Manager Rechtsschutz – Versicherungsschutz für Top-Entscheider

Manager Rechtsschutz – Versicherungsschutz für Top-Entscheider

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Manager Rechtsschutz – Versicherungsschutz für Top-Entscheider

Manager und Vorstände großer Unternehmen treffen täglich Entscheidungen mit weitreichenden Folgen – etwa, wenn es um Investitionen, die strategische Ausrichtung oder um Personalpolitik geht. Dabei stehen sie immer im Focus der Unternehmenseigner und der Aufsichtsgremien. Die Verantwortung angestellter Führungskräfte ist enorm, schließlich können einmal getroffene Entscheidungen auch „daneben“ gehen. In der Folge können Fehlentscheidungen in der Firma durchaus Auswirkungen auf den Anstellungsvertrag des Managers haben. Dieser Beitrag informiert über die Besonderheiten beim Manager Rechtsschutz und klärt auf, für wen diese spezielle Form der Rechtsschutzversicherung absolut sinnvoll ist.

Was ist eine Manager Rechtsschutzversicherung?

Gesetzliche Vertreter einer juristischen Person sind bei Streitigkeiten aus ihrem Anstellungsvertrag einem besonders hohen Kostenrisiko ausgesetzt. Dieses finanzielle Risiko resultiert aus der Tatsache, dass eine herkömmliche, private Rechtsschutzversicherung keine Streitigkeiten aus der verantwortlichen Tätigkeit für ein Unternehmen abdeckt. Desweiteren sind die Streitwerte bei Gericht um einiges höher, als bei einem „normalen“ Mitarbeiter eines Unternehmens.

Absicherung der beruflichen Tätigkeit für Entscheidungsträger

Der Manager Rechtsschutz deckt ausschließlich Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag der Führungskraft mit seinem Arbeitgeber ( der juristischen Person – sei es eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft ). Für darüber hinausgehenden Versicherungsschutz benötigt das Unternehmen eine Firmenrechtsschutzversicherung.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der hier vorgestellte Anstellungsvertrags-Rechtsschutz gilt ausschließlich für rechtliche Streitigkeiten des Managers mit seiner Firma im Innenverhältnis. Mit dem Manager Rechtsschutz lässt sich die beschriebene Lücke von Rechtsschutzversicherungen im privaten Bereich schließen.

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Welche rechtlichen Interessen sind versichert?

Der Rechtsschutz gilt für außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen der versicherten Person mit seinem Arbeitgeber. Erstattungsfähig sind die Kosten für Anwälte, Auslagen für Zeugen, Honorare für Sachverständige und die Gerichtskosten.

Die Deckungssummen für den Rechtsschutz von Unternehmensleitern beträgt üblicherweise 200.000 € – 300.000 € je Streitfall.

Wer benötigt eine Manager-Rechtsschutzversicherung?

Die Zielgruppe für eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung sind angestellte Geschäftsführer einer GmbH ( auch mit Minderheitsbeteiligung an der Firma ) und Top-Manager ( üblicherweise Vorstandsmitglieder in Aktiengesellschaften ).

Rechtsschutz-Lösung auch für den Arbeitgeber

Doch nicht nur angestellte Führungskräfte oder Vorstände tragen eine hohe Verantwortung in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Auch der oder die Eigentümer eines Unternehmens tragen das Risiko, welches aus der Beschäftigung von Führungskräften resultiert. Und so kann es sein, dass auch der Arbeitgeber seinem angestellten Geschäftsführer eine Kündigung aussprechen muss und die Inhalte des Anstellungsvertrages Bestandteil einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden.

Umfassender Schutz – Angebote für beide Vertragsparteien

So verwundert es nicht, dass auch ein Arbeitgeber einen Top-Manager-Rechtsschutz abschließen kann und dies auch tut. In der Praxis kommt es sogar vor, dass ein Unternehmen bei einem Versicherer zwei solcher Verträge abschließt. Möchte ein Unternehmen einen Mitarbeiter zum Geschäftsführer bestellen, kann die Stellung einer Rechtsschutz-Versicherung Bestandteil der Vertragsverhandlungen sein.

Was macht die Manager Rechtsschutzversicherung so besonders?

Die Besonderheit bei der Rechtsschutzversicherung für Manager und Geschäftsführer sind die schon weiter oben beschriebenen Streitwerte. Wird einem „normalen“ Arbeitnehmer gekündigt, werden im Prozess vor dem Arbeitsgericht üblicherweise 3 Brutto-Monatsgehälter als Streitwert angenommen.

Bei der vorzeitigen Kündigung eines Geschäftsführeranstellungs-Vertrages hingegen errechnet sich diese Summe aus dem Vergütungsanspruch des Managers bis zum Vertragsende. Die Gehaltsforderungen eines gekündigten Geschäftsführers können ( incl. aller Vergünstigungen ) schnell einen 6-stelligen Betrag ausmachen. Die Top-Manager-Rechtsschutzversicherung steht somit für ein deutlich höheres Risiko ein.

Wann springt der Manager-Rechtsschutz ein?

Leitende Angestellte tragen eine hohe Verantwortung für die Geschicke des von Ihnen vertretenen Unternehmens. Kommt es beispielsweise aufgrund einer Fehlentscheidung des Managers zu einem Vermögensschaden ( dieser ist über eine sog. „D&O-Versicherung“ versicherbar ) beim Arbeitgeber, kann dies auch Auswirkungen auf den Anstellungsvertrag der Führungskraft haben.

Für welche Fälle besteht Versicherungsschutz?

Mögliche Fälle für gerichtliche oder außergerichtliche Streitigkeiten sind:

  • Eine vorzeitige Kündigung des Vertragsverhältnisses.
  • Altersvorsorge-Regelungen / Pensionszusagen an den Geschäftsführer.
  • Gewährung von Vergünstigungen ( Stichwort: Dienstwagen und Ähnliches ).
  • Nichtzahlung und Kürzung von Bezügen ( Tantiemen, Gewinnbeteiligung ).

Bonuszahlungen und vertraglich gewährte Vergünstigungen machen einen nicht unerheblichen Teil der Gesamtbezüge eines Managers aus. Werden diese Zahlungen gekürzt oder gestrichen, ist der Ärger vorprogrammiert.

4 mögliche Fälle für Streitigkeiten

Was kostet eine Manager Rechtsschutzversicherung?

Die Versicherungsbeiträge für einen Anstellungsvertrags-Rechtsschutz weichen erheblich von den Kosten einer üblichen Rechtsschutzversicherung im privaten Bereich ab. Der Versicherer kalkuliert den Jahresbeitrag aus:

  • Den gesamten Bruttobezügen eines Jahres ( incl. Vergünstigungen & Sonderzahlungen ).
  • Der gewählten Deckungssumme für die Versicherung.
  • Der gewählten Selbstbeteiligung für Rechtsschutzfälle.

In der Summe kommt für eine Top-Manager-Rechtsschutz schnell eine vierstellige Summe heraus. Eine hohe Selbstbeteiligung von 500 € – 1.000 € kann hier durchaus Sinn machen.

Welcher Rechtsschutz ist für Unternehmen außerdem wichtig?

Wer als Unternehmensinhaber sein gutes Recht durchsetzen möchte, benötigt umfassenden Schutz. Schließlich ist das Risiko, auf hohen Kosten für Anwälte und Gerichte sitzen zu bleiben enorm. Versicherungen halten hierfür eine Vielzahl an Angeboten bereit. Zu den wichtigsten Leistungen zählt beispielsweise der Straf-Rechtsschutz. Im Segment Premium-Rechtsschutz sind darüber hinaus Extras, wie: Inkasso-Dienstleistungen, Bonitäts-Check, Anwalts-Hotline und Mail-Beratung versichert.

Wer mit dem Gedanken spielt, eine Rechtsschutzversicherung für seine(n) Geschäftsführer abzuschließen, sollte auch die anderen Bereiche, in denen Rechtsschutz erforderlich ist, nicht außer Acht lassen.

Hier im Blog sind weitere Informationen zum Spezial-Straf-Rechtsschutz und zum Vertrags-Rechtsschutz für Firmen verlinkt.

FAQ

Mirko Bubig - Ihr Ansprechpartner bei gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

LVM-Versicherungsagentur
Mirko Bubig GmbH

Was ist eine Manager Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung für Manager deckt Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag des Managers mit seinem Arbeitgeber.

Welche Risiken deckt eine Manager Rechtsschutzversicherung ab?

Die Manager-Rechtsschutzversicherung trägt das Kostenrisiko für rechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Manager und seinem Arbeitgeber. Vertreter juristischer Personen haben eine hohe Verantwortung. Fehlentscheidungen des Managers können Auswirkungen auf seinen Anstellungsvertrag haben.

Wer kann von einer Manager Rechtsschutzversicherung profitieren?

Eine Manager-Rechtsschutzversicherung kann von der angestellten Führungskraft und vom Unternehmen abgeschlossen werden. Auf diese Weise sind beide Vertragsparteien im Falle rechtlicher Streitigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis abgesichert.

Wie funktioniert eine Manager Rechtsschutzversicherung?

Eine Manager-Rechtsschutzversicherung ist – vereinfacht ausgedrückt – eine spezielle Form des Arbeits-Rechtsschutzes, nur eben für angestellte Führungskräfte.

Welche Arten von Rechtsstreitigkeiten werden von dieser Versicherung abgedeckt?

Abgedeckt sind Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag zwischen dem Manager und seiner Firma.

Wie hoch ist die Versicherungssumme bei einer Manager Rechtsschutzversicherung?

Die Deckungssummen beim Manager-Rechtsschutz bewegen sich meistens zwischen 200.000€ und 500.000€.

Kann ich eine Manager Rechtsschutzversicherung auch als Selbstständiger abschließen?

Nein. Der Manager-Rechtsschutz ist speziell für angestellte Geschäftsführer einer juristischen Person ( beispielsweise einer GmbH ) und für Vorstände in AG`s. Selbstständige können für sich und ihr Unternehmen eine Firmenrechtsschutzversicherung abschließen.

Welche Vorteile bietet eine Manager Rechtsschutzversicherung im Vergleich zu einer herkömmlichen Rechtsschutzversicherung?

Der Manager-Rechtsschutz trägt im Streitfall die Kosten für den Versicherten. Bei angestellten Führungskräften sind die Gegenstandswerte ( Streitwerte ) deutlich höher, als bei „normalen“ Arbeitnehmern. Insofern muss diese spezielle Rechtsschutzversicherung ein deutlich höheres Kostenrisiko übernehmen.

Welche Kosten sind mit einer Manager Rechtsschutzversicherung verbunden?

Die Versicherungsbeiträge sind schnell vierstellig im Jahr. Auch in den Kosten unterscheidet sich eine Manager-Rechtsschutzversicherung sehr deutlich von einem normalen Arbeits-Rechtsschutz. Für das Unternehmen sind diese Kosten als Betriebsausgabe absetzbar.

Wie wähle ich den passenden Versicherer für eine Manager Rechtsschutzversicherung aus?

Beim Manager-Rechtsschutz handelt es sich eher um ein Nischenprodukt der Rechtsschutzversicherung. Dennoch haben namhafte Versicherer dieses Produkt im Portfolio. Interessenten sollten sich an einen Versicherungsvermittler mit entsprechender Expertise wenden.

Kann ich bereits bestehende Rechtsstreitigkeiten in die Manager Rechtsschutzversicherung einschließen?

Bereits bestehende Rechtsstreitigkeiten können leider nicht eingeschlossen werden.

Was sollte ich bei der Auswahl der Leistungsumfänge beachten?

Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch bemessen sein. Zudem sollte der Rechtsschutzversicherer mehrere Selbstbeteiligungen zur individuellen Gestaltung des Beitrags anbieten.

