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Kunde zahlt nicht – Hilfe für Unternehmer

Jeder Unternehmer freut sich über einen neuen Kunden und über den ersten Vertragsabschluss mit dem neuen Geschäftspartner. Der Start einer neuen Geschäftsbeziehung setzt Vertrauen in die Vertragserfüllung voraus – das gilt für beide Seiten gleichermaßen. Kunde zahlt nicht? Wie kann der Unternehmer die Zahlungsmoral seines Kunden richtig einschätzen? Hat sich der neue Vertragspartner in der Vergangenheit als zuverlässig erwiesen? Die Antwort auf diese Frage kann für den Unternehmer selbst existenziell wichtig werden, denn aktuell gelten 6,8 Millionen Bundesbürger als überschuldet.

Kunde zahlt nicht – hohe Verschuldung ist ein Risikofaktor

Angesichts der großen Anzahl überschuldeter Haushalte, ist das Risiko eines Zahlungsausfalles für den Unternehmer durchaus realistisch. Ist der Schuldner erst einmal in Verzug geraten, muss der Gläubiger Zeit und Kosten aufwenden, damit die offene Forderung beglichen wird. Zeit und Kosten sollten in dieser Situation keinesfalls unterschätzt werden. Wird die Rechnung nicht bezahlt, schließt sich das oft langwierige Mahnverfahren an.

Die fällige Zahlung erhöht sich rasch um Kosten und Verzugszinsen, und so mancher Schuldner reagiert nicht einmal auf wiederholte Zahlungserinnerungen.

Doch wie lässt sich schon vorab die „Spreu“ vom „Weizen“ trennen, sprich: wie bleibt der Unternehmer von bösen Überraschungen verschont?

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Kunde zahlt nicht – wie sich Unternehmer mit dieser einfachen Methode schützen

Der Unternehmer – gleich, ob Handwerker oder Dienstleister – geht mit eigener Zeit, Arbeit, Waren- und Personaleinsatz in Vorleistung. Da ist es nur folgerichtig – gerade bei größeren Rechnungen – schon vorher etwas genauer hinzuschauen. Banken tun es, Versicherungen tun es, Mobilfunkanbieter und Versandhäuser sowieso. Zu Beginn einer jeden neuen Geschäftsbeziehung erfolgt eine Bonitätsabfrage des potenziellen Kunden.

Bonitätsabfrage auch für kleine Unternehmen leicht umsetzbar

Was bei Konzernen und Großunternehmen selbstverständlich ist, wird im Geschäftsalltag kleiner und mittelständischer Unternehmen noch oft vernachlässigt. Und so kommt es, wie es kommen muss: Die Rechnung ist fällig. Das Zahlungsziel ist erreicht oder überschritten und die Buchhaltung ist genervt. Nur: der Kunde zahlt nicht. Doch was nun? Mahnungen schreiben, anrufen, die fällige Rechnung immer wieder erinnern? Das firmeninterne Mahnwesen bindet Ressourcen, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten. Der eigentliche Auftrag ist längst abgewickelt, bzw. die Ware ist geliefert. Und nun verursacht der säumige Zahler weiteren Aufwand im Unternehmen. Dabei kann alles so einfach sein.

Spart Zeit und Ärger – einfach die Bonität des neuen Kunden vorher abfragen

Die technischen Möglichkeiten zur Bonitätsprüfung stehen auch kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Verfügung. Mittlerweile lassen sich Bonitätsabfragen mit wenigen Klicks online anfordern. Das Handwerk-Magazin empfiehlt seinen Lesern in der Ausgabe vom 23.05.2016 ausdrücklich auch die Nutzung externer Dienste zur Einschätzung des Bonitätsrisikos neuer Kunden.

Warum macht es Sinn, Geld für Bonitätsabfragen zu investieren?

Der Unternehmer muss an dieser Stelle abwägen, ob er schon vorab etwas Zeit und Geld in die Überprüfung seiner Kunden investiert. Eines ist jedoch sicher: Bleibt die Zahlung aus, sind die Kosten durch den Zahlungsverzug ungleich höher. Selbst ein einfacher Mahnbescheid verursacht Gebühren von mindestens 32,00 €. Diese Kosten muss der Unternehmer als Gläubiger vorab bezahlen. Hier sollte der Unternehmer unbedingt auch die Fristen im Blick behalten, damit seine Forderung nicht verjährt.

