Manager Rechtsschutz – Versicherungsschutz für Top-Entscheider

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Manager Rechtsschutz – Versicherungsschutz für Top-Entscheider

Manager und Vorstände großer Unternehmen treffen täglich Entscheidungen mit weitreichenden Folgen – etwa, wenn es um Investitionen, die strategische Ausrichtung oder um Personalpolitik geht. Dabei stehen sie immer im Focus der Unternehmenseigner und der Aufsichtsgremien. Die Verantwortung angestellter Führungskräfte ist enorm, schließlich können einmal getroffene Entscheidungen auch „daneben“ gehen. In der Folge können Fehlentscheidungen in der Firma durchaus Auswirkungen auf den Anstellungsvertrag des Managers haben. Dieser Beitrag informiert über die Besonderheiten beim Manager Rechtsschutz und klärt auf, für wen diese spezielle Form der Rechtsschutzversicherung absolut sinnvoll ist.

Was ist eine Manager Rechtsschutzversicherung?

Gesetzliche Vertreter einer juristischen Person sind bei Streitigkeiten aus ihrem Anstellungsvertrag einem besonders hohen Kostenrisiko ausgesetzt. Dieses finanzielle Risiko resultiert aus der Tatsache, dass eine herkömmliche, private Rechtsschutzversicherung keine Streitigkeiten aus der verantwortlichen Tätigkeit für ein Unternehmen abdeckt. Desweiteren sind die Streitwerte bei Gericht um einiges höher, als bei einem „normalen“ Mitarbeiter eines Unternehmens.

Absicherung der beruflichen Tätigkeit für Entscheidungsträger

Der Manager Rechtsschutz deckt ausschließlich Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag der Führungskraft mit seinem Arbeitgeber ( der juristischen Person – sei es eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft ). Für darüber hinausgehenden Versicherungsschutz benötigt das Unternehmen eine Firmenrechtsschutzversicherung.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der hier vorgestellte Anstellungsvertrags-Rechtsschutz gilt ausschließlich für rechtliche Streitigkeiten des Managers mit seiner Firma im Innenverhältnis. Mit dem Manager Rechtsschutz lässt sich die beschriebene Lücke von Rechtsschutzversicherungen im privaten Bereich schließen.

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Welche rechtlichen Interessen sind versichert?

Der Rechtsschutz gilt für außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen der versicherten Person mit seinem Arbeitgeber. Erstattungsfähig sind die Kosten für Anwälte, Auslagen für Zeugen, Honorare für Sachverständige und die Gerichtskosten.

Die Deckungssummen für den Rechtsschutz von Unternehmensleitern beträgt üblicherweise 200.000 € – 300.000 € je Streitfall.

Wer benötigt eine Manager-Rechtsschutzversicherung?

Die Zielgruppe für eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung sind angestellte Geschäftsführer einer GmbH ( auch mit Minderheitsbeteiligung an der Firma ) und Top-Manager ( üblicherweise Vorstandsmitglieder in Aktiengesellschaften ).

Rechtsschutz-Lösung auch für den Arbeitgeber

Doch nicht nur angestellte Führungskräfte oder Vorstände tragen eine hohe Verantwortung in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Auch der oder die Eigentümer eines Unternehmens tragen das Risiko, welches aus der Beschäftigung von Führungskräften resultiert. Und so kann es sein, dass auch der Arbeitgeber seinem angestellten Geschäftsführer eine Kündigung aussprechen muss und die Inhalte des Anstellungsvertrages Bestandteil einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden.

Umfassender Schutz – Angebote für beide Vertragsparteien

So verwundert es nicht, dass auch ein Arbeitgeber einen Top-Manager-Rechtsschutz abschließen kann und dies auch tut. In der Praxis kommt es sogar vor, dass ein Unternehmen bei einem Versicherer zwei solcher Verträge abschließt. Möchte ein Unternehmen einen Mitarbeiter zum Geschäftsführer bestellen, kann die Stellung einer Rechtsschutz-Versicherung Bestandteil der Vertragsverhandlungen sein.

Was macht die Manager Rechtsschutzversicherung so besonders?

