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Versicherungs-Wiki

Mit Vendor Leasing den eigenen Absatz finanzieren

Hersteller und Händler von Investitionsgütern stehen seit je her vor der Herausforderung, Ihren Kunden das jeweils beste Produkt für deren wirtschaftlichen Zweck anbieten zu können. Unternehmen fällen Investitionsentscheidungen mit Augenmaß. Einerseits soll durch die Anschaffung ein Wettbewerbsvorteil erhalten und ausgebaut werden, andererseits muss auch die Liquidität im Unternehmen vorhanden sein und für die Zukunft gewahrt bleiben. Die Investition in Maschinen und Anlagen endet nicht mit der Wahl des geeigneten Herstellers, ausschlaggebend sind immer auch die angebotenen Finanzierungsmöglichkeiten. Der nachfolgende Beitrag erklärt, welche Vorteile Hersteller und Händler für sich und ihre Kunden mit Vendor Leasing generieren können. 

Was ist Vendorleasing?

Beim Vendorleasing (engl. Vendor = Anbieter oder Lieferant) handelt es sich um eine Form der gewerblichen Absatzfinanzierung. Bei ihr geht der Verkäufer von Investitionsgütern eine Partnerschaft mit einer Leasinggesellschaft ein. Ziel ist der Verkauf (der Absatz) eigener Produkte mit einer passenden Finanzierungslösung (durch die Leasing-Gesellschaft) an den Kunden.

Der Vendor bietet seinem Kunden (dem Unternehmen) also – neben dem ausgewählten Objekt – auch eine maßgeschneiderte Finanzierung über einen Leasingvertrag an.

Warum überhaupt Leasing?

Wer heute als Unternehmer den Anschluss nicht verpassen möchte, muss regelmäßig in neue Maschinen und Anlagen investieren. Im globalen Wettbewerb gewinnt derjenige, der seinen Kunden – neben einer attraktiven Preisgestaltung – ein Höchstmaß an Flexibilität und Qualität bietet. Unternehmen verspüren zunehmend Innovationsdruck, um international mithalten zu können.

Beim Leasing spielen auch steuerliche Argumente eine Rolle

Leasing bietet Unternehmen die Möglichkeit, Investitionen zu tätigen, ohne dabei die Kreditlinie bei der eigenen Bank zu belasten. Leasen lässt sich heutzutage nahezu alles. Individuelle Angebote gibt es für das Leasing von Fahrzeugen, Ladeneinrichtungen und ganzen Produktionsanlagen. Für den Leasingnehmer sind zudem die steuerlichen Auswirkungen im Unternehmen interessant. 

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Welche Vorteile bietet Vendor-Leasing?

Die Finanzierung über Vendorleasing generiert für die beteiligten Partner zahlreiche Benefits. Darüber hinaus erhält der Kunde eine umfassende Beratung und auf seinen Bedarf abgestimmte Dienstleistungen (beispielsweise auch die Versicherung des Objekts) aus einer Hand.

Vorteile für Hersteller und Händler aus der Partnerschaft

Hohe Liquidität

Der Verkäufer des Leasingobjektes erhält sein Geld von der Leasinggesellschaft, welche in den Kaufvertrag eintritt. Nach Übergabe des Leasingobjektes an den Leasingnehmer erfolgt die Auszahlung der Kaufsumme an den Verkäufer. Schleppende Zahlungen gehören der Vergangenheit an.

Kein Ausfallrisiko

Die Leasinggesellschaft prüft die Bonität potentieller Kunden gründlich. Das wirtschaftliche Risiko (ausbleibende Leasingraten, Insolvenz des Käufers) liegt beim Leasinggeber.

Mehr Umsatz

Kalkulierbare Leasingraten (anstelle einer hohen Kaufpreiszahlung) und weitere Dienstleistungen aus einer Hand sind ein starker Kaufanreiz und erhöhen den Absatz.

