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Versicherungs-Wiki

Finanzierung mit Restwertleasing – Vor- & Nachteile

Bei Unternehmen gehört das Leasing von Firmenfahrzeugen, ganzen Flotten oder anderen beweglichen Wirtschaftsgütern zur gängigen Praxis. Vieles spricht für diesen Finanzierungsweg – nicht zuletzt wegen der Vorteile in der Unternehmensbilanz. Eine Möglichkeit beim Leasing stellt das sogenannte Restwertleasing dar.

Wirtschaftliche Bedeutung von Leasing

Die Leasing-Branche wächst. Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen ( BDL ) beziffert auf seiner Homepage das jährliche Investitionsvolumen auf rund 69,6 Milliarden Euro und kann sich stolz als Deutschlands größter Investor präsentieren.

Im Jahr 2021 wurden rund 2 Millionen neue Leasingverträge abgeschlossen. Zu den Kunden der Leasing-Unternehmen zählen größenteils Mittelständler.

Leasing steht bei Unternehmen hoch im Kurs

Dass sich das Leasing bei Unternehmen so großer Beliebtheit erfreut, hat auch – aber nicht ausschließlich – steuerliche Gründe. In der Praxis handelt es sich bei den meisten Leasing-Verträgen um ein sogenanntes Finanzierungs-Leasing Geschäft.

Bei dieser Art von Verträgen handelt es sich um eine Form der Finanzierung von beweglichen ( Mobilien-Leasing ) oder unbeweglichen ( Immobilien-Leasing ) Investitionsgütern.

Der Unternehmer als Leasingnehmer hat einen steuerlichen Vorteil, wenn er die Leasingraten als Betriebsausgabe absetzen kann. Die Leasingraten sind allerdings nur dann als Betriebsausgabe absetzbar, wenn das geleaste Objekt dem Leasinggeber zugerechnet wird.

Für diese steuerliche Zurechnung ist nicht das Eigentum am Leasing-Gegenstand ausschlaggebend, sondern vielmehr um welche Form von Leasingvertrag es sich handelt und was darin vereinbart gilt.

Beim Finanzierungsleasing bestimmt sich die Zurechnung des Leasing-Gegenstands nach den BMF-Schreiben des Bundesfinanzministeriums ( den sogenannten Leasing-Erlassen ).

Ein weiterer Vorteil beim Leasing ist die bilanzmäßige Darstellung. Das geleaste Objekt muss nicht in der Unternehmensblilanz aktiviert werden. Im Unterschied zum Kauf belastet das Leasing nicht das Eigenkapital des Leasing-Nehmers. Somit schont das Leasinggeschäft auch die Finanzen des Unternehmens.

Gewährte Kreditlinien bleiben erhalten und können für andere Investitionen genutzt werden. Außerdem entfällt die während der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer übliche Abschreibung nach amtlichen AfA-Tabellen.

Unterscheidung zwischen Vollamortisationsleasing und Teilamortisationsleasing

Für das Vollamortisationsleasing gelten die folgenden Kriterien. Diese sind in den Vollamortisations-Erlassen vom 19.04.1971 ( Mobilien-Leasing-Erlass ) und vom 21.03.1972 ( Immobilien-Leasing-Erlass ) beschrieben.

  • Der Leasingvertrag wird über einen festen Zeitraum abgeschlossen und kann während der Grundmietzeit – bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung – weder vom Leasinggeber noch vom Leasingnehmer gekündigt werden.
  • Die Leasingraten des Leasingnehmers müssen während der Grundmietzeit alle Kosten des Leasinggebers ( Anschaffungs-, Herstellungs- und Finanzierungskosten ) abdecken.
    Beträgt die Grundmietzeit 40 – 90 Prozent der nach AfA-Tabelle ( AfA = Absetzung für Abnutzung ) ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasing-Objektes, erfolgt die Zurechnung beim Leasinggeber. Die monatlichen Leasingaten sind für den Leasingnehmer damit steuerlich absetzbar.

