Individuelle Betriebshaftpflichtversicherung
Unfall, Schaden, Haftung? Unsere Betriebshaftpflicht schützt Ihr Unternehmen zuverlässig – passgenau & professionell!
Vertrauen Sie dem Gewerbe-Profi
Ihre eigene Betriebshaftpflicht
Wir begrenzen Ihr Risiko. Mit unserer Berufshaftpflicht schützen Sie Vermögen, Ruf und Zukunft: online abschließen, sofort versichert, mit Expertenservice und jährlichem Check-up.
- Sofortiger Online-Abschluss ohne Papierkram
- Individuelle Deckung statt Standardpaket
- Umfassender Schutz vor Personen-, Sach- & Vermögensschäden
- Branchenübergreifend anpassbare Leistungen
- Inklusive Produkthaftpflicht
- Schadenservice rund um die Uhr erreichbar
- Erweiterbar um Cyber- und Datenschutzbausteine
- Keine Selbstbeteiligung im Grundtarif
- Attraktive Konditionen für Gründer
- Überzeugende Kundenzufriedenheit
Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
4 Schritte zu Ihrer Versicherung
Rundum abgesichert
Was die Betriebshaftpflicht alles leistet
Von Schadenprüfung bis Schadenzahlung: Die Betriebshaftpflicht übernimmt berechtigte Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wehrt unbegründete Forderungen ab und trägt Anwalts- wie Gerichtskosten zuverlässig.
Juristen prüfen jeden Anspruch, klären Haftung, deckeln Risiko und wehren unberechtigte Forderungen samt Anwalts- und Gerichtskosten ab.
Berechtigte Schäden regulieren wir schnell: Wir zahlen Personen-, Sach- und resultierende Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Erweiterbar um Umweltschäden, Produkthaftung und Nebentätigkeiten – ideal für wachsende Betriebe und neue Geschäftsmodelle.
Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Antwort ist einfach: Jeder, der gewerblich oder freiberuflich tätig ist. Denn egal ob Sie Handwerker, Agenturinhaber, IT-Dienstleister oder Coach sind – sobald Sie für Kunden arbeiten, übernehmen Sie Verantwortung. Und diese kann im Schadenfall schnell teuer werden. Ein Moment der Unachtsamkeit, ein defektes Gerät, ein falsch ausgeführter Auftrag – schon stehen Forderungen im Raum, die ohne passenden Versicherungsschutz Ihre Existenz gefährden können.
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor genau diesen Risiken. Sie prüft Ansprüche auf ihre Berechtigung, übernimmt berechtigte Schadenzahlungen und wehrt unberechtigte Forderungen ab – inklusive Übernahme aller Anwalts- und Prozesskosten. Anders als die private Haftpflichtversicherung deckt sie dabei gezielt Schäden ab, die aus Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nur in wenigen Branchen – aber wirtschaftlich unverzichtbar ist sie für alle, die Verantwortung gegenüber Kunden, Auftraggebern oder der Öffentlichkeit tragen. Wir bieten Ihnen keinen Versicherungskatalog von der Stange, sondern individuell abgestimmten Schutz – verständlich, fair kalkuliert und direkt abschließbar. Vertrauen Sie dem Gewerbe-Profi.
Aufbau einer Betriebshaftpflichtversicherung
Allgemeine Bedingungen (AHB)
Die AHB sind das stabile Fundament jeder Betriebshaftpflicht: Sie definieren Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, benennen das versicherte Risiko, regeln Obliegenheiten, Beitrags- sowie Kündigungsmodalitäten und nennen zentrale Ausschlüsse. Klingt nach Paragrafen-Dschungel? Keine Sorge – wir übersetzen Juristendeutsch in Alltagssprache, prüfen gemeinsam, ob alle Klauseln zu Ihrem Geschäftsmodell passen, und sorgen dafür, dass Sie jederzeit wissen, worauf Sie sich verlassen können. So schaffen wir Transparenz, bevor der Vertrag startet, und Vertrauen, wenn es darauf ankommt – im Schadenfall.
Branchenspezifische Klauseln
Kein Betrieb gleicht dem anderen. Darum erweitern oder begrenzen branchenspezifische Bestimmungen den Standardschutz gezielt – sei es für Bauhandwerker, IT-Dienstleister, Gastronomie oder Gesundheitsberufe. Sie berücksichtigen besondere Vorgaben Ihrer Innung, Haftungsgrenzen Ihrer Auftraggeber oder gesetzliche Auflagen Ihrer Kammer. Wir prüfen, welche Klauseln für Sie Pflicht sind, welche Mehrwert bieten und wo wir durch clevere Einschüsse Ihren Beitrag optimieren, ohne auf essenzielle Leistungen zu verzichten.