Kundenbindung

Der Kunde vertraut seinem Lieferanten möglicherweise weitere Verträge an, die er in der Vergangenheit mit anderen Anbietern geschlossen hat.

Terminiertes Folgegeschäft

Bei Abschluss von Leasingverträgen steht der Zeitpunkt von Folgegeschäft bereits zu Beginn fest. Der Händler kann seinen Kunden rechtzeitig zum Ende des Leasingvertrags auf eine Ersatz-anschaffung ansprechen.

Vorteile beim Vendorleasing für den Kunden

Unabhängige Finanzierung

Der Käufer kann – unabhängig von seiner Bank – die für ihn optimale Finanzierungslösung finden.

Zeitersparnis

Der Abnehmer kann sich schon in der Beratung über das Objekt ein Angebot für einen Leasingvertrag erstellen lassen und die avisierte Investition finanziell abwägen.

Bilanzoptimierung

Beim Leasing wird das Leasingobjekt in der Bilanz der Leasinggesellschaft aktiviert.

Erhalt von Eigenkapital

Beim Leasing wird die Investition von der Leasinggesellschaft finanziert. Der Leasingnehmer kann sein Eigenkapital anderweitig einsetzen. Auch die Nutzung vereinbarter Kreditlinien bleibt erhalten. Eventuell muss der Leasingnehmer eine persönliche Bürgschaft anbieten.

Steuervorteile

Leasingraten können vollständig als Geschäftsausgaben abgesetzt werden. 

Worauf kommt es beim Vendor-Leasing an?

Hersteller und Händler von Investitionsgütern sind in ihrer Produktwelt zuhause und möchten den Verkauf ihrer Produkte forcieren. Das Vendorleasing als Möglichkeit zur Absatzfinanzierung erfordert seinerseits ein entsprechendes Knowhow aus dem Bank- und Finanzierungsgeschäft.

Beides lässt sich meistens nicht miteinander in Einklang bringen, lediglich einige wenige große Konzerne verfügen über die notwendigen Erfahrungen im eigenen Hause und gründen folglich eigene Leasinggesellschaften zur Finanzierung ihres Umsatzes.

Für kleinere und mittelgroße Hersteller und Händler ist daher das Vendor-Leasing die richtige Lösung. Und hier sollten die Rollen klar verteilt sein. Der eine Partner berät die Kunden und bahnt die Geschäfte an, der andere Partner bietet die Finanzierungslösung.

Damit die Partnerschaft für beide Seiten erfolgreich verläuft, müssen selbstverständlich einige Voraussetzungen erfüllt sein. Für Hersteller und Händler, die ihrer gewerblichen Kundschaft auch Leasingverträge anbieten möchten, sind folgende Punkte wichtig:

Sorgfältige Vorarbeit durch die Leasinggesellschaft

Bevor ein Vertrag geschlossen wird, prüft die Gesellschaft die Bonität des Leasingnehmers, fordert entsprechende Wirtschaftsauskünfte an, nimmt Einsicht in Jahresabschlüsse, unterstützt bei den Gesprächen mit dem Leasingnehmer und bereitet den Leasingvertrag unterschriftsreif vor.

Idealerweise bietet die Leasinggesellschaft ihrem Partner eine Schnittstelle (Online-Portal) und einen persönlichen Ansprechpartner für die eingehenden Leasinganfragen an.

Fachkompetenz für die jeweilige Branche

Die Mitarbeiter der Leasinggesellschaft sollten über die notwendigen Informationen des Leasingobjektes (und vergleichbarer Objekte) verfügen. Zudem sollten sie mit der Branche des Leasingnehmers vertraut sein. Beim Leasing kommt es, u.a. auch auf die Nutzung, die Nutzungsdauer, den zu ermittelnden Restwert und die spätere Verwertung des Objektes an.

Ein individueller Blick auf des Geschäftsfeld des Leasingnehmers ist beispielsweise in Krisenzeiten wichtig, wenn Kreditentscheidungen restriktiver getätigt werden, der Leasingnehmer jedoch wirtschaftlich gut dasteht.