Gibt es eine Wartezeit, bevor der Versicherungsschutz aktiv wird?

Ja, die gibt es. Die Wartezeit beträgt generell 3 Monate. Die Wartezeit entfällt bei nahtlosem Anschluss an eine Vorversicherung gleichen Inhalts.

Welche Informationspflichten habe ich als Versicherungsnehmer einer Manager Rechtsschutzversicherung?

Als Versicherungsnehmer müssen Sie dem Rechtsschutzversicherer zunächst erklären, in welcher Eigenschaft ( als Unternehmen oder als angestellte Führungskraft ) Sie den Versicherungsvertrag beantragen. Für die Kalkulation benötigt der Versicherer das Jahressalär, incl. Vergünstigungen und Sonderzahlungen an den Manager.

Wie lange dauert es, bis eine Schadenregulierung erfolgt?

Das ist abhängig von Art und Umfang des Falls. Im Leistungsfall wird sich jede Vertragspartei zunächst einen Rechtsanwalt nehmen und den entsprechenden Sachverhalt vortragen, bzw. Forderungen an die Gegenseite richten.

Gibt es eine Selbstbeteiligung bei der Manager Rechtsschutzversicherung?

Ja, die gibt es. Versicherungsnehmer können hier ruhig auch höhere Selbstbeteiligungen wählen, beispielsweise 1.000 € oder 2.500 €.

Kann ich meine Manager Rechtsschutzversicherung kündigen und welche Kündigungsfristen gelten?

Auch die Manager-Rechtsschutzversicherung kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ordentlich zum Vertragsablauf gekündigt werden.

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Branchenbuch Abzocke – so wehren Sie sich!

Wie arglose Unternehmer mit der Branchenbuch Abzocke geprellt werden

Die Inhaberin eines Friseursalons staunte nicht schlecht, als ihr vor Kurzem die Rechnung für die Eintragung in ein Internet-Branchenbuch ins Geschäft flatterte. Das im Anschreiben benannte Unternehmen forderte eine Zahlung von rund 1.300 € netto für einen Eintrag in ein Online-Branchenverzeichnis mit einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren. Dabei waren Ihr weder das Verzeichnis noch der Absender bekannt – ein typischer Fall von Branchenbuch Abzocke.

Ein Fall für den Rechtsanwalt – mit einem Anruf begann der Ärger

Nach längerer Überlegung erinnerte sich die Firmeninhaberin an einen Anrufer, der sich Wochen zuvor bei ihr gemeldet hatte. Im Telefonat fragte er ab, ob die Firmendaten noch aktuell seien. Man prüfe die Daten für das Online-Branchenbuch regelmäßig, versicherte der Anrufer. Schließlich wolle man als Firma von seinen Kunden ja auch im Internet gefunden werden. Der Anrufer ging professionell vor und erweckte den Eindruck, dass bereits eine Geschäftsbeziehung zur Friseurmeisterin bestehe. Diese bestätigte am Telefon auch bereitwillig die zu ihrer Firma erfragten Angaben.

Dubiose Anbieter locken Unternehmer in einen kostenpflichtigen Vertrag

Die Masche mit der Branchenbuch-Abzocke ist nicht neu. Viele Gewerbetreibende können „ein Lied“ davon singen. Zahllose Unternehmen, die Online-Datenbanken mit Firmenadressen unterhalten, tummeln sich auf dem Markt. In Schreiben und Faxen werden die Empfänger aufgefordert, hunderte von Euro für den Eintrag in ein Branchenverzeichnis zu bezahlen. Der Nutzen dieser Einträge ist gering oder nicht vorhanden.

Im Internet gibt es viele Treffer zum Thema Branchenbuchabzocke. Namen wie GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH, gelbes Branchenbuch, Gewerbeauskunft-Zentrale oder Gewerberegister-Zentrale tauchen immer wieder in den Suchergebnissen auf. Die Branchenbuch-Abzocker arbeiten trickreich – ihre Methoden sind alles andere als legal. Gewerbetreibende, die die Zahlung verweigern, erhalten Mahnungen mit Inkasso-Androhung. Geschädigte sollten sich in jedem Fall Rat bei einem Rechtsanwalt suchen.

Der nachfolgende Artikel beschreibt die Masche und die Herkunft der Abzock-Profis sehr treffend. Quelle: Welt.de

Was versteht man unter Branchenbuchabzocke?

So unterschiedlich die Methoden der Anbieter auch sind, eines haben sie alle gemeinsam: Der Adressat kann auf den ersten Blick nicht erkennen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Entweder ist die Aufmachung der Schreiben an das Design eines seriösen Adressbuchverlages angelehnt oder das Formular erweckt den Eindruck, es handele sich um einen behördlich notwendigen Eintrag in ein Gewerbe-Register.

Branchenbuch-Abzocker täuschen Vertrag vor oder erwecken einen offiziellen Anschein

In der Hektik des Tagesgeschäfts werden die im Anschreiben erbetenen Auskünfte erteilt oder korrigiert und an den Anbieter zurückgesandt. Dabei kommt erst durch diese Handlung des Unternehmers ein Vertrag mit dem Branchenbuchanbieter zustande. Betroffene bemerken erst bei Erhalt der Rechnung, dass sie in eine sogenannte Vertragsfalle getappt sind.

10 Tipps gegen Branchenbuch Abzocke

Musterschreiben bei Branchenbuch Abzocke

Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz

Mit welchen Methoden arbeiten die Branchenbuch-Abzocker?

Die Masche der Branchenbuchabzocker wird landläufig auch als Adressbuchschwindel, Gewerberegisterbetrug oder Firmenregisterbetrug bezeichnet. Gewerbetreibende erhalten entweder einen Anruf, oder werden per Brief, bzw. Fax vom Anbieter in die Vertragsfalle gelockt. Anrufer lassen sich am Telefon die Firmendaten bestätigen, die sie zuvor in einem seriösen Branchenbuch, wie den Gelben Seiten gefunden haben.

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Mehr Informationen

Branchenbuch Abzocke – hier tummeln sich unzählige, dubiose Anbieter

Die per Post oder Fax zugestellten Formulare tragen Aufdrucke, wie Gewerbe-Meldung oder Gewerberegister-Zentrale und sollen beim Empfänger einen offiziellen Eindruck vermitteln. Die im Formular bereits vollständig enthaltenen Unternehmensdaten sollen auf Richtigkeit geprüft und bestätigt werden. Die Abzocker nutzen an dieser Stelle die Hilfsbereitschaft der Gewerbetreibenden in dieser scheinbar behördlichen Angelegenheit schamlos aus. Der Bundesanzeiger Verlag hat auf seiner Webseite eine Liste mit Namen von Abzockfirmen veröffentlicht. Auch Unternehmensgründer stehen im Focus der Schwindler. Dem geschäftlich noch nicht so versierten Jungunternehmer werden Dokumente zugestellt, in welchen die Firmendaten und auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ( USTID-Nr. ) eingetragen werden sollen. Diese Aufgabe wird dann auch prompt erledigt – man möchte ja schließlich keinen Ärger mit dem Finanzamt bekommen.

Masche 1

Der schriftliche Vertrag – Aufforderung zur Bestätigung oder Korrektur von Firmendaten

Eine besonders perfide Methode der Branchenbuchabzocker ist die Zusendung von Formularen, die einen behördlichen Charakter vermitteln sollen. Etwaige Ähnlichkeiten mit Schreiben von Ordnungsämtern oder dem Gewerbeamt sind nicht zufällig, sondern ausdrücklich gewollt. Dies beginnt schon bei der Auswahl von Papier und Briefumschlag. Die Schreiben sind oft auf grauem Papier gedruckt und ähneln Briefen vom Finanzamt. Als Kuvert dient dann ein Umschlag aus Recyclingpapier.

Auch bei der Gestaltung der Formulare überlassen die Abzocker nichts dem Zufall. Schriftart, Zeichen, Siegel und Codes sollen der Vertragsfalle einen seriösen Anschein geben. Der Text ist klein gedruckt und kompliziert verfasst. Hier setzen die Absender darauf, dass der Brief nicht vollständig gelesen wird und der Empfänger intuitiv die gewünschte Handlung vornimmt. Die Vertragsfalle schnappt zu, sobald das unterschriebene Formular an den Absender zurückgeschickt wird.

Der Preis für das „Angebot“ wird im Kleingedruckten versteckt

Zwischen den sehr klein gedruckten Textzeilen findet sich irgendwo der Preis für das Angebot, denn um mehr handelt es sich zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht. Erst durch die Unterschrift des Gewerbetreibenden wird das Angebot angenommen und führt in den Vertrag. Selbstverständlich würde kein seriöser Anbieter die Kosten und die Leistungsbeschreibung seines Angebotes derart verstecken, dass diese durch den Kunden gar nicht wahrgenommen werden können.

Die Informationen zum Preis werden bewusst auch an Stellen abgedruckt, wo der Leser diese niemals vermuten würde, beispielsweise am rechten Rand oder in der Fußzeile des Druckstücks. Die Betreiber der Branchenbuchabzocke nutzen gezielt den pyschologischen Effekt, dass Teile des Schreibens nicht sofort im Focus des Empfängers stehen.

So funktioniert die Abfrage der Daten bei der Branchenbuchabzocke

Die Adressbuchschwindler fordern in ihren Schreiben dazu auf, die bereits abgedruckten Daten zu korrigieren oder zu ergänzen. Sind Unternehmensdaten falsch oder unvollständig vermerkt, handeln die betroffenen Firmeninhaber meist schon aus eigenem Interesse rasch. Wer möchte schon, dass sein Betrieb in öffentlichen Verzeichnissen mit einer falschen Rufnummer geführt wird?

Auch hier ist zu vermuten, dass die verwendeten Firmendaten bewusst verfälscht werden. Der Gewerbetreibende wird mit einem offensichtlichen Fehler dazu verleitet, diesen zu korrigieren. Die Aufmerksamkeit liegt in diesem Fall nur beim eigenen Unternehmen und der richtigen Darstellung. Dass sich hier im Kleingedruckten wieder ein versteckter Hinweis zu den Kosten für das Angebot befindet, bleibt unklar.

Masche 2

Der Anruf – die telefonische Vertragsfalle

Auch bei der telefonischen Vertragsfalle gehen die Branchenbuchanbieter besonders unverschämt vor. Bei dieser Methode werden die ahnungslosen Opfer auch mehrfach angerufen. Der Anrufer meldet sich selbstverständlich nicht mit seinem richtigen Namen und auch zu dem genannten Firmennamen kann der Angerufene nicht sofort eine Verbindung herstellen.

Es besteht bereits ein Vertrag über die Eintragung in ein Branchenverzeichnis

Der Gesprächspartner suggeriert am Telefon, er wolle das bestehende und bereits kostenpflichtige Vertragsverhältnis verlängern und bezieht sich auf einen tatsächlich existierenden Eintrag in ein Branchenbuch. So weit – so unverdächtig. Wer als Firmenchef Jahre zuvor einen Vertrag eingegangen ist, kann sich mitunter nicht mehr an die Details erinnern. Getreu dem Motto „wer nicht wirbt, stirbt“ geht der Inhaber des Unternehmens telefonisch auf das Angebot ein.

Wochen später kommt dann die böse Überraschung in Form einer Rechnung, die schnell einen vierstelligen Betrag erreichen kann. Bei dem Absender der Rechnung handelt es sich dann auch nicht um das Branchenbuch des Marktführers, sondern um ein Verzeichnis mit ähnlichem Namen ( z.B. gelbes Branchenbuch ). Auch in diesem Fall merkt der Angerufene erst viel später, dass er Betrügern auf den Leim gegangen ist.

