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Automatisiertes Mahnverfahren – digitales Mahnwesen für KMU 

Jeder Unternehmer kennt das Problem: Kunden mit schlechter Zahlungsmoral. Offene Forderungen werden monatelang nicht beglichen. Ob Handwerker, Händler oder Dienstleister: Die Gehälter müssen weitergezahlt werden, die Liquidität ist gefährdet. Säumige Kunden müssen freundlich, aber bestimmt zur Zahlung aufgefordert werden.

Andererseits: Mahnungen schreiben kostet Zeit und Nerven. Ein professionelles Mahnwesen zu installieren lohnt sich nur bei großer Buchhaltung. Man mag auch weder mit einem gerichtlichen Mahnverfahren mit Barcode-Antrag starten und einen Antrag auf einen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht stellen – mit allen einzelnen Verfahrensschritten. Noch mag man einen Rechtsanwalt einschalten und klagen. Schließlich ist solch ein Mahnverfahren mit einem hohen Aufwand verbunden. Und man möchte die Beziehung zum Kunden nicht gefährden, was bei einer mündlichen Verhandlung unvermeidbar wäre.

Das automatisierte, webbasierte Mahnverfahren bietet eine neue und einfachere Möglichkeit, offene Posten außergerichtlich und ohne Antrag einzufordern. Beim automatisch ablaufenden Mahnverfahren muss der Gläubiger lediglich einmal aktiv werden: Er gibt die Daten zu seiner Forderung auf einer Internet-Plattform ein. Danach läuft alles automatisch über den elektronischen Datenaustausch: Von einer ersten Benachrichtigung an den Schuldner per SMS über eine E-Mail – beides mit Zahlungs-Link – bis hin zur Briefpost mit Barcode zum Banking.

Was ist ein automatisiertes Mahnverfahren?

Das Mahnverfahren läuft automatisiert über eine eigens entwickelte Plattform der Zentrale eines privaten Unternehmens. Das Verfahren ist komplett außergerichtlich. Ein Antrag und die üblichen amtlichen Vordrucke sind nicht vonnöten. Wer seine Forderung bereits einem gerichtlichen Mahnverfahren anvertraut hat, kann das digitale Mahnverfahren nicht nutzen.

Zahlt der Schuldner nach Durchlauf des automatischen Mahnverfahrens nicht, sollte der Gläubiger einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder seinen Rechtsbeistand einschalten.

Wie funktioniert ein automatisiertes Mahnverfahren?

Weißes Papier, Formulare: das war gestern. Um das Verfahren zu nutzen, muss der Gläubiger zunächst die Schnittstelle zur Plattform einrichten. Dies geschieht mit einfacher Nutzerführung und wenigen Mausklicks. Beim Online-Mahnantrag gibt er seine Daten wie Kontaktadresse, Bankverbindung und Steuernummer ein. Danach trägt er Grund und Höhe seines geltend gemachten Anspruchs ein.

Nach einer festgelegten Reihenfolge erhält der Schuldner nun automatisch in gewissen Zeitabständen Zahlungsaufforderungen. Die erste Zahlungserinnerung erreicht ihn per SMS, weitere folgen per E-Mail. Am Schluss kommt ein Brief. Alle Aussendungen erfolgen im Namen und mit Adresse des Gläubigers. So merkt der Schuldner nicht, dass eine Dienstleister-Zentrale die Aussendungen übernommen hat. Bei der Dateneingabe kann der Gläubiger nebst digitaler Signatur auch sein Firmenlogo hochladen. Damit wirkt jede Zahlungsaufforderung trotz Online-Verfahren noch authentischer.

Sowohl die Kurznachrichten als auch die Mails enthalten Links und die Aufforderung, diese anzuklicken. Daraufhin öffnet sich im Browser eine Oberfläche, die dem Schuldner mehrere Zahlungsoptionen anbietet – von der Online-Überweisung über die Kreditkarten-Funktion bis hin zu Paypal oder ähnlichen Systemen. Der Brief schließlich enthält neben den Kontodaten einen QR-Code, den der Schuldner per Handy einscannen kann. Hiernach öffnet sich ebenfalls die Browser-Oberfläche mit den Zahlungsmöglichkeiten.

Alle Aussendungen an den Schuldner sind freundlich in gut lesbarer Form formuliert. Allerdings steigert sich die Tonart und wird dringlicher, je mehr Aufforderungen der Schuldner verstreichen lässt.

Welche Vorteile hat ein automatisiertes Mahnverfahren?

