen einem seriösen Inkassounternehmen zu übergeben und – im Vergleich zum Factoring – Kosten zu sparen.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig 

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Firmenvertrags-Rechtsschutz – die ideale Ergänzung zur Grunddeckung

Versichert sind die bekannten Rechtsschutzleistungen wie z. B. Anwalts-, Gerichts-und Sachverständigenkosten für gerichtliche Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, z. B. mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern, Herstellern und sonstigenDienstleistern, stehen.

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Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Eigentums-, Miet- und Pachtrechtsschutz

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Die Nachforderung Ihres Vermieters enthält erhebliche Mängel, welche Sie keinesfalls akzeptieren können.

Bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht gibt es folgende Besonderheit zu beachten:Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat jede Streitpartei in der ersten Instanz die eigenen Kosten zu tragen.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Arbeitgeber-Rechtsschutz

Zeugnis

Ein ausgeschiedener Mitarbeiter klagt vor dem Arbeitsgericht gegen sein Zeugnis.

Fristlose Kündigung

Aufgrund eines Betrugs müssen Sie einem Mitarbeiter fristlos kündigen. Der Streitwert beträgt 3 Bruttomonatsgehälter – das Kostenrisiko über 2 Instanzen beläuft sich auf ~ 8.500 Euro.

Mediation

Durch die Vermittlung einer Mediation kann eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einer Mitarbeiterin vermieden und der Betriebsfrieden wiederhergestellt werden. Durch die Anwalts-Hotline wird Ihnen ein geeigneter Mediator vermittelt.

Im Privat- und Verkehrsbereich sind Sie und zudem Ihre folgenden Familienmitglieder geschützt:

  • Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, solange sie sich in Ausbildung oder Studium befinden und unverheiratet sind.
  • Eltern bzw. Eltern des Ehe- oder Lebenspartners, die nicht mehr erwerbstätig und unter Ihrer Anschrift gemeldet sind– auch wenn sie anschließend ins Pflegeheim gehen.

Im Privat- bzw. Verkehrsbereich versicherte Rechtsgebiete:

 

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht-Rechtsschutz für Arbeitnehmer
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Opfer-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Privat- und Verkehrsbereich

Vertrags- und Sachenrecht

Ihr Familienurlaub wird zum Reinfall. Baulärm raubt Ihnen den Schlaf und gebuchte Leitungen stehen nicht zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung zahlt den Anwalt. Dieser kümmert sich um die Reisepreisminderung.

Sozial-Rechtsschutz

Ein mit versichertes Familienmitglied streitet um die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt im privaten Bereich auch das der Klage vorgeschaltete Einspruchs-/Widerspruchsverfahren.

Behandlungsfehler

Auf die falsche Diagnose folgt die falsche Behandlung – mit dauerhaften Folgen. Sie möchten gegen das Krankenhaus vorgehen und benötigen einen Fachanwalt für Medizinrecht. Die Anwalts-Hotline empfiehlt Ihnen den richtigen Ansprechpartner.

Zu schnell unterwegs

Ihnen wird ein Tempoverstoß vorgeworfen – es droht der Verlust der Fahrerlaubnis. Ein Rechtsanwalt übernimmt die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zwecks Überprüfung der Messung. 

In der Firma sind Sie und Ihre Mitarbeiter während ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen versichert.

Im Firmenbereich versicherte Rechtsgebiete:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Verwaltungs-Rechtsschutz bei Versagung oder Entzug der Gewerbeerlaubnis
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Sozial-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Versicherungsverträge im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit
  • Beratungs-Rechtsschutz für die Unternehmensnachfolge
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Bonitätsprüfung & Inkasso-Service.
  • Mediation & Firmenvertrags-Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Firmenbereich

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Nach der fristgemäßen Einreichung der Steuererklärung, erkennt das Finanzamt Ihre eingereichten Belege nicht an. Die Folge sind hohe Nachzahlungen.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des beauftragten Fachanwaltes für Steuerrecht, der Ihre gerichtliche Vertretung übernimmt.

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