Ein kostenloser Eintrag in ein Branchenbuch wird kostenpflichtig

Bei dieser Variante gaukelt der Abzocker eine bestehende – bislang kostenlose – Mitgliedschaft in seinem Online-Branchenbuch vor, für welche das Unternehmen jetzt bezahlen solle. Der Anbieter gleicht im Telefonat nochmals die Firmendaten mit dem Angerufenen ab. Der kostenlose Eintrag im Internet existierte natürlich nicht. Der Vertrag kommt erst durch das Telefonat zustande und die Rechnung wird nicht lange auf sich warten lassen.

Die Kündigungsfrist wurde versäumt – der Vertrag mit dem Branchenbuchanbieter hat sich verlängert

In diesem Fall täuscht der Branchenbuch-Abzocker dem angerufenen Unternehmen ebenfalls ein bestehendes Vertragsverhältnis vor, welches sich soeben verlängert habe, weil keine Kündigung ausgesprochen wurde. Fairerweise sei man aber bereit, den vorhandenen Eintrag in einen Standardeintrag umzuwandeln. Hierdurch würde die nächste Rechnung dann deutlich günstiger ausfallen.

Auch bei dieser Vorgehensweise erfragt der Anbieter wieder sämtliche Daten zur Firma. Tatsächlich dürften ihm diese für seine Zwecke bereits durch die eigene online Recherchen vorliegen.

Der Trick mit dem doppelten Anruf

Bei einer weiteren Variante des Adressbuchschwindels wird das Unternehmen zwei Mal angerufen. Bei diesem Vorgehen soll der Angerufene mit doppelter List in ein Branchenverzeichnis gelockt werden. Als Vorwand für das Telefonat dienen die weiter oben beschriebenen Gesprächsaufhänger. Im ersten Telefonat wird allerdings noch kein Vertrag abgeschlossen. Hier wird dem Angerufenen lediglich eine weitere Kontaktaufnahme mit einem anderen Mitarbeiter angekündigt.

Der weitere Mitarbeiter ruft auch kurz darauf an und erkundigt sich, ob das Gespräch vereinbart war. Im zweiten Telefonat sollen dann die Daten der Firma erfragt, bzw. abgeglichen werden. Möglicherweise kommt dieser weitere Telefonanruf auch nur deshalb zustande, weil der Firmeninhaber im Gespräch zuvor nach Informationsmaterial verlangt hat.

Die Besprechung am Telefon wird aufgezeichnet. Der Angerufene muss Angaben zu seiner Person und zu seiner Firma mit einem „Ja“ bestätigen. Die durch geschickte Fragestellung des Abzockers erschlichenen Bestätigungen dienen dann später als Nachweis für einen Vertrag, für den der Gewerbetreibende bezahlen soll.

Betrug durch nachträgliche Veränderungen von Aufzeichnungen

Besonders kriminell agieren Betreiber von Branchenregistern, die im Nachhinein die Tonaufzeichnungen der Gespräche verändern. Aus den zwei Anrufen liegt den Betrügern ausreichend Audio-Material vor, welches sich geschickt zu einer neuen Aufzeichnung zusammenschneiden lässt. Die Fragestellung kann auf einen Vertragsabschluss am Telefon „optimiert“ werden. Dem Unternehmer kommt dabei die Hauptrolle des ahnungslosen Opfers dieser Masche zu. Die Angaben zu seiner Firma werden mit den „Ja-Bestätigungen“ inhaltlich verbunden und fertig ist das neue Tondokument.

Was kann ich gegen Branchenbuchabzocke tun?

Geschädigte Personen und Firmen sollten keinesfalls Zahlungen an dubiose Anbieter von Branchenbüchern und Gewerberegistern leisten und sich auch von Mahnungen und Inkasso-Drohungen nicht einschüchtern lassen. Gewerbetreibende, die in die Vertragsfalle der Branchenbuchanbieter getappt sind, sollten sich fachkundigen Rat bei einem Rechtsanwalt einholen. Urteile deutscher Gerichte stärken zudem den Standpunkt geschädigter Firmeninhaber, indem versteckte Klauseln im Vertragstext für unwirksam erklärt werden.

Mit einem Rechtsanwalt die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen

Geprellte Unternehmer finden bei der Online Recherche im Internet reichlich Informationen zum Thema Branchenbuch, GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH und Gewerbeauskunft-Zentrale. Über die Möglichkeiten, rechtlich gegen unerwünschte Vertragsabschlüsse vorzugehen, sollten sich die Betroffenen von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Rechtliche Möglichkeiten gibt es einige. Dieser Text kann und will keine Rechtsberatung durch einen Anwalt ersetzen. Daher sind die nachfolgenden Vorgehensweisen gegen die Branchenbuchabzocke lediglich als Vorschläge zu verstehen:

1. Anfechtung des Vertrages

Eine Anfechtung kommt beispielsweise bei Irrtum oder arglistiger Täuschung in Betracht. Bei einem Irrtum muss der Geschädigte glaubhaft machen, dass er sich in Bezug auf den Vertragsabschluss geirrt habe. Der Irrtum kann darin begründet liegen, dass für den Unternehmer nicht erkennbar war, dass es sich bei dem unaufgefordert zugesandten Formularbogen um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.

Bei einer arglistigen Täuschung wendet der Geschädigte ein, dass er aufgrund der behördlich anmutenden Gestaltung des zugestellten Formulars auch von einer behördlichen Angelegenheit ausging. Ohne diesen Täuschungsvorgang hätte der Unternehmer sicher kein Vertragsverhältnis mit dem Absender geschlossen.

2. Bestreiten des Vertragsabschlusses

Ein Vertragsverhältnis wird durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen begründet. Mit dem Schreiben der Abzock-Firma wird beim Empfänger der Eindruck erweckt, es handele sich um einen kostenlosen Eintrag oder um ein Schreiben vom Gewerbeamt. Wenn die zugestellte Rechnung unbezahlt bleibt, wird die Abzock-Firma ihren Anspruch auf Zahlung durchsetzen und diesen mit der Kostenpflicht des Angebotes begründen.

In diesem Fall kann nicht von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen ausgegangen werden, die zu einem Vertrag führen.

3. Verwendung von überraschenden Klauseln im Formular ( Urteil vom BGH )

In seinem Urteil ( Aktenzeichen: VII ZR 261/11 ) vom 26.07.2012 hat der Bundesgerichtshof ( BGH ) entschieden, dass Antragsformulare, die zum Eintrag in Branchenbücher oder Online-Branchenverzeichnisse auffordern, die hierdurch entstehenden Kosten deutlich benennen müssen. Ein im kleingedruckten Vertragstext versteckter Preis ist nicht zulässig.

Warum ist kein Widerruf möglich?

Die Masche der Branchenbuch-Abzocker richtet sich gezielt an Personen, die einen Gewerbebetrieb unterhalten. Das BGB sieht ein 14-tägiges Widerrufsrecht vor. Dieses Recht zum Widerruf steht allerdings nur Verbrauchern zu. Das BGB unterscheidet weiter zwischen Verbrauchern und Unternehmern.

Die Regelungen im BGB entscheiden, wer ein Widerrufsrecht hat und wer nicht

Der Unterschied soll mit den beiden Quellenangaben aus dem BGB verdeutlicht werden.

„Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“ Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) § 13 Verbraucher.

„Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.“ Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) § 14 Unternehmer.

Verbraucher sind nach dem BGB besser gestellt, da ihnen ein Widerrufsrecht zusteht. Insofern werden ihre Interessen vom Gesetzgeber als besonders schutzbedürftig erachtet. Die Adressbuchschwindler haben es also ausgerechnet auf diejenigen abgesehen, die nicht so einfach aus einem untergeschobenen Vertrag wieder herauskommen.

Inwiefern hilft eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung?

Im Versicherungsumfang von Firmenrechtsschutzversicherungen ist der sog. Vertrags-Rechtsschutz beschränkt auf Versicherungsverträge und Hilfsgeschäfte. Die Rechnung für den Rechtsanwalt muss in diesem Fall selbst getragen werden.

Besteht eine sog. Firmenvertrags-Rechtsschutzversicherung, so fällt die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen unter den Versicherungsschutz. Fraglich ist allerdings, ob es jemals zu einem Termin vor einem deutschen Gericht kommt. Oftmals agieren die Abzockunternehmen aus dem Ausland.

Hilfe durch Anwalts-Hotline und Mail-Beratung möglich

Einige Anbieter von gewerblichen Rechtsschutzversicherungen bieten in ihren Paketen eine kostenlose Auskunft durch einen Rechtsanwalt am Telefon ( Anwalts-Hotline ) an. In einem ersten Gespräch kann schon eine Einschätzung zum Sachverhalt vorgenommen werden.

Eine weitere Möglichkeit ist die Internet-basierte Beratung ( Mail-Beratung ) durch einen mit der Rechtsschutzversicherung kooperierenden Rechtsanwalt, inklusive Check von Dokumenten ( z.B. den Schreiben von Gewerbe-Meldungen oder Internet-Branchenbüchern ).

Anbieter von Firmenrechtsschutzversicherungen halten in manchen Fällen auch einen Formular-Pool mit rechtlich geprüften Mustertexten für ihre Kunden zum Abruf bereit.

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Eine Mahnung richtig formulieren – so funktioniert es!

Für viele kleine und mittelständische Unternehmen gehört das Mahnwesen zu den lästigen Begleiterscheinungen des Tagesgeschäftes. Kommen fällige Zahlungen nicht fristgerecht herein, müssen offene Rechnungen beim Schuldner angemahnt werden. Diese Arbeit bindet Ressourcen in der Buchhaltung, denn es bleibt nicht allein beim Mahnung schreiben. Zahlungseingänge müssen immer wieder überprüft und wichtige Fristen überwacht werden. Dieser Beitrag bietet – neben zahlreichen Tipps für ein richtiges Mahnschreiben – auch mehrere Mahnung Muster-Vorlagen für unterschiedlich formulierte Zahlungserinnerungen zum Download.

Welche 4 Angaben gehören in das Mahnschreiben?

In das außergerichtliche Mahnungsschreiben gehören Angaben zum Grund der Forderung und deren Höhe, zur Zahlungsfrist und Hinweise zum Verzug und dessen Folgen für den Schuldner. Die erste Mahnung wird in aller Regel als freundliche Erinnerung an den offenen Rechnungsbetrag formuliert. Die zweite Mahnung ist in ihrer Tonlage schon schärfer formuliert und enthält eine unmissverständliche Zahlungsaufforderung und Mahnkosten. Die dritte Mahnung enthält darüber hinaus auch schon Hinweise auf ein außergerichtliches oder gerichtliches Mahnverfahren und informiert den Schuldner über die damit einhergehenden Kosten. Auch ein Stopp weiterer Lieferungen / Leistungen kann hier angekündigt werden.

1. Angaben zum Grund und zur Höhe der Forderung / Mahnung Muster-Beispiel

Die Zahlungserinnerung sollte Bezug zu der vorausgegangenen Rechnung haben und den Grund der Geldforderung genau beschreiben. Einer Warenlieferung liegt möglicherweise eine schriftliche Bestellung mit Namen des Auftraggebers vor. Bei einer erbrachten Dienstleistung oder einem Werkvertrag gibt es als Nachweis eine Auftragsbestätigung, eine Abnahme und Stundennachweise, mit denen der Gläubiger seine Forderung belegt.

2. Angaben zur Fälligkeit und zu den Zahlungsbedingungen

Das Mahnschreiben sollte den Schuldner klar ( mit Datum ) auf das Zahlungsziel hinweisen und ihn an die vereinbarten Zahlungsbedingungen erinnern.

3. Handlungsaufforderung in der Mahnung mit erneuter Fristsetzung

Dem Schuldner muss mit dem Mahnschreiben klar werden, dass er die geschuldete Geldsumme bis zum Ablauf der Frist zu begleichen hat. Idealerweise liegt der Mahnung auch ein bereits vorbereiteter Zahlschein bei.

