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Erweiterter Strafrechtsschutz für Unternehmen

Schon ein Anfangsverdacht genügt, um Teil eines Ermittlungsverfahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft zu werden. Hierbei ist es unerheblich, ob sich der Verdacht hinterher verfestigt. Steht der Vorwurf eines Vergehens erst einmal im Raum, muss sich das betroffene Unternehmen schnell anwaltlichen Beistand suchen. Ein erweiterter Strafrechtsschutz ( auch Spezial-Strafrechtsschutz genannt ) als Baustein zur Firmenrechtsschutzversicherung fängt in diesem Fall die Kosten für Rechtsanwälte und Gutachter auf.

Risiko strafrechtlicher Ermittlungen nicht beeinflussbar

Oft reicht schon der anonyme Hinweis eines Mitbewerbers, die Anzeige eines unzufriedenen Kunden, Nachbarn oder eines ehemaligen Mitarbeiters aus. Das Risiko ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen zu kommen ist erheblich und für den Unternehmer nicht zu beeinflussen. Um Schaden vom eigenen Unternehmen abzuwenden, ist schnelles Handeln notwendig. Dies gilt auch, wenn sich der Verdacht im Nachhinein als unbegründet erweist. Die Staatsanwaltschaft ist schon von Amts wegen verpflichtet, allen Verdachtsmomenten nachzugehen. Daher genügt schon allein der Vorwurf einer Straftat, um ein Ermittlungsverfahren in Gang zu setzen.

In diesen Bereichen sind Unternehmen von strafrechtlichen Ermittlungen betroffen

  • Umweltrisiko: Ermittlungen wegen der Verunreinigung von Luft, Böden und Gewässern, z.B. durch nicht fachgerechte Entsorgung von Abfällen und Schadstoffen.
  • Betriebsstättenverantwortung: Ermittlungen aufgrund von Verstößen gegen den Arbeitsschutz oder den Brandschutz.
  • Wirtschaftliche Risiken: Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung, Insolvenz oder illegaler Beschäftigung.
  • Produktrisiko: Ermittlungen wegen Personen-und Sachschäden durch hergestellte und in-Verkehr-gebrachte Produkte. 

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Was bedeutet erweiterter Strafrechtsschutz?

Der erweiterte Strafrechtsschutz ( oder auch: Spezial-Straf-Rechtsschutz ) ist ein zusätzlicher Baustein zur Rechtsschutzversicherung. Mit Hilfe des Spezial-Straf-Rechtsschutz soll ein mögliches Strafverfahren bereits frühzeitig beendet werden können.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz bietet aus diesem Grund Kostenschutz für

  • spezialisierte Strafverteidiger.
  • die Verteidigung in Vorsatzdelikten, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.
  • gutachterliche Stellungnahmen, die bereits im Vorfeld von der Verteidigung veranlasst worden sind.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz unterscheidet sich vom herkömmlichen Straf-Rechtsschutz dahingehend, dass bei Letzterem in der Regel nur für eine vom Versicherungsnehmer fahrlässig begangene Straftat in Form eines Vergehens Versicherungsschutz besteht.

Wann hilft erweiterter Straf-Rechtsschutz?

Eine Firmenrechtsschutzversicherung mit dem Baustein Spezialstrafrechtsschutz bietet Versicherungsschutz auch für strafrechtliche Ermittlungen bei Vorsatzvergehen. Hierunter fallen Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können ( beispielsweise: Steuerhinterziehung, Diebstahl, Unterschlagung ). Im Unterschied hierzu bietet der „herkömmliche“ Strafrechtsschutz nur Versicherungsschutz für fahrlässig begangene Delikte, z.B. fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr.

Gilt der Versicherungsschutz auch bei rechtskräftiger Verurteilung?

