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Individuelle Betriebshaftpflichtversicherung 

Unfall, Schaden, Haftung? Unsere Betriebshaftpflicht schützt Ihr Unternehmen zuverlässig – passgenau & professionell! 

Vertrauen Sie dem Gewerbe-Profi

Ihre eigene Betriebshaftpflicht

Wir begrenzen Ihr Risiko. Mit unserer Berufshaftpflicht schützen Sie Vermögen, Ruf und Zukunft: online abschließen, sofort versichert, mit Expertenservice und jährlichem Check-up.

Betriebshaftpflichtversicherung - online abschließen, sofort versichert, mit Expertenservice und jährlichem Check-up
10 starke Gründe für uns
  • Sofortiger Online-Abschluss ohne Papierkram
  • Individuelle Deckung statt Standardpaket
  • Umfassender Schutz vor Personen-, Sach- & Vermögensschäden
  • Branchenübergreifend anpassbare Leistungen
  • Inklusive Produkthaftpflicht
  • Schadenservice rund um die Uhr erreichbar
  • Erweiterbar um Cyber- und Datenschutzbausteine
  • Keine Selbstbeteiligung im Grundtarif
  • Attraktive Konditionen für Gründer
  • Überzeugende Kundenzufriedenheit

Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

4 Schritte zu Ihrer Versicherung

1
Bedarf 
Wir analysieren Ihre Branche, Risiken und Unternehmensgröße – damit Sie genau den Schutz erhalten, den Sie wirklich benötigen.
2
Angebot
Auf Basis Ihrer Anforderungen erstellen wir ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept mit transparenten Leistungen und Konditionen.
3
Abschluss 
Sie erhalten alle Unterlagen digital. Der Abschluss erfolgt einfach, schnell und rechtskonform – Ihre Absicherung beginnt sofort.
4
Betreuung 
Auch nach dem Abschluss bleiben wir an Ihrer Seite: mit persönlicher Beratung, jährlichem Check und flexibler Anpassung bei Veränderungen.

Rundum abgesichert 

Was die Betriebshaftpflicht alles leistet 

Von Schadenprüfung bis Schadenzahlung: Die Betriebshaftpflicht übernimmt berechtigte Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wehrt unbegründete Forderungen ab und trägt Anwalts- wie Gerichtskosten zuverlässig. 

Klare Haftungsprüfung

Juristen prüfen jeden Anspruch, klären Haftung, deckeln Risiko und wehren unberechtigte Forderungen samt Anwalts- und Gerichtskosten ab.

Schnelle Schadenregulierung

Berechtigte Schäden regulieren wir schnell: Wir zahlen Personen-, Sach- und resultierende Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Erweiterbarer Schutz

Erweiterbar um Umweltschäden, Produkthaftung und Nebentätigkeiten – ideal für wachsende Betriebe und neue Geschäftsmodelle.

Mirko Bubig - Ihr Ansprechpartner für Betriebshaftpflichtversicherung

Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Antwort ist einfach: Jeder, der gewerblich oder freiberuflich tätig ist. Denn egal ob Sie Handwerker, Agenturinhaber, IT-Dienstleister oder Coach sind – sobald Sie für Kunden arbeiten, übernehmen Sie Verantwortung. Und diese kann im Schadenfall schnell teuer werden. Ein Moment der Unachtsamkeit, ein defektes Gerät, ein falsch ausgeführter Auftrag – schon stehen Forderungen im Raum, die ohne passenden Versicherungsschutz Ihre Existenz gefährden können.