4. Hinweis auf den Verzug und die Verzugsfolgen

Zum Schluss sollte der Gläubiger den Schuldner noch darüber informieren, dass er sich mit Zugang der Mahnung in Verzug befindet. Im Mahnschreiben dürfen auch die Hinweise zu den Verzugsfolgen ( weitere Kosten für Inkasso, gerichtlichen Mahnbescheid, etc. ) nicht fehlen. Weiterführende Informationen zum gerichtlichen Mahnbescheid und zur Beauftragung eines Inkassounternehmens gibt es hier im Blog.

Mahnung Muster – Texte für Mahnverfahren in 3 Stufen

Die nachfolgenden Zeilen enthalten Formulierungen für Mahnschreiben in drei unterschiedlichen Mahnstufen.

1. Mahnung Muster ( freundliche Erinnerung )

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

unsere Buchhaltung informierte uns, dass der im Betreff genannte Betrag für die Warenlieferung / die erbrachte Dienstleistung noch nicht ausgeglichen ist. Aus diesem Grund erlauben wir uns, Sie höflich an den Ausgleich des Gesamtbetrages zu erinnern. Haben Sie im Zusammenhang mit unserer Belieferung / unserer Dienstleistung Grund zur Beanstandung, sind wir Ihnen für einen Hinweis dankbar. In diesem Fall werden wir uns gern um Ihr Anliegen kümmern.

Mit freundlichen Grüßen

2. Mahnung Muster ( unmissverständliche Zahlungsaufforderung )

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

für den im Betreff genannten Betrag können wir noch immer keinen Zahlungseingang feststellen. Mit Schreiben vom __.__.__ erinnerten wir Sie an den Ausgleich des Gesamtbetrages für unsere Warenlieferung / unsere Dienstleistung. Bislang haben wir hierauf keine Reaktion von Ihnen erhalten. Seit dem __.__.__ befinden Sie sich im Verzug. Wir bitten Sie nochmals um Überprüfung des Sachverhalts und erwarten Ihre Zahlung bis zum __.__.__ auf eines unserer unten stehenden Konten. Ein für Sie vorbereiteter Überweisungsträger liegt diesem Schreiben bei.

Mit freundlichen Grüßen

3. Mahnung Muster ( mit Hinweis auf außergerichtliches / gerichtliches Inkasso )

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir haben Sie bereits zwei Mal zu unserer im Betreff genannten Forderung angemahnt und Sie auf den Verzug und die Verzugsfolgen hingewiesen. Bislang konnten wir keinerlei Reaktion Ihrerseits feststellen. Sie haben nun letztmalig die Möglichkeit, den fälligen Gesamtbetrag nebst Mahngebühren bis zum __.__.__ auf eines unserer Konten einzuzahlen. Nach Ablauf dieser letzten Zahlungsfrist werden wir ein Inkassounternehmen mit dem Einzug unserer Forderung beauftragen. Dies ist mit erheblichen Mehrkosten für Sie verbunden. Aufgrund des beschriebenen Sachverhalts werden wir vorerst von einer weiteren Belieferung absehen.

Mit freundlichen Grüßen

Download Mahnung Muster-Texte für erste, zweite, dritte Mahnung

Die Musterbriefe stehen hier als PDF zum Download bereit. Im Text müssen lediglich kleine Ergänzungen zum Schuldner, zur Art der Forderung, zur Frist, sowie Angaben zur Rechnung vorgenommen werden.

1. Mahnung

2. Mahnung

3. Mahnung

Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?

Mahngebühren sollen dem Unternehmer den tatsächlich entstandenen Mehraufwand für das Mahnen des Schuldners vergüten. Üblich sind Kosten von 3- 5 Euro je Mahnung als Auslage für Briefporto, Papier, etc. Die Personalkosten für die Buchhaltung ( auch Zeit-anteilig ) können nicht auf die Mahnkosten aufgeschlagen werden. Das Vorhalten einer Buchhaltung gehört zu den üblichen Betriebskosten des Unternehmens.

Ab wann können Verzugszinsen berechnet werden?

Der Gläubiger einer Geldforderung kann von seinem Schuldner Verzugszinsen verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Schuldner in Verzug befindet. Beim Verzug wird unterschieden zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Der Verzug tritt spätestens nach 30 Tagen ein.Detaillierte Informationen zum Verzug gibt es in einem Artikel der IHK Frankfurt/Main.

Wie hoch sind die Verzugszinsen?

Gegenüber privaten Verbrauchern dürfen Verzugszinsen als Verzugsschaden in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank geltend gemacht werden. Ist der Schuldner ein gewerblicher Unternehmer, dürfen Gläubiger Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszins der europäischen Zentralbank geltend machen Der Basiszins ist variabel und wird zwei Mal jährlich veröffentlicht.

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Inkassobüro beauftragen – offene Forderungen einziehen

Ab wann sollten Sie als Unternehmer ein Inkassobüro beauftragen und worauf gilt es dabei zu achten. Leider kommt es immer wieder vor, dass Rechnungen unbezahlt bleiben. Offene Rechnungen sind ärgerlich. Sie verursachen zusätzlichen Aufwand in der Buchhaltung des Unternehmers. Ausbleibende Zahlungen sind zudem häufig Anlass für Streit zwischen Unternehmer und Kunde.

Offene Forderungen professionell einziehen

Welcher Unternehmer kennt das nicht? Die Leistung ist erbracht, die Ware geliefert und die Rechnung gestellt. Doch nun passiert – nichts. Der Kunde befindet sich bereits im Verzug, doch auch die Mahnschreiben und telefonische Zahlungserinnerungen bringen nicht den gewünschten Erfolg. In diesem Fall sollte sich der Unternehmer nicht scheuen, ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen.

Entwicklung der Zahlungsmoral 2019 im Vergleich zum Vorjahr

Deshalb bleiben Rechnungen unbezahlt

Der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen hat in einer Studie herausgefunden, dass 54 % aller offenen Rechnungen privater Haushalte vorsätzlich nicht bezahlt werden. In nur 12 % der Fälle liegt der einbehaltenen Zahlung eine Reklamation zugrunde. Quelle: BDIU

Mahnung schreiben oder Inkassobüro beauftragen?

Kleine und mittelständische Unternehmer sind oft unsicher, wie sie mit zahlungsunwilligen Kunden umgehen sollen. Das Mahnwesen wird aus diesem Grund nicht oder nicht zielgerichtet betrieben. Dabei entsteht folgendes Spannungsverhältnis: Einerseits benötigt das Unternehmen Liquidität – andererseits soll der Kunde durch ( zu ) hartnäckige Zahlungserinnerungen nicht vertrieben werden.

Doch wie kommt der Unternehmer nun an sein Geld? Einfach eine Mahnung schreiben genügt in den meisten Fällen nicht. Mit einem Inkassounternehmen lassen sich offene Zahlungen konsequent einziehen. Außerdem signalisiert der Gläubiger seinem Schuldner unmissverständlich, dass er weiteren Zahlungsverzug nicht akzeptiert.

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Hohe Erfolgsquote beim Forderungseinzug

Inkassounternehmen verstehen sich heute als moderne Dienstleister, welche offene Forderungen im Auftrag der Gläubiger außergerichtlich einziehen. Noch vor wenigen Jahren vermittelten TV-Doku-Soaps ein negatives Bild der Inkassobranche. Finster dreinblickende, schwarz gekleidete Herren in Schutzwesten sollten Schuldner einschüchtern und zur Zahlung der offenen Rechnung bewegen.

Inkassobüro beauftragen hilft – mit Vereinbarung von Ratenzahlungen kommen Gläubiger an ihr Geld

Das professionelle Inkasso hilft Gläubiger und Schuldner gleichermaßen. Durch die Vereinbarung von Ratenzahlungen kommt der Gläubiger an sein Geld und die Kundenbeziehung bleibt erhalten. Auf diese Weise erreichen Inkassounternehmen eine Erfolgsquote von bis zu 80 %.

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Inkassobüro beauftragen schafft Liquidität

Die dem BDIU angeschlossenen Mitgliedsunternehmen bearbeiten jährlich 22 Millionen Mahnungen im außergerichtlichen Inkasso und können dem Wirtschaftskreislauf auf diese Weise 5 Milliarden Euro zuführen. Hier ist eine Liste der dem BDIU angeschlossenen Inkassounternehmen

In seiner Ausgabe vom 05.06.2013 empfiehlt das Handwerk-Magazin seinen Lesern ausdrücklich, nach erfolglosen Mahnschreiben ein professionelles Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen.

Ein Inkassobüro beauftragen – das sind die Vorteile:

  • Keine Kosten für den Auftraggeber. Befindet sich der Kunde bereits im Zahlungsverzug, so muss er auch die Kosten für das Inkassoverfahren tragen. Neben der Hauptforderung sind dies: Mahngebühren, Verzugszinsen und die Inkassokosten.
  • Zeitersparnis. Mahnungen schreiben kostet Zeit. Wird der Forderungseinzug an ein Inkassounternehmen abgegeben, schafft dies zeitlichen Freiraum. Das Inkassobüro hat zudem Zahlungsziele und Fristen im Blick.
  • Mehr Liquidität. Kein Unternehmer kann sich dauerhaft hohe Außenstände leisten. Gelingt der außergerichtliche Forderungseinzug, kann sich der Unternehmer den Gang zum Anwalt, zeitraubende Gerichtsverfahren und weitere Kosten sparen.
  • Erhalt der Kundenbeziehung. Durch den professionellen Umgang mit dem Schuldner sichert das Inkassounternehmen die Kundenbeziehung. Auch eine vereinbarte Ratenzahlung ist ein Erfolg.
  • Keine aufwendige Recherche. Inkassounternehmen haben Zugang zu diversen Datenpools. Ist der Schuldner mehrfach – auch an anderer Stelle – auffällig geworden, lässt sich der Erfolg besser einschätzen. Auch untergetauchte Schuldner können ermittelt werden.
  • Hohe Erfolgsquote. Die Zahlen sprechen für sich: Bis zu 80 % der vom Inkassobüro übernommenen Aufträge werden mit Erfolg für den Gläubiger abgeschlossen. Das spart Kosten für Mahnbescheide, Rechtsanwalt und Gerichtsverfahren. Kein Wunder, dass auch große Unternehmen, wie Banken, Versicherungen und Versandhändler diesen Dienst gern nutzen.

Nie wieder Mahnungen schreiben

Neben dem Forderungseinzug bieten Inkassounternehmen auch noch weitere Dienstleistungen an. Hier sind einige Beispiele:

Komplette Auslagerung des Forderungsmanagements

Für kleine und mittelständische Unternehmen hat die Auslagerung des Forderungsmanagements durchaus ihren Reiz. Von der Erstellung der Rechnung, der Überwachung des Zahlungsziels und des Zahlungseingangs ist der gesamte Prozess in einer Hand. Bei Auffälligkeiten beginnt das Mahnverfahren mit allem, was sich daran anschließt. Der Unternehmer hat den „Rücken frei“ und entlastet seine eigene Buchhaltung.

Gerichtliche Durchsetzung von Zahlungsansprüchen

Bei gerichtlichen Mahn-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren kann eine anwaltliche Begleitung notwendig werden. Diese Tätigkeit wird als Dienstleistung ebenfalls angeboten, bzw. vermittelt.

Forderungsankauf

Beim einem Verkauf von Forderungen erhält der Unternehmer vom Ankäufer ( i.d.R ein Inkassounternehmen ) sofort sein Geld. Die Liquidität steht ihm somit sofort zur Verfügung. Forderungen können zu jedem Zeitpunkt verkauft werden. Die Inkassokosten für das Hereinholen der Zahlung ( Mahnungen, etc. ) entfallen. Das Ausfallrisiko geht auf den Käufer über, welcher die Forderung mit einem Abschlag ( für das Risiko ) bezahlt.