Hierzu ein ganz klares nein! Bei Verurteilung wegen Vorsatz hilft auch ein erweiterter Strafrechtsschutz nicht weiter. Führt das Ermittlungsverfahren zu einem rechtskräftigen Gerichtsurteil aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Der Beschuldigte muss seinem Rechtsschutzversicherer dann sämtliche Verfahrenskosten erstatten. Lediglich wenn das Ermittlungsverfahren vor Gericht mit einem Freispruch von dem Vorwurf endet, zahlt die Rechtsschutzversicherung.

Beendigung des Verfahrens durch einen Strafbefehl

Einige Rechtsschutzversicherungen bieten auch Kostenschutz, wenn das Verfahren durch einen Strafbefehl beendet wird. Beim Strafbefehlsverfahren beantragt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht den Erlass eines Strafbefehls gegen den Beschuldigten. Dieses Verfahren kommt bei leichter Kriminalität zur Anwendung und soll die Gerichte entlasten. Die Besonderheit beim Strafbefehlsverfahren ist, dass keine mündliche Verhandlung vor Gericht stattfindet. Dies hat Vorteile für den Beschuldigten, weil durch die Nichtöffentlichkeit sein Image gewahrt bleibt.

Erweiterter Strafrechtsschutz – Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1 – Vorwurf: Steuerhinterziehung

Bei einer steuerlichen Betriebsprüfung werden Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung des Unternehmens entdeckt. Kurze Zeit später eröffnet die zuständige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber aufgrund des Verdachts der Steuerhinterziehung.

Beispiel 2 – Vorwurf: Steuerhinterziehung

Gegen den Geschäftspartner eines Unternehmers wird wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt. Der ermittelnde Staatsanwalt vermutet Unterlagen hierzu auch in den Geschäftsräumen des unbeteiligten Unternehmers. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung werden Geschäftsunterlagen und die Computeranlage beschlagnahmt.

Beispiel 3 – Vorwurf: Bestechlichkeit

Ein Architekturbüro nimmt an einer öffentlichen Ausschreibung teil und erhält den Zuschlag für die Planung eines städtischen Gebäudes. Aufgrund einer anonymen Anzeige ( vermutlich eines Mitbewerbers ) ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Inhaber wegen des Verdachts der Bestechung.

Beispiel 4 – Vorwurf: Beschäftigung illegaler Arbeitskräfte

Gegen den Inhaber eines Hochbaubetriebes wird wegen des Verdachts der Schwarzarbeit ermittelt. Zudem sollen ausländische Arbeitskräfte ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigt worden sein. In diesem Zusammenhang wird auch wegen des Betrugs aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge gegen den Unternehmer ermittelt.

Beispiel 5 – Vorwurf: Umweltverschmutzung

Einem metallverarbeitenden Unternehmen wird vorgeworfen, giftige Abwässer in einen nahen Fluss einzuleiten. Der zuständige Staatsanwalt geht dem Vorwurf nach und ermittelt gegen das Unternehmen wegen Umweltverschmutzung.

Beispiel 6 – Vorwurf: Fahrlässige Tötung durch Missachtung von Sicherheitsvorschriften

Bei Arbeiten auf einer Baustelle ereignet sich ein folgenschwerer Arbeitsunfall. Ein Mitarbeiter gerät unter einen umkippenden Minibagger und wird tödlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Arbeitgeber. Es soll geklärt werden, inwiefern die Missachtung von Sicherheits-vorschriften ursächlich für den tödlichen Unfall waren. 

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Welche Leistungen und Kosten sind beim Spezialstrafrechtsschutz versichert?

Erweiterter Strafrechtsschutz: Diese Kosten werden für die Verteidigung in Ermittlungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb übernommen. Nachfolgend eine Übersicht der abgedeckten Leistungen und Kosten:

Honorarvereinbarung

Spezialisierte Strafverteidiger ( z.B. in Steuerstrafsachen ) rechnen ihre Vergütung nach Stundenhonorar ab. Die Stundensätze betragen ca. 200 – 350 Euro. Normalerweise errechnen sich die Kosten für den Rechtsanwalt nach dem sog. Streitwert oder auch Gegenstandswert. Beim erweiterten Strafrechtsschutz werden die Kosten für den Anwalt auf Honorarbasis akzeptiert. Es erfolgt eine Prüfung durch den Rechtsschutzversicherer, ob die Höhe der Vergütung ( unter Berücksichtigung aller Kriterien des Rechtsschutzfalles ) angemessen ist.

