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Letzte Mahnung – was tun, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Letzte Mahnung – was tun, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Wer als Gläubiger einer Geldforderung die letzte Mahnung abschickt, macht sich auch Gedanken, wie die offene Forderung geltend gemacht werden kann. Dieser Blog-Artikel informiert ausführlich über den Nutzen, den Ablauf, die Kosten und die Vorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens. Mit einem gerichtlichen Mahnbescheid kann lassen sich Geldforderungen kostengünstig eintreiben. Hierbei gibt es zwei beteiligte Parteien. Der Gläubiger ( Antragsteller ) stellt beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf einen Mahnbescheid. Dieser Mahnbescheid wird dem Schuldner ( Antragsgegner ) vom Mahngericht zugestellt.

Hilft ein gerichtlicher Mahnbescheid, wenn die letzte Mahnung ohne Reaktion bleibt?

Der Mahnbescheid ist ein notwendiger Zwischenschritt auf dem Weg zur Zwangsvollstreckung, die mit einem Vollstreckungsbescheid betrieben werden kann. Ein Vollstreckungsbescheid ist ein sog. vollstreckbarer Titel, mit welchem die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner durch einen Gerichtsvollzieher ermöglicht wird. Mit einem Mahnbescheid möchte der Gläubiger erreichen, dass seine Forderung „tituliert“ wird. Meistens hat der Gläubiger seinem Schuldner zuvor schon die erste, zweite und letzte Mahnung zugestellt. 

Wer kann das gerichtliche Mahnverfahren beantragen?

Einen gerichtlichen Mahnbescheid kann jeder beantragen, der eine Forderung gegenüber einem Schuldner hat. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein gewährtes Darlehen, eine Werklohnforderung oder um eine offene Rechnung für gelieferte Waren handelt. Erfahrungsgemäß geht dem gerichtlichen Mahnverfahren das außergerichtliche Mahnverfahren voraus. Lässt sich der säumige Schuldner mit Mahnschreiben und Zahlungserinnerungen nicht zur Zahlung bewegen, kann der Gläubiger den Weg über das Mahngericht wählen und seiner Forderung Nachdruck verleihen. Das Mahngericht prüft übrigens nicht, ob die geltend gemachte Forderung gerechtfertigt ist. 

Welches Gericht ist für das gerichtliche Mahnverfahren zuständig?

Die Zuständigkeit für die Durchführung des Mahnverfahrens ist abhängig vom Wohnort des Antragstellers ( Gläubigers ). Die Internetseiten der Justiz in den einzelnen Bundesländern informieren über den Sitz der zuständigen Mahngerichte. Im Bundesland Nordrhein/Westfalen können Gläubiger ihre Mahnbescheide bei den Mahngerichten in Hagen und Euskirchen beantragen.  

Wie kann ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden?

Insgesamt gibt es 4 Möglichkeiten, das gerichtliche Mahnverfahren in Gang zu setzen:

  1. Vordruck ausfüllen und diesen per Post an das zuständige Mahngericht senden.

    Formulare für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids sind im Schreibwarenhandel erhältlich oder stehen im Internet zum Download zur Verfügung. Die vollständigen Unterlagen müssen dann beim Mahngericht eingereicht werden. Die Formulare für weitere Anträge innerhalb des Mahnverfahrens werden vom Mahngericht zusammen mit den Benachrichtigungen zum Stand des Mahnverfahrens versandt..

  2. Mahnbescheid online beantragen

    Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids kann auch online gestellt werden. Die deutschen Mahngerichte stellen hierfür unter www.online-mahnantrag.de die entsprechende Anwendung bereit. Hier kann der Gläubiger mit wenigen Klicks seine offene Forderung eingeben. Durch Eingabe des Wohnortes wird das gerichtliche Mahnverfahren gleich dem richtigen Mahngericht zugeordnet..

  3. Mahnbescheid durch einen Rechtsanwalt beantragen lassen

    Für die Beantragung und Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist kein Anwalt vorgeschrieben. Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, fallen weitere Kosten ( siehe unten ) an. Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid und kommt es dadurch zum Gerichtsverfahren, ist anwaltliche Hilfe in jedem Fall empfehlenswert.