Flexible Lösungen für den Abnehmer

Das Leasing von neuen Investitionen ist weit verbreitet. Aber wie sieht es aus, wenn beim Verkäufer ein gebrauchtes Objekt zum Verkauf steht? Lässt sich auch dieses durch die Leasing-Gesellschaft leasen? Einige Branchen verzeichnen hohe saisonale Schwankungen. Gut, wenn der Leasinggeber hierauf reagieren kann (beispielsweise mit Saison-Leasingraten).

Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung ist der Mietkauf. Der Mietkauf macht zum Beispiel Sinn, wenn der Kauf / die Anschaffung steuerlich schon durch Anspar-Abschreibungen vorbereitet wurde, diese aber im Fall eines Leasingvertrags wieder aufgelöst und versteuert werden müssten.

Rasche Finanzierungszusage

Wer seinen Verkauf „ankurbeln“ möchte, legt selbstverständlich Wert auf eine zügige Kreditentscheidung durch die Leasingbank. Andernfalls besteht das Risiko, dass der Kunde woanders kauft.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

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Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Arbeitgeber-Rechtsschutz

Zeugnis

Ein ausgeschiedener Mitarbeiter klagt vor dem Arbeitsgericht gegen sein Zeugnis.

Fristlose Kündigung

Aufgrund eines Betrugs müssen Sie einem Mitarbeiter fristlos kündigen. Der Streitwert beträgt 3 Bruttomonatsgehälter – das Kostenrisiko über 2 Instanzen beläuft sich auf ~ 8.500 Euro.

Mediation

Durch die Vermittlung einer Mediation kann eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einer Mitarbeiterin vermieden und der Betriebsfrieden wiederhergestellt werden. Durch die Anwalts-Hotline wird Ihnen ein geeigneter Mediator vermittelt.

Im Privat- und Verkehrsbereich sind Sie und zudem Ihre folgenden Familienmitglieder geschützt:

  • Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, solange sie sich in Ausbildung oder Studium befinden und unverheiratet sind.
  • Eltern bzw. Eltern des Ehe- oder Lebenspartners, die nicht mehr erwerbstätig und unter Ihrer Anschrift gemeldet sind– auch wenn sie anschließend ins Pflegeheim gehen.

Im Privat- bzw. Verkehrsbereich versicherte Rechtsgebiete:

 

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht-Rechtsschutz für Arbeitnehmer
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Opfer-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Privat- und Verkehrsbereich

Vertrags- und Sachenrecht

Ihr Familienurlaub wird zum Reinfall. Baulärm raubt Ihnen den Schlaf und gebuchte Leitungen stehen nicht zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung zahlt den Anwalt. Dieser kümmert sich um die Reisepreisminderung.

Sozial-Rechtsschutz

Ein mit versichertes Familienmitglied streitet um die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt im privaten Bereich auch das der Klage vorgeschaltete Einspruchs-/Widerspruchsverfahren.

Behandlungsfehler

Auf die falsche Diagnose folgt die falsche Behandlung – mit dauerhaften Folgen. Sie möchten gegen das Krankenhaus vorgehen und benötigen einen Fachanwalt für Medizinrecht. Die Anwalts-Hotline empfiehlt Ihnen den richtigen Ansprechpartner.

Zu schnell unterwegs

Ihnen wird ein Tempoverstoß vorgeworfen – es droht der Verlust der Fahrerlaubnis. Ein Rechtsanwalt übernimmt die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zwecks Überprüfung der Messung. 

In der Firma sind Sie und Ihre Mitarbeiter während ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen versichert.

Im Firmenbereich versicherte Rechtsgebiete:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Verwaltungs-Rechtsschutz bei Versagung oder Entzug der Gewerbeerlaubnis
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Sozial-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Versicherungsverträge im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit
  • Beratungs-Rechtsschutz für die Unternehmensnachfolge
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Bonitätsprüfung & Inkasso-Service.
  • Mediation & Firmenvertrags-Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

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