Das Mahnverfahren ist rein elektronisch, ohne Antrag, Vordrucke, Formulare, maschinelle Bearbeitung, Erlasse und das übliche Aufgaben-Prozedere. Es erleichtert gerade Einzelunternehmern, Mittelständlern oder Freiberuflern ohne Buchhaltung das Mahnwesen. Da das Mahnverfahren einmalig per Mausklick ohne Antragstellung gestartet wird und automatisiert abläuft, sparen sich Unternehmer Arbeitszeit und Geld. Denn für herkömmliche Mahnungen müssen Briefe geschrieben und mit Porto versehen werden. Es wird nicht einmal ein elektronisches Gerichts – Postfach benötigt.

Konsequent angewendet, hilft das automatisierte Mahnverfahren die Liquidität im Unternehmen zu verbessern. Der Schuldner wird regelmäßig und zeitnah zur Zahlung aufgefordert – somit wird auch das Risiko der Verjährung minimiert. 

„Eine praxiserprobte Software für Kundendaten-, Auftragsverwaltung und Mahnwesen bietet Carl-Philip Hänsch von Launix.de mit seinem Programm ERPL.“

Anders als beim gerichtlichen Mahnverfahren ist kein Antrag nötig. Der Gläubiger braucht lediglich einen PC mit Internet-Anschluss und den gängigen Browser-Typen. Er zahlt ein geringes Entgelt für die Nutzung. Derzeit wird über ein Flatrate-Modell nachgedacht, das Unternehmer nutzen können, die häufiger säumige Kunden haben. Aktuell – Stand Juli 2019 – ist das Verfahren in der Testphase. Das automatisierte Mahnwesen kann die in vielen gewerblichen Rechtsschutzversicherungen enthaltenen Services sinnvoll ergänzen. Weitere Informationen werde ich zeitnah hier im Blog veröffentlichen.

Manche säumige Zahler könnten durchaus dankbar über dieses Mahnverfahren sein, zumal viele offene Rechnungen im hektischen Geschäftsalltag unabsichtlich unbezahlt bleiben. Diesen Schuldnern wird eine einfache Möglichkeit geboten, schnell elektronisch zu überweisen. Bei klassischen Mahnbriefen müssten sie erst selbst aktiv werden und eine Überweisung ausschreiben.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

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Hinweise zur Selbstbeteiligung

Die gewählte Selbstbeteiligung gilt je Leistungsfall.

Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich der Versicherungsbeitrag i.d.R deutlich senken. Im Angebot finden Sie später unter dem Punkt „Beitragsalternativen“ Berechnungen mit einer höheren / niedrigeren Selbstbeteiligung.

Beim Firmenvertrags-Rechtsschutz können Sie eine vom übrigen Vertragsumfang abweichende Selbstbeteiligung wählen. Wir empfehlen – gerade bei hohen Umsätzen – eine Selbstbeteiligung von 500 Euro / 1.000 Euro. Wenn Sie eine höhere SB wünschen, sprechen Sie uns einfach an.

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Eine jährliche Beitragszahlung stellt die für Sie günstigste Variante dar.Bei monatlicher Beitragszahlung benötigen wir ein SEPA Lastschriftmandat von Ihnen.

Hinweise zum Versicherungsbeginn

Bitte beachten Sie, dass für viele Rechtsschutzleistungen eine Wartezeit von 3 Monaten gilt.Die Wartezeit entfällt, wenn sich ein gleichartiger Versicherungsumfang nahtlos an Ihre vorherige Rechtsschutzversicherung anschließt.Die enthaltenen Assistance-Leistungen können Sie sofort zum Vertragsbeginn nutzen.

Hinweise zur Selbstbeteiligung

Die gewählte Selbstbeteiligung gilt je Leistungsfall.

Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich der Versicherungsbeitrag i.d.R deutlich senken. Im Angebot finden Sie später unter dem Punkt „Beitragsalternativen“ Berechnungen mit einer höheren / niedrigeren Selbstbeteiligung.

Für die Nutzung der enthaltenen Assistance-Leistungen, beispielsweise:

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  • Inkasso-Service & Bonitäts-Check
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wird keine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.

Firmenvertrags-Rechtsschutz – die ideale Ergänzung zur Grunddeckung

Versichert sind die bekannten Rechtsschutzleistungen wie z. B. Anwalts-, Gerichts-und Sachverständigenkosten für gerichtliche Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, z. B. mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern, Herstellern und sonstigenDienstleistern, stehen.

Der Jahresbeitrag errechnet sich nach dem jährlichen Brutto-Umsatz.

Ihre Leistungen beim Firmenvertrags-Rechtsschutz:

 

  • Kein Mindest-Streitwert.
  • Versicherungssumme: 200.000 €.
  • Geltungsbereich: Deutschland.
  • Geringe Selbstbeteiligung ( min. 150 € je Streitfall ).
  • Geringer Mindestbeitrag.
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Auch für kleinere Betriebe interessant:

Bis zu einem Jahresumsatz von 55.000 € gilt der Mindestbeitrag!