Die Besonderheit bei der Rechtsschutzversicherung für Manager und Geschäftsführer sind die schon weiter oben beschriebenen Streitwerte. Wird einem „normalen“ Arbeitnehmer gekündigt, werden im Prozess vor dem Arbeitsgericht üblicherweise 3 Brutto-Monatsgehälter als Streitwert angenommen.

Bei der vorzeitigen Kündigung eines Geschäftsführeranstellungs-Vertrages hingegen errechnet sich diese Summe aus dem Vergütungsanspruch des Managers bis zum Vertragsende. Die Gehaltsforderungen eines gekündigten Geschäftsführers können ( incl. aller Vergünstigungen ) schnell einen 6-stelligen Betrag ausmachen. Die Top-Manager-Rechtsschutzversicherung steht somit für ein deutlich höheres Risiko ein.

Wann springt der Manager-Rechtsschutz ein?

Leitende Angestellte tragen eine hohe Verantwortung für die Geschicke des von Ihnen vertretenen Unternehmens. Kommt es beispielsweise aufgrund einer Fehlentscheidung des Managers zu einem Vermögensschaden ( dieser ist über eine sog. „D&O-Versicherung“ versicherbar ) beim Arbeitgeber, kann dies auch Auswirkungen auf den Anstellungsvertrag der Führungskraft haben.

Für welche Fälle besteht Versicherungsschutz?

Mögliche Fälle für gerichtliche oder außergerichtliche Streitigkeiten sind:

  • Eine vorzeitige Kündigung des Vertragsverhältnisses.
  • Altersvorsorge-Regelungen / Pensionszusagen an den Geschäftsführer.
  • Gewährung von Vergünstigungen ( Stichwort: Dienstwagen und Ähnliches ).
  • Nichtzahlung und Kürzung von Bezügen ( Tantiemen, Gewinnbeteiligung ).

Bonuszahlungen und vertraglich gewährte Vergünstigungen machen einen nicht unerheblichen Teil der Gesamtbezüge eines Managers aus. Werden diese Zahlungen gekürzt oder gestrichen, ist der Ärger vorprogrammiert.

4 mögliche Fälle für Streitigkeiten

Was kostet eine Manager Rechtsschutzversicherung?

Die Versicherungsbeiträge für einen Anstellungsvertrags-Rechtsschutz weichen erheblich von den Kosten einer üblichen Rechtsschutzversicherung im privaten Bereich ab. Der Versicherer kalkuliert den Jahresbeitrag aus:

  • Den gesamten Bruttobezügen eines Jahres ( incl. Vergünstigungen & Sonderzahlungen ).
  • Der gewählten Deckungssumme für die Versicherung.
  • Der gewählten Selbstbeteiligung für Rechtsschutzfälle.

In der Summe kommt für eine Top-Manager-Rechtsschutz schnell eine vierstellige Summe heraus. Eine hohe Selbstbeteiligung von 500 € – 1.000 € kann hier durchaus Sinn machen.

Welcher Rechtsschutz ist für Unternehmen außerdem wichtig?

Wer als Unternehmensinhaber sein gutes Recht durchsetzen möchte, benötigt umfassenden Schutz. Schließlich ist das Risiko, auf hohen Kosten für Anwälte und Gerichte sitzen zu bleiben enorm. Versicherungen halten hierfür eine Vielzahl an Angeboten bereit. Zu den wichtigsten Leistungen zählt beispielsweise der Straf-Rechtsschutz. Im Segment Premium-Rechtsschutz sind darüber hinaus Extras, wie: Inkasso-Dienstleistungen, Bonitäts-Check, Anwalts-Hotline und Mail-Beratung versichert.

Wer mit dem Gedanken spielt, eine Rechtsschutzversicherung für seine(n) Geschäftsführer abzuschließen, sollte auch die anderen Bereiche, in denen Rechtsschutz erforderlich ist, nicht außer Acht lassen.

Hier im Blog sind weitere Informationen zum Spezial-Straf-Rechtsschutz und zum Vertrags-Rechtsschutz für Firmen verlinkt.

FAQ

Mirko Bubig - Ihr Ansprechpartner bei gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

LVM-Versicherungsagentur
Mirko Bubig GmbH

Was ist eine Manager Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung für Manager deckt Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag des Managers mit seinem Arbeitgeber.