  4. Inkassounternehmen mit Mahnbescheid beauftragen

    Selbstverständlich kann der Gläubiger auch ein Inkassobüro mit der Durchsetzung seiner Geldforderung beauftragen. Inkassounternehmen bieten auch die Beantragung eines Mahnbescheids als Dienstleistung mit an.

Welche Angaben gehören in den Antrag für das gerichtliche Mahnverfahren?

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids muss folgende Angaben zwingend enthalten – unabhängig davon, welche der 4 Möglichkeiten der Antragsteller wählt:

  • Vollständige Angaben ( Name und Anschrift ) zum Gläubiger ( Antragsteller).
  • Vollständige Angaben ( Name und Anschrift ) zum Schuldner ( Antragsgegner ).
  • Angaben zu Art und Höhe der geltend gemachten Forderung.
  • Angaben zu Art und Höhe der weiteren Forderungen ( Verzugszinsen, Mahnkosten, etc. ).

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Sie wünschen individuelle Beratung, möchten Ihren Versicherungsschutz prüfen oder haben Fragen zu einem konkreten Anliegen? Ihr persönlicher Ansprechpartner ist für Sie da – kompetent, verständlich und zuverlässig. 

Was kostet ein gerichtlicher Mahnbescheid?

Die Kosten für einen Mahnbescheid richten sich nach dem sog. Streitwert, bzw. Gegenstandswert. Bei Forderungen bis 1.000 € fallen Gerichtskosten in Höhe von 32,00 € ( netto ) an. Bei diesem Betrag handelt es sich zugleich um den Mindestbetrag für einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Mahnverfahren beantragen ohne Anwalt

Wird der Mahnbescheid durch einen Rechtsanwalt beantragt, müssen bei einer Forderung von 1.000 € noch 80,00 € ( netto ) Rechtsanwaltsgebühren und eventuelle Auslagen des Anwalts hinzuaddiert werden. Auf den Internetseiten der Justiz sind Gerichtskostentabellen hinterlegt. Kommt es im Anschluss an das Mahnverfahren zu einem Gerichtsverfahren ( z.B. weil der Schuldner Widerspruch eingelegt hat ), fallen die üblichen Gerichtskosten an. Die Kosten aus dem vorangegangenen Mahnverfahren werden hierbei angerechnet. Es ist also – bezogen auf die Gerichtskosten – nicht teurer, wenn der Gläubiger zunächst das Mahnverfahren betreibt. 

Mahnbescheid online beantragen – wie geht es weiter?

Nach erfolgter Beantragung des Mahnbescheids ( siehe oben ) stellt das Mahngericht dem Schuldner den Mahnbescheid per „förmlicher Zustellung“ zu. Gegen den Mahnbescheid kann der Schuldner innerhalb einer Frist von zwei Wochen Widerspruch einlegen.

Widerspruch des Schuldners möglich

Geht innerhalb von zwei Wochen kein Widerspruch bei Gericht ein, wird der Mahnbescheid wirksam und der Gläubiger kann anschließend einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit diesem Titel kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung bei seinem Schuldner einleiten.

Vollstreckungsbescheid ermöglicht Pfändung beim Schuldner

Mit dem Vollstreckungsbescheid kann der Gerichtsvollzieher Sachpfändungen und Kontopfändungen gegen den Schuldner durchsetzen. Verfügt der Schuldner über kein pfändbares Vermögen oder wertvolle Gegenstände, kann der Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangen. Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner binnen zwei Wochen Einspruch einlegen.

Bei einem Widerspruch / Einspruch des Schuldners ist ein Gerichtsverfahren unumgänglich, denn die Forderung wird bestritten. Der Gläubiger sollte sich spätestens jetzt anwaltlichen Rat einholen und den möglichen Erfolg des Gerichtsverfahrens gegen das mögliche Kostenrisiko abwägen. 

Welche Vorteile bietet es, einen Mahnbescheid zu beantragen?