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor genau diesen Risiken. Sie prüft Ansprüche auf ihre Berechtigung, übernimmt berechtigte Schadenzahlungen und wehrt unberechtigte Forderungen ab – inklusive Übernahme aller Anwalts- und Prozesskosten. Anders als die private Haftpflichtversicherung deckt sie dabei gezielt Schäden ab, die aus Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nur in wenigen Branchen – aber wirtschaftlich unverzichtbar ist sie für alle, die Verantwortung gegenüber Kunden, Auftraggebern oder der Öffentlichkeit tragen. Wir bieten Ihnen keinen Versicherungskatalog von der Stange, sondern individuell abgestimmten Schutz – verständlich, fair kalkuliert und direkt abschließbar. Vertrauen Sie dem Gewerbe-Profi.

Aufbau einer Betriebshaftpflichtversicherung 

Allgemeine Bedingungen (AHB)

Die AHB sind das stabile Fundament jeder Betriebshaftpflicht: Sie definieren Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, benennen das versicherte Risiko, regeln Obliegenheiten, Beitrags- sowie Kündigungsmodalitäten und nennen zentrale Ausschlüsse. Klingt nach Paragrafen-Dschungel? Keine Sorge – wir übersetzen Juristendeutsch in Alltagssprache, prüfen gemeinsam, ob alle Klauseln zu Ihrem Geschäftsmodell passen, und sorgen dafür, dass Sie jederzeit wissen, worauf Sie sich verlassen können. So schaffen wir Transparenz, bevor der Vertrag startet, und Vertrauen, wenn es darauf ankommt – im Schadenfall. 

Branchenspezifische Klauseln

Kein Betrieb gleicht dem anderen. Darum erweitern oder begrenzen branchenspezifische Bestimmungen den Standard­schutz gezielt – sei es für Bauhandwerker, IT-Dienstleister, Gastronomie oder Gesundheitsberufe. Sie berücksichtigen besondere Vorgaben Ihrer Innung, Haftungsgrenzen Ihrer Auftraggeber oder gesetzliche Auflagen Ihrer Kammer. Wir prüfen, welche Klauseln für Sie Pflicht sind, welche Mehrwert bieten und wo wir durch clevere Einschüsse Ihren Beitrag optimieren, ohne auf essenzielle Leistungen zu verzichten. 

Individuelle Sondervereinbarungen

Manchmal reichen Standardgrenzen nicht aus: Großprojekte, internationale Aufträge oder vertragliche Haftungserweiterungen erfordern höhere Deckungssummen, spezielle Selbstbehalte oder Schaden­abhängige Beitragsrückvergütungen. Durch Sondervereinbarungen passen wir Ihren Vertrag zentimetergenau an – vom erweiterten Deckungsrahmen bis zur Bonus-Malus-Regel, die bei schadenfreiem Verlauf Beiträge zurückspielt. Ergebnis: Versicherungsschutz, der Ihre unternehmerische Freiheit erweitert, statt sie einzuschränken. 

Bestimmungen für Gewerbe

Diese Ergänzungen schärfen den Schutz für jeden Betriebstyp. Hier werden Leistungen festgelegt, die in den AHB oft noch ausgeschlossen sind – zum Beispiel Schlüsselverlust oder Bearbeitungsschäden. Ob Produktionshalle, Agenturloft oder Baustelle: Wir identifizieren branchentypische Risiken, hinterlegen passende Versicherungssummen und schließen gefährliche Lücken, bevor sie teuer werden. Dadurch erhalten Sie ein Konzept, das mit den Anforderungen Ihres Alltags Schritt hält, klar strukturiert statt pauschal gebündelt. 

Zusatzrisiken absichern

Mit gezielten Einschlüssen bringen wir Ihr Deckungskonzept auf Premium-Niveau. Umwelthaftung für Heizöltanks, Produkthaftung für eigens hergestellte Waren, Internetrisiken für Online-Shops oder Bauherren­haftung für Ihren Erweiterungsbau – jedes Zusatzrisiko lässt sich modular andocken. So wächst der Schutz parallel zu Ihrem Unternehmen, während Sie dank klarer Prämienstruktur immer genau wissen, wofür Sie welchen Beitrag leisten.  