Sachverständigenkosten

Ist für die strafrechtliche Verteidigung des Beklagten ein Gutachten erforderlich, wird das Honorar hierfür ebenfalls übernommen. Die Kosten des Gutachtens können auf einen bestimmten Stundensatz in Euro oder eine Gesamtsumme begrenzt werden.

Reisekosten

Die angemessenen Reisekosten für den Rechtsanwalt für notwendige Reisen zum Gericht oder zur Ermittlungsbehörde werden durch die Rechtsschutzversicherung übernommen.

Firmenstellungnahme

Oft bezieht sich ein Ermittlungsverfahren zunächst nur auf einen Betrieb ( nicht auf den Inhaber oder einzelne Mitarbeiter ), ohne konkreten Verdacht gegen eine Person. In diesem Fall kann eine von einem Strafrechtsexperten verfasste Firmenstellungnahme erreichen, dass die Staats-anwaltschaft das Verfahren – mangels ausreichenden Tatverdachts – einstellt. Durch die Einstellung weiterer Ermittlungen kann ein Imageschaden für das betroffene Unternehmen abgewendet werden.

Nebenklagekosten

Auch die Kosten für den Anwalt des Nebenklägers werden übernommen, wenn hierdurch die Einstellung des Strafverfahrens erreicht werden kann. An einem Strafverfahren können Geschädigte ( z.B. verletzte Personen ) als Nebenkläger teilnehmen. Der Rechtsanwalt des Beklagten kann mit dem Anwalt des Nebenklägers verhandeln, dass auch dessen Kosten – im Falle der Einstellung des Verfahrens – übernommen werden. Der Nebenkläger hat hierdurch keinen wirtschaftlichen Nachteil ( weil er seine Anwaltskosten nicht selbst tragen muss ) und könnte so dem Wunsch des Beklagten nach einer raschen und Image schonenden Einstellung des Verfahrens nachkommen.

Versicherungsschutz bei Hausdurchsuchung und Beschlagnahme

Wer kennt sie nicht? Die spektakulären Fälle aus dem Fernsehen. Prominente und Konzernbosse erhalten früh am Morgen unangekündigten Besuch von der Staatsanwaltschaft. Bergeweise Akten werden in großen Blechkisten vor den Kameras der eigens angereisten Medienvertreter aus dem Haus geschafft. Der Betroffene kann über den Spezialstrafrechtsschutz einen Fachanwalt beauftragen, der ihm zur Seite steht.

Daten-Rechtsschutz

Seit dem 25.05.2018 hat das Thema Datenschutz wieder eine besondere Bedeutung. Bei Verstößen gegen die sog. Datenschutzgrundverordnung ( DSGVO ) drohen Unternehmen hohe DSGVO-Strafen ( zum Beispiel Bussgelder ). Wird einem Unternehmen beispielsweise vorgeworfen, Daten von Mitarbeitern oder Kunden nicht ordnungsgemäß gegen fremden Zugriff gesichert zu haben, kann es teuer werden. Die Kosten für die Verteidigung durch einen Fachanwalt werden beim erweiterten Strafrechtsschutz übernommen.

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Hinweise zur Selbstbeteiligung

Die gewählte Selbstbeteiligung gilt je Leistungsfall.

Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich der Versicherungsbeitrag i.d.R deutlich senken. Im Angebot finden Sie später unter dem Punkt „Beitragsalternativen“ Berechnungen mit einer höheren / niedrigeren Selbstbeteiligung.