Je nach Vertragsgestaltung kann die steuerliche Behandlung des Leasinggegenstands – auch bei korrekter Laufzeit – hiervon abweichen. Wird das Leasingobjekt dem Leasingnehmer zugerechnet, sind die Leasingraten keine Betriebsausgaben.

Beim Teilamortisationsleasing sind andere Kriterien festgelegt. Diese sind in den Teilamortisations-Erlassen vom 22.12.1975 und vom 23.12.1991 beschrieben.

  • Ein Teilamortisationleasing liegt vor, wenn die monatlichen Raten während der Grundmietzeit nur einen Teil der Anschaffungs-, Herstellungs- und Finanzierungskosten des Leasinggebers decken.
  • Die Leasingraten werden aus der Differenz der Anschaffungs-, Herstellungs- und Finanzierungskosten abzüglich des Restwerts bei Vertragsende ermittelt.
    Der Leasinggegenstand wird zum Ende der Grundmietzeit vom Leasinggeber üblicherweise an den Leasingnehmer oder einen Dritten verkauft. In der Summe hat die Leasinggesellschaft mit den monatlichen Leasingraten und der Einnahme des vereinbarten Restwertes sämtliche Kosten gedeckt.

Ein typisches Beispiel für einen solchen Leasingvertrag ist das Leasing eines Fahrzeugs. Hier zahlt der Leasingnehmer während der Laufzeit niedrige Raten. Zum Ende der Vertragslaufzeit nimmt der Händler das Fahrzeug zu einem vorher festgelegten Preis zurück. 

Quelle: BDL, Wirtschaftsforschung Städtler Stand: Juni 2021

Restwertleasing – was ist das?

Beim Restwertleasing vereinbaren Leasinggeber und Leasingnehmer einen Restwert, den das Leasing-Objekt zum Ende der Grundmietzeit haben soll. Während der Vertragslaufzeit zahlt der Leasingnehmer seine Leasing-Raten an den Leasinggeber.

Die Höhe des Restwertes ( und damit auch die Höhe der Leasing-Rate ) hängt stark vom Objekt, der Nutzungsdauer und der Art der Nutzung ( Verschleiß ) ab.

Hoher Restwert zum Ende der Laufzeit?

Handelt es sich bei dem Leasinggegenstand beispielsweise um eine Verpackungsmaschine, die nach Ende der Vertragslaufzeit anderen Unternehmen angeboten werden kann? Oder soll beispielsweise die Sonderanfertigung einer Maschinen geleast werden, für welche es nach Ende des Leasingvertrags nur eine begrenzte Nachfrage gibt?

Restwert-Leasing / Abhängigkeit vom Modell

Nicht nur das Objekt spielt beim Restwert eine Rolle. Wie bei Autos, gibt es auch bei nahezu allen Herstellern von Investitionsgütern Premium-Marken und Marktführer. Der zunächst höhere Preis kann sich aufgrund geringer Raten ( bei hohem Wert zum Ende ) lohnen.

Unterschiede beim Restwert anhand eines Beispiels

Ein Gartenbaubetrieb möchte einen Hubsteiger für Baumfällarbeiten leasen. Die Maschine kommt nicht jeden Tag zum Einsatz. Die günstigen Raten erscheinen dem Unternehmer attraktiver, als ein hoher Tagessatz für die Anmietung einer gleichartigen Arbeitsmaschine.

Ein Maschinenverleihbetrieb möchte den gleichen Hubsteiger für seinen Mietpark leasen. Die avisierte Auslastung, die häufigen Wechsel der Einsatzorte und die unterschiedliche Erfahrung des Bedienpersonals lassen eine viel höhere Abnutzung ( und damit einen deutlich niedrigeren Restwert ) erwarten. 

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Was ist besser: Restwertleasing oder Kilometerleasing?

Beim Leasing von Fahrzeugen bieten Händler – neben dem Restwert-Leasing – oft auch auch Leasingverträge mit über die Laufzeit festgelegten Kilometern an. Wie bei allen Verträgen, lohnt sich vor Vertragsabschluss ein Blick ins Kleingedruckte. Die Vor- und Nachteile beider Vertragsarten sollten sorgfältig abgewogen werden, ansonsten besteht das Risiko, dass das neue Auto zur Kostenfalle wird.