Nützliche Infos für Ihre Branche

Ob IT-Dienstleister oder Bauunternehmer – unsere PDF-Guides zeigen Ihnen, worauf es bei der Betriebshaftpflicht in Ihrer Branche ankommt. Kompakt, verständlich und praxisnah – jetzt kostenlos herunterladen und optimal absichern! 

IT-Betriebe 

Bauhauptgewerbe

Das macht eine Betriebshaftpflicht besonders

01

Schutz bei Bearbeitungsschäden 

Bis 1 Mio. € für Handwerksfehler abgesichert 

Im Basistarif enthalten – für handwerkliche Tätigkeiten mit Bearbeitungsrisiko. 

02

Sicherheit bei Schlüsselverlust

Elektronische & klassische Systeme versichert

Optionaler Schutz bis 25.000 € – für mechanische und elektronische Schließanlagen. 

03

Offene Rechnungen durchsetzen

Werklohnklagen einfach & versichert regeln

Aktive Forderungseinziehung schützt Liquidität – bei berechtigten Forderungen.

04

Umweltschutz inklusive

Schäden durch Betriebsanlagen abgesichert

Öltanks, Benzinabscheider oder PV-Anlagen – Umweltschäden bereits enthalten. 

05

Grenzenloser Schutz in Europa 

Versicherungsschutz auch im EU-Ausland

Für Projekte, Montagen oder Einsätze in der EU gilt dieser automatisch. 

06

Privatschutz für Inhaber

Haftpflicht auch im Alltag inklusive

Betriebsinhaber profitieren vom privaten Schutz – ohne zusätzlichen Vertrag. 

07

Schutz bei Geschäftsaufgabe

Nachhaftung bis 5 Jahre gesichert

Auch nach Schließung besteht Versicherungsschutz für Rückfragen und Spätfolgen. 

08

GewerbePlus optional wählbar

Individuelle Bausteine für jede Branche

Erweiterter Grundschutz für Cyberrisiken oder besondere Tätigkeiten.

09

Mietsachschäden versichert 

Feuer, Wasser, Explosion bis 1 Mio. €

Der Grundschutz schützt bei Schäden an gemieteten gewerblichen Räumen.

10

Absicherung bei Regress

Berufsgenossenschaft mitversichert 

Auch Regressansprüche z. B. bei Familienhelfern sind durch Ihre Police abgedeckt. 

11

Homeoffice & IT geschützt 

Digitale Infrastruktur umfassend abgesichert

Ob Server, Laptops oder Netzwerke – Ihre Technik ist versichert. 

12

Spezialtarife für Branchen

Individueller Schutz für Ihre Tätigkeiten

Branchenspezifische Leistungen und Tarife für viele Bereiche. 

Beratung gewünscht?

Kostenlose Vertragsprüfung

Individuelles Angebot?

Versicherungswissen für Unternehmer

Architektenhaftpflichtversicherung: berufliche Risiken erkennen & richtig absichern
Asbestschäden versichern – Betriebshaftpflicht für das Bauhandwerk
Erfüllungsschaden
Industrieversicherung – Versicherungsschutz für Global Player
Mängelbeseitigungsnebenkosten – Handwerk richtig versichern
Produkthaftpflichtversicherung – Produktrisiken richtig einschätzen und versichern
Tätigkeitsschäden – wie sind Schäden durch geleistete Arbeit versichert?
Umwelthaftpflichtversicherung – Umweltrisiken richtig versichern
aktive Werklohnklage

Häufig gestellte Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung

Mirko Bubig - Ihr Ansprechpartner bei gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

LVM-Versicherungsagentur
Mirko Bubig GmbH

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung, die Unternehmen, Einzelunternehmer sowie Mitarbeiter im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit vor finanziellen Schäden schützt. Sie greift immer dann, wenn es durch berufliches Handeln zu Personenschäden, Sachschäden oder daraus entstehenden Vermögensschäden bei Dritten kommt – etwa durch Unfälle auf dem Betriebsgelände, Bearbeitungsschäden oder fehlerhafte Produkte.

