Firmenrechtsschutzversicherung – 6 Tipps zum Kosten senken

Wer braucht eine Firmenrechtsschutzversicherung?

Eine Firmenrechtsschutzversicherung ist für jeden Unternehmer – gleich, ob Handwerker oder Dienstleister – sehr zu empfehlen. Aus der gewerblichen Tätigkeit können Situationen entstehen, die einen Rechtsstreit notwendig machen. Die Kosten für Anwälte und Gerichte können das Unternehmen schnell überfordern vor allem, wenn sich ein Prozess über mehrere Instanzen zieht oder verloren wird. Zudem kann es im Tagesgeschäft zu Fehlern kommen, die für den Unternehmer sogar strafrechtlich relevant sein können.

In der Ausgabe 11/2018 zieht das Handwerk-Magazin das Fazit: „Rechtsschutz ist wichtig, er kann das Überleben eines Betriebes sichern.“

  • Verkehrsrechtsschutz
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Miet- und Pachtrechtsschutz
  • Privatrechtsschutz

Firmenrechtsschutzversicherung - 4 Bausteine kurz vorgestellt

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Warum ist eine Firmenrechtsschutzversicherung sinnvoll?

Deutsche Gerichte befassen sich jährlich mit rund 2 Millionen Zivilklagen. Hinzu kommen etwa 600.000 Klagen, die an Arbeitsgerichten eingereicht werden. Bei aktuell etwa 80.000 Gesetzen und Verordnungen kann kaum jemand einen Überblick behalten. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Die oftmals hohen Kosten für einen Rechtsstreit sichern Unternehmer mit einer Firmenrechtsschutzversicherung – oft auch als gewerbliche Rechtsschutzversicherung bezeichnet – ab. Recht haben und Recht bekommen kann ganz schön ins Geld gehen, wie die folgenden Beispiele zeigen:

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Was kostet ein Rechtsstreit?

Ein Arbeitgeber muss seinem Mitarbeiter wegen Arbeitszeitbetrugs kündigen. Dieser wehrt sich und zieht vor das Arbeitsgericht. Bei einem Streitwert von 8.700 € ( 3 Bruttomonatsgehälter ) liegt das Kostenrisiko für den Unternehmer bei 7.000 €.

Der Unternehmer war zu rasant unterwegs und ist in eine „Radarfalle“ getappt. Ihm drohen nun 200 € Bußgeld und ggf. weitere Konsequenzen. Ein Rechtsanwalt soll für Klarheit sorgen. Hier liegt das Kostenrisiko bereits bei 1.200 €.

Die für 25.000 € neu angeschaffte Computeranlage erweist sich als Fehlkauf, weil sie nicht funktioniert. Der Unternehmer muss reagieren und holt sich Rat bei seinem Rechtsanwalt. Das Kostenrisiko beträgt rund 13.000 €.

(Kostenrisiko eines Verfahrens inklusive 2. Instanz ( Kosten des eigenen und ggf. gegnerischen Rechtsanwalts, ggf. Gerichtskosten; Sachverständigenkosten können evtl. noch hinzukommen)

Kostenrisiko eines Rechtsstreits wird unterschätzt

Eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft ( GDV ) kam im Jahr 2015 zu folgendem Ergebnis. Mehr als die Hälfte der Befragten geht davon aus, das derjenige vor Gericht Recht bekommt, der das meiste Geld für Anwälte zur Verfügung hat. Knapp die Hälfte der Befragten würden auf die Durchsetzung des eigenen Anspruchs verzichten, wenn die Kosten für die rechtliche Auseinandersetzung den eigenen Anspruch übersteigen. Hier kann eine Rechtsschutzversicherung für Chancengleichheit unter den Streitparteien sorgen.

Die Leistungen der Firmenrechtsschutzversicherung

Diese Bausteine können – neben dem Basis-Schutz – im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung für Gewerbebetriebe versichert werden:

  • Verkehrsrechtsschutz ( hierunter fallen, z.B. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Strafrechtsschutz ).
  • Arbeitsrechtsschutz ( hierunter fallen, z.B. Streitigkeiten mit Arbeitnehmern bei: Abmahnung, Kündigung, Urlaubsgeld, Arbeitszeugnis ).
  • Eigentums-, Miet- und Pachtrechtsschutz ( hierunter fallen, z.B. Streitigkeiten über angemietete Geschäftsräume ).
  • Privatrechtsschutz für den Firmeninhaber ( hierunter fallen, z.B. Steuer-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ).
  • Firmenvertrags-Rechtsschutz ( für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen im unmittelbaren Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit ).
  • Spezial-Strafrechtsschutz ( für die Verteidigung in Ermittlungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit der Firma ).