Welche Risiken deckt eine Manager Rechtsschutzversicherung ab?

Die Manager-Rechtsschutzversicherung trägt das Kostenrisiko für rechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Manager und seinem Arbeitgeber. Vertreter juristischer Personen haben eine hohe Verantwortung. Fehlentscheidungen des Managers können Auswirkungen auf seinen Anstellungsvertrag haben.

Wer kann von einer Manager Rechtsschutzversicherung profitieren?

Eine Manager-Rechtsschutzversicherung kann von der angestellten Führungskraft und vom Unternehmen abgeschlossen werden. Auf diese Weise sind beide Vertragsparteien im Falle rechtlicher Streitigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis abgesichert.

Wie funktioniert eine Manager Rechtsschutzversicherung?

Eine Manager-Rechtsschutzversicherung ist – vereinfacht ausgedrückt – eine spezielle Form des Arbeits-Rechtsschutzes, nur eben für angestellte Führungskräfte.

Welche Arten von Rechtsstreitigkeiten werden von dieser Versicherung abgedeckt?

Abgedeckt sind Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag zwischen dem Manager und seiner Firma.

Wie hoch ist die Versicherungssumme bei einer Manager Rechtsschutzversicherung?

Die Deckungssummen beim Manager-Rechtsschutz bewegen sich meistens zwischen 200.000€ und 500.000€.

Kann ich eine Manager Rechtsschutzversicherung auch als Selbstständiger abschließen?

Nein. Der Manager-Rechtsschutz ist speziell für angestellte Geschäftsführer einer juristischen Person ( beispielsweise einer GmbH ) und für Vorstände in AG`s. Selbstständige können für sich und ihr Unternehmen eine Firmenrechtsschutzversicherung abschließen.

Welche Vorteile bietet eine Manager Rechtsschutzversicherung im Vergleich zu einer herkömmlichen Rechtsschutzversicherung?

Der Manager-Rechtsschutz trägt im Streitfall die Kosten für den Versicherten. Bei angestellten Führungskräften sind die Gegenstandswerte ( Streitwerte ) deutlich höher, als bei „normalen“ Arbeitnehmern. Insofern muss diese spezielle Rechtsschutzversicherung ein deutlich höheres Kostenrisiko übernehmen.

Welche Kosten sind mit einer Manager Rechtsschutzversicherung verbunden?

Die Versicherungsbeiträge sind schnell vierstellig im Jahr. Auch in den Kosten unterscheidet sich eine Manager-Rechtsschutzversicherung sehr deutlich von einem normalen Arbeits-Rechtsschutz. Für das Unternehmen sind diese Kosten als Betriebsausgabe absetzbar.

Wie wähle ich den passenden Versicherer für eine Manager Rechtsschutzversicherung aus?

Beim Manager-Rechtsschutz handelt es sich eher um ein Nischenprodukt der Rechtsschutzversicherung. Dennoch haben namhafte Versicherer dieses Produkt im Portfolio. Interessenten sollten sich an einen Versicherungsvermittler mit entsprechender Expertise wenden.

Kann ich bereits bestehende Rechtsstreitigkeiten in die Manager Rechtsschutzversicherung einschließen?

Bereits bestehende Rechtsstreitigkeiten können leider nicht eingeschlossen werden.

Was sollte ich bei der Auswahl der Leistungsumfänge beachten?

Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch bemessen sein. Zudem sollte der Rechtsschutzversicherer mehrere Selbstbeteiligungen zur individuellen Gestaltung des Beitrags anbieten.

Gibt es eine Wartezeit, bevor der Versicherungsschutz aktiv wird?

Ja, die gibt es. Die Wartezeit beträgt generell 3 Monate. Die Wartezeit entfällt bei nahtlosem Anschluss an eine Vorversicherung gleichen Inhalts.

Welche Informationspflichten habe ich als Versicherungsnehmer einer Manager Rechtsschutzversicherung?