Eine Haftpflicht für Selbstständige ist besonders wichtig, da auch Einzelunternehmer im Kundenauftrag Schäden verursachen können, in unbegrenzter Höhe haften. Der Abschluss der Versicherung sollte daher bereits mit Aufnahme der Tätigkeit, idealerweise zusammen mit der Gewerbeanmeldung, erfolgen. Eine gesetzliche Pflicht zur Betriebshaftpflicht besteht zwar nicht generell, sie ist jedoch für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte) Voraussetzung zur Berufsausübung.

Zudem ist es möglich, mehrere Unternehmen oder Tätigkeitsbereiche über eine gemeinsame Police abzudecken – indem zusätzliche Betriebe als Mitversicherungsnehmer aufgenommen werden. So entsteht ein individuell anpassbarer Versicherungsschutz, der sich an die konkreten Anforderungen Ihres Unternehmens anpasst. 

Wie kann ich die Betriebshaftpflicht kündigen? 

Die Kündigung einer Betriebshaftpflichtversicherung ist an bestimmte Fristen und Voraussetzungen geknüpft – je nachdem, aus welchem Grund der Vertrag beendet werden soll. Dabei ist es wichtig, dass Freiberufler und Selbstständige genau wissen, wann und wie sie kündigen können, ohne ihren betrieblichen Haftpflicht-Schutz leichtfertig aufzugeben. Hier finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung aller Möglichkeiten:

  • Ordentliche Kündigung zum Vertragsablauf: Die reguläre Kündigung kann schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen. Wird diese Frist eingehalten, endet der Vertrag zum regulären Ablaufdatum – Ihre Absicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden läuft damit planmäßig aus.
  • Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall: Wurde ein Schaden reguliert – etwa im Bereich der Personenschäden oder durch fehlerhafte Produkte – kann der Vertrag vom Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zahlung der Entschädigung gekündigt werden. Die Kündigung kann sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode erfolgen.
  • Kündigung nach Beitragsanpassung: Wird der Beitrag erhöht, ohne dass sich die Versicherungssumme, Leistungen oder Selbstbeteiligung ändern, steht dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung erfolgen – frühestens zum Wirksamwerden der neuen Beitragshöhe.
  • Kündigung nach Betriebsveräußerung: Wird der Betrieb verkauft, geht die Betriebshaftpflicht automatisch auf den Erwerber über. Der neue Eigentümer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme entweder sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode kündigen. Auch hier gilt: Die Absicherung des laufenden Geschäfts muss sorgfältig geprüft werden, bevor auf eine neue Lösung umgestellt wird.

Unabhängig vom Kündigungsgrund sollte stets geprüft werden, ob der bestehende Versicherungsschutz in Höhe, Leistungsumfang oder durch individuelle Selbstbeteiligung optimal zur aktuellen betrieblichen Situation passt – bevor Sie kündigen und womöglich unversichert dastehen. Ein Wechsel der Haftpflicht-Police sollte stets mit lückenloser Anschlussdeckung erfolgen. 

Welche Schäden werden abgedeckt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen umfassend vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen Dritter. Sie reguliert Personen- und Sachschäden, die schuldhaft durch den Versicherungsnehmer oder dessen Mitarbeiter verursacht wurden. Dabei übernimmt sie nicht nur die Zahlung berechtigter Forderungen, sondern auch die Prüfung der Haftungsfrage und die Abwehr unberechtigter Ansprüche – falls nötig, vor Gericht (passiver Rechtsschutz).

Neben klassischen Schadenarten deckt die Betriebshaftpflicht in vielen Fällen auch Vermögensfolgeschäden ab, insbesondere bei Berufsgruppen wie Architekten, Steuerberatern oder Rechtsanwälten, die einen erhöhten Schutzbedarf haben. Ebenso sind Schäden durch fehlerhafte Produkte abgesichert – ein zentraler Punkt für produzierende Unternehmen und Importeure.