Individuelle Sondervereinbarungen
Manchmal reichen Standardgrenzen nicht aus: Großprojekte, internationale Aufträge oder vertragliche Haftungserweiterungen erfordern höhere Deckungssummen, spezielle Selbstbehalte oder Schadenabhängige Beitragsrückvergütungen. Durch Sondervereinbarungen passen wir Ihren Vertrag zentimetergenau an – vom erweiterten Deckungsrahmen bis zur Bonus-Malus-Regel, die bei schadenfreiem Verlauf Beiträge zurückspielt. Ergebnis: Versicherungsschutz, der Ihre unternehmerische Freiheit erweitert, statt sie einzuschränken.
Bestimmungen für Gewerbe
Diese Ergänzungen schärfen den Schutz für jeden Betriebstyp. Hier werden Leistungen festgelegt, die in den AHB oft noch ausgeschlossen sind – zum Beispiel Schlüsselverlust oder Bearbeitungsschäden. Ob Produktionshalle, Agenturloft oder Baustelle: Wir identifizieren branchentypische Risiken, hinterlegen passende Versicherungssummen und schließen gefährliche Lücken, bevor sie teuer werden. Dadurch erhalten Sie ein Konzept, das mit den Anforderungen Ihres Alltags Schritt hält, klar strukturiert statt pauschal gebündelt.
Zusatzrisiken absichern
Mit gezielten Einschlüssen bringen wir Ihr Deckungskonzept auf Premium-Niveau. Umwelthaftung für Heizöltanks, Produkthaftung für eigens hergestellte Waren, Internetrisiken für Online-Shops oder Bauherrenhaftung für Ihren Erweiterungsbau – jedes Zusatzrisiko lässt sich modular andocken. So wächst der Schutz parallel zu Ihrem Unternehmen, während Sie dank klarer Prämienstruktur immer genau wissen, wofür Sie welchen Beitrag leisten.
Nützliche Infos für Ihre Branche
Ob IT-Dienstleister oder Bauunternehmer – unsere PDF-Guides zeigen Ihnen, worauf es bei der Betriebshaftpflicht in Ihrer Branche ankommt. Kompakt, verständlich und praxisnah – jetzt kostenlos herunterladen und optimal absichern!
Das macht eine Betriebshaftpflicht besonders
01
Schutz bei Bearbeitungsschäden
Bis 1 Mio. € für Handwerksfehler abgesichert
Im Basistarif enthalten – für handwerkliche Tätigkeiten mit Bearbeitungsrisiko.
02
Sicherheit bei Schlüsselverlust
Elektronische & klassische Systeme versichert
Optionaler Schutz bis 25.000 € – für mechanische und elektronische Schließanlagen.
03
Offene Rechnungen durchsetzen
Werklohnklagen einfach & versichert regeln
Aktive Forderungseinziehung schützt Liquidität – bei berechtigten Forderungen.
04
Umweltschutz inklusive
Schäden durch Betriebsanlagen abgesichert
Öltanks, Benzinabscheider oder PV-Anlagen – Umweltschäden bereits enthalten.
05
Grenzenloser Schutz in Europa
Versicherungsschutz auch im EU-Ausland
Für Projekte, Montagen oder Einsätze in der EU gilt dieser automatisch.
06
Privatschutz für Inhaber
Haftpflicht auch im Alltag inklusive
Betriebsinhaber profitieren vom privaten Schutz – ohne zusätzlichen Vertrag.
07
Schutz bei Geschäftsaufgabe
Nachhaftung bis 5 Jahre gesichert
Auch nach Schließung besteht Versicherungsschutz für Rückfragen und Spätfolgen.
08
GewerbePlus optional wählbar
Individuelle Bausteine für jede Branche
Erweiterter Grundschutz für Cyberrisiken oder besondere Tätigkeiten.
09
Mietsachschäden versichert
Feuer, Wasser, Explosion bis 1 Mio. €
Der Grundschutz schützt bei Schäden an gemieteten gewerblichen Räumen.