Inkassobüro beauftragen – wichtige Tipps für offene Zahlungen

  • Ein Inkassobüro darf nur unstrittige Forderungen einziehen. Bestreitet der Schuldner Art und Umfang der offenen Zahlung, ist der Gang zum Rechtsanwalt unausweichlich. Strittige Forderungen dürfen nur von einem Anwalt bearbeitet werden. Wichtig: Hierfür ist eine sogenannte Firmen-Vertrags-Rechtsschutzversicherung erforderlich. Diese übernimmt die Kosten für die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
  • Inkassobüros werden meist erst ab einem Betrag von 50 € ( Höhe der Hauptforderung ) tätig. Zinsen und Kosten für den Zahlungsverzug werden zur Hauptforderung addiert. Klein- und Kleinstbeträge können somit nicht übergeben werden.

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Jeder Unternehmer freut sich über einen neuen Kunden und über den ersten Vertragsabschluss mit dem neuen Geschäftspartner. Der Start einer neuen Geschäftsbeziehung setzt Vertrauen in die Vertragserfüllung voraus – das gilt für beide Seiten gleichermaßen. Kunde zahlt nicht? Wie kann der Unternehmer die Zahlungsmoral seines Kunden richtig einschätzen? Hat sich der neue Vertragspartner in der Vergangenheit als zuverlässig erwiesen? Die Antwort auf diese Frage kann für den Unternehmer selbst existenziell wichtig werden, denn aktuell gelten 6,8 Millionen Bundesbürger als überschuldet.

Kunde zahlt nicht – hohe Verschuldung ist ein Risikofaktor

Angesichts der großen Anzahl überschuldeter Haushalte, ist das Risiko eines Zahlungsausfalles für den Unternehmer durchaus realistisch. Ist der Schuldner erst einmal in Verzug geraten, muss der Gläubiger Zeit und Kosten aufwenden, damit die offene Forderung beglichen wird. Zeit und Kosten sollten in dieser Situation keinesfalls unterschätzt werden. Wird die Rechnung nicht bezahlt, schließt sich das oft langwierige Mahnverfahren an.

Die fällige Zahlung erhöht sich rasch um Kosten und Verzugszinsen, und so mancher Schuldner reagiert nicht einmal auf wiederholte Zahlungserinnerungen.

Doch wie lässt sich schon vorab die „Spreu“ vom „Weizen“ trennen, sprich: wie bleibt der Unternehmer von bösen Überraschungen verschont?

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Kunde zahlt nicht – wie sich Unternehmer mit dieser einfachen Methode schützen

Der Unternehmer – gleich, ob Handwerker oder Dienstleister – geht mit eigener Zeit, Arbeit, Waren- und Personaleinsatz in Vorleistung. Da ist es nur folgerichtig – gerade bei größeren Rechnungen – schon vorher etwas genauer hinzuschauen. Banken tun es, Versicherungen tun es, Mobilfunkanbieter und Versandhäuser sowieso. Zu Beginn einer jeden neuen Geschäftsbeziehung erfolgt eine Bonitätsabfrage des potenziellen Kunden.

Bonitätsabfrage auch für kleine Unternehmen leicht umsetzbar

Was bei Konzernen und Großunternehmen selbstverständlich ist, wird im Geschäftsalltag kleiner und mittelständischer Unternehmen noch oft vernachlässigt. Und so kommt es, wie es kommen muss: Die Rechnung ist fällig. Das Zahlungsziel ist erreicht oder überschritten und die Buchhaltung ist genervt. Nur: der Kunde zahlt nicht. Doch was nun? Mahnungen schreiben, anrufen, die fällige Rechnung immer wieder erinnern? Das firmeninterne Mahnwesen bindet Ressourcen, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten. Der eigentliche Auftrag ist längst abgewickelt, bzw. die Ware ist geliefert. Und nun verursacht der säumige Zahler weiteren Aufwand im Unternehmen. Dabei kann alles so einfach sein.

Spart Zeit und Ärger – einfach die Bonität des neuen Kunden vorher abfragen

Die technischen Möglichkeiten zur Bonitätsprüfung stehen auch kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Verfügung. Mittlerweile lassen sich Bonitätsabfragen mit wenigen Klicks online anfordern. Das Handwerk-Magazin empfiehlt seinen Lesern in der Ausgabe vom 23.05.2016 ausdrücklich auch die Nutzung externer Dienste zur Einschätzung des Bonitätsrisikos neuer Kunden.

Warum macht es Sinn, Geld für Bonitätsabfragen zu investieren?

Der Unternehmer muss an dieser Stelle abwägen, ob er schon vorab etwas Zeit und Geld in die Überprüfung seiner Kunden investiert. Eines ist jedoch sicher: Bleibt die Zahlung aus, sind die Kosten durch den Zahlungsverzug ungleich höher. Selbst ein einfacher Mahnbescheid verursacht Gebühren von mindestens 32,00 €. Diese Kosten muss der Unternehmer als Gläubiger vorab bezahlen. Hier sollte der Unternehmer unbedingt auch die Fristen im Blick behalten, damit seine Forderung nicht verjährt.

Kunde zahlt nicht – Kosten für Mahnungen und Inkasso sind deutlich höher, als für den Bonitäts-Check

Weitere Möglichkeiten sind die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder der Gang zum Anwalt. Beides verursacht weitere Kosten. Wichtig ist allerdings, dass der Gläubiger seine Forderung konsequent eintreibt und auch rechtliche Schritte nicht scheut.

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Kunde zahlt nicht – Bonitätsabfrage online schafft Sicherheit

Grundlage für die Nutzung von Bonitätsabfragen ist ein Vertrag ( Mitgliedschaft ) zwischen dem Unternehmer und einer Wirtschaftsauskunftei, die den Zugang zu einem Datenpool bereit stellt. Im Vertrag verpflichtet sich der Unternehmer auch, die Abfragen nicht missbräuchlich einzusetzen und die Datenschutzrichtlinien zu beachten.

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Das sollten Sie beachten

Was ist bei der Nutzung von Bonitätsabfragen zu beachten?

Wer Bonitätsauskünfte über Firmen oder Privatpersonen einholt, muss ein berechtigtes Interesse im Sinne des Datenschutzes nachweisen können. Ein berechtigtes, wirtschaftliches Interesse liegt zum Beispiel dann vor, wenn Unternehmen Waren gegen Rechnung versenden oder einen Werkvertrag / Dienstleistungsvertrag mit einem Geschäftspartner eingehen möchten. Die Person oder Firma, zu welcher die Abfrage erfolgt, ist bei der Datenerhebung hierüber zu informieren. Die übermittelten Auskünfte dürfen nur zu dem Zweck verarbeitet und genutzt werden, zu dem sie auch angefordert wurden. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Bonitätsabfrage in Echtzeit

Bonitätsabfrage in Echtzeit möglich

Die eigentliche Abfrage funktioniert dann auch ganz schnell und zuverlässig. Der Unternehmer gibt die Daten seines potenziellen Kunden in das online-Formular ein und sendet es ab. Als Ergebnis erhält der Unternehmer den Scoringwert seines Kunden. Einige Anbieter arbeiten auch mit Ampelsymbolen. Eine negative Bonitätsauskunft muss übrigens noch nicht das Ende bedeuten. In diesem Fall besteht immer noch die Möglichkeit, mit dem potenziellen Kunden über eine Vorkasse zu verhandeln.

Speichern von Daten

Welche Daten dürfen für Bonitätsabfragen gespeichert werden?

Diese Angaben dürfen Wirtschaftsauskunfteien speichern und für Abfragen bereitstellen

  • Vorname & Name
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift ( auch frühere Anschriften )
  • Bankverbindungen und Kreditkarten
  • Telefon / Mobilfunkverträge
  • Versandhandelskonten
  • Kredite / Ratenzahlungen
  • Leasingverträge
  • Übernommene Bürgschaften
  • Zahlungsausfälle bei angemahnten Forderungen

Kosten

Welche Kosten fallen für Bonitätsabfragen an?

Die Kosten für diesen Service richten sich nach dem Umfang der Mitgliedschaft und der Anzahl der jährlich getätigten Abfragen. Für kleinere Unternehmen fallen Kosten in Höhe von 300 – 500 € im Jahr an. Ein überschaubarer Betrag – im Vergleich zum Risiko eines Zahlungsausfalles.

Tipp: Einige Firmenrechtsschutzversicherungen enthalten bereits Bonitätsabfragen als zusätzlichen Service.

Welche Daten liefern Aussagen über die Bonität der angefragten Person / Firma

Über den Datenpool von Wirtschaftsauskunfteien werden Daten über Firmen und Privatpersonen gesammelt und für die Abfragen aufbereitet. Für einen guten Scorewert ( also eine gute Bonität ) sprechen zum Beispiel: pünktlich gezahlte Rechnungen, verlässlich getilgte Kredite und die Gewährung von Kreditkarten. Für einen negativen Scorewert ( also eine schlechte Bonität ) sorgen beispielsweise: häufige Mahnungen, Inkassoverfahren, Insolvenz und Gerichtsurteile.

Kunde zahlt nicht – wie verlässlich sind Bonitätsauskünfte?

Eine 100 % Sicherheit gibt es nicht. Die Bonitätsabfrage bezieht sich auf das bisherige Zahlungsverhalten der angefragten Person oder Firma. Hierdurch sind Rückschlüsse auf die Zahlungsmoral des Kunden möglich, was schon ein guter Anhaltspunkt ist. Problematisch wird es, wenn über die angefragte Person oder die Firma keine ausreichenden Daten zur Verfügung stehen. Dann wird der Scorewert aus allgemeinen Daten ermittelt, wie beispielsweise Alter, Wohngegend und Geschlecht. Eine verlässliche Auskunft ist so nicht gegeben.

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Welche DSGVO Strafen gibt es?

Die Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO ) legt Datenschutzgrundsätze fest, die EU-weit gelten. Insbesondere betrifft dies den Umgang mit personenbezogenen Daten, etwa von Kunden oder Beschäftigten. Generell sind alle Unternehmen, Personen und Instanzen betroffen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, etwa indem sie diese erheben oder verarbeiten. Viele Unternehmen sind im Moment unsicher und befürchten drakonische DSGVO Strafen aufgrund nicht korrekter oder unvollständiger Umsetzung dieser neuen Datenschutzbestimmungen.

Mögliche Beispiele, auf die sich die Regelungen und Auswirkungen der DSGVO erstrecken, sind die Betreiber von Videoüberwachungsmaßnahmen, Auftragsdatenverarbeiter, Verantwortliche, die Daten ins Ausland übermitteln oder die Betreiber von Webseiten

Wer gegen die Grundsätze der der Datenschutzgrundverordnung verstößt, muss mit Abmahnungen, Strafen und Geldbußen sowie Schadenersatzforderungen rechnen. Betroffenen Unternehmen und Institutionen drohen Bußgelder in Millionenhöhe.

Viele Unternehmen sind deshalb unsicher, ob ihre Abläufe und Handhabungen den Vorschriften der DSGVO entsprechen – kein Wunder, schließlich drohen kostspielige und potenziell rufschädigende Gerichtsverhandlungen. DSGVO Hilfen können wertvolle Unterstützung leisten, um über alle Pflichten Bescheid zu wissen. Welche Strafen und Geldbußen aber drohen tatsächlich – und von wem können diese verhängt werden? Und wie können DSGVO Hilfen eingesetzt werden?

Mögliche Reaktionen der Aufsichtsbehörden auf Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung

Die Aufsichtsbehörden haben eine Reihe von möglichen Maßnahmen, mit denen sie auf Verstöße gegen die Bestimmungen der DSGVO reagieren können. Dazu zählen einerseits Bußgelder. Zusätzlich oder stattdessen ist es ihnen auch möglich, dem Verantwortlichen anzuordnen, den Verstoß zu beenden. Sie können den Firmen auch anordnen, die Art und Weise, in der diese personenbezogene Daten verarbeiten, so zu ändern, dass dies den Grundsätzen der DSGVO entspricht.