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Besonderheiten beim Arbeitsrechtsschutz beachten

Wer als Unternehmer Arbeitskräfte beschäftigt, sollte in jedem Fall den Arbeitsrechtsschutz in die gewerbliche Rechtsschutzversicherung aufnehmen. Besonderheit beim Arbeitsrechtsschutz: Im Gerichtsverfahren der 1. Instanz müssen beide Streitparteien ihre Kosten für Anwälte und Gericht selbst bezahlen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Besonderheiten beim Firmenvertrags-Rechtsschutz beachten

Unternehmen können als Ergänzung auch einen sog. Firmenvertrags-Rechtsschutz abschließen. Dies ist allerdings nicht für alle Arten von Gewerbebetrieben möglich. Eine Rechtsschutzversicherung, die auch Firmenvertrags-Rechtsschutz umfasst, hilft bei gerichtlichen Streitigkeiten aus Verträgen ( z.B. aus gelieferter Ware, erbrachten Dienstleistungen, gekürzten Zahlungen ) des Unternehmers mit seinen Kunden und Lieferanten.

Geht es dem Unternehmer nur um offene, unstrittige Zahlungen kann dieser Artikel zum Inkasso weiterhelfen.

Welche Kosten übernimmt die gewerbliche Rechtsschutzversicherung?

Im Zuge eines Rechtsstreits können folgende Kosten anfallen, die von der Firmenrechtsschutzversicherung übernommen werden:

  • Gebühren für den eigenen ( und ggf. den gegnerischen ) Rechtsanwalt.
  • Kosten für das Gerichtsverfahren.
  • Kosten für Gutachter und Sachverständige.
  • Auslagen für Zeugen.
  • Strafkaution (diese wird von der Rechtsschutzversicherung als Darlehen gewährt).
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Rechtsstreit vermeiden – Nerven schonen

Nicht immer ist es sinnvoll einen Rechtsstreit zu führen. Aus diesem Grund bieten einige Rechtsschutzversicherungen auch eine Ersteinschätzung des Sachverhalts am Telefon ( Anwaltshotline ) an. Möglicherweise lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung auch gänzlich vermeiden. Dies ist, z.B. möglich, wenn die gewerbliche Rechtsschutzversicherung eine Mediation zwischen den Streitparteien vermittelt und auch bezahlt.

Abmahnungen durch Rechtsanwälte

Für Unternehmer ein Ärgernis. Aufgrund eines Formfehlers auf der firmeneigenen Homepage kommt es zu kostenpflichtigen Abmahnung durch einen Anwalt. Das muss nicht sein. Als Extra bieten gewerbliche Rechtsschutzversicherungen auch die Überprüfung von Dokumenten und Webseiten an.

Wer ist über die Firmenrechtsschutzversicherung versichert?

  • Der Inhaber, bzw. die Versicherungsschein benannte Firma.
  • Eventuell weitere Geschäftsführer.
  • Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder des / der Inhaber / Geschäftsführer.
  • Mitarbeiter in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Inhaber.

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Was kostet eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung?

Die Kosten für eine betriebliche Rechtsschutzversicherung richten sich nach der Branche des Unternehmens, der Anzahl der Mitarbeiter ( hier wird auch nach Vollzeit- und Teilzeitkräften unterschieden ), der Anzahl der Fahrzeuge und der Anzahl der tätigen Geschäftsführer. Relevant für den Beitrag ist natürlich auch der gewählte Versicherungsschutz und etwaige Selbstbeteiligungen. Der Beitrag für den Firmenvertragsrechtsschutz wird nach dem Jahresumsatz errechnet.

Firmenrechtsschutzversicherung – 6 Tipps für günstige Beiträge

Mit den nachfolgenden Tipps lassen sich die Versicherungsbeiträge zur gewerblichen Rechtsschutzversicherung erheblich senken.

Zahlungsweise überprüfen

Bei Vereinbarung einer jährlichen Zahlungsweise ergibt sich ein Beitragsvorteil von 5 -6 %.

Selbstbeteiligung wählen

Auch bei Firmenrechtsschutzversicherungen sind verschiedene Selbstbeteiligungen möglich und sinnvoll ( meistens in den Staffeln: 150 € / 250 € / 500 € / 1.000 € / 2.500 € je Streitfall ). Eine clever gewählte Selbstbeteiligung kann den Jahresbeitrag für den Firmenrechtsschutz um mehrere hundert Euro senken. Ein Beitragsvergleich lohnt sich. Die Selbstbeteiligung wird fällig, wenn ein Rechtsanwalt das Mandat übernimmt.