Als Versicherungsnehmer müssen Sie dem Rechtsschutzversicherer zunächst erklären, in welcher Eigenschaft ( als Unternehmen oder als angestellte Führungskraft ) Sie den Versicherungsvertrag beantragen. Für die Kalkulation benötigt der Versicherer das Jahressalär, incl. Vergünstigungen und Sonderzahlungen an den Manager.

Wie lange dauert es, bis eine Schadenregulierung erfolgt?

Das ist abhängig von Art und Umfang des Falls. Im Leistungsfall wird sich jede Vertragspartei zunächst einen Rechtsanwalt nehmen und den entsprechenden Sachverhalt vortragen, bzw. Forderungen an die Gegenseite richten.

Gibt es eine Selbstbeteiligung bei der Manager Rechtsschutzversicherung?

Ja, die gibt es. Versicherungsnehmer können hier ruhig auch höhere Selbstbeteiligungen wählen, beispielsweise 1.000 € oder 2.500 €.

Kann ich meine Manager Rechtsschutzversicherung kündigen und welche Kündigungsfristen gelten?

Auch die Manager-Rechtsschutzversicherung kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ordentlich zum Vertragsablauf gekündigt werden.

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Branchenbuch Abzocke – so wehren Sie sich!

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Branchenbuch Abzocke – so wehren Sie sich!

Wie arglose Unternehmer mit der Branchenbuch Abzocke geprellt werden

Die Inhaberin eines Friseursalons staunte nicht schlecht, als ihr vor Kurzem die Rechnung für die Eintragung in ein Internet-Branchenbuch ins Geschäft flatterte. Das im Anschreiben benannte Unternehmen forderte eine Zahlung von rund 1.300 € netto für einen Eintrag in ein Online-Branchenverzeichnis mit einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren. Dabei waren Ihr weder das Verzeichnis noch der Absender bekannt – ein typischer Fall von Branchenbuch Abzocke.

Ein Fall für den Rechtsanwalt – mit einem Anruf begann der Ärger

Nach längerer Überlegung erinnerte sich die Firmeninhaberin an einen Anrufer, der sich Wochen zuvor bei ihr gemeldet hatte. Im Telefonat fragte er ab, ob die Firmendaten noch aktuell seien. Man prüfe die Daten für das Online-Branchenbuch regelmäßig, versicherte der Anrufer. Schließlich wolle man als Firma von seinen Kunden ja auch im Internet gefunden werden. Der Anrufer ging professionell vor und erweckte den Eindruck, dass bereits eine Geschäftsbeziehung zur Friseurmeisterin bestehe. Diese bestätigte am Telefon auch bereitwillig die zu ihrer Firma erfragten Angaben.

Dubiose Anbieter locken Unternehmer in einen kostenpflichtigen Vertrag

Die Masche mit der Branchenbuch-Abzocke ist nicht neu. Viele Gewerbetreibende können „ein Lied“ davon singen. Zahllose Unternehmen, die Online-Datenbanken mit Firmenadressen unterhalten, tummeln sich auf dem Markt. In Schreiben und Faxen werden die Empfänger aufgefordert, hunderte von Euro für den Eintrag in ein Branchenverzeichnis zu bezahlen. Der Nutzen dieser Einträge ist gering oder nicht vorhanden.

Im Internet gibt es viele Treffer zum Thema Branchenbuchabzocke. Namen wie GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH, gelbes Branchenbuch, Gewerbeauskunft-Zentrale oder Gewerberegister-Zentrale tauchen immer wieder in den Suchergebnissen auf. Die Branchenbuch-Abzocker arbeiten trickreich – ihre Methoden sind alles andere als legal. Gewerbetreibende, die die Zahlung verweigern, erhalten Mahnungen mit Inkasso-Androhung. Geschädigte sollten sich in jedem Fall Rat bei einem Rechtsanwalt suchen.

Der nachfolgende Artikel beschreibt die Masche und die Herkunft der Abzock-Profis sehr treffend. Quelle: Welt.de

Was versteht man unter Branchenbuchabzocke?

So unterschiedlich die Methoden der Anbieter auch sind, eines haben sie alle gemeinsam: Der Adressat kann auf den ersten Blick nicht erkennen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Entweder ist die Aufmachung der Schreiben an das Design eines seriösen Adressbuchverlages angelehnt oder das Formular erweckt den Eindruck, es handele sich um einen behördlich notwendigen Eintrag in ein Gewerbe-Register.