Widersetzt sich ein Betroffener den von der Datenschutzbehörde angeordneten Maßnahmen, kann die zuständige Aufsichtsbehörde auch die Datenverarbeitung verbieten – zeitweise oder dauerhaft. Auch Auftragsverarbeiter, die im Auftrag eines Unternehmens personenbezogene Daten verarbeiten, können auf diese Weise bei Verstößen belangt werden. Auch ihnen drohen Bußgelder.

Höhe der möglichen Strafen

Die maximalen Strafen, die bei Verstößen gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO drohen, sind wesentlich höher als die Sanktionen, die das deutsche Bundesdatenschutzgesetz vorsieht. Dies hängt damit zusammen, dass die Strafen laut Artikel 83 DSGVO grundsätzlich wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein sollen.

So können besonders schwere Verstöße nach Artikel 83, Abs. 5 DSGVO mit einem Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro belegt werden. Geht der Verstoß von einem Unternehmen aus, ist es auch denkbar, dass alternativ bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes gezahlt werden müssen. Da es sich hierbei um eine Maximalstrafe handelt, die eine abschreckende Wirkung haben soll, muss der Verantwortliche den höheren Betrag zahlen.

Auch bei weniger schweren Verstößen können hohe Geldstrafen auf die betroffenen Akteure zukommen. Laut Artikel 83, Abs. 4 DSGVO können Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro verhängt werden. Alternativ kann die Strafe zwei Prozent des Umsatzes des Vorjahres betragen, falls dies den höheren Betrag darstellt.

Wann handelt es sich laut DSGVO um ein Unternehmen?

Die Definition der Datenschutzgrundverordnung, wann es sich um ein Unternehmen handelt, ist relativ breit. Gemeint ist eine Einheit, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Es kommt dabei nicht auf ihre Rechtsform oder auf ihre Finanzierung an.

Als Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden können nicht nur Firmen im eigentlichen Sinne, sondern auch andere Einheiten im juristischen Sinne, etwa ein Zusammenschluss mehrerer Personen. Auch ein Konzern kann bei Verstößen mit Sanktionen und Geldbußen belegt werden. Zur Bemessung des Strafmaßes wird der Gesamtumsatz herangezogen.

Wie kommen DSGVO Strafen zustande?

Es obliegt den EU-Mitgliedsstaaten, die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung in Bezug auf Geldbußen und Sanktionen festzulegen. Das nationale Recht und die damit einhergehenden rechtlichen Vorgaben werden angewendet, wenn gegen die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung verstoßen wird.

Ebenso ist es von der Entscheidung der nationalen Instanzen abhängig, ob die Vorschriften der DSGVO auch für Verstöße gelten, die von Behörden und öffentlichen Einrichtungen ausgehen.Die Datenschutz-Grundverordnung macht hier keine konkreten Vorgaben.

Welche Bußgelder und Strafen im Fall eines Verstoßes verhängt werden, obliegt der Entscheidung der Aufsichtsbehörden. Sie legen die Sanktionen anhand eines Kriterienkatalogs fest.

Verstöße gegen DSGVO: Kriterien für die Verhängung von DSGVO Strafen

Wenn es um die Verhängung von Geldbußen oder eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen die rechtlichen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung geht, haben die zuständigen Behörden einen gewissen Spielraum innerhalb der national festgelegten Regelungen. Insbesondere greifen sie bei der Festlegung von DSGVO Strafen auf einen Kriterienkatalog zurück, der in Artikel 83 DSGVO geregelt ist.

Zu den Kriterien für die Verhängung von DSGVO Strafen zählen:

  • Die Art, Schwere und Dauer des Verstoßes. Auch die Art, der Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die Anzahl der Betroffenen und die Auswirkungen des Verstoßes auf diese spielen eine Rolle.
  • Vorsätzlichkeit und Fahrlässigkeit.
  • Die gegebenenfalls von den Verantwortlichen getroffenen Maßnahmen, um den Schaden zu begrenzen.
  • Der Grad der Verantwortung der Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters. Auch getroffene technische und organisatorische Maßnahmen werden hierbei bedacht.
  • Etwaige Verstöße in der Vergangenheit.
  • Die Kooperation mit der Aufsichtsbehörde.
  • Die Art der personenbezogenen Daten, die von dem Verstoß betroffen sind.
  • Auf welche Weise der Verstoß bekannt geworden ist.
  • Ob der Verantwortliche von der Aufsichtsbehörde angeordnete Maßnahmen umsetzt.
  • Ob genehmigte Verhaltensregeln und Zertifizierungsverfahren eingehalten werden.
  • Ob mildernde oder erschwerende Umstände hinzukommen, etwa durch finanzielle Vorteile.

So hängen die rechtlichen Auswirkungen eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung und die Höhe der Bußgelder etwa davon ab, ob ein Vorsatz beim betroffenen Unternehmer oder dem Verantwortlichen erkennbar ist. Zu höheren Strafen führt es auch, wenn Verantwortliche auf eine Anordnung zur Anpassung ihrer Handlungsweisen nicht reagieren oder sie nicht ausreichend mit den Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten. Betroffene Unternehmen sollten in entsprechenden Fällen DSGVO Hilfen in Anspruch nehmen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und Schaden zu vermeiden.

Wann werden Verstöße gegen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung verfolgt?

Verstöße gegen die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung werden zum einen dann verfolgt, wenn die Aufsichtsbehörden eine aktive Überprüfung vornehmen. Es kann andererseits auch passieren, dass Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Kunden der Betroffenen den Verstoß gegen die rechtlichen Vorschriften bei der Aufsichtsbehörde melden. Nicht zuletzt können die Aufsichtsbehörden auch tätig werden, wenn der Verantwortliche durch Berichterstattung in der Presse auffällt.

Die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung sehen vor, dass Verantwortliche Datenpannen innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtebehörden melden müssen. Insofern drohen eine Abmahnung oder Bußgelder auch bei Selbstanzeige der betroffenen Unternehmer oder anderen Personen. Vor solchen Schritten sind DSGVO Hilfen sinnvoll.

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Von welchen Behörden können DSGVO Strafen erwartet werden?

Verantwortliche, die einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung zu verzeichnen haben, können ins Visier der zuständigen Aufsichtsbehörden geraten. Dies betrifft Unternehmer, deren Firma in der Europäischen Union ansässig ist. Auch Unternehmer, die personenbezogene Daten erheben, die in der EU lebende Personen betreffen, müssen bei einem Verstoß mit einer Abmahnung oder Geldbußen sowie gegebenenfalls weiteren DSGVO Strafen rechnen.

Firmen, die als Auftragsverarbeiter im Auftrag eines Unternehmens Daten verarbeiten, können bei einem Verstoß gegen die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung ebenfalls mit DSGVO Strafen sanktioniert werden.

Zuständig sind zunächst die Datenschutzbehörden der Bundesländer ( in Nordrhein-Westfalen ist dies die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ). Diese werden tätig, wenn sie eigeninitiativ Betroffene überprüfen oder durch Dritte auf mögliche Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung aufmerksam gemacht werden.

Beinhaltet die Tätigkeit der Betroffenen einen internationalen Datenaustausch, ist die federführende Behörde gemäß den Artikeln 56 und 60 DSGVO zuständig.

DSGVO Strafen bei einem Verstoß drohen auch durch weitere Akteure

Nicht nur die eigentlich zuständigen Aufsichtsbehörden können tätig werden, wenn es zu Verstößen gegen die Regelungen und Pflichten der DSGVO kommt. Auch Verbände haben grundsätzlich ein Klagerecht. Es ist ihnen erlaubt, Unternehmer und andere Verantwortliche bei einem Verstoß zur Rechenschaft zu ziehen. Sie dürfen eine Abmahnung aussprechen. Auch der Klageweg steht ihnen prinzipiell offen.

Werden Verbände aufgrund eines Verstoßes gegen die rechtlichen Bestimmungen der DSGVO aktiv, müssen gegebenenfalls auch die zuständigen Behörden handeln. Ein Zwang, Ermittlungen aufzunehmen, besteht für sie, wenn es aufgrund der Verletzung von datenschutzrechtlichen Pflichten zu einem Prozess kommt.

Eine Klage können auch natürliche Personen einreichen, wenn die ihre Rechte bei einem Verstoß gegen die DSGVO-Bestimmungen verletzt sehen. Die möglichen Auswirkungen für die betroffenen Unternehmen erstrecken sich insbesondere auf Zahlungen von Schadenersatz. Dies kann drohen, wenn den Betroffenen materieller oder immaterieller Schaden durch die Verstöße entstanden ist. DSGVO Hilfen helfen, dies zu verhindern.

Welche Behörden verhängen welche DSGVO Strafen?

DSGVO Strafen, etwa Bußgelder, aber auch eine Abmahnung, können von unterschiedlichen Instanzen verhängt werden. Insbesondere zählt diese Aufgabe zu den Pflichten der Aufsichtsbehörden in nationaler ( oder lokaler ) Zuständigkeit sowie der federführenden Aufsichtsbehörde.

Laut den Bestimmungen der DSGVO ist die Datenschutzbehörde für DSGVO Strafen wie Geldbußen zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich sich die Hauptniederlassung des betroffenen Unternehmern oder Auftragsverarbeiters befindet. Handelt es sich um einen grenzüberschreitenden Vorgang, legt die federführende Datenschutzbehörde das weitere Vorgehen fest oder verhängt selbst Bußgelder.

Die Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde ergibt sich aus dem sogenannten One-Stop-Shop-Prinzip ( OSS ), das bei DSGVO Strafen gilt. Geldbußen und weitere Sanktionen werden demnach bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung nicht von mehreren grundsätzlich zuständigen Behörden eigenständig verhängt, sondern durch die übergeordnete Behörde verhängt. Die federführende Aufsichtsbehörde ist bei drohenden DSGVO Strafen der zentrale Ansprechpartner von Betroffenen.

Diese Regelung soll verhindern, dass mehrere potenziell zuständige Behörden unterschiedliche DSGVO Strafen verhängen. Nichtsdestotrotz sind übergeordnete Behörden bei der Entscheidung über DSGVO Strafen eingebunden.

Wie entscheidet sich, wer bei DSGVO Strafen zuständig ist?

Geht es um die Auswirkungen bei der Verletzung von datenschutzrechtlichen Pflichten, ist zunächst einmal die Datenschutzbehörde zuständig, die die ursprüngliche Beschwerde erhalten hat oder die eigenständig auf den betreffenden Vorfall aufmerksam geworden ist. Dies gilt allerdings nur, wenn die Pflichtverletzung ausschließlich in ihrer Zuständigkeit liegt. Das kann der Fall sein, wenn der Verstoß nur eine bestimmte Niederlassung eines Unternehmens betrifft oder betroffene Personen, deren Rechte verletzt wurden, ausschließlich in ihrem Bereich ansässig sind.

Es zählt zu den Pflichten der Aufsichtsbehörde, die federführende Aufsichtsbehörde über den Misstand in Kenntnis zu setzen. Diese muss entscheiden, ob sie selbst für die Verhängung von DSGVO Strafen tätig wird oder ob sie den Fall in die Zuständigkeit der untergeordneten Behörde zurückverweist, damit diese über mögliche Bußgelder selbst entscheidet.

Andererseits muss bei möglichen DSGVO Strafen jede nationale Datenschutzbehörde informiert werden, die von der Datenpanne betroffen ist – etwa, weil natürliche Personen aus ihrem Zuständigkeitsbereich von den Auswirkungen des Vorfalls betroffen sind. Eine Koordination, welche Behörde zur Verhängung möglicher Bußgelder tätig wird, muss dann vorgenommen werden.