Kunde zahlt nicht – Kosten für Mahnungen und Inkasso sind deutlich höher, als für den Bonitäts-Check

Weitere Möglichkeiten sind die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder der Gang zum Anwalt. Beides verursacht weitere Kosten. Wichtig ist allerdings, dass der Gläubiger seine Forderung konsequent eintreibt und auch rechtliche Schritte nicht scheut.

Gewerbe-Kombi-Rechtsschutz

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Zahlungsausfälle vermeiden

Kunde zahlt nicht – Bonitätsabfrage online schafft Sicherheit

Grundlage für die Nutzung von Bonitätsabfragen ist ein Vertrag ( Mitgliedschaft ) zwischen dem Unternehmer und einer Wirtschaftsauskunftei, die den Zugang zu einem Datenpool bereit stellt. Im Vertrag verpflichtet sich der Unternehmer auch, die Abfragen nicht missbräuchlich einzusetzen und die Datenschutzrichtlinien zu beachten.

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Das sollten Sie beachten

Was ist bei der Nutzung von Bonitätsabfragen zu beachten?

Wer Bonitätsauskünfte über Firmen oder Privatpersonen einholt, muss ein berechtigtes Interesse im Sinne des Datenschutzes nachweisen können. Ein berechtigtes, wirtschaftliches Interesse liegt zum Beispiel dann vor, wenn Unternehmen Waren gegen Rechnung versenden oder einen Werkvertrag / Dienstleistungsvertrag mit einem Geschäftspartner eingehen möchten. Die Person oder Firma, zu welcher die Abfrage erfolgt, ist bei der Datenerhebung hierüber zu informieren. Die übermittelten Auskünfte dürfen nur zu dem Zweck verarbeitet und genutzt werden, zu dem sie auch angefordert wurden. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Bonitätsabfrage in Echtzeit

Bonitätsabfrage in Echtzeit möglich

Die eigentliche Abfrage funktioniert dann auch ganz schnell und zuverlässig. Der Unternehmer gibt die Daten seines potenziellen Kunden in das online-Formular ein und sendet es ab. Als Ergebnis erhält der Unternehmer den Scoringwert seines Kunden. Einige Anbieter arbeiten auch mit Ampelsymbolen. Eine negative Bonitätsauskunft muss übrigens noch nicht das Ende bedeuten. In diesem Fall besteht immer noch die Möglichkeit, mit dem potenziellen Kunden über eine Vorkasse zu verhandeln.

Speichern von Daten

Welche Daten dürfen für Bonitätsabfragen gespeichert werden?

Diese Angaben dürfen Wirtschaftsauskunfteien speichern und für Abfragen bereitstellen

  • Vorname & Name
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift ( auch frühere Anschriften )
  • Bankverbindungen und Kreditkarten
  • Telefon / Mobilfunkverträge
  • Versandhandelskonten
  • Kredite / Ratenzahlungen
  • Leasingverträge
  • Übernommene Bürgschaften
  • Zahlungsausfälle bei angemahnten Forderungen

Kosten

Welche Kosten fallen für Bonitätsabfragen an?

Die Kosten für diesen Service richten sich nach dem Umfang der Mitgliedschaft und der Anzahl der jährlich getätigten Abfragen. Für kleinere Unternehmen fallen Kosten in Höhe von 300 – 500 € im Jahr an. Ein überschaubarer Betrag – im Vergleich zum Risiko eines Zahlungsausfalles.

Tipp: Einige Firmenrechtsschutzversicherungen enthalten bereits Bonitätsabfragen als zusätzlichen Service.

Welche Daten liefern Aussagen über die Bonität der angefragten Person / Firma

Über den Datenpool von Wirtschaftsauskunfteien werden Daten über Firmen und Privatpersonen gesammelt und für die Abfragen aufbereitet. Für einen guten Scorewert ( also eine gute Bonität ) sprechen zum Beispiel: pünktlich gezahlte Rechnungen, verlässlich getilgte Kredite und die Gewährung von Kreditkarten. Für einen negativen Scorewert ( also eine schlechte Bonität ) sorgen beispielsweise: häufige Mahnungen, Inkassoverfahren, Insolvenz und Gerichtsurteile.

Kunde zahlt nicht – wie verlässlich sind Bonitätsauskünfte?