Wenn der Kunde nun die Entscheidung zwischen Kauf und Leasing abgewogen hat, müssen nun die unterschiedlichen Leasing-Verträge ( Finanzierungs-Leasing, bzw. Restwertleasing oder Kilometerleasing ) geprüft werden.

Für einen besseren Vergleich beider Leasing-Arten sollten im Vertrag enthaltene sonstige Leistungen ( Wartung / Versicherung ) nicht mit berücksichtigt werden.

Händler locken mit niedrigen Raten beim Leasing

Gegen ein fabrikneues Auto zu geringen Kosten ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Tückisch wird es, wenn der Restwert zum Vertragsende vom Leasinggeber unrealistisch hoch angesetzt ist. Der Trick: Durch einen hohen Restwert sinken die monatlichen Leasingraten und lassen das Angebot besonders attraktiv erscheinen.

Die Differenz zwischen kalkuliertem Restwert und tatsächlichem Restwert geht in vollem Umfang zu Lasten des Leasingnehmers. Wird der vereinbarte Restwert am Ende der Nutzungsdauer nicht erreicht, droht dem Leasingnehmer eine Nachzahlung.

Restwert-Risiko beim Leasing-Nehmer

Zwischen Bestellung des Fahrzeugs und Ende der Grundmietzeit liegen oft mehrere Jahre. In diesem Zeitraum kann sich das Marktumfeld erheblich verändern. Erfahrungsgemäß verliert das neue Auto schon im ersten Jahr nach dem Kauf einen erheblichen Teil seines ursprünglichen Wertes.

Die Außenfarbe oder die technische Ausstattung des Autos liegen möglicherweise nicht mehr im Trend. Ein Facelift des gleichen Modells wird zu ähnlichen Konditionen angeboten. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften darf das Auto nicht mehr in Innenstädten fahren – nicht zuletzt sei hier das Risiko von PKW-Besitzern nach dem Diesel-Skandal erwähnt.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes ( BGH ) bestätigt Nachzahlungen beim Restwertleasing.

Fazit zum Restwertleasing

Wird bei Leasing-Verträgen der Restwert zu hoch angesetzt, addieren sich zu den ( zu ) niedrigen Leasingraten oft hohe Nachzahlungen. Der Wert des Leasing-Gegenstandes sollte also realistisch – passend zur tatsächlichen, betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer im Unternehmen des Kunden – beurteilt werden.

Hierbei kommt der Expertise der Leasing-Gesellschaft eine besondere Bedeutung zu denn viele Leasing-Verhältnisse ( z.B. bei Investitionen in Maschinen und Produktionsanlagen ) basieren auf Restwert-Leasing.

Um mögliche Nachteile zu vermeiden, sollten sich Leasingnehmer Angebote von mehreren Leasinggesellschaften einholen und nicht nur die Preise des Leasinggegenstandes vergleichen.

Welchen Vorteil bietet Kilometerleasing?

Leasingverträge für Fahrzeuge werden oft auch als Kilometerleasing angeboten. Der Leasing-Nehmer verpflichtet sich bei Vertragsabschluss eine vorher vereinbarte Anzahl an Kilometern während der Vertragslaufzeit nicht zu überschreiten.

Der Vorteil beim Kilometerleasing ist die gute Kostentransparenz. Die gefahrenen Kilometer bestimmen die monatliche Rate und der tatsächliche Restwert des Fahrzeugs zum Ende des Leasingvertrags spielt für den Kunden keine Rolle.

Zum Vertragsende erfolgt eine Abrechnung der gefahrenen Kilometer mit der Leasinggesellschaft. Ist der Leasingnehmer mehr Kilometer gefahren, als vertraglich vereinbart war, darf der Leasing-Geber die Mehrkilometer In Rechnung stellen.

Leasingnehmer, die tatsächlich weniger fahren, erhalten am Ende des Vertrags ihre Minderkilometer von der Leasinggesellschaft erstattet.