Auch Schäden, die Mitarbeiter während ihrer Tätigkeit verursachen, fallen unter den Versicherungsschutz – ein wichtiger Aspekt, da kaum ein Unternehmen ohne Personal arbeitet.

Für spezielle Risiken können Erweiterungen in den Versicherungsschutz integriert werden: etwa für den Export nach USA/Kanada, wo besonders hohe Schadenersatzforderungen drohen, für besondere Produktrisiken wie in der Automobilzulieferindustrie, oder auch für moderne Cyberrisiken. Letztere lassen sich über eine ergänzende Cyberversicherung absichern – ein zunehmend wichtiger Schutz angesichts digitaler Angriffe und Datenverluste. 

Was ist im Schadensfall zu beachten? 

Im Schadensfall ist es wichtig, schnell und korrekt zu handeln, um den Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung nicht zu gefährden. Eine generelle Wartezeit – wie etwa bei der Rechtsschutzversicherung – gibt es in der Betriebshaftpflicht nicht. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, haftet unmittelbar nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), und das ohne Obergrenze – schlimmstenfalls mit dem gesamten Vermögen.

Wichtigster Schritt: Der Versicherungsnehmer muss das Schadenereignis unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, seiner Versicherung melden. Die Schadenmeldung sollte vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen.

Hilfreich sind dabei:

  • eine schriftliche Schilderung des Hergangs,
  • Fotos oder Skizzen,
  • eine Liste mit Namen und Anschriften von Beteiligten (z. B. Zeugen oder Mitverursacher),
  • Angaben zur Schadenhöhe.

All diese Informationen helfen dem Versicherer bei der Beurteilung der Haftung und der Schadensregulierung. Der Versicherungsnehmer darf kein eigenes Schuldanerkenntnis abgeben – auch wenn der Geschädigte dies verlangt. Die Prüfung der Haftungsfrage obliegt allein dem Versicherer. Bei unbegründeten Forderungen übernimmt dieser deren Abwehr – inklusive etwaiger Gerichts- und Anwaltskosten.

Zu beachten ist zudem, dass es bestimmte Ausschlüsse im Versicherungsschutz gibt. So sind z. B. Schäden zwischen versicherten Personen untereinander oder reine Vertragserfüllungsschäden nicht mitversichert. Eine vollständige Übersicht über Ausschlüsse liefern die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB) sowie die besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen. Schnelle, vollständige und sorgfältige Schadenmeldung ohne voreiliges Schuldanerkenntnis – das ist die Grundlage für eine reibungslose Regulierung. 

Sollte man bestimmte Risiken zusätzlich absichern? 

Ja, der Einschluss zusätzlicher Risiken in die Betriebshaftpflichtversicherung hängt stark vom individuellen Bedarf Ihres Unternehmens ab. Sowohl Freiberufler als auch gewerbliche Betriebe sollten prüfen, welche betrieblichen Tätigkeiten spezielle Risiken mit sich bringen – etwa Produkthaftung, Umweltschäden oder Cyberrisiken. Die Betriebshaftpflicht lässt sich durch zahlreiche Zusatzbausteine flexibel erweitern, um genau den Schutz zu bieten, den Ihre Tätigkeit erfordert.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Höhe der Deckungssumme. Da der Gesetzgeber keine Obergrenze für mögliche Haftpflicht- oder Sachschäden vorgibt, sollte der Versicherungsnehmer die Summe immer am realistischen Risiko orientieren. In der Praxis haben sich Deckungssummen zwischen 5 und 20 Millionen Euro als Standard etabliert – je nach Branche, Umsatz und potenzieller Gefährdungshaftung. Eine maßgeschneiderte Betriebshaftpflicht schützt nicht nur vor Standardschäden, sondern sichert – bei richtiger Auswahl – auch besondere Risiken wirksam ab. 