Beim Firmenvertrags-Rechtsschutz können Sie eine vom übrigen Vertragsumfang abweichende Selbstbeteiligung wählen. Wir empfehlen – gerade bei hohen Umsätzen – eine Selbstbeteiligung von 500 Euro / 1.000 Euro. Wenn Sie eine höhere SB wünschen, sprechen Sie uns einfach an.

Hinweise zur Zahlungsweise

Eine jährliche Beitragszahlung stellt die für Sie günstigste Variante dar.Bei monatlicher Beitragszahlung benötigen wir ein SEPA Lastschriftmandat von Ihnen.

Hinweise zum Versicherungsbeginn

Bitte beachten Sie, dass für viele Rechtsschutzleistungen eine Wartezeit von 3 Monaten gilt.Die Wartezeit entfällt, wenn sich ein gleichartiger Versicherungsumfang nahtlos an Ihre vorherige Rechtsschutzversicherung anschließt.Die enthaltenen Assistance-Leistungen können Sie sofort zum Vertragsbeginn nutzen.

Hinweise zur Selbstbeteiligung

Die gewählte Selbstbeteiligung gilt je Leistungsfall.

Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich der Versicherungsbeitrag i.d.R deutlich senken. Im Angebot finden Sie später unter dem Punkt „Beitragsalternativen“ Berechnungen mit einer höheren / niedrigeren Selbstbeteiligung.

Für die Nutzung der enthaltenen Assistance-Leistungen, beispielsweise:

  • Anwalts-Hotline & Anwaltsempfehlung
  • Rechtsschutz-Assistent
  • Dokumentenprüfung
  • Inkasso-Service & Bonitäts-Check
  • Mediation
  • Löschung von Google-Bewertungen

wird keine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.

Firmenvertrags-Rechtsschutz – die ideale Ergänzung zur Grunddeckung

Versichert sind die bekannten Rechtsschutzleistungen wie z. B. Anwalts-, Gerichts-und Sachverständigenkosten für gerichtliche Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, z. B. mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern, Herstellern und sonstigenDienstleistern, stehen.

Der Jahresbeitrag errechnet sich nach dem jährlichen Brutto-Umsatz.

Ihre Leistungen beim Firmenvertrags-Rechtsschutz:

 

  • Kein Mindest-Streitwert.
  • Versicherungssumme: 200.000 €.
  • Geltungsbereich: Deutschland.
  • Geringe Selbstbeteiligung ( min. 150 € je Streitfall ).
  • Geringer Mindestbeitrag.
  • Kostenschutz ab dem gerichtlichen Verfahren.

Auch für kleinere Betriebe interessant:

Bis zu einem Jahresumsatz von 55.000 € gilt der Mindestbeitrag!

Und natürlich wenn das Unternehmen wächst…

Teilen Sie uns jedes Jahr Ihre Umsatzsumme mit. Gemeinsam mit Ihnen passen wir den Vertragsrechtsschutz entsprechend an. Eventuell ist dann ein Wechsel in die nächsthöhere Selbstbeteiligung sinnvoll.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Firmenvertrags-Rechtsschutz

Makler ohne Honorar

Nach erfolgreicher Vermittlung eines Kaufabschlusses muss ein Immobilienmakler seine vertraglich vereinbarte Courtage beim Käufer einklagen.

Gedeckter Tisch – nicht bezahlte Rechnung

Für einen runden Geburtstag stellt ein Caterer Festräume, Personal, Essen und Getränke bereit. Die Feier ist ein voller Erfolg für die Auftraggeberin. Nach Eingang der Rechnung ist nichts mehr feierlich. Die Qualität wird bemängelt und die vereinbarte Getränkepauschale nicht mehr anerkannt.Dem Inhaber des Party-Service bleibt nur noch der Weg vor Gericht.

Strenge Eingangskontrolle

Eine Großbäckerei beliefert einen Discounter. Die Eingangskontrolle des Discounters verweigert die Annahme einer LKW-Ladung Gebäck, mit dem Hinweis auf eine fehlerhafte Etikettierung. Die Bäckerei bestreitet Fehler an der Ware und ihrer Bezeichnung. Der Streitfall landet vor Gericht.