Branchenbuch-Abzocker täuschen Vertrag vor oder erwecken einen offiziellen Anschein

In der Hektik des Tagesgeschäfts werden die im Anschreiben erbetenen Auskünfte erteilt oder korrigiert und an den Anbieter zurückgesandt. Dabei kommt erst durch diese Handlung des Unternehmers ein Vertrag mit dem Branchenbuchanbieter zustande. Betroffene bemerken erst bei Erhalt der Rechnung, dass sie in eine sogenannte Vertragsfalle getappt sind.

10 Tipps gegen Branchenbuch Abzocke

Musterschreiben bei Branchenbuch Abzocke

Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz

Mit welchen Methoden arbeiten die Branchenbuch-Abzocker?

Die Masche der Branchenbuchabzocker wird landläufig auch als Adressbuchschwindel, Gewerberegisterbetrug oder Firmenregisterbetrug bezeichnet. Gewerbetreibende erhalten entweder einen Anruf, oder werden per Brief, bzw. Fax vom Anbieter in die Vertragsfalle gelockt. Anrufer lassen sich am Telefon die Firmendaten bestätigen, die sie zuvor in einem seriösen Branchenbuch, wie den Gelben Seiten gefunden haben.

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Mehr Informationen

Branchenbuch Abzocke – hier tummeln sich unzählige, dubiose Anbieter

Die per Post oder Fax zugestellten Formulare tragen Aufdrucke, wie Gewerbe-Meldung oder Gewerberegister-Zentrale und sollen beim Empfänger einen offiziellen Eindruck vermitteln. Die im Formular bereits vollständig enthaltenen Unternehmensdaten sollen auf Richtigkeit geprüft und bestätigt werden. Die Abzocker nutzen an dieser Stelle die Hilfsbereitschaft der Gewerbetreibenden in dieser scheinbar behördlichen Angelegenheit schamlos aus. Der Bundesanzeiger Verlag hat auf seiner Webseite eine Liste mit Namen von Abzockfirmen veröffentlicht. Auch Unternehmensgründer stehen im Focus der Schwindler. Dem geschäftlich noch nicht so versierten Jungunternehmer werden Dokumente zugestellt, in welchen die Firmendaten und auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ( USTID-Nr. ) eingetragen werden sollen. Diese Aufgabe wird dann auch prompt erledigt – man möchte ja schließlich keinen Ärger mit dem Finanzamt bekommen.

Masche 1

Der schriftliche Vertrag – Aufforderung zur Bestätigung oder Korrektur von Firmendaten

Eine besonders perfide Methode der Branchenbuchabzocker ist die Zusendung von Formularen, die einen behördlichen Charakter vermitteln sollen. Etwaige Ähnlichkeiten mit Schreiben von Ordnungsämtern oder dem Gewerbeamt sind nicht zufällig, sondern ausdrücklich gewollt. Dies beginnt schon bei der Auswahl von Papier und Briefumschlag. Die Schreiben sind oft auf grauem Papier gedruckt und ähneln Briefen vom Finanzamt. Als Kuvert dient dann ein Umschlag aus Recyclingpapier.

Auch bei der Gestaltung der Formulare überlassen die Abzocker nichts dem Zufall. Schriftart, Zeichen, Siegel und Codes sollen der Vertragsfalle einen seriösen Anschein geben. Der Text ist klein gedruckt und kompliziert verfasst. Hier setzen die Absender darauf, dass der Brief nicht vollständig gelesen wird und der Empfänger intuitiv die gewünschte Handlung vornimmt. Die Vertragsfalle schnappt zu, sobald das unterschriebene Formular an den Absender zurückgeschickt wird.

Der Preis für das „Angebot“ wird im Kleingedruckten versteckt

Zwischen den sehr klein gedruckten Textzeilen findet sich irgendwo der Preis für das Angebot, denn um mehr handelt es sich zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht. Erst durch die Unterschrift des Gewerbetreibenden wird das Angebot angenommen und führt in den Vertrag. Selbstverständlich würde kein seriöser Anbieter die Kosten und die Leistungsbeschreibung seines Angebotes derart verstecken, dass diese durch den Kunden gar nicht wahrgenommen werden können.