Hinweise zur Zahlungsweise

Eine jährliche Beitragszahlung stellt die für Sie günstigste Variante dar.Bei monatlicher Beitragszahlung benötigen wir ein SEPA Lastschriftmandat von Ihnen.

Hinweise zum Versicherungsbeginn

Bitte beachten Sie, dass für viele Rechtsschutzleistungen eine Wartezeit von 3 Monaten gilt.Die Wartezeit entfällt, wenn sich ein gleichartiger Versicherungsumfang nahtlos an Ihre vorherige Rechtsschutzversicherung anschließt.Die enthaltenen Assistance-Leistungen können Sie sofort zum Vertragsbeginn nutzen.

Hinweise zur Selbstbeteiligung

Die gewählte Selbstbeteiligung gilt je Leistungsfall.

Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich der Versicherungsbeitrag i.d.R deutlich senken. Im Angebot finden Sie später unter dem Punkt „Beitragsalternativen“ Berechnungen mit einer höheren / niedrigeren Selbstbeteiligung.

Für die Nutzung der enthaltenen Assistance-Leistungen, beispielsweise:

  • Anwalts-Hotline & Anwaltsempfehlung
  • Rechtsschutz-Assistent
  • Dokumentenprüfung
  • Inkasso-Service & Bonitäts-Check
  • Mediation
  • Löschung von Google-Bewertungen

wird keine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.

Firmenvertrags-Rechtsschutz – die ideale Ergänzung zur Grunddeckung

Versichert sind die bekannten Rechtsschutzleistungen wie z. B. Anwalts-, Gerichts-und Sachverständigenkosten für gerichtliche Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, z. B. mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern, Herstellern und sonstigenDienstleistern, stehen.

Der Jahresbeitrag errechnet sich nach dem jährlichen Brutto-Umsatz.

Ihre Leistungen beim Firmenvertrags-Rechtsschutz:

 

  • Kein Mindest-Streitwert.
  • Versicherungssumme: 200.000 €.
  • Geltungsbereich: Deutschland.
  • Geringe Selbstbeteiligung ( min. 150 € je Streitfall ).
  • Geringer Mindestbeitrag.
  • Kostenschutz ab dem gerichtlichen Verfahren.

Auch für kleinere Betriebe interessant:

Bis zu einem Jahresumsatz von 55.000 € gilt der Mindestbeitrag!

Und natürlich wenn das Unternehmen wächst…

Teilen Sie uns jedes Jahr Ihre Umsatzsumme mit. Gemeinsam mit Ihnen passen wir den Vertragsrechtsschutz entsprechend an. Eventuell ist dann ein Wechsel in die nächsthöhere Selbstbeteiligung sinnvoll.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Firmenvertrags-Rechtsschutz

Makler ohne Honorar

Nach erfolgreicher Vermittlung eines Kaufabschlusses muss ein Immobilienmakler seine vertraglich vereinbarte Courtage beim Käufer einklagen.

Gedeckter Tisch – nicht bezahlte Rechnung

Für einen runden Geburtstag stellt ein Caterer Festräume, Personal, Essen und Getränke bereit. Die Feier ist ein voller Erfolg für die Auftraggeberin. Nach Eingang der Rechnung ist nichts mehr feierlich. Die Qualität wird bemängelt und die vereinbarte Getränkepauschale nicht mehr anerkannt.Dem Inhaber des Party-Service bleibt nur noch der Weg vor Gericht.

Strenge Eingangskontrolle

Eine Großbäckerei beliefert einen Discounter. Die Eingangskontrolle des Discounters verweigert die Annahme einer LKW-Ladung Gebäck, mit dem Hinweis auf eine fehlerhafte Etikettierung. Die Bäckerei bestreitet Fehler an der Ware und ihrer Bezeichnung. Der Streitfall landet vor Gericht.