Ist ein betroffenes Unternehmen nicht in der EU ansässig, ist keine Abstimmung erforderlich. DSGVO Strafen wie Bußgelder verhängt dann die national oder lokal zuständige Datenschutzbehörde. Informationen bietet auch der Internetauftritt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Welche DSGVO Hilfen gibt es?

Die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung sind äußerst komplex. Ohne externe DSGVO Hilfen kann es für Unternehmer und andere Verantwortliche schwierig werden, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Verstoßen sie hingegen gegen die Vorschriften der DSGVO, riskieren sie unter Umständen hohe DSGVO Strafen, Bußgelder oder eine Abmahnung. Handelt es sich um ein in der Öffentlichkeit bekanntes Unternehmen, geht mit Verstößen gegen den Datenschutz häufig auch ein Imageschaden einher. DSGVO Hilfen können dabei helfen, solche Fälle zu vermeiden.

Um sicherzustellen, dass sie die Vorschriften und Pflichten einhalten, die von der Datenschutzgrundverodnung ausgehen, ist es für Verantwortliche sinnvoll, DSGVO Hilfen von Experten in Anspruch zu nehmen.

Zu den Optionen, die DSGVO Hilfen bieten, zählt etwa eine grundsätzliche datenschutzrechtliche Beratung. Anbieter von DSGVO Hilfen können auch Compliance-Audits durchführen. Auch bei der rechtlich korrekten Dokumentation von Daten, deren Verarbeitung sowie von Datenflüssen sind professionelle DSGVO Hilfen sinnvoll.

Hilft eine Firmenrechtsschutzversicherung gegen DSGVO Strafen?

Unternehmer sollten in jedem Fall die Vertragsinhalte ihrer gewerblichen Rechtsschutzversicherung überprüfen. Ein möglicher Vorwurf der Datenschutzbehörde könnte sein, Kunden- oder Mitarbeiterdaten nicht ordnungsgemäß gegen fremden Zugriff geschützt zu haben. Gegen diesen behördlichen Vorwurf kann sich der Unternehmer dann mit einem versierten Strafverteidiger zur Wehr setzen.

Im Versicherungsumfang der Rechtsschutzpolice sollte aus diesem Grund auch der sog. Datenrechtsschutz enthalten sein.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig 

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Mediation im Unternehmen: Mediation Arbeitsrecht

Mediation Arbeitsrecht

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Mediation im Unternehmen: Mediation Arbeitsrecht

Treten Konflikte im Unternehmen auf, wünschen sich alle Beteiligten eine rasche und verbindliche Streitbeilegung. Innerbetriebliche Mediation Arbeitsrecht hilft beispielsweise, eine außergerichtliche Streitbeilegung unter Kollegen oder mit Vorgesetzten zu vermitteln. Doch nicht nur Streit mit Arbeitnehmern kann eine Konfliktlösung erfordern. Auch Streitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten können mit einem Mediationsverfahren, einer sog. Wirtschaftsmediation gelöst werden.

Was ist Mediation?

Als Mediation bezeichnet man ein außergerichtliches, nicht öffentliches Verfahren, bei welchem die Konfliktparteien mit Unterstützung eines Dritten ( des Mediators ) eine einvernehmliche und für beide Seiten verbindliche Lösung erarbeiten. Der Mediator wird als Vermittler für beide Parteien gleichermaßen tätig und unterstützt beide Seiten dabei, die strittigen Themen zu besprechen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Wird eine Einigung erzielt, wird diese zum Schluss als Vereinbarung schriftlich fixiert. Der Rechtsweg bleibt offen.

Mediation Arbeitsrecht – Streit am Arbeitsplatz beilegen

Konflikte sind alltäglich und nicht immer zu vermeiden, sei es am Arbeitsplatz mit Kollegen oder dem Chef. Konflikte sind oft die Folge unterschiedlicher Wahrnehmungen oder von Missverständnissen. Dies führt dazu, dass sich jede Streitpartei „im Recht“ fühlt und sorgt auf der Gegenseite für Unverständnis. Wenn beide Seiten auf ihrem Standpunkt verharren, sind schnell die „Fronten verhärtet“ und die Situation eskaliert.

Wie funktioniert Mediation?

In einem Mediationsverfahren werden zunächst die Interessen der Konfliktparteien ermittelt, d.h. der Mediator muss zuallererst die Bedürfnisse beider Seiten kennen. Erst wenn die Bedürfnisse der Streitparteien klar benannt werden können, kann ein für beide Seiten tragfähiger Kompromiss erarbeitet werden. Ausschlaggebend ist, dass die Lösung des Problems vom Mediator nicht vorgegeben, sondern bestenfalls „moderiert“ wird. Der Mediator unterstützt die Parteien bei der Entwicklung eines Lösungsvorschlags, den beide Seiten akzeptieren können. Es gibt in diesem Verfahren keinen Gewinner und keinen Verlierer, sondern nur zwei Gewinner.

Wann eignet sich Mediation?

Mediation ist immer dann sinnvoll, wenn die streitenden Parteien die Lösung ihres Problems selbst erarbeiten und somit nicht von einem Dritten bestimmen lassen möchten ( zum Beispiel von einem Gericht ). Sinnvoll ist eine Mediation vor allem dann, wenn sich die Konfliktparteien immer wieder begegnen. Nach einem Gerichtsverfahren gibt es immer „Sieger“ und „Besiegte“. Nach einem Mediationsverfahren können sich beide Parteien wieder in die „Augen schauen“.

Glauben Sie, dass man mit einer Mediation viele rechtliche Auseinandersetzungen beilegen kann, oder sind Sie da skeptisch?

Quelle: statista.com (veröffentlicht 2022) – Umfrage: Meinung zu den Erfolgsaussichten von Mediation in Deutschland 

Wo wird Mediation eingesetzt?

Mediationsverfahren empfehlen sich an vielen Stellen als Ersatz für eine gerichtliche Auseinandersetzung, z.B. bei Ehescheidungen, Streit in der Nachbarschaft, Streit am Arbeitsplatz ( Mediation Arbeitsrecht ) oder auch bei Streitigkeiten im Unternehmen mit Kunden und Lieferanten. Hier spricht man dann von Wirtschaftsmediation ( auch Firmenvertragsmediation genannt ).

Mediation im Unternehmen: Mediation Arbeitsrecht & Wirtschaftsmediation

Das Thema Mediation kann im Unternehmen an zwei Stellen relevant sein. Innerbetrieblich können Streitigkeiten unter Kollegen, Abteilungen, Arbeitsgruppen, Teams und Vorgesetzten eine außergerichtliche Konfliktlösung erforderlich machen ( Mediation Arbeitsrecht ). Außerbetrieblich kann ein Streit mit Kunden oder Lieferanten des Unternehmens eine Streitbeilegung erfordern ( Firmenvertragsmediation ).

Mediation Arbeitsrecht

Streitigkeiten am Arbeitsplatz können für alle Beteiligten extrem belastend sein. Die Konfliktparteien begegnen sich möglicherweise mehrmals täglich oder müssen sich eventuell sogar einen Arbeitsplatz teilen. Streit auslösend können unterschiedliche Ansichten zu Aufgaben im Betrieb sein. Auch die vermutete Bevorzugung eines Kollegen durch eine Führungskraft, sowie Lohnunterschiede oder Mobbing können zu Problemen führen.

Als Ausweg bietet sich die offene Aussprache untereinander an. Idealerweise kommen beide Parteien zu der Einsicht, dass eine professionelle Mediation zielführender ist, als ein Prozess vor dem Arbeitsgericht.

Firmenvertragsmediation

Muss sich ein Unternehmer mit seinem Kunden, z.B. wegen angeblich schlechter Vertragserfüllung streiten, entsteht folgendes Problem: in aller Regel besteht für Streitigkeiten aus Verträgen kein Versicherungsschutz im Rahmen einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung. Existiert eine spezielle Firmen-Vertrags-Rechtsschutzversicherung, deckt diese zumindest die Kosten der gerichtlichen ( nicht jedoch der außergerichtlichen ) Auseinandersetzung.

Es macht also für den Unternehmer – auch aus wirtschaftlicher Sicht – Sinn, sich mit dem Thema Firmenvertragsmediation zu befassen und den Konflikt ohne Rechtsanwalt zu beenden. Letztlich geht es hier auch um den Erhalt von Beziehungen zu Kunden und Lieferanten.

Der nachfolgende Link zur Wirtschaftsmediation bietet reichlich Informationen für Hilfesuchende.

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Was kostet ein Mediationsverfahren?

Mediatoren rechnen ihre Leistung nach Stundenhonorar ab. Die Bandbreite ist recht hoch, so werden üblicherweise 150 € bis 300 € je Stunde abgerechnet. Zum Vergleich: die Kosten für Rechtsanwälte und Gerichte richten sich nach dem sog. Streitwert ( auch Gegenstandswert genannt ). Mediatoren müssen übrigens nicht zugleich auch Rechtsanwalt sein. So kann eine Mediation auch von einem entsprechend qualifizierten Psychologen durchgeführt werden.

Wer bezahlt die Kosten der Mediation?

Die Kosten für außergerichtlich Streitbeilegung werden zwischen den Konfliktparteien aufgeteilt. Die Kosten für eine Mediation werden auch von einigen Rechtsschutzversicherungen. Die Leistungen unterscheiden sich – je nach Anbieter – und sind meistens auf eine maximale Anzahl an Stunden oder auf eine maximale Summe in Euro pro Jahr begrenzt. Unternehmer sollten zudem prüfen, ob in ihrer Firmenrechtsschutzversicherung auch die Kosten für eine Firmenvertragsmediation übernommen werden.

Hier gibt es weitere Informationen zur Firmenrechtsschutzversicherung.

Welche Vorteile hat Mediation?

Die Vorteile einer Mediation gegenüber einem gerichtlichen Verfahren im Überblick:

Zeitersparnis

Mediationsverfahren können oft kurzfristig abgeschlossen werden. Anders verhält es sich bei Gerichtsverfahren, wo oft mehrere Gerichtstermine über einen langen Zeitraum stattfinden. Geht ein Gerichtsverfahren in die nächsthöhere Instanz, findet der nächste Termin möglicherweise an einem ganz anderen Ort statt. Bei der Mediation entfällt die Zeit für die Vorbereitung von Gerichtsterminen, sowie die An- und Abreise zum Gericht. Da die Betroffenen oft unter dem Konflikt leiden, ist die Zeitersparnis ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

Stressvermeidung

Auch die emotionale Komponente von Konflikten sollte nicht unterschätzt werden. Gerade bei länger andauernden Auseinandersetzungen sind Stress und schlaflose Nächte die Folge. Konflikte am Arbeitsplatz können zudem das Betriebsklima negativ beeinflussen und die Leistungsfähigkeit senken.

Image erhalten

Durch die „Nichtöffentlichkeit“ dringt nichts nach außen. Geschäftsgeheimnisse bleiben gewahrt, Imageverluste und schlechte Presse werden vermieden. Gerichtstermine hingegen sind häufig öffentlich ( auch für Medienvertreter ).

Einigkeit

Beide Konfliktparteien erarbeiten mit Hilfe des Mediators eine Lösung. Nach erfolgter Einigung wird eine Vereinbarung geschlossen. Es gibt keine Gewinner / Verlierer, wie vor einem Gericht ( wo immer eine Partei obsiegt / unterliegt ).

Erfolgsaussichten

Bei einem professionell durchgeführten Mediationsverfahren liegt die Einigungsquote bei 80 – 90 %.