Die Informationen zum Preis werden bewusst auch an Stellen abgedruckt, wo der Leser diese niemals vermuten würde, beispielsweise am rechten Rand oder in der Fußzeile des Druckstücks. Die Betreiber der Branchenbuchabzocke nutzen gezielt den pyschologischen Effekt, dass Teile des Schreibens nicht sofort im Focus des Empfängers stehen.

So funktioniert die Abfrage der Daten bei der Branchenbuchabzocke

Die Adressbuchschwindler fordern in ihren Schreiben dazu auf, die bereits abgedruckten Daten zu korrigieren oder zu ergänzen. Sind Unternehmensdaten falsch oder unvollständig vermerkt, handeln die betroffenen Firmeninhaber meist schon aus eigenem Interesse rasch. Wer möchte schon, dass sein Betrieb in öffentlichen Verzeichnissen mit einer falschen Rufnummer geführt wird?

Auch hier ist zu vermuten, dass die verwendeten Firmendaten bewusst verfälscht werden. Der Gewerbetreibende wird mit einem offensichtlichen Fehler dazu verleitet, diesen zu korrigieren. Die Aufmerksamkeit liegt in diesem Fall nur beim eigenen Unternehmen und der richtigen Darstellung. Dass sich hier im Kleingedruckten wieder ein versteckter Hinweis zu den Kosten für das Angebot befindet, bleibt unklar.

Masche 2

Der Anruf – die telefonische Vertragsfalle

Auch bei der telefonischen Vertragsfalle gehen die Branchenbuchanbieter besonders unverschämt vor. Bei dieser Methode werden die ahnungslosen Opfer auch mehrfach angerufen. Der Anrufer meldet sich selbstverständlich nicht mit seinem richtigen Namen und auch zu dem genannten Firmennamen kann der Angerufene nicht sofort eine Verbindung herstellen.

Es besteht bereits ein Vertrag über die Eintragung in ein Branchenverzeichnis

Der Gesprächspartner suggeriert am Telefon, er wolle das bestehende und bereits kostenpflichtige Vertragsverhältnis verlängern und bezieht sich auf einen tatsächlich existierenden Eintrag in ein Branchenbuch. So weit – so unverdächtig. Wer als Firmenchef Jahre zuvor einen Vertrag eingegangen ist, kann sich mitunter nicht mehr an die Details erinnern. Getreu dem Motto „wer nicht wirbt, stirbt“ geht der Inhaber des Unternehmens telefonisch auf das Angebot ein.

Wochen später kommt dann die böse Überraschung in Form einer Rechnung, die schnell einen vierstelligen Betrag erreichen kann. Bei dem Absender der Rechnung handelt es sich dann auch nicht um das Branchenbuch des Marktführers, sondern um ein Verzeichnis mit ähnlichem Namen ( z.B. gelbes Branchenbuch ). Auch in diesem Fall merkt der Angerufene erst viel später, dass er Betrügern auf den Leim gegangen ist.

Ein kostenloser Eintrag in ein Branchenbuch wird kostenpflichtig

Bei dieser Variante gaukelt der Abzocker eine bestehende – bislang kostenlose – Mitgliedschaft in seinem Online-Branchenbuch vor, für welche das Unternehmen jetzt bezahlen solle. Der Anbieter gleicht im Telefonat nochmals die Firmendaten mit dem Angerufenen ab. Der kostenlose Eintrag im Internet existierte natürlich nicht. Der Vertrag kommt erst durch das Telefonat zustande und die Rechnung wird nicht lange auf sich warten lassen.

Die Kündigungsfrist wurde versäumt – der Vertrag mit dem Branchenbuchanbieter hat sich verlängert

In diesem Fall täuscht der Branchenbuch-Abzocker dem angerufenen Unternehmen ebenfalls ein bestehendes Vertragsverhältnis vor, welches sich soeben verlängert habe, weil keine Kündigung ausgesprochen wurde. Fairerweise sei man aber bereit, den vorhandenen Eintrag in einen Standardeintrag umzuwandeln. Hierdurch würde die nächste Rechnung dann deutlich günstiger ausfallen.