Die Bausteine Rechtsschutz PLUS & Spezial-Strafrechtsschutz enthalten wichtige Erweiterungen für Unternehmen & Firmeninhaber:

Rechtsschutz PLUS

  • Unbegrenzte Versicherungssumme in Deutschland,2 Mio. in Europa, 200.000 Euro weltweit sowie Strafkautionsdarlehen jetzt bis 300.000 Euro
  • Erweiterter Strafrechtsschutz bei privaten, ehrenamtlichen und beruflichen nichtselbstständigen Tätigkeiten
  • Kapitalanlagen-Rechtsschutz bis 5.000 Euro Kosten, unabhängig von der Höhe der Anlagesumme
  • Beratungsrechtsschutz für Sorgerechtsverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Nachfolgeregelung, Patientenverfügung, Testament und digitalen Nachlass
  • Außergerichtlicher Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht bis 2.500 Euro
  • Mitversichert ist ein privates Motorfahrzeug zu Wasser (Versicherungssumme bis 20.000 Euro je Versicherungsfall)
  • Cyber-Rechtsschutz.

Spezial-Strafrechtsschutz

  • Vorsatzvergehen
  • Vorsatzverurteilung durch rechtskräftigen Strafbefehl
  • Honorarvereinbarungen
  • Kostenübernahme für ein außergerichtliches Sachverständigen-Gutachten bis zu 25.000 Euro
  • Zeugenbeistand \ Firmenstellungnahme
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Nebenklagekosten
  • Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Aktive Strafverfolgung
  • Versicherungsfall mit Einleitung des Ermittlungsverfahrens
  • Daten-Rechtsschutz.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Spezial-Strafrechtsschutz

Freie Honorarvereinbarung

Spezialisierte Strafverteidiger arbeiten nur auf Honorarbasis.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die angemessenen Kosten, wenn Sie sich beispielsweise in einem Steuer-Strafverfahren von einem Fachanwalt vertreten lassen möchten.

Rechtsschutz bei Hausdurchsuchung und Beschlagnahme

Gegen den Betrieb eines langjährigen Geschäftspartners wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass sich Unterlagen dazu auch inIhren Geschäftsräumen befinden. Beamte führen eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durch und es werden kistenweise Geschäftsordner und Ihre PC`s mitgenommen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für den notwendigen anwaltlichen Beistand, egal ob Sie von der Maßnahme als Verdächtiger oder in sonstiger Eigenschaft betroffen sind.

 

Schaden- und Leistungsbeispiele aus Rechtsschutz PLUS

Prüfung von Dokumenten & Webseiten

Sie möchten Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung prüfen lassen, um teure Abmahnungen zu vermeiden. Die Überprüfung erfolgt durch einen Kooperationspartner für Sie kostenfrei.

Geschäftsschädigende Rezensionen

Ihr Google-MyBusiness-Profil wird mit geschäftsschädigenden Bewertungen überzogen, für die es keine sachliche Grundlage gibt. Über unsere Kooperation können Sie 5 Löschaufträge im Jahr beauftragen – kostenfrei.

Bei gemieteten Geschäftsräumen wird für die Kalkulation die Jahresbruttomiete benötigt. Die private Wohnanschrift des Firmeninhabers ist mitversichert.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Eigentums-, Miet- und Pachtrechtsschutz

Bauschaden

Auf dem Nachbargrundstück ist schweres Gerät im Einsatz. Schon während der Bauphase kommt es zur Bildung von Rissen an Ihrem Firmengebäude.

Nebenkostenabrechnung

Die Nachforderung Ihres Vermieters enthält erhebliche Mängel, welche Sie keinesfalls akzeptieren können.

Bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht gibt es folgende Besonderheit zu beachten:Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat jede Streitpartei in der ersten Instanz die eigenen Kosten zu tragen.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Arbeitgeber-Rechtsschutz

Zeugnis

Ein ausgeschiedener Mitarbeiter klagt vor dem Arbeitsgericht gegen sein Zeugnis.