Die Bausteine Rechtsschutz PLUS & Spezial-Strafrechtsschutz enthalten wichtige Erweiterungen für Unternehmen & Firmeninhaber:

Rechtsschutz PLUS

  • Unbegrenzte Versicherungssumme in Deutschland,2 Mio. in Europa, 200.000 Euro weltweit sowie Strafkautionsdarlehen jetzt bis 300.000 Euro
  • Erweiterter Strafrechtsschutz bei privaten, ehrenamtlichen und beruflichen nichtselbstständigen Tätigkeiten
  • Kapitalanlagen-Rechtsschutz bis 5.000 Euro Kosten, unabhängig von der Höhe der Anlagesumme
  • Beratungsrechtsschutz für Sorgerechtsverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Nachfolgeregelung, Patientenverfügung, Testament und digitalen Nachlass
  • Außergerichtlicher Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht bis 2.500 Euro
  • Mitversichert ist ein privates Motorfahrzeug zu Wasser (Versicherungssumme bis 20.000 Euro je Versicherungsfall)
  • Cyber-Rechtsschutz.

Spezial-Strafrechtsschutz

  • Vorsatzvergehen
  • Vorsatzverurteilung durch rechtskräftigen Strafbefehl
  • Honorarvereinbarungen
  • Kostenübernahme für ein außergerichtliches Sachverständigen-Gutachten bis zu 25.000 Euro
  • Zeugenbeistand \ Firmenstellungnahme
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Nebenklagekosten
  • Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Aktive Strafverfolgung
  • Versicherungsfall mit Einleitung des Ermittlungsverfahrens
  • Daten-Rechtsschutz.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Spezial-Strafrechtsschutz

Freie Honorarvereinbarung

Spezialisierte Strafverteidiger arbeiten nur auf Honorarbasis.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die angemessenen Kosten, wenn Sie sich beispielsweise in einem Steuer-Strafverfahren von einem Fachanwalt vertreten lassen möchten.

Rechtsschutz bei Hausdurchsuchung und Beschlagnahme

Gegen den Betrieb eines langjährigen Geschäftspartners wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass sich Unterlagen dazu auch inIhren Geschäftsräumen befinden. Beamte führen eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durch und es werden kistenweise Geschäftsordner und Ihre PC`s mitgenommen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für den notwendigen anwaltlichen Beistand, egal ob Sie von der Maßnahme als Verdächtiger oder in sonstiger Eigenschaft betroffen sind.

 

Schaden- und Leistungsbeispiele aus Rechtsschutz PLUS

Prüfung von Dokumenten & Webseiten

Sie möchten Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung prüfen lassen, um teure Abmahnungen zu vermeiden. Die Überprüfung erfolgt durch einen Kooperationspartner für Sie kostenfrei.

Geschäftsschädigende Rezensionen

Ihr Google-MyBusiness-Profil wird mit geschäftsschädigenden Bewertungen überzogen, für die es keine sachliche Grundlage gibt. Über unsere Kooperation können Sie 5 Löschaufträge im Jahr beauftragen – kostenfrei.

Bei gemieteten Geschäftsräumen wird für die Kalkulation die Jahresbruttomiete benötigt. Die private Wohnanschrift des Firmeninhabers ist mitversichert.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Eigentums-, Miet- und Pachtrechtsschutz

Bauschaden

Auf dem Nachbargrundstück ist schweres Gerät im Einsatz. Schon während der Bauphase kommt es zur Bildung von Rissen an Ihrem Firmengebäude.

Nebenkostenabrechnung

Die Nachforderung Ihres Vermieters enthält erhebliche Mängel, welche Sie keinesfalls akzeptieren können.

Bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht gibt es folgende Besonderheit zu beachten:Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat jede Streitpartei in der ersten Instanz die eigenen Kosten zu tragen.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Arbeitgeber-Rechtsschutz

Zeugnis

Ein ausgeschiedener Mitarbeiter klagt vor dem Arbeitsgericht gegen sein Zeugnis.