Auch bei dieser Vorgehensweise erfragt der Anbieter wieder sämtliche Daten zur Firma. Tatsächlich dürften ihm diese für seine Zwecke bereits durch die eigene online Recherchen vorliegen.

Der Trick mit dem doppelten Anruf

Bei einer weiteren Variante des Adressbuchschwindels wird das Unternehmen zwei Mal angerufen. Bei diesem Vorgehen soll der Angerufene mit doppelter List in ein Branchenverzeichnis gelockt werden. Als Vorwand für das Telefonat dienen die weiter oben beschriebenen Gesprächsaufhänger. Im ersten Telefonat wird allerdings noch kein Vertrag abgeschlossen. Hier wird dem Angerufenen lediglich eine weitere Kontaktaufnahme mit einem anderen Mitarbeiter angekündigt.

Der weitere Mitarbeiter ruft auch kurz darauf an und erkundigt sich, ob das Gespräch vereinbart war. Im zweiten Telefonat sollen dann die Daten der Firma erfragt, bzw. abgeglichen werden. Möglicherweise kommt dieser weitere Telefonanruf auch nur deshalb zustande, weil der Firmeninhaber im Gespräch zuvor nach Informationsmaterial verlangt hat.

Die Besprechung am Telefon wird aufgezeichnet. Der Angerufene muss Angaben zu seiner Person und zu seiner Firma mit einem „Ja“ bestätigen. Die durch geschickte Fragestellung des Abzockers erschlichenen Bestätigungen dienen dann später als Nachweis für einen Vertrag, für den der Gewerbetreibende bezahlen soll.

Betrug durch nachträgliche Veränderungen von Aufzeichnungen

Besonders kriminell agieren Betreiber von Branchenregistern, die im Nachhinein die Tonaufzeichnungen der Gespräche verändern. Aus den zwei Anrufen liegt den Betrügern ausreichend Audio-Material vor, welches sich geschickt zu einer neuen Aufzeichnung zusammenschneiden lässt. Die Fragestellung kann auf einen Vertragsabschluss am Telefon „optimiert“ werden. Dem Unternehmer kommt dabei die Hauptrolle des ahnungslosen Opfers dieser Masche zu. Die Angaben zu seiner Firma werden mit den „Ja-Bestätigungen“ inhaltlich verbunden und fertig ist das neue Tondokument.

Was kann ich gegen Branchenbuchabzocke tun?

Geschädigte Personen und Firmen sollten keinesfalls Zahlungen an dubiose Anbieter von Branchenbüchern und Gewerberegistern leisten und sich auch von Mahnungen und Inkasso-Drohungen nicht einschüchtern lassen. Gewerbetreibende, die in die Vertragsfalle der Branchenbuchanbieter getappt sind, sollten sich fachkundigen Rat bei einem Rechtsanwalt einholen. Urteile deutscher Gerichte stärken zudem den Standpunkt geschädigter Firmeninhaber, indem versteckte Klauseln im Vertragstext für unwirksam erklärt werden.

Mit einem Rechtsanwalt die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen

Geprellte Unternehmer finden bei der Online Recherche im Internet reichlich Informationen zum Thema Branchenbuch, GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH und Gewerbeauskunft-Zentrale. Über die Möglichkeiten, rechtlich gegen unerwünschte Vertragsabschlüsse vorzugehen, sollten sich die Betroffenen von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Rechtliche Möglichkeiten gibt es einige. Dieser Text kann und will keine Rechtsberatung durch einen Anwalt ersetzen. Daher sind die nachfolgenden Vorgehensweisen gegen die Branchenbuchabzocke lediglich als Vorschläge zu verstehen:

1. Anfechtung des Vertrages

Eine Anfechtung kommt beispielsweise bei Irrtum oder arglistiger Täuschung in Betracht. Bei einem Irrtum muss der Geschädigte glaubhaft machen, dass er sich in Bezug auf den Vertragsabschluss geirrt habe. Der Irrtum kann darin begründet liegen, dass für den Unternehmer nicht erkennbar war, dass es sich bei dem unaufgefordert zugesandten Formularbogen um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.