Eine 100 % Sicherheit gibt es nicht. Die Bonitätsabfrage bezieht sich auf das bisherige Zahlungsverhalten der angefragten Person oder Firma. Hierdurch sind Rückschlüsse auf die Zahlungsmoral des Kunden möglich, was schon ein guter Anhaltspunkt ist. Problematisch wird es, wenn über die angefragte Person oder die Firma keine ausreichenden Daten zur Verfügung stehen. Dann wird der Scorewert aus allgemeinen Daten ermittelt, wie beispielsweise Alter, Wohngegend und Geschlecht. Eine verlässliche Auskunft ist so nicht gegeben.

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Hinweise zur Selbstbeteiligung

Die gewählte Selbstbeteiligung gilt je Leistungsfall.

Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich der Versicherungsbeitrag i.d.R deutlich senken. Im Angebot finden Sie später unter dem Punkt „Beitragsalternativen“ Berechnungen mit einer höheren / niedrigeren Selbstbeteiligung.

Beim Firmenvertrags-Rechtsschutz können Sie eine vom übrigen Vertragsumfang abweichende Selbstbeteiligung wählen. Wir empfehlen – gerade bei hohen Umsätzen – eine Selbstbeteiligung von 500 Euro / 1.000 Euro. Wenn Sie eine höhere SB wünschen, sprechen Sie uns einfach an.

Hinweise zur Zahlungsweise

Eine jährliche Beitragszahlung stellt die für Sie günstigste Variante dar.Bei monatlicher Beitragszahlung benötigen wir ein SEPA Lastschriftmandat von Ihnen.

Hinweise zum Versicherungsbeginn

Bitte beachten Sie, dass für viele Rechtsschutzleistungen eine Wartezeit von 3 Monaten gilt.Die Wartezeit entfällt, wenn sich ein gleichartiger Versicherungsumfang nahtlos an Ihre vorherige Rechtsschutzversicherung anschließt.Die enthaltenen Assistance-Leistungen können Sie sofort zum Vertragsbeginn nutzen.

Hinweise zur Selbstbeteiligung

Die gewählte Selbstbeteiligung gilt je Leistungsfall.

Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich der Versicherungsbeitrag i.d.R deutlich senken. Im Angebot finden Sie später unter dem Punkt „Beitragsalternativen“ Berechnungen mit einer höheren / niedrigeren Selbstbeteiligung.

Für die Nutzung der enthaltenen Assistance-Leistungen, beispielsweise:

  • Anwalts-Hotline & Anwaltsempfehlung
  • Rechtsschutz-Assistent
  • Dokumentenprüfung
  • Inkasso-Service & Bonitäts-Check
  • Mediation
  • Löschung von Google-Bewertungen

wird keine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.

Firmenvertrags-Rechtsschutz – die ideale Ergänzung zur Grunddeckung

Versichert sind die bekannten Rechtsschutzleistungen wie z. B. Anwalts-, Gerichts-und Sachverständigenkosten für gerichtliche Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, z. B. mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern, Herstellern und sonstigenDienstleistern, stehen.

Der Jahresbeitrag errechnet sich nach dem jährlichen Brutto-Umsatz.

Ihre Leistungen beim Firmenvertrags-Rechtsschutz:

 

  • Kein Mindest-Streitwert.
  • Versicherungssumme: 200.000 €.
  • Geltungsbereich: Deutschland.
  • Geringe Selbstbeteiligung ( min. 150 € je Streitfall ).
  • Geringer Mindestbeitrag.
  • Kostenschutz ab dem gerichtlichen Verfahren.

Auch für kleinere Betriebe interessant:

Bis zu einem Jahresumsatz von 55.000 € gilt der Mindestbeitrag!

Und natürlich wenn das Unternehmen wächst…

Teilen Sie uns jedes Jahr Ihre Umsatzsumme mit. Gemeinsam mit Ihnen passen wir den Vertragsrechtsschutz entsprechend an. Eventuell ist dann ein Wechsel in die nächsthöhere Selbstbeteiligung sinnvoll.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Firmenvertrags-Rechtsschutz

Makler ohne Honorar

Nach erfolgreicher Vermittlung eines Kaufabschlusses muss ein Immobilienmakler seine vertraglich vereinbarte Courtage beim Käufer einklagen.