Geldersparnis

Trotz hoher Stundenhonorare kann die außergerichtliche Streitbeilegung die günstigere Alternative sein. Im Gerichtsverfahren addieren sich zu den Gerichtskosten noch die Kosten für Anwälte, Zeugen und Gutachter, sowie eventuelle Reisekosten.

Mediation im Arbeitsrecht und Wirtschaftsmediation ideal für Unternehmer

Abschließend lässt sich feststellen, dass sich die Kosten eines Konflikts im Unternehmen und deren Folgen minimieren lassen. Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft aller Beteiligten an dem freiwilligen und konstruktiven Prozess einer Mediation teilzunehmen.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

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Erweiterter Strafrechtsschutz für Unternehmen

Erweiterter Strafrechtsschutz für Unternehmen

Versicherungs-Wiki 

Erweiterter Strafrechtsschutz für Unternehmen

Schon ein Anfangsverdacht genügt, um Teil eines Ermittlungsverfahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft zu werden. Hierbei ist es unerheblich, ob sich der Verdacht hinterher verfestigt. Steht der Vorwurf eines Vergehens erst einmal im Raum, muss sich das betroffene Unternehmen schnell anwaltlichen Beistand suchen. Ein erweiterter Strafrechtsschutz ( auch Spezial-Strafrechtsschutz genannt ) als Baustein zur Firmenrechtsschutzversicherung fängt in diesem Fall die Kosten für Rechtsanwälte und Gutachter auf.

Risiko strafrechtlicher Ermittlungen nicht beeinflussbar

Oft reicht schon der anonyme Hinweis eines Mitbewerbers, die Anzeige eines unzufriedenen Kunden, Nachbarn oder eines ehemaligen Mitarbeiters aus. Das Risiko ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen zu kommen ist erheblich und für den Unternehmer nicht zu beeinflussen. Um Schaden vom eigenen Unternehmen abzuwenden, ist schnelles Handeln notwendig. Dies gilt auch, wenn sich der Verdacht im Nachhinein als unbegründet erweist. Die Staatsanwaltschaft ist schon von Amts wegen verpflichtet, allen Verdachtsmomenten nachzugehen. Daher genügt schon allein der Vorwurf einer Straftat, um ein Ermittlungsverfahren in Gang zu setzen.

In diesen Bereichen sind Unternehmen von strafrechtlichen Ermittlungen betroffen

  • Umweltrisiko: Ermittlungen wegen der Verunreinigung von Luft, Böden und Gewässern, z.B. durch nicht fachgerechte Entsorgung von Abfällen und Schadstoffen.
  • Betriebsstättenverantwortung: Ermittlungen aufgrund von Verstößen gegen den Arbeitsschutz oder den Brandschutz.
  • Wirtschaftliche Risiken: Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung, Insolvenz oder illegaler Beschäftigung.
  • Produktrisiko: Ermittlungen wegen Personen-und Sachschäden durch hergestellte und in-Verkehr-gebrachte Produkte. 

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Was bedeutet erweiterter Strafrechtsschutz?

Der erweiterte Strafrechtsschutz ( oder auch: Spezial-Straf-Rechtsschutz ) ist ein zusätzlicher Baustein zur Rechtsschutzversicherung. Mit Hilfe des Spezial-Straf-Rechtsschutz soll ein mögliches Strafverfahren bereits frühzeitig beendet werden können.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz bietet aus diesem Grund Kostenschutz für

  • spezialisierte Strafverteidiger.
  • die Verteidigung in Vorsatzdelikten, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.
  • gutachterliche Stellungnahmen, die bereits im Vorfeld von der Verteidigung veranlasst worden sind.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz unterscheidet sich vom herkömmlichen Straf-Rechtsschutz dahingehend, dass bei Letzterem in der Regel nur für eine vom Versicherungsnehmer fahrlässig begangene Straftat in Form eines Vergehens Versicherungsschutz besteht.

Wann hilft erweiterter Straf-Rechtsschutz?

Eine Firmenrechtsschutzversicherung mit dem Baustein Spezialstrafrechtsschutz bietet Versicherungsschutz auch für strafrechtliche Ermittlungen bei Vorsatzvergehen. Hierunter fallen Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können ( beispielsweise: Steuerhinterziehung, Diebstahl, Unterschlagung ). Im Unterschied hierzu bietet der „herkömmliche“ Strafrechtsschutz nur Versicherungsschutz für fahrlässig begangene Delikte, z.B. fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr.

Gilt der Versicherungsschutz auch bei rechtskräftiger Verurteilung?

Hierzu ein ganz klares nein! Bei Verurteilung wegen Vorsatz hilft auch ein erweiterter Strafrechtsschutz nicht weiter. Führt das Ermittlungsverfahren zu einem rechtskräftigen Gerichtsurteil aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Der Beschuldigte muss seinem Rechtsschutzversicherer dann sämtliche Verfahrenskosten erstatten. Lediglich wenn das Ermittlungsverfahren vor Gericht mit einem Freispruch von dem Vorwurf endet, zahlt die Rechtsschutzversicherung.

Beendigung des Verfahrens durch einen Strafbefehl

Einige Rechtsschutzversicherungen bieten auch Kostenschutz, wenn das Verfahren durch einen Strafbefehl beendet wird. Beim Strafbefehlsverfahren beantragt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht den Erlass eines Strafbefehls gegen den Beschuldigten. Dieses Verfahren kommt bei leichter Kriminalität zur Anwendung und soll die Gerichte entlasten. Die Besonderheit beim Strafbefehlsverfahren ist, dass keine mündliche Verhandlung vor Gericht stattfindet. Dies hat Vorteile für den Beschuldigten, weil durch die Nichtöffentlichkeit sein Image gewahrt bleibt.

Erweiterter Strafrechtsschutz – Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1 – Vorwurf: Steuerhinterziehung

Bei einer steuerlichen Betriebsprüfung werden Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung des Unternehmens entdeckt. Kurze Zeit später eröffnet die zuständige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber aufgrund des Verdachts der Steuerhinterziehung.

Beispiel 2 – Vorwurf: Steuerhinterziehung

Gegen den Geschäftspartner eines Unternehmers wird wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt. Der ermittelnde Staatsanwalt vermutet Unterlagen hierzu auch in den Geschäftsräumen des unbeteiligten Unternehmers. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung werden Geschäftsunterlagen und die Computeranlage beschlagnahmt.

Beispiel 3 – Vorwurf: Bestechlichkeit

Ein Architekturbüro nimmt an einer öffentlichen Ausschreibung teil und erhält den Zuschlag für die Planung eines städtischen Gebäudes. Aufgrund einer anonymen Anzeige ( vermutlich eines Mitbewerbers ) ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Inhaber wegen des Verdachts der Bestechung.

Beispiel 4 – Vorwurf: Beschäftigung illegaler Arbeitskräfte

Gegen den Inhaber eines Hochbaubetriebes wird wegen des Verdachts der Schwarzarbeit ermittelt. Zudem sollen ausländische Arbeitskräfte ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigt worden sein. In diesem Zusammenhang wird auch wegen des Betrugs aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge gegen den Unternehmer ermittelt.

Beispiel 5 – Vorwurf: Umweltverschmutzung

Einem metallverarbeitenden Unternehmen wird vorgeworfen, giftige Abwässer in einen nahen Fluss einzuleiten. Der zuständige Staatsanwalt geht dem Vorwurf nach und ermittelt gegen das Unternehmen wegen Umweltverschmutzung.

Beispiel 6 – Vorwurf: Fahrlässige Tötung durch Missachtung von Sicherheitsvorschriften

Bei Arbeiten auf einer Baustelle ereignet sich ein folgenschwerer Arbeitsunfall. Ein Mitarbeiter gerät unter einen umkippenden Minibagger und wird tödlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Arbeitgeber. Es soll geklärt werden, inwiefern die Missachtung von Sicherheits-vorschriften ursächlich für den tödlichen Unfall waren. 

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Welche Leistungen und Kosten sind beim Spezialstrafrechtsschutz versichert?

Erweiterter Strafrechtsschutz: Diese Kosten werden für die Verteidigung in Ermittlungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb übernommen. Nachfolgend eine Übersicht der abgedeckten Leistungen und Kosten:

Honorarvereinbarung

Spezialisierte Strafverteidiger ( z.B. in Steuerstrafsachen ) rechnen ihre Vergütung nach Stundenhonorar ab. Die Stundensätze betragen ca. 200 – 350 Euro. Normalerweise errechnen sich die Kosten für den Rechtsanwalt nach dem sog. Streitwert oder auch Gegenstandswert. Beim erweiterten Strafrechtsschutz werden die Kosten für den Anwalt auf Honorarbasis akzeptiert. Es erfolgt eine Prüfung durch den Rechtsschutzversicherer, ob die Höhe der Vergütung ( unter Berücksichtigung aller Kriterien des Rechtsschutzfalles ) angemessen ist.

Sachverständigenkosten

Ist für die strafrechtliche Verteidigung des Beklagten ein Gutachten erforderlich, wird das Honorar hierfür ebenfalls übernommen. Die Kosten des Gutachtens können auf einen bestimmten Stundensatz in Euro oder eine Gesamtsumme begrenzt werden.

Reisekosten

Die angemessenen Reisekosten für den Rechtsanwalt für notwendige Reisen zum Gericht oder zur Ermittlungsbehörde werden durch die Rechtsschutzversicherung übernommen.

Firmenstellungnahme

Oft bezieht sich ein Ermittlungsverfahren zunächst nur auf einen Betrieb ( nicht auf den Inhaber oder einzelne Mitarbeiter ), ohne konkreten Verdacht gegen eine Person. In diesem Fall kann eine von einem Strafrechtsexperten verfasste Firmenstellungnahme erreichen, dass die Staats-anwaltschaft das Verfahren – mangels ausreichenden Tatverdachts – einstellt. Durch die Einstellung weiterer Ermittlungen kann ein Imageschaden für das betroffene Unternehmen abgewendet werden.

Nebenklagekosten

Auch die Kosten für den Anwalt des Nebenklägers werden übernommen, wenn hierdurch die Einstellung des Strafverfahrens erreicht werden kann. An einem Strafverfahren können Geschädigte ( z.B. verletzte Personen ) als Nebenkläger teilnehmen. Der Rechtsanwalt des Beklagten kann mit dem Anwalt des Nebenklägers verhandeln, dass auch dessen Kosten – im Falle der Einstellung des Verfahrens – übernommen werden. Der Nebenkläger hat hierdurch keinen wirtschaftlichen Nachteil ( weil er seine Anwaltskosten nicht selbst tragen muss ) und könnte so dem Wunsch des Beklagten nach einer raschen und Image schonenden Einstellung des Verfahrens nachkommen.

Versicherungsschutz bei Hausdurchsuchung und Beschlagnahme

Wer kennt sie nicht? Die spektakulären Fälle aus dem Fernsehen. Prominente und Konzernbosse erhalten früh am Morgen unangekündigten Besuch von der Staatsanwaltschaft. Bergeweise Akten werden in großen Blechkisten vor den Kameras der eigens angereisten Medienvertreter aus dem Haus geschafft. Der Betroffene kann über den Spezialstrafrechtsschutz einen Fachanwalt beauftragen, der ihm zur Seite steht.

Daten-Rechtsschutz

Seit dem 25.05.2018 hat das Thema Datenschutz wieder eine besondere Bedeutung. Bei Verstößen gegen die sog. Datenschutzgrundverordnung ( DSGVO ) drohen Unternehmen hohe DSGVO-Strafen ( zum Beispiel Bussgelder ). Wird einem Unternehmen beispielsweise vorgeworfen, Daten von Mitarbeitern oder Kunden nicht ordnungsgemäß gegen fremden Zugriff gesichert zu haben, kann es teuer werden. Die Kosten für die Verteidigung durch einen Fachanwalt werden beim erweiterten Strafrechtsschutz übernommen.

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