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Mediation im Unternehmen: Mediation Arbeitsrecht

Treten Konflikte im Unternehmen auf, wünschen sich alle Beteiligten eine rasche und verbindliche Streitbeilegung. Innerbetriebliche Mediation Arbeitsrecht hilft beispielsweise, eine außergerichtliche Streitbeilegung unter Kollegen oder mit Vorgesetzten zu vermitteln. Doch nicht nur Streit mit Arbeitnehmern kann eine Konfliktlösung erfordern. Auch Streitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten können mit einem Mediationsverfahren, einer sog. Wirtschaftsmediation gelöst werden.

Was ist Mediation?

Als Mediation bezeichnet man ein außergerichtliches, nicht öffentliches Verfahren, bei welchem die Konfliktparteien mit Unterstützung eines Dritten ( des Mediators ) eine einvernehmliche und für beide Seiten verbindliche Lösung erarbeiten. Der Mediator wird als Vermittler für beide Parteien gleichermaßen tätig und unterstützt beide Seiten dabei, die strittigen Themen zu besprechen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Wird eine Einigung erzielt, wird diese zum Schluss als Vereinbarung schriftlich fixiert. Der Rechtsweg bleibt offen.

Mediation Arbeitsrecht – Streit am Arbeitsplatz beilegen

Konflikte sind alltäglich und nicht immer zu vermeiden, sei es am Arbeitsplatz mit Kollegen oder dem Chef. Konflikte sind oft die Folge unterschiedlicher Wahrnehmungen oder von Missverständnissen. Dies führt dazu, dass sich jede Streitpartei „im Recht“ fühlt und sorgt auf der Gegenseite für Unverständnis. Wenn beide