Gedeckter Tisch – nicht bezahlte Rechnung

Für einen runden Geburtstag stellt ein Caterer Festräume, Personal, Essen und Getränke bereit. Die Feier ist ein voller Erfolg für die Auftraggeberin. Nach Eingang der Rechnung ist nichts mehr feierlich. Die Qualität wird bemängelt und die vereinbarte Getränkepauschale nicht mehr anerkannt.Dem Inhaber des Party-Service bleibt nur noch der Weg vor Gericht.

Strenge Eingangskontrolle

Eine Großbäckerei beliefert einen Discounter. Die Eingangskontrolle des Discounters verweigert die Annahme einer LKW-Ladung Gebäck, mit dem Hinweis auf eine fehlerhafte Etikettierung. Die Bäckerei bestreitet Fehler an der Ware und ihrer Bezeichnung. Der Streitfall landet vor Gericht.

Die Bausteine Rechtsschutz PLUS & Spezial-Strafrechtsschutz enthalten wichtige Erweiterungen für Unternehmen & Firmeninhaber:

Rechtsschutz PLUS

  • Unbegrenzte Versicherungssumme in Deutschland,2 Mio. in Europa, 200.000 Euro weltweit sowie Strafkautionsdarlehen jetzt bis 300.000 Euro
  • Erweiterter Strafrechtsschutz bei privaten, ehrenamtlichen und beruflichen nichtselbstständigen Tätigkeiten
  • Kapitalanlagen-Rechtsschutz bis 5.000 Euro Kosten, unabhängig von der Höhe der Anlagesumme
  • Beratungsrechtsschutz für Sorgerechtsverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Nachfolgeregelung, Patientenverfügung, Testament und digitalen Nachlass
  • Außergerichtlicher Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht bis 2.500 Euro
  • Mitversichert ist ein privates Motorfahrzeug zu Wasser (Versicherungssumme bis 20.000 Euro je Versicherungsfall)
  • Cyber-Rechtsschutz.

Spezial-Strafrechtsschutz

  • Vorsatzvergehen
  • Vorsatzverurteilung durch rechtskräftigen Strafbefehl
  • Honorarvereinbarungen
  • Kostenübernahme für ein außergerichtliches Sachverständigen-Gutachten bis zu 25.000 Euro
  • Zeugenbeistand \ Firmenstellungnahme
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Nebenklagekosten
  • Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Aktive Strafverfolgung
  • Versicherungsfall mit Einleitung des Ermittlungsverfahrens
  • Daten-Rechtsschutz.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Spezial-Strafrechtsschutz

Freie Honorarvereinbarung

Spezialisierte Strafverteidiger arbeiten nur auf Honorarbasis.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die angemessenen Kosten, wenn Sie sich beispielsweise in einem Steuer-Strafverfahren von einem Fachanwalt vertreten lassen möchten.

Rechtsschutz bei Hausdurchsuchung und Beschlagnahme

Gegen den Betrieb eines langjährigen Geschäftspartners wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass sich Unterlagen dazu auch inIhren Geschäftsräumen befinden. Beamte führen eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durch und es werden kistenweise Geschäftsordner und Ihre PC`s mitgenommen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für den notwendigen anwaltlichen Beistand, egal ob Sie von der Maßnahme als Verdächtiger oder in sonstiger Eigenschaft betroffen sind.

 

Schaden- und Leistungsbeispiele aus Rechtsschutz PLUS

Prüfung von Dokumenten & Webseiten

Sie möchten Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung prüfen lassen, um teure Abmahnungen zu vermeiden. Die Überprüfung erfolgt durch einen Kooperationspartner für Sie kostenfrei.

Geschäftsschädigende Rezensionen

Ihr Google-MyBusiness-Profil wird mit geschäftsschädigenden Bewertungen überzogen, für die es keine sachliche Grundlage gibt. Über unsere Kooperation können Sie 5 Löschaufträge im Jahr beauftragen – kostenfrei.

Bei gemieteten Geschäftsräumen wird für die Kalkulation die Jahresbruttomiete benötigt. Die private Wohnanschrift des Firmeninhabers ist mitversichert.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Eigentums-, Miet- und Pachtrechtsschutz

Bauschaden

Auf dem Nachbargrundstück ist schweres Gerät im Einsatz. Schon während der Bauphase kommt es zur Bildung von Rissen an Ihrem Firmengebäude.