10
Absicherung bei Regress
Berufsgenossenschaft mitversichert
Auch Regressansprüche z. B. bei Familienhelfern sind durch Ihre Police abgedeckt.
11
Homeoffice & IT geschützt
Digitale Infrastruktur umfassend abgesichert
Ob Server, Laptops oder Netzwerke – Ihre Technik ist versichert.
12
Spezialtarife für Branchen
Individueller Schutz für Ihre Tätigkeiten
Branchenspezifische Leistungen und Tarife für viele Bereiche.
Versicherungswissen für Unternehmer
Häufig gestellte Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung

Mirko Bubig
LVM-Versicherungsagentur
Mirko Bubig GmbH
Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung, die Unternehmen, Einzelunternehmer sowie Mitarbeiter im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit vor finanziellen Schäden schützt. Sie greift immer dann, wenn es durch berufliches Handeln zu Personenschäden, Sachschäden oder daraus entstehenden Vermögensschäden bei Dritten kommt – etwa durch Unfälle auf dem Betriebsgelände, Bearbeitungsschäden oder fehlerhafte Produkte.
Eine Haftpflicht für Selbstständige ist besonders wichtig, da auch Einzelunternehmer im Kundenauftrag Schäden verursachen können, in unbegrenzter Höhe haften. Der Abschluss der Versicherung sollte daher bereits mit Aufnahme der Tätigkeit, idealerweise zusammen mit der Gewerbeanmeldung, erfolgen. Eine gesetzliche Pflicht zur Betriebshaftpflicht besteht zwar nicht generell, sie ist jedoch für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte) Voraussetzung zur Berufsausübung.
Zudem ist es möglich, mehrere Unternehmen oder Tätigkeitsbereiche über eine gemeinsame Police abzudecken – indem zusätzliche Betriebe als Mitversicherungsnehmer aufgenommen werden. So entsteht ein individuell anpassbarer Versicherungsschutz, der sich an die konkreten Anforderungen Ihres Unternehmens anpasst.
Wie kann ich die Betriebshaftpflicht kündigen?
Die Kündigung einer Betriebshaftpflichtversicherung ist an bestimmte Fristen und Voraussetzungen geknüpft – je nachdem, aus welchem Grund der Vertrag beendet werden soll. Dabei ist es wichtig, dass Freiberufler und Selbstständige genau wissen, wann und wie sie kündigen können, ohne ihren betrieblichen Haftpflicht-Schutz leichtfertig aufzugeben. Hier finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung aller Möglichkeiten:
- Ordentliche Kündigung zum Vertragsablauf: Die reguläre Kündigung kann schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen. Wird diese Frist eingehalten, endet der Vertrag zum regulären Ablaufdatum – Ihre Absicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden läuft damit planmäßig aus.
- Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall: Wurde ein Schaden reguliert – etwa im Bereich der Personenschäden oder durch fehlerhafte Produkte – kann der Vertrag vom Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zahlung der Entschädigung gekündigt werden. Die Kündigung kann sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode erfolgen.
- Kündigung nach Beitragsanpassung: Wird der Beitrag erhöht, ohne dass sich die Versicherungssumme, Leistungen oder Selbstbeteiligung ändern, steht dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung erfolgen – frühestens zum Wirksamwerden der neuen Beitragshöhe.
- Kündigung nach Betriebsveräußerung: Wird der Betrieb verkauft, geht die Betriebshaftpflicht automatisch auf den Erwerber über. Der neue Eigentümer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme entweder sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode kündigen. Auch hier gilt: Die Absicherung des laufenden Geschäfts muss sorgfältig geprüft werden, bevor auf eine neue Lösung umgestellt wird.
Unabhängig vom Kündigungsgrund sollte stets geprüft werden, ob der bestehende Versicherungsschutz in Höhe, Leistungsumfang oder durch individuelle Selbstbeteiligung optimal zur aktuellen betrieblichen Situation passt – bevor Sie kündigen und womöglich unversichert dastehen. Ein Wechsel der Haftpflicht-Police sollte stets mit lückenloser Anschlussdeckung erfolgen.
Welche Schäden werden abgedeckt?
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen umfassend vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen Dritter. Sie reguliert Personen- und Sachschäden, die schuldhaft durch den Versicherungsnehmer oder dessen Mitarbeiter verursacht wurden. Dabei übernimmt sie nicht nur die Zahlung berechtigter Forderungen, sondern auch die Prüfung der Haftungsfrage und die Abwehr unberechtigter Ansprüche – falls nötig, vor Gericht (passiver Rechtsschutz).