Fristlose Kündigung

Aufgrund eines Betrugs müssen Sie einem Mitarbeiter fristlos kündigen. Der Streitwert beträgt 3 Bruttomonatsgehälter – das Kostenrisiko über 2 Instanzen beläuft sich auf ~ 8.500 Euro.

Mediation

Durch die Vermittlung einer Mediation kann eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einer Mitarbeiterin vermieden und der Betriebsfrieden wiederhergestellt werden. Durch die Anwalts-Hotline wird Ihnen ein geeigneter Mediator vermittelt.

Im Privat- und Verkehrsbereich sind Sie und zudem Ihre folgenden Familienmitglieder geschützt:

  • Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, solange sie sich in Ausbildung oder Studium befinden und unverheiratet sind.
  • Eltern bzw. Eltern des Ehe- oder Lebenspartners, die nicht mehr erwerbstätig und unter Ihrer Anschrift gemeldet sind– auch wenn sie anschließend ins Pflegeheim gehen.

Im Privat- bzw. Verkehrsbereich versicherte Rechtsgebiete:

 

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht-Rechtsschutz für Arbeitnehmer
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Opfer-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Privat- und Verkehrsbereich

Vertrags- und Sachenrecht

Ihr Familienurlaub wird zum Reinfall. Baulärm raubt Ihnen den Schlaf und gebuchte Leitungen stehen nicht zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung zahlt den Anwalt. Dieser kümmert sich um die Reisepreisminderung.

Sozial-Rechtsschutz

Ein mit versichertes Familienmitglied streitet um die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt im privaten Bereich auch das der Klage vorgeschaltete Einspruchs-/Widerspruchsverfahren.

Behandlungsfehler

Auf die falsche Diagnose folgt die falsche Behandlung – mit dauerhaften Folgen. Sie möchten gegen das Krankenhaus vorgehen und benötigen einen Fachanwalt für Medizinrecht. Die Anwalts-Hotline empfiehlt Ihnen den richtigen Ansprechpartner.

Zu schnell unterwegs

Ihnen wird ein Tempoverstoß vorgeworfen – es droht der Verlust der Fahrerlaubnis. Ein Rechtsanwalt übernimmt die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zwecks Überprüfung der Messung. 

In der Firma sind Sie und Ihre Mitarbeiter während ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen versichert.

Im Firmenbereich versicherte Rechtsgebiete:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Verwaltungs-Rechtsschutz bei Versagung oder Entzug der Gewerbeerlaubnis
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Sozial-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Versicherungsverträge im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit
  • Beratungs-Rechtsschutz für die Unternehmensnachfolge
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Bonitätsprüfung & Inkasso-Service.
  • Mediation & Firmenvertrags-Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Firmenbereich

Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz

Nach der fristgemäßen Einreichung der Steuererklärung, erkennt das Finanzamt Ihre eingereichten Belege nicht an. Die Folge sind hohe Nachzahlungen.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des beauftragten Fachanwaltes für Steuerrecht, der Ihre gerichtliche Vertretung übernimmt.

Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Sie erwerben ein neues EDV-System für Ihren Betrieb. Dieses verursacht von Beginn an ständig Ausfälle. Ein hoher Folgeschaden droht. Sie wollen Schadenersatz vom Systemhaus!

Rechtsschutz für Mitarbeiter

Ihre Mitarbeiterin erleidet auf einer Dienstfahrt einen schweren Verkehrsunfall. Die Sozialversicherung erkennt ihre Berufsunfähigkeit nicht an. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten ab dem Gerichtsverfahren einschließlich teurer Gutachten.

Kunde zahlt nicht

Sie haben Ihren säumigen Kunden bereits mehrfach angemahnt – ohne Erfolg.Der Inkasso-Service kümmert sich nun um Ihre Außenstände.