Nebenkostenabrechnung

Die Nachforderung Ihres Vermieters enthält erhebliche Mängel, welche Sie keinesfalls akzeptieren können.

Bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht gibt es folgende Besonderheit zu beachten:Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat jede Streitpartei in der ersten Instanz die eigenen Kosten zu tragen.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Arbeitgeber-Rechtsschutz

Zeugnis

Ein ausgeschiedener Mitarbeiter klagt vor dem Arbeitsgericht gegen sein Zeugnis.

Fristlose Kündigung

Aufgrund eines Betrugs müssen Sie einem Mitarbeiter fristlos kündigen. Der Streitwert beträgt 3 Bruttomonatsgehälter – das Kostenrisiko über 2 Instanzen beläuft sich auf ~ 8.500 Euro.

Mediation

Durch die Vermittlung einer Mediation kann eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einer Mitarbeiterin vermieden und der Betriebsfrieden wiederhergestellt werden. Durch die Anwalts-Hotline wird Ihnen ein geeigneter Mediator vermittelt.

Im Privat- und Verkehrsbereich sind Sie und zudem Ihre folgenden Familienmitglieder geschützt:

  • Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, solange sie sich in Ausbildung oder Studium befinden und unverheiratet sind.
  • Eltern bzw. Eltern des Ehe- oder Lebenspartners, die nicht mehr erwerbstätig und unter Ihrer Anschrift gemeldet sind– auch wenn sie anschließend ins Pflegeheim gehen.

Im Privat- bzw. Verkehrsbereich versicherte Rechtsgebiete:

 

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht-Rechtsschutz für Arbeitnehmer
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Opfer-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Privat- und Verkehrsbereich

Vertrags- und Sachenrecht

Ihr Familienurlaub wird zum Reinfall. Baulärm raubt Ihnen den Schlaf und gebuchte Leitungen stehen nicht zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung zahlt den Anwalt. Dieser kümmert sich um die Reisepreisminderung.

Sozial-Rechtsschutz

Ein mit versichertes Familienmitglied streitet um die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt im privaten Bereich auch das der Klage vorgeschaltete Einspruchs-/Widerspruchsverfahren.

Behandlungsfehler

Auf die falsche Diagnose folgt die falsche Behandlung – mit dauerhaften Folgen. Sie möchten gegen das Krankenhaus vorgehen und benötigen einen Fachanwalt für Medizinrecht. Die Anwalts-Hotline empfiehlt Ihnen den richtigen Ansprechpartner.

Zu schnell unterwegs

Ihnen wird ein Tempoverstoß vorgeworfen – es droht der Verlust der Fahrerlaubnis. Ein Rechtsanwalt übernimmt die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zwecks Überprüfung der Messung. 

In der Firma sind Sie und Ihre Mitarbeiter während ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen versichert.

Im Firmenbereich versicherte Rechtsgebiete:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Verwaltungs-Rechtsschutz bei Versagung oder Entzug der Gewerbeerlaubnis
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Sozial-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Versicherungsverträge im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit
  • Beratungs-Rechtsschutz für die Unternehmensnachfolge
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Bonitätsprüfung & Inkasso-Service.
  • Mediation & Firmenvertrags-Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Firmenbereich

Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz

Nach der fristgemäßen Einreichung der Steuererklärung, erkennt das Finanzamt Ihre eingereichten Belege nicht an. Die Folge sind hohe Nachzahlungen.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des beauftragten Fachanwaltes für Steuerrecht, der Ihre gerichtliche Vertretung übernimmt.

Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Sie erwerben ein neues EDV-System für Ihren Betrieb. Dieses verursacht von Beginn an ständig Ausfälle. Ein hoher Folgeschaden droht. Sie wollen Schadenersatz vom Systemhaus!

Rechtsschutz für Mitarbeiter

Ihre Mitarbeiterin erleidet auf einer Dienstfahrt einen schweren Verkehrsunfall. Die Sozialversicherung erkennt ihre Berufsunfähigkeit nicht an. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten ab dem Gerichtsverfahren einschließlich teurer Gutachten.

Kunde zahlt nicht

Sie haben Ihren säumigen Kunden bereits mehrfach angemahnt – ohne Erfolg.Der Inkasso-Service kümmert sich nun um Ihre Außenstände.