Erweiterter Strafrechtsschutz für Unternehmen

 In Gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Erweiterter Strafrechtsschutz für Unternehmen

Schon ein Anfangsverdacht genügt, um Teil eines Ermittlungsverfahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft zu werden. Hierbei ist es unerheblich, ob sich der Verdacht hinterher verfestigt. Steht der Vorwurf eines Vergehens erst einmal im Raum, muss sich das betroffene Unternehmen schnell anwaltlichen Beistand suchen. Ein erweiterter Strafrechtsschutz ( auch Spezial-Strafrechtsschutz genannt ) als Baustein zur Firmenrechtsschutzversicherung fängt in diesem Fall die Kosten für Rechtsanwälte und Gutachter auf.

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Risiko strafrechtlicher Ermittlungen nicht beeinflussbar

Oft reicht schon der anonyme Hinweis eines Mitbewerbers, die Anzeige eines unzufriedenen Kunden, Nachbarn oder eines ehemaligen Mitarbeiters aus. Das Risiko ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen zu kommen ist erheblich und für den Unternehmer nicht zu beeinflussen. Um Schaden vom eigenen Unternehmen abzuwenden, ist schnelles Handeln notwendig. Dies gilt auch, wenn sich der Verdacht im Nachhinein als unbegründet erweist. Die Staatsanwaltschaft ist schon von Amts wegen verpflichtet, allen Verdachtsmomenten nachzugehen. Daher genügt schon allein der Vorwurf einer Straftat, um ein Ermittlungsverfahren in Gang zu setzen.

In diesen Bereichen sind Unternehmen von strafrechtlichen Ermittlungen betroffen

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  • Umweltrisiko: Ermittlungen wegen der Verunreinigung von Luft, Böden und Gewässern, z.B. durch nicht fachgerechte Entsorgung von Abfällen und Schadstoffen.
  • Betriebsstättenverantwortung: Ermittlungen aufgrund von Verstößen gegen den Arbeitsschutz oder den Brandschutz.
  • Wirtschaftliche Risiken: Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung, Insolvenz oder illegaler Beschäftigung.
  • Produktrisiko: Ermittlungen wegen Personen-und Sachschäden durch hergestellte und in-Verkehr-gebrachte Produkte.

Was bedeutet erweiterter Strafrechtsschutz?

Der erweiterte Strafrechtsschutz ( oder auch: Spezial-Straf-Rechtsschutz ) ist ein zusätzlicher Baustein zur Rechtsschutzversicherung. Mit Hilfe des Spezial-Straf-Rechtsschutz soll ein mögliches Strafverfahren bereits frühzeitig beendet werden können.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz bietet aus diesem Grund Kostenschutz für

  • spezialisierte Strafverteidiger.
  • die Verteidigung in Vorsatzdelikten, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.
  • gutachterliche Stellungnahmen, die bereits im Vorfeld von der Verteidigung veranlasst worden sind.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz unterscheidet sich vom herkömmlichen Straf-Rechtsschutz dahingehend, dass bei Letzterem in der Regel nur für eine vom Versicherungsnehmer fahrlässig begangene Straftat in Form eines Vergehens Versicherungsschutz besteht.

Wann hilft erweiterter Straf-Rechtsschutz?

Eine Firmenrechtsschutzversicherung mit dem Baustein Spezialstrafrechtsschutz bietet Versicherungsschutz auch für strafrechtliche Ermittlungen bei Vorsatzvergehen. Hierunter fallen Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können ( beispielsweise: Steuerhinterziehung, Diebstahl, Unterschlagung ). Im Unterschied hierzu bietet der „herkömmliche“ Strafrechtsschutz nur Versicherungsschutz für fahrlässig begangene Delikte, z.B. fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr.

Gilt der Versicherungsschutz auch bei rechtskräftiger Verurteilung?

Hierzu ein ganz klares nein! Bei Verurteilung wegen Vorsatz hilft auch ein erweiterter Strafrechtsschutz nicht weiter. Führt das Ermittlungsverfahren zu einem rechtskräftigen Gerichtsurteil aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Der Beschuldigte muss seinem Rechtsschutzversicherer dann sämtliche Verfahrenskosten erstatten. Lediglich wenn das Ermittlungsverfahren vor Gericht mit einem Freispruch von dem Vorwurf endet, zahlt die Rechtsschutzversicherung.

Beendigung des Verfahrens durch einen Strafbefehl

Einige Rechtsschutzversicherungen bieten auch Kostenschutz, wenn das Verfahren durch einen Strafbefehl beendet wird. Beim Strafbefehlsverfahren beantragt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht den Erlass eines Strafbefehls gegen den Beschuldigten. Dieses Verfahren kommt bei leichter Kriminalität zur Anwendung und soll die Gerichte entlasten. Die Besonderheit beim Strafbefehlsverfahren ist, dass keine mündliche Verhandlung vor Gericht stattfindet. Dies hat Vorteile für den Beschuldigten, weil durch die Nichtöffentlichkeit sein Image gewahrt bleibt.

Erweiterter Strafrechtsschutz – Beispiele aus der Praxis

Vorwurf: Steuerhinterziehung

Bei einer steuerlichen Betriebsprüfung werden Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung des Unternehmens entdeckt. Kurze Zeit später eröffnet die zuständige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber aufgrund des Verdachts der Steuerhinterziehung.

Vorwurf: Steuerhinterziehung

Gegen den Geschäftspartner eines Unternehmers wird wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt. Der ermittelnde Staatsanwalt vermutet Unterlagen hierzu auch in den Geschäftsräumen des unbeteiligten Unternehmers. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung werden Geschäftsunterlagen und die Computeranlage beschlagnahmt.