Bei einer arglistigen Täuschung wendet der Geschädigte ein, dass er aufgrund der behördlich anmutenden Gestaltung des zugestellten Formulars auch von einer behördlichen Angelegenheit ausging. Ohne diesen Täuschungsvorgang hätte der Unternehmer sicher kein Vertragsverhältnis mit dem Absender geschlossen.

2. Bestreiten des Vertragsabschlusses

Ein Vertragsverhältnis wird durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen begründet. Mit dem Schreiben der Abzock-Firma wird beim Empfänger der Eindruck erweckt, es handele sich um einen kostenlosen Eintrag oder um ein Schreiben vom Gewerbeamt. Wenn die zugestellte Rechnung unbezahlt bleibt, wird die Abzock-Firma ihren Anspruch auf Zahlung durchsetzen und diesen mit der Kostenpflicht des Angebotes begründen.

In diesem Fall kann nicht von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen ausgegangen werden, die zu einem Vertrag führen.

3. Verwendung von überraschenden Klauseln im Formular ( Urteil vom BGH )

In seinem Urteil ( Aktenzeichen: VII ZR 261/11 ) vom 26.07.2012 hat der Bundesgerichtshof ( BGH ) entschieden, dass Antragsformulare, die zum Eintrag in Branchenbücher oder Online-Branchenverzeichnisse auffordern, die hierdurch entstehenden Kosten deutlich benennen müssen. Ein im kleingedruckten Vertragstext versteckter Preis ist nicht zulässig.

Warum ist kein Widerruf möglich?

Die Masche der Branchenbuch-Abzocker richtet sich gezielt an Personen, die einen Gewerbebetrieb unterhalten. Das BGB sieht ein 14-tägiges Widerrufsrecht vor. Dieses Recht zum Widerruf steht allerdings nur Verbrauchern zu. Das BGB unterscheidet weiter zwischen Verbrauchern und Unternehmern.

Die Regelungen im BGB entscheiden, wer ein Widerrufsrecht hat und wer nicht

Der Unterschied soll mit den beiden Quellenangaben aus dem BGB verdeutlicht werden.

„Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“ Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) § 13 Verbraucher.

„Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.“ Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) § 14 Unternehmer.

Verbraucher sind nach dem BGB besser gestellt, da ihnen ein Widerrufsrecht zusteht. Insofern werden ihre Interessen vom Gesetzgeber als besonders schutzbedürftig erachtet. Die Adressbuchschwindler haben es also ausgerechnet auf diejenigen abgesehen, die nicht so einfach aus einem untergeschobenen Vertrag wieder herauskommen.

Inwiefern hilft eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung?

Im Versicherungsumfang von Firmenrechtsschutzversicherungen ist der sog. Vertrags-Rechtsschutz beschränkt auf Versicherungsverträge und Hilfsgeschäfte. Die Rechnung für den Rechtsanwalt muss in diesem Fall selbst getragen werden.

Besteht eine sog. Firmenvertrags-Rechtsschutzversicherung, so fällt die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen unter den Versicherungsschutz. Fraglich ist allerdings, ob es jemals zu einem Termin vor einem deutschen Gericht kommt. Oftmals agieren die Abzockunternehmen aus dem Ausland.

Hilfe durch Anwalts-Hotline und Mail-Beratung möglich

Einige Anbieter von gewerblichen Rechtsschutzversicherungen bieten in ihren Paketen eine kostenlose Auskunft durch einen Rechtsanwalt am Telefon ( Anwalts-Hotline ) an. In einem ersten Gespräch kann schon eine Einschätzung zum Sachverhalt vorgenommen werden.

Eine weitere Möglichkeit ist die Internet-basierte Beratung ( Mail-Beratung ) durch einen mit der Rechtsschutzversicherung kooperierenden Rechtsanwalt, inklusive Check von Dokumenten ( z.B. den Schreiben von Gewerbe-Meldungen oder Internet-Branchenbüchern ).

Anbieter von Firmenrechtsschutzversicherungen halten in manchen Fällen auch einen Formular-Pool mit rechtlich geprüften Mustertexten für ihre Kunden zum Abruf bereit.

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