Anwaltshotline der Rechtsschutzversicherung nutzen

Einige Rechtsschutzversicherungen bieten ihren Kunden eine kostenfreie Anwaltshotline an. Für einfache Rechtsauskünfte ist eine Anwaltshotline ausgesprochen hilfreich – auch im Hinblick auf eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung ( diese gilt i.d.R nicht für die Nutzung der Hotline ).

Schadenfreiheitsrabatt ( SFR ) in der Rechtsschutzversicherung

Ganz neu ist die Idee nicht. Ein Rabatt für die Nichtinanspruchnahme der gewerblichen Rechtsschutzversicherung senkt die Kosten ebenfalls. Hier ist eine Ersparnis von 10 % durchaus möglich. Die Kombination mit einer Selbstbeteiligung  von , z.B. 250 € ist sinnvoll. Wenn kleinere Rechtsschutzfälle ( unterhalb der Selbstbeteiligung ) selbst bezahlt werden, ist der Vertrag leistungsfrei und der SFR greift. Leider bieten nicht alle Firmenrechtsschutzversicherungen einen SFR an.

Rückvergütungsvereinbarung für betriebliche Rechtsschutzversicherung

Bei Jahresbeiträgen ab etwa 2.500 € kann der Unternehmer für seine gewerbliche Rechtsschutzversicherung eine individuelle Rückvergütung aushandeln. Diese sieht vor, dass der Unternehmer eine teilweise Rückvergütung seiner Versicherungsbeiträge für den Firmenrechtsschutz erhält. Die Höhe der Rückvergütung ist abhängig von der Schadenquote ( gemeint ist das Verhältnis von Beitragseinnahmen und Leistungen ) des Vertrages innerhalb eines definierten Zeitraumes.

Firmenrechtsschutzversicherung besonders günstig

Wer gut kombiniert, kann sich für sein Unternehmen einen umfangreichen und leistungsstarken Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen einkaufen. Dies gilt besonders, wenn die Tipps 2,4, und 5 miteinander kombiniert werden.

Rabatt für Vertragsdauer

Für die Vereinbarung einer mindestens 3-jährigen Vertragsdauer ist ein Nachlass von 5 – 10 % möglich.

Beitragsvergleich Firmenrechtsschutzversicherung

Mit den vorgestellten 6 Tipps lassen sich die Kosten für die Firmenrechtsschutzversicherung erheblich senken und somit die Liquidität schonen. Wenn der gewählte Rechtsschutzversicherer über die o.g. Leistungsmerkmale verfügt, lässt sich der Vertrag einfach umstellen. Von Vorteil ist, dass der gewählte Versicherungsschutz in vollem Umfang erhalten bleibt. Lediglich die finanziellen Rahmenbedingungen ändern sich.

Übrigens: Die Beiträge zur gewerblichen Rechtsschutzversicherung sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.

Was ist beim Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung wichtig?

Für den Abschluss einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung müssen dem Versicherungsunternehmen alle Angaben zum versicherten Unternehmen und zu einer eventuell vorher beantragten Rechtsschutzversicherung mitgeteilt werden. Bei Bestehen einer Vorversicherung empfiehlt es sich, dem neuen Rechtsschutzversicherer eine Aufstellung der Leistungsfälle der letzten 5 Jahre zur Verfügung zu stellen.

Wartezeit in der Firmenrechtsschutzversicherung beachten

Auch bei betrieblichen Rechtsschutzversicherungen gelten Wartezeiten. Diese sollen verhindern, dass ein Vertragsabschluss erst erfolgt wenn sich bereits ein Rechtsstreit anbahnt. Die reguläre Wartezeit beträgt 3 Monate. Die Wartezeit entfällt, wenn für versicherte Bausteine beim Vorversicherer schon Versicherungsschutz bestand und der neue Vertrag sich nahtlos an die alte Rechtsschutzversicherung anschließt.

Gewerbliche Rechtsschutzversicherung kündigen

Solle eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung gekündigt werden, so ist dies regulär zum Vertragsablauf möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Vertragsende. Eine Beitragserhöhung begründet ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss innerhalb einer Frist von einem Monat – gerechnet ab Zugang der Beitragserhöhung – ausgesprochen werden.

Bei Fragen zu Details in der Firmenrechtsschutzversicherung erreichen Sie hier den Autor des Artikels.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

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