Vorwurf: Bestechlichkeit

Ein Architekturbüro nimmt an einer öffentlichen Ausschreibung teil und erhält den Zuschlag für die Planung eines städtischen Gebäudes. Aufgrund einer anonymen Anzeige ( vermutlich eines Mitbewerbers ) ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Inhaber wegen des Verdachts der Bestechung.

Vorwurf: Beschäftigung illegaler Arbeitskräfte

Gegen den Inhaber eines Hochbaubetriebes wird wegen des Verdachts der Schwarzarbeit ermittelt. Zudem sollen ausländische Arbeitskräfte ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigt worden sein. In diesem Zusammenhang wird auch wegen des Betrugs aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge gegen den Unternehmer ermittelt.

Vorwurf: Umweltverschmutzung

Einem metallverarbeitenden Unternehmen wird vorgeworfen, giftige Abwässer in einen nahen Fluss einzuleiten. Der zuständige Staatsanwalt geht dem Vorwurf nach und ermittelt gegen das Unternehmen wegen Umweltverschmutzung.

Vorwurf: Fahrlässige Tötung durch Missachtung von Sicherheitsvorschriften

Bei Arbeiten auf einer Baustelle ereignet sich ein folgenschwerer Arbeitsunfall. Ein Mitarbeiter gerät unter einen umkippenden Minibagger und wird tödlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Arbeitgeber. Es soll geklärt werden, inwiefern die Missachtung von Sicherheits-vorschriften ursächlich für den tödlichen Unfall waren.

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Welche Leistungen und Kosten sind beim Spezialstrafrechtsschutz versichert?

Erweiterter Strafrechtsschutz: Diese Kosten werden für die Verteidigung in Ermittlungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb übernommen. Nachfolgend eine Übersicht der abgedeckten Leistungen und Kosten:

Honorarvereinbarung

Spezialisierte Strafverteidiger ( z.B. in Steuerstrafsachen ) rechnen ihre Vergütung nach Stundenhonorar ab. Die Stundensätze betragen ca. 200 – 350 Euro. Normalerweise errechnen sich die Kosten für den Rechtsanwalt nach dem sog. Streitwert oder auch Gegenstandswert. Beim erweiterten Strafrechtsschutz werden die Kosten für den Anwalt auf Honorarbasis akzeptiert. Es erfolgt eine Prüfung durch den Rechtsschutzversicherer, ob die Höhe der Vergütung ( unter Berücksichtigung aller Kriterien des Rechtsschutzfalles ) angemessen ist.

Sachverständigenkosten

Ist für die strafrechtliche Verteidigung des Beklagten ein Gutachten erforderlich, wird das Honorar hierfür ebenfalls übernommen. Die Kosten des Gutachtens können auf einen bestimmten Stundensatz in Euro oder eine Gesamtsumme begrenzt werden.

Reisekosten

Die angemessenen Reisekosten für den Rechtsanwalt für notwendige Reisen zum Gericht oder zur Ermittlungsbehörde werden durch die Rechtsschutzversicherung übernommen.

Firmenstellungnahme

Oft bezieht sich ein Ermittlungsverfahren zunächst nur auf einen Betrieb ( nicht auf den Inhaber oder einzelne Mitarbeiter ), ohne konkreten Verdacht gegen eine Person. In diesem Fall kann eine von einem Strafrechtsexperten verfasste Firmenstellungnahme erreichen, dass die Staats-anwaltschaft das Verfahren – mangels ausreichenden Tatverdachts – einstellt. Durch die Einstellung weiterer Ermittlungen kann ein Imageschaden für das betroffene Unternehmen abgewendet werden.

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Nebenklagekosten

Auch die Kosten für den Anwalt des Nebenklägers werden übernommen, wenn hierdurch die Einstellung des Strafverfahrens erreicht werden kann. An einem Strafverfahren können Geschädigte ( z.B. verletzte Personen ) als Nebenkläger teilnehmen. Der Rechtsanwalt des Beklagten kann mit dem Anwalt des Nebenklägers verhandeln, dass auch dessen Kosten – im Falle der Einstellung des Verfahrens – übernommen werden. Der Nebenkläger hat hierdurch keinen wirtschaftlichen Nachteil ( weil er seine Anwaltskosten nicht selbst tragen muss ) und könnte so dem Wunsch des Beklagten nach einer raschen und Image schonenden Einstellung des Verfahrens nachkommen.

Versicherungsschutz bei Hausdurchsuchung und Beschlagnahme

Wer kennt sie nicht? Die spektakulären Fälle aus dem Fernsehen. Prominente und Konzernbosse erhalten früh am Morgen unangekündigten Besuch von der Staatsanwaltschaft. Bergeweise Akten werden in großen Blechkisten vor den Kameras der eigens angereisten Medienvertreter aus dem Haus geschafft. Der Betroffene kann über den Spezialstrafrechtsschutz einen Fachanwalt beauftragen, der ihm zur Seite steht.

Daten-Rechtsschutz

Seit dem 25.05.2018 hat das Thema Datenschutz wieder eine besondere Bedeutung. Bei Verstößen gegen die sog. Datenschutzgrundverordnung ( DSGVO ) drohen Unternehmen hohe DSGVO-Strafen ( zum Beispiel Bussgelder ). Wird einem Unternehmen beispielsweise vorgeworfen, Daten von Mitarbeitern oder Kunden nicht ordnungsgemäß gegen fremden Zugriff gesichert zu haben, kann es teuer werden. Die Kosten für die Verteidigung durch einen Fachanwalt werden beim erweiterten Strafrechtsschutz übernommen.

www.gewerbe-profi.de

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