Abschließend eine kurze Zusammenfassung der Vorteile für den Gläubiger einer Forderung:

  1. Zeitersparnis

    Die für einen Mahnbescheid erforderlichen Formulare sind schnell zur Hand. Die Forderung muss der Gläubiger gegenüber dem Mahngericht nicht weiter begründen. Auch ein Gerichtstermin ist nicht erforderlich. Wird der Mahnbescheid online beantragt, kann der Gläubiger seine Forderung besonders schnell geltend machen.

  2. Kostenersparnis

    Der Mahnbescheid kann ohne Rechtsanwalt beantragt werden. Forderungen bis 1.000 € können durch den Mahnbescheid zur Mindestgebühr von 32,00 € ( netto ) geltend gemacht werden. Wird der Mahnbescheid online eingegeben, gelten die gleichen Gebühren.

  3. Transparenz

    Die Gebühren für das gerichtliche Mahnverfahren richten sich nach dem Gegenstandswert. Auf den Internetseiten der Mahngerichte sind Tabellen über die anfallenden Gerichtskosten hinterlegt.

  4. Hemmung der Verjährung

    Ist eine Geldforderung schon lange Zeit offen, droht die Verjährung. Der Gläubiger kann seine Forderung danach nicht mehr eintreiben. Die regelmäßige Verjährungsfrist ( § 195 BGB ) beträgt drei Jahre. Der Gläubiger sollte regelmäßig prüfen, welche seiner Außenstände von Verjährung „bedroht“ sind und wann er die letzte Mahnung abgeschickt hat.

Mahnbescheid online aus dem Ausland beantragen

Die Anwendung „online-mahnantrag“ kann auch von Antragstellern aus dem Ausland gegen Schuldner mit Wohnsitz in Deutschland genutzt werden. Zuständig ist in diesem Fall das Amtsgericht Berlin Wedding. Gläubiger aus dem Ausland müssen – neben ihrer ausländischen Postanschrift – das Bundesland Berlin als Sitz des zuständigen Mahngerichts im online-Formular auswählen. 

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

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Hinweise zur Selbstbeteiligung

Die gewählte Selbstbeteiligung gilt je Leistungsfall.

Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich der Versicherungsbeitrag i.d.R deutlich senken. Im Angebot finden Sie später unter dem Punkt „Beitragsalternativen“ Berechnungen mit einer höheren / niedrigeren Selbstbeteiligung.

Beim Firmenvertrags-Rechtsschutz können Sie eine vom übrigen Vertragsumfang abweichende Selbstbeteiligung wählen. Wir empfehlen – gerade bei hohen Umsätzen – eine Selbstbeteiligung von 500 Euro / 1.000 Euro. Wenn Sie eine höhere SB wünschen, sprechen Sie uns einfach an.

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Eine jährliche Beitragszahlung stellt die für Sie günstigste Variante dar.Bei monatlicher Beitragszahlung benötigen wir ein SEPA Lastschriftmandat von Ihnen.

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wird keine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.

Firmenvertrags-Rechtsschutz – die ideale Ergänzung zur Grunddeckung

Versichert sind die bekannten Rechtsschutzleistungen wie z. B. Anwalts-, Gerichts-und Sachverständigenkosten für gerichtliche Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, z. B. mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern, Herstellern und sonstigenDienstleistern, stehen.

Der Jahresbeitrag errechnet sich nach dem jährlichen Brutto-Umsatz.

Ihre Leistungen beim Firmenvertrags-Rechtsschutz:

 

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Auch für kleinere Betriebe interessant:

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Teilen Sie uns jedes Jahr Ihre Umsatzsumme mit. Gemeinsam mit Ihnen passen wir den Vertragsrechtsschutz entsprechend an. Eventuell ist dann ein Wechsel in die nächsthöhere Selbstbeteiligung sinnvoll.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Firmenvertrags-Rechtsschutz

Makler ohne Honorar

Nach erfolgreicher Vermittlung eines Kaufabschlusses muss ein Immobilienmakler seine vertraglich vereinbarte Courtage beim Käufer einklagen.

Gedeckter Tisch – nicht bezahlte Rechnung

Für einen runden Geburtstag stellt ein Caterer Festräume, Personal, Essen und Getränke bereit. Die Feier ist ein voller Erfolg für die Auftraggeberin. Nach Eingang der Rechnung ist nichts mehr feierlich. Die Qualität wird bemängelt und die vereinbarte Getränkepauschale nicht mehr anerkannt.Dem Inhaber des Party-Service bleibt nur noch der Weg vor Gericht.