Neben klassischen Schadenarten deckt die Betriebshaftpflicht in vielen Fällen auch Vermögensfolgeschäden ab, insbesondere bei Berufsgruppen wie Architekten, Steuerberatern oder Rechtsanwälten, die einen erhöhten Schutzbedarf haben. Ebenso sind Schäden durch fehlerhafte Produkte abgesichert – ein zentraler Punkt für produzierende Unternehmen und Importeure.
Auch Schäden, die Mitarbeiter während ihrer Tätigkeit verursachen, fallen unter den Versicherungsschutz – ein wichtiger Aspekt, da kaum ein Unternehmen ohne Personal arbeitet.
Für spezielle Risiken können Erweiterungen in den Versicherungsschutz integriert werden: etwa für den Export nach USA/Kanada, wo besonders hohe Schadenersatzforderungen drohen, für besondere Produktrisiken wie in der Automobilzulieferindustrie, oder auch für moderne Cyberrisiken. Letztere lassen sich über eine ergänzende Cyberversicherung absichern – ein zunehmend wichtiger Schutz angesichts digitaler Angriffe und Datenverluste.
Was ist im Schadensfall zu beachten?
Im Schadensfall ist es wichtig, schnell und korrekt zu handeln, um den Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung nicht zu gefährden. Eine generelle Wartezeit – wie etwa bei der Rechtsschutzversicherung – gibt es in der Betriebshaftpflicht nicht. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, haftet unmittelbar nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), und das ohne Obergrenze – schlimmstenfalls mit dem gesamten Vermögen.
Wichtigster Schritt: Der Versicherungsnehmer muss das Schadenereignis unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, seiner Versicherung melden. Die Schadenmeldung sollte vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen.
Hilfreich sind dabei:
- eine schriftliche Schilderung des Hergangs,
- Fotos oder Skizzen,
- eine Liste mit Namen und Anschriften von Beteiligten (z. B. Zeugen oder Mitverursacher),
- Angaben zur Schadenhöhe.
All diese Informationen helfen dem Versicherer bei der Beurteilung der Haftung und der Schadensregulierung. Der Versicherungsnehmer darf kein eigenes Schuldanerkenntnis abgeben – auch wenn der Geschädigte dies verlangt. Die Prüfung der Haftungsfrage obliegt allein dem Versicherer. Bei unbegründeten Forderungen übernimmt dieser deren Abwehr – inklusive etwaiger Gerichts- und Anwaltskosten.
Zu beachten ist zudem, dass es bestimmte Ausschlüsse im Versicherungsschutz gibt. So sind z. B. Schäden zwischen versicherten Personen untereinander oder reine Vertragserfüllungsschäden nicht mitversichert. Eine vollständige Übersicht über Ausschlüsse liefern die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB) sowie die besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen. Schnelle, vollständige und sorgfältige Schadenmeldung ohne voreiliges Schuldanerkenntnis – das ist die Grundlage für eine reibungslose Regulierung.
Sollte man bestimmte Risiken zusätzlich absichern?
Ja, der Einschluss zusätzlicher Risiken in die Betriebshaftpflichtversicherung hängt stark vom individuellen Bedarf Ihres Unternehmens ab. Sowohl Freiberufler als auch gewerbliche Betriebe sollten prüfen, welche betrieblichen Tätigkeiten spezielle Risiken mit sich bringen – etwa Produkthaftung, Umweltschäden oder Cyberrisiken. Die Betriebshaftpflicht lässt sich durch zahlreiche Zusatzbausteine flexibel erweitern, um genau den Schutz zu bieten, den Ihre Tätigkeit erfordert.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Höhe der Deckungssumme. Da der Gesetzgeber keine Obergrenze für mögliche Haftpflicht- oder Sachschäden vorgibt, sollte der Versicherungsnehmer die Summe immer am realistischen Risiko orientieren. In der Praxis haben sich Deckungssummen zwischen 5 und 20 Millionen Euro als Standard etabliert – je nach Branche, Umsatz und potenzieller Gefährdungshaftung. Eine maßgeschneiderte Betriebshaftpflicht schützt nicht nur vor Standardschäden, sondern sichert – bei richtiger Auswahl – auch besondere Risiken wirksam ab.