Die Höhe der Kosten für gefahrene Mehrkilometer wird in €-cent/KM vertraglich verankert. Gleiches gilt für den Erstattungsanspruch des Leasing-Nehmers für Minderkliometer. Erfahrungsgemäß ist der Betrag, der für Mehrkilometer zu bezahlen ist, höher als der Betrag, der bei niedriger Laufleistung erstattet wird.

Leasing-Nehmer und Leasing-Geber können vorab im Vertrag eine Toleranz für zu viel / zu wenig gefahrene Kilometer vereinbaren.

Hohe Risiken geht der Leasingnehmer beim Kilometerleasing somit nicht ein. Ob diese Form von Leasing allerdings günstiger ist, lässt sich pauschal nicht beantworten.

Fazit zum Kilometerleasing

Wird ein Fahrzeug nur wenige tausend Kilometer im Jahr gefahren oder nur kurze Zeit genutzt, rechnet sich ein Vertrag mit Abrechnung nach Kilometern. In Firmenflotten ist das Auto häufig länger im Gebrauch oder die Laufleistung während der Nutzungsdauer ist recht hoch. Aus diesem Grund wird der Wert des Fahrzeugs zum Ende der Nutzungsdauer ohnehin geringer sein. In einem solchen Fall sollten Leasingverträge auf Basis eines Restwertleasing alternativ berechnet werden. 

Was kann alles geleast werden?

Neben Autos, Nutzfahrzeugen, einzelnen Maschinen und anderen beweglichen Wirtschaftsgütern können auch ganze Maschinenparks, Produktionsanlagen und Medizintechnik über Finanzierungs-Leasing-Verträge finanziert werden. Die Liste der möglichen Leasinggegenstände ließe sich hier noch beliebig fortsetzen.

Für weitere Informationen zu Leasing-Verträgen wird an dieser Stelle in Kürze ein weiterer Beitrag veröffentlicht.

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Die gewählte Selbstbeteiligung gilt je Leistungsfall.

Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich der Versicherungsbeitrag i.d.R deutlich senken. Im Angebot finden Sie später unter dem Punkt „Beitragsalternativen“ Berechnungen mit einer höheren / niedrigeren Selbstbeteiligung.

Beim Firmenvertrags-Rechtsschutz können Sie eine vom übrigen Vertragsumfang abweichende Selbstbeteiligung wählen. Wir empfehlen – gerade bei hohen Umsätzen – eine Selbstbeteiligung von 500 Euro / 1.000 Euro. Wenn Sie eine höhere SB wünschen, sprechen Sie uns einfach an.

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wird keine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.

Firmenvertrags-Rechtsschutz – die ideale Ergänzung zur Grunddeckung

Versichert sind die bekannten Rechtsschutzleistungen wie z. B. Anwalts-, Gerichts-und Sachverständigenkosten für gerichtliche Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, z. B. mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern, Herstellern und sonstigenDienstleistern, stehen.

Der Jahresbeitrag errechnet sich nach dem jährlichen Brutto-Umsatz.

Ihre Leistungen beim Firmenvertrags-Rechtsschutz:

 

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Teilen Sie uns jedes Jahr Ihre Umsatzsumme mit. Gemeinsam mit Ihnen passen wir den Vertragsrechtsschutz entsprechend an. Eventuell ist dann ein Wechsel in die nächsthöhere Selbstbeteiligung sinnvoll.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Firmenvertrags-Rechtsschutz

Makler ohne Honorar

Nach erfolgreicher Vermittlung eines Kaufabschlusses muss ein Immobilienmakler seine vertraglich vereinbarte Courtage beim Käufer einklagen.

Gedeckter Tisch – nicht bezahlte Rechnung

Für einen runden Geburtstag stellt ein Caterer Festräume, Personal, Essen und Getränke bereit. Die Feier ist ein voller Erfolg für die Auftraggeberin. Nach Eingang der Rechnung ist nichts mehr feierlich. Die Qualität wird bemängelt und die vereinbarte Getränkepauschale nicht mehr anerkannt.Dem Inhaber des Party-Service bleibt nur noch der Weg vor Gericht.