Strenge Eingangskontrolle

Eine Großbäckerei beliefert einen Discounter. Die Eingangskontrolle des Discounters verweigert die Annahme einer LKW-Ladung Gebäck, mit dem Hinweis auf eine fehlerhafte Etikettierung. Die Bäckerei bestreitet Fehler an der Ware und ihrer Bezeichnung. Der Streitfall landet vor Gericht.

Die Bausteine Rechtsschutz PLUS & Spezial-Strafrechtsschutz enthalten wichtige Erweiterungen für Unternehmen & Firmeninhaber:

Rechtsschutz PLUS

  • Unbegrenzte Versicherungssumme in Deutschland,2 Mio. in Europa, 200.000 Euro weltweit sowie Strafkautionsdarlehen jetzt bis 300.000 Euro
  • Erweiterter Strafrechtsschutz bei privaten, ehrenamtlichen und beruflichen nichtselbstständigen Tätigkeiten
  • Kapitalanlagen-Rechtsschutz bis 5.000 Euro Kosten, unabhängig von der Höhe der Anlagesumme
  • Beratungsrechtsschutz für Sorgerechtsverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Nachfolgeregelung, Patientenverfügung, Testament und digitalen Nachlass
  • Außergerichtlicher Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht bis 2.500 Euro
  • Mitversichert ist ein privates Motorfahrzeug zu Wasser (Versicherungssumme bis 20.000 Euro je Versicherungsfall)
  • Cyber-Rechtsschutz.

Spezial-Strafrechtsschutz

  • Vorsatzvergehen
  • Vorsatzverurteilung durch rechtskräftigen Strafbefehl
  • Honorarvereinbarungen
  • Kostenübernahme für ein außergerichtliches Sachverständigen-Gutachten bis zu 25.000 Euro
  • Zeugenbeistand \ Firmenstellungnahme
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Nebenklagekosten
  • Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Aktive Strafverfolgung
  • Versicherungsfall mit Einleitung des Ermittlungsverfahrens
  • Daten-Rechtsschutz.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Spezial-Strafrechtsschutz

Freie Honorarvereinbarung

Spezialisierte Strafverteidiger arbeiten nur auf Honorarbasis.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die angemessenen Kosten, wenn Sie sich beispielsweise in einem Steuer-Strafverfahren von einem Fachanwalt vertreten lassen möchten.

Rechtsschutz bei Hausdurchsuchung und Beschlagnahme

Gegen den Betrieb eines langjährigen Geschäftspartners wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass sich Unterlagen dazu auch inIhren Geschäftsräumen befinden. Beamte führen eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durch und es werden kistenweise Geschäftsordner und Ihre PC`s mitgenommen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für den notwendigen anwaltlichen Beistand, egal ob Sie von der Maßnahme als Verdächtiger oder in sonstiger Eigenschaft betroffen sind.

 

Schaden- und Leistungsbeispiele aus Rechtsschutz PLUS

Prüfung von Dokumenten & Webseiten

Sie möchten Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung prüfen lassen, um teure Abmahnungen zu vermeiden. Die Überprüfung erfolgt durch einen Kooperationspartner für Sie kostenfrei.

Geschäftsschädigende Rezensionen

Ihr Google-MyBusiness-Profil wird mit geschäftsschädigenden Bewertungen überzogen, für die es keine sachliche Grundlage gibt. Über unsere Kooperation können Sie 5 Löschaufträge im Jahr beauftragen – kostenfrei.

Bei gemieteten Geschäftsräumen wird für die Kalkulation die Jahresbruttomiete benötigt. Die private Wohnanschrift des Firmeninhabers ist mitversichert.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Eigentums-, Miet- und Pachtrechtsschutz

Bauschaden

Auf dem Nachbargrundstück ist schweres Gerät im Einsatz. Schon während der Bauphase kommt es zur Bildung von Rissen an Ihrem Firmengebäude.

Nebenkostenabrechnung

Die Nachforderung Ihres Vermieters enthält erhebliche Mängel, welche Sie keinesfalls akzeptieren können.

Bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht gibt es folgende Besonderheit zu beachten:Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat jede Streitpartei in der ersten Instanz die eigenen Kosten zu tragen.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Arbeitgeber-Rechtsschutz

Zeugnis

Ein ausgeschiedener Mitarbeiter klagt vor dem Arbeitsgericht gegen sein Zeugnis.

Fristlose Kündigung

Aufgrund eines Betrugs müssen Sie einem Mitarbeiter fristlos kündigen. Der Streitwert beträgt 3 Bruttomonatsgehälter – das Kostenrisiko über 2 Instanzen beläuft sich auf ~ 8.500 Euro.

Mediation

Durch die Vermittlung einer Mediation kann eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einer Mitarbeiterin vermieden und der Betriebsfrieden wiederhergestellt werden. Durch die Anwalts-Hotline wird Ihnen ein geeigneter Mediator vermittelt.

Im Privat- und Verkehrsbereich sind Sie und zudem Ihre folgenden Familienmitglieder geschützt:

  • Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, solange sie sich in Ausbildung oder Studium befinden und unverheiratet sind.
  • Eltern bzw. Eltern des Ehe- oder Lebenspartners, die nicht mehr erwerbstätig und unter Ihrer Anschrift gemeldet sind– auch wenn sie anschließend ins Pflegeheim gehen.

Im Privat- bzw. Verkehrsbereich versicherte Rechtsgebiete:

 

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht-Rechtsschutz für Arbeitnehmer
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Opfer-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Privat- und Verkehrsbereich

Vertrags- und Sachenrecht

Ihr Familienurlaub wird zum Reinfall. Baulärm raubt Ihnen den Schlaf und gebuchte Leitungen stehen nicht zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung zahlt den Anwalt. Dieser kümmert sich um die Reisepreisminderung.

Sozial-Rechtsschutz

Ein mit versichertes Familienmitglied streitet um die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt im privaten Bereich auch das der Klage vorgeschaltete Einspruchs-/Widerspruchsverfahren.

Behandlungsfehler

Auf die falsche Diagnose folgt die falsche Behandlung – mit dauerhaften Folgen. Sie möchten gegen das Krankenhaus vorgehen und benötigen einen Fachanwalt für Medizinrecht. Die Anwalts-Hotline empfiehlt Ihnen den richtigen Ansprechpartner.

Zu schnell unterwegs

Ihnen wird ein Tempoverstoß vorgeworfen – es droht der Verlust der Fahrerlaubnis. Ein Rechtsanwalt übernimmt die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zwecks Überprüfung der Messung. 

In der Firma sind Sie und Ihre Mitarbeiter während ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen versichert.

Im Firmenbereich versicherte Rechtsgebiete:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Verwaltungs-Rechtsschutz bei Versagung oder Entzug der Gewerbeerlaubnis
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Sozial-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Versicherungsverträge im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit
  • Beratungs-Rechtsschutz für die Unternehmensnachfolge
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Bonitätsprüfung & Inkasso-Service.
  • Mediation & Firmenvertrags-Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Firmenbereich

Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz

Nach der fristgemäßen Einreichung der Steuererklärung, erkennt das Finanzamt Ihre eingereichten Belege nicht an. Die Folge sind hohe Nachzahlungen.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des beauftragten Fachanwaltes für Steuerrecht, der Ihre gerichtliche Vertretung übernimmt.

Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Sie erwerben ein neues EDV-System für Ihren Betrieb. Dieses verursacht von Beginn an ständig Ausfälle. Ein hoher Folgeschaden droht. Sie wollen Schadenersatz vom Systemhaus!

Rechtsschutz für Mitarbeiter

Ihre Mitarbeiterin erleidet auf einer Dienstfahrt einen schweren Verkehrsunfall. Die Sozialversicherung erkennt ihre Berufsunfähigkeit nicht an. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten ab dem Gerichtsverfahren einschließlich teurer Gutachten.

Kunde zahlt nicht

Sie haben Ihren säumigen Kunden bereits mehrfach angemahnt – ohne Erfolg.Der Inkasso-Service kümmert sich nun um Ihre Außenstände.