Fristlose Kündigung

Aufgrund eines Betrugs müssen Sie einem Mitarbeiter fristlos kündigen. Der Streitwert beträgt 3 Bruttomonatsgehälter – das Kostenrisiko über 2 Instanzen beläuft sich auf ~ 8.500 Euro.

Mediation

Durch die Vermittlung einer Mediation kann eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einer Mitarbeiterin vermieden und der Betriebsfrieden wiederhergestellt werden. Durch die Anwalts-Hotline wird Ihnen ein geeigneter Mediator vermittelt.

Im Privat- und Verkehrsbereich sind Sie und zudem Ihre folgenden Familienmitglieder geschützt:

  • Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, solange sie sich in Ausbildung oder Studium befinden und unverheiratet sind.
  • Eltern bzw. Eltern des Ehe- oder Lebenspartners, die nicht mehr erwerbstätig und unter Ihrer Anschrift gemeldet sind– auch wenn sie anschließend ins Pflegeheim gehen.

Im Privat- bzw. Verkehrsbereich versicherte Rechtsgebiete:

 

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht-Rechtsschutz für Arbeitnehmer
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Opfer-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Privat- und Verkehrsbereich

Vertrags- und Sachenrecht

Ihr Familienurlaub wird zum Reinfall. Baulärm raubt Ihnen den Schlaf und gebuchte Leitungen stehen nicht zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung zahlt den Anwalt. Dieser kümmert sich um die Reisepreisminderung.

Sozial-Rechtsschutz

Ein mit versichertes Familienmitglied streitet um die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt im privaten Bereich auch das der Klage vorgeschaltete Einspruchs-/Widerspruchsverfahren.

Behandlungsfehler

Auf die falsche Diagnose folgt die falsche Behandlung – mit dauerhaften Folgen. Sie möchten gegen das Krankenhaus vorgehen und benötigen einen Fachanwalt für Medizinrecht. Die Anwalts-Hotline empfiehlt Ihnen den richtigen Ansprechpartner.

Zu schnell unterwegs

Ihnen wird ein Tempoverstoß vorgeworfen – es droht der Verlust der Fahrerlaubnis. Ein Rechtsanwalt übernimmt die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zwecks Überprüfung der Messung. 

In der Firma sind Sie und Ihre Mitarbeiter während ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen versichert.

Im Firmenbereich versicherte Rechtsgebiete:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Verwaltungs-Rechtsschutz bei Versagung oder Entzug der Gewerbeerlaubnis
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Sozial-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Versicherungsverträge im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit
  • Beratungs-Rechtsschutz für die Unternehmensnachfolge
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Bonitätsprüfung & Inkasso-Service.
  • Mediation & Firmenvertrags-Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Firmenbereich

Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz

Nach der fristgemäßen Einreichung der Steuererklärung, erkennt das Finanzamt Ihre eingereichten Belege nicht an. Die Folge sind hohe Nachzahlungen.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des beauftragten Fachanwaltes für Steuerrecht, der Ihre gerichtliche Vertretung übernimmt.

Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Sie erwerben ein neues EDV-System für Ihren Betrieb. Dieses verursacht von Beginn an ständig Ausfälle. Ein hoher Folgeschaden droht. Sie wollen Schadenersatz vom Systemhaus!

Rechtsschutz für Mitarbeiter

Ihre Mitarbeiterin erleidet auf einer Dienstfahrt einen schweren Verkehrsunfall. Die Sozialversicherung erkennt ihre Berufsunfähigkeit nicht an. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten ab dem Gerichtsverfahren einschließlich teurer Gutachten.

Kunde zahlt nicht

Sie haben Ihren säumigen Kunden bereits mehrfach angemahnt – ohne Erfolg.Der Inkasso-Service kümmert sich nun um Ihre Außenstände.