Strenge Eingangskontrolle

Eine Großbäckerei beliefert einen Discounter. Die Eingangskontrolle des Discounters verweigert die Annahme einer LKW-Ladung Gebäck, mit dem Hinweis auf eine fehlerhafte Etikettierung. Die Bäckerei bestreitet Fehler an der Ware und ihrer Bezeichnung. Der Streitfall landet vor Gericht.

Die Bausteine Rechtsschutz PLUS & Spezial-Strafrechtsschutz enthalten wichtige Erweiterungen für Unternehmen & Firmeninhaber:

Rechtsschutz PLUS

  • Unbegrenzte Versicherungssumme in Deutschland,2 Mio. in Europa, 200.000 Euro weltweit sowie Strafkautionsdarlehen jetzt bis 300.000 Euro
  • Erweiterter Strafrechtsschutz bei privaten, ehrenamtlichen und beruflichen nichtselbstständigen Tätigkeiten
  • Kapitalanlagen-Rechtsschutz bis 5.000 Euro Kosten, unabhängig von der Höhe der Anlagesumme
  • Beratungsrechtsschutz für Sorgerechtsverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Nachfolgeregelung, Patientenverfügung, Testament und digitalen Nachlass
  • Außergerichtlicher Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht bis 2.500 Euro
  • Mitversichert ist ein privates Motorfahrzeug zu Wasser (Versicherungssumme bis 20.000 Euro je Versicherungsfall)
  • Cyber-Rechtsschutz.

Spezial-Strafrechtsschutz

  • Vorsatzvergehen
  • Vorsatzverurteilung durch rechtskräftigen Strafbefehl
  • Honorarvereinbarungen
  • Kostenübernahme für ein außergerichtliches Sachverständigen-Gutachten bis zu 25.000 Euro
  • Zeugenbeistand \ Firmenstellungnahme
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Nebenklagekosten
  • Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Aktive Strafverfolgung
  • Versicherungsfall mit Einleitung des Ermittlungsverfahrens
  • Daten-Rechtsschutz.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Spezial-Strafrechtsschutz

Freie Honorarvereinbarung

Spezialisierte Strafverteidiger arbeiten nur auf Honorarbasis.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die angemessenen Kosten, wenn Sie sich beispielsweise in einem Steuer-Strafverfahren von einem Fachanwalt vertreten lassen möchten.

Rechtsschutz bei Hausdurchsuchung und Beschlagnahme

Gegen den Betrieb eines langjährigen Geschäftspartners wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass sich Unterlagen dazu auch inIhren Geschäftsräumen befinden. Beamte führen eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durch und es werden kistenweise Geschäftsordner und Ihre PC`s mitgenommen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für den notwendigen anwaltlichen Beistand, egal ob Sie von der Maßnahme als Verdächtiger oder in sonstiger Eigenschaft betroffen sind.

 

Schaden- und Leistungsbeispiele aus Rechtsschutz PLUS

Prüfung von Dokumenten & Webseiten

Sie möchten Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung prüfen lassen, um teure Abmahnungen zu vermeiden. Die Überprüfung erfolgt durch einen Kooperationspartner für Sie kostenfrei.

Geschäftsschädigende Rezensionen

Ihr Google-MyBusiness-Profil wird mit geschäftsschädigenden Bewertungen überzogen, für die es keine sachliche Grundlage gibt. Über unsere Kooperation können Sie 5 Löschaufträge im Jahr beauftragen – kostenfrei.

Bei gemieteten Geschäftsräumen wird für die Kalkulation die Jahresbruttomiete benötigt. Die private Wohnanschrift des Firmeninhabers ist mitversichert.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Eigentums-, Miet- und Pachtrechtsschutz

Bauschaden

Auf dem Nachbargrundstück ist schweres Gerät im Einsatz. Schon während der Bauphase kommt es zur Bildung von Rissen an Ihrem Firmengebäude.

Nebenkostenabrechnung

Die Nachforderung Ihres Vermieters enthält erhebliche Mängel, welche Sie keinesfalls akzeptieren können.

Bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht gibt es folgende Besonderheit zu beachten:Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat jede Streitpartei in der ersten Instanz die eigenen Kosten zu tragen.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Arbeitgeber-Rechtsschutz

Zeugnis

Ein ausgeschiedener Mitarbeiter klagt vor dem Arbeitsgericht gegen sein Zeugnis.

Fristlose Kündigung

Aufgrund eines Betrugs müssen Sie einem Mitarbeiter fristlos kündigen. Der Streitwert beträgt 3 Bruttomonatsgehälter – das Kostenrisiko über 2 Instanzen beläuft sich auf ~ 8.500 Euro.

Mediation

Durch die Vermittlung einer Mediation kann eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einer Mitarbeiterin vermieden und der Betriebsfrieden wiederhergestellt werden. Durch die Anwalts-Hotline wird Ihnen ein geeigneter Mediator vermittelt.

Im Privat- und Verkehrsbereich sind Sie und zudem Ihre folgenden Familienmitglieder geschützt:

  • Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, solange sie sich in Ausbildung oder Studium befinden und unverheiratet sind.
  • Eltern bzw. Eltern des Ehe- oder Lebenspartners, die nicht mehr erwerbstätig und unter Ihrer Anschrift gemeldet sind– auch wenn sie anschließend ins Pflegeheim gehen.

Im Privat- bzw. Verkehrsbereich versicherte Rechtsgebiete:

 

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht-Rechtsschutz für Arbeitnehmer
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Opfer-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Privat- und Verkehrsbereich

Vertrags- und Sachenrecht

Ihr Familienurlaub wird zum Reinfall. Baulärm raubt Ihnen den Schlaf und gebuchte Leitungen stehen nicht zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung zahlt den Anwalt. Dieser kümmert sich um die Reisepreisminderung.

Sozial-Rechtsschutz

Ein mit versichertes Familienmitglied streitet um die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt im privaten Bereich auch das der Klage vorgeschaltete Einspruchs-/Widerspruchsverfahren.

Behandlungsfehler

Auf die falsche Diagnose folgt die falsche Behandlung – mit dauerhaften Folgen. Sie möchten gegen das Krankenhaus vorgehen und benötigen einen Fachanwalt für Medizinrecht. Die Anwalts-Hotline empfiehlt Ihnen den richtigen Ansprechpartner.

Zu schnell unterwegs

Ihnen wird ein Tempoverstoß vorgeworfen – es droht der Verlust der Fahrerlaubnis. Ein Rechtsanwalt übernimmt die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zwecks Überprüfung der Messung. 

In der Firma sind Sie und Ihre Mitarbeiter während ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen versichert.

Im Firmenbereich versicherte Rechtsgebiete:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Verwaltungs-Rechtsschutz bei Versagung oder Entzug der Gewerbeerlaubnis
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Sozial-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Versicherungsverträge im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit
  • Beratungs-Rechtsschutz für die Unternehmensnachfolge
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Bonitätsprüfung & Inkasso-Service.
  • Mediation & Firmenvertrags-Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Firmenbereich

Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz

Nach der fristgemäßen Einreichung der Steuererklärung, erkennt das Finanzamt Ihre eingereichten Belege nicht an. Die Folge sind hohe Nachzahlungen.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des beauftragten Fachanwaltes für Steuerrecht, der Ihre gerichtliche Vertretung übernimmt.

Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Sie erwerben ein neues EDV-System für Ihren Betrieb. Dieses verursacht von Beginn an ständig Ausfälle. Ein hoher Folgeschaden droht. Sie wollen Schadenersatz vom Systemhaus!

Rechtsschutz für Mitarbeiter

Ihre Mitarbeiterin erleidet auf einer Dienstfahrt einen schweren Verkehrsunfall. Die Sozialversicherung erkennt ihre Berufsunfähigkeit nicht an. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten ab dem Gerichtsverfahren einschließlich teurer Gutachten.

Kunde zahlt nicht

Sie haben Ihren säumigen Kunden bereits mehrfach angemahnt – ohne Erfolg.Der Inkasso-Service kümmert sich nun um Ihre Außenstände.