Und natürlich wenn das Unternehmen wächst…

Teilen Sie uns jedes Jahr Ihre Umsatzsumme mit. Gemeinsam mit Ihnen passen wir den Vertragsrechtsschutz entsprechend an. Eventuell ist dann ein Wechsel in die nächsthöhere Selbstbeteiligung sinnvoll.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Firmenvertrags-Rechtsschutz

Makler ohne Honorar

Nach erfolgreicher Vermittlung eines Kaufabschlusses muss ein Immobilienmakler seine vertraglich vereinbarte Courtage beim Käufer einklagen.

Gedeckter Tisch – nicht bezahlte Rechnung

Für einen runden Geburtstag stellt ein Caterer Festräume, Personal, Essen und Getränke bereit. Die Feier ist ein voller Erfolg für die Auftraggeberin. Nach Eingang der Rechnung ist nichts mehr feierlich. Die Qualität wird bemängelt und die vereinbarte Getränkepauschale nicht mehr anerkannt.Dem Inhaber des Party-Service bleibt nur noch der Weg vor Gericht.

Strenge Eingangskontrolle

Eine Großbäckerei beliefert einen Discounter. Die Eingangskontrolle des Discounters verweigert die Annahme einer LKW-Ladung Gebäck, mit dem Hinweis auf eine fehlerhafte Etikettierung. Die Bäckerei bestreitet Fehler an der Ware und ihrer Bezeichnung. Der Streitfall landet vor Gericht.

Die Bausteine Rechtsschutz PLUS & Spezial-Strafrechtsschutz enthalten wichtige Erweiterungen für Unternehmen & Firmeninhaber:

Rechtsschutz PLUS

  • Unbegrenzte Versicherungssumme in Deutschland,2 Mio. in Europa, 200.000 Euro weltweit sowie Strafkautionsdarlehen jetzt bis 300.000 Euro
  • Erweiterter Strafrechtsschutz bei privaten, ehrenamtlichen und beruflichen nichtselbstständigen Tätigkeiten
  • Kapitalanlagen-Rechtsschutz bis 5.000 Euro Kosten, unabhängig von der Höhe der Anlagesumme
  • Beratungsrechtsschutz für Sorgerechtsverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Nachfolgeregelung, Patientenverfügung, Testament und digitalen Nachlass
  • Außergerichtlicher Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht bis 2.500 Euro
  • Mitversichert ist ein privates Motorfahrzeug zu Wasser (Versicherungssumme bis 20.000 Euro je Versicherungsfall)
  • Cyber-Rechtsschutz.

Spezial-Strafrechtsschutz

  • Vorsatzvergehen
  • Vorsatzverurteilung durch rechtskräftigen Strafbefehl
  • Honorarvereinbarungen
  • Kostenübernahme für ein außergerichtliches Sachverständigen-Gutachten bis zu 25.000 Euro
  • Zeugenbeistand \ Firmenstellungnahme
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Nebenklagekosten
  • Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Aktive Strafverfolgung
  • Versicherungsfall mit Einleitung des Ermittlungsverfahrens
  • Daten-Rechtsschutz.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Spezial-Strafrechtsschutz

Freie Honorarvereinbarung

Spezialisierte Strafverteidiger arbeiten nur auf Honorarbasis.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die angemessenen Kosten, wenn Sie sich beispielsweise in einem Steuer-Strafverfahren von einem Fachanwalt vertreten lassen möchten.

Rechtsschutz bei Hausdurchsuchung und Beschlagnahme

Gegen den Betrieb eines langjährigen Geschäftspartners wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass sich Unterlagen dazu auch inIhren Geschäftsräumen befinden. Beamte führen eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durch und es werden kistenweise Geschäftsordner und Ihre PC`s mitgenommen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für den notwendigen anwaltlichen Beistand, egal ob Sie von der Maßnahme als Verdächtiger oder in sonstiger Eigenschaft betroffen sind.

 

Schaden- und Leistungsbeispiele aus Rechtsschutz PLUS

Prüfung von Dokumenten & Webseiten

Sie möchten Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung prüfen lassen, um teure Abmahnungen zu vermeiden. Die Überprüfung erfolgt durch einen Kooperationspartner für Sie kostenfrei.

Geschäftsschädigende Rezensionen

Ihr Google-MyBusiness-Profil wird mit geschäftsschädigenden Bewertungen überzogen, für die es keine sachliche Grundlage gibt. Über unsere Kooperation können Sie 5 Löschaufträge im Jahr beauftragen – kostenfrei.

Bei gemieteten Geschäftsräumen wird für die Kalkulation die Jahresbruttomiete benötigt. Die private Wohnanschrift des Firmeninhabers ist mitversichert.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Eigentums-, Miet- und Pachtrechtsschutz

Bauschaden

Auf dem Nachbargrundstück ist schweres Gerät im Einsatz. Schon während der Bauphase kommt es zur Bildung von Rissen an Ihrem Firmengebäude.

Nebenkostenabrechnung

Die Nachforderung Ihres Vermieters enthält erhebliche Mängel, welche Sie keinesfalls akzeptieren können.

Bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht gibt es folgende Besonderheit zu beachten:Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat jede Streitpartei in der ersten Instanz die eigenen Kosten zu tragen.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Arbeitgeber-Rechtsschutz

Zeugnis

Ein ausgeschiedener Mitarbeiter klagt vor dem Arbeitsgericht gegen sein Zeugnis.

Fristlose Kündigung

Aufgrund eines Betrugs müssen Sie einem Mitarbeiter fristlos kündigen. Der Streitwert beträgt 3 Bruttomonatsgehälter – das Kostenrisiko über 2 Instanzen beläuft sich auf ~ 8.500 Euro.

Mediation

Durch die Vermittlung einer Mediation kann eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einer Mitarbeiterin vermieden und der Betriebsfrieden wiederhergestellt werden. Durch die Anwalts-Hotline wird Ihnen ein geeigneter Mediator vermittelt.

Im Privat- und Verkehrsbereich sind Sie und zudem Ihre folgenden Familienmitglieder geschützt:

  • Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, solange sie sich in Ausbildung oder Studium befinden und unverheiratet sind.
  • Eltern bzw. Eltern des Ehe- oder Lebenspartners, die nicht mehr erwerbstätig und unter Ihrer Anschrift gemeldet sind– auch wenn sie anschließend ins Pflegeheim gehen.

Im Privat- bzw. Verkehrsbereich versicherte Rechtsgebiete:

 

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht-Rechtsschutz für Arbeitnehmer
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Opfer-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Privat- und Verkehrsbereich

Vertrags- und Sachenrecht

Ihr Familienurlaub wird zum Reinfall. Baulärm raubt Ihnen den Schlaf und gebuchte Leitungen stehen nicht zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung zahlt den Anwalt. Dieser kümmert sich um die Reisepreisminderung.

Sozial-Rechtsschutz

Ein mit versichertes Familienmitglied streitet um die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt im privaten Bereich auch das der Klage vorgeschaltete Einspruchs-/Widerspruchsverfahren.

Behandlungsfehler

Auf die falsche Diagnose folgt die falsche Behandlung – mit dauerhaften Folgen. Sie möchten gegen das Krankenhaus vorgehen und benötigen einen Fachanwalt für Medizinrecht. Die Anwalts-Hotline empfiehlt Ihnen den richtigen Ansprechpartner.

Zu schnell unterwegs

Ihnen wird ein Tempoverstoß vorgeworfen – es droht der Verlust der Fahrerlaubnis. Ein Rechtsanwalt übernimmt die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zwecks Überprüfung der Messung. 

In der Firma sind Sie und Ihre Mitarbeiter während ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen versichert.

Im Firmenbereich versicherte Rechtsgebiete:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Verwaltungs-Rechtsschutz bei Versagung oder Entzug der Gewerbeerlaubnis
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Sozial-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Versicherungsverträge im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit
  • Beratungs-Rechtsschutz für die Unternehmensnachfolge
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Bonitätsprüfung & Inkasso-Service.
  • Mediation & Firmenvertrags-Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Firmenbereich

Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz

Nach der fristgemäßen Einreichung der Steuererklärung, erkennt das Finanzamt Ihre eingereichten Belege nicht an. Die Folge sind hohe Nachzahlungen.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des beauftragten Fachanwaltes für Steuerrecht, der Ihre gerichtliche Vertretung übernimmt.

Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Sie erwerben ein neues EDV-System für Ihren Betrieb. Dieses verursacht von Beginn an ständig Ausfälle. Ein hoher Folgeschaden droht. Sie wollen Schadenersatz vom Systemhaus!

Rechtsschutz für Mitarbeiter

Ihre Mitarbeiterin erleidet auf einer Dienstfahrt einen schweren Verkehrsunfall. Die Sozialversicherung erkennt ihre Berufsunfähigkeit nicht an. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten ab dem Gerichtsverfahren einschließlich teurer Gutachten.

Kunde zahlt nicht

Sie haben Ihren säumigen Kunden bereits mehrfach angemahnt – ohne Erfolg.Der Inkasso-Service kümmert sich nun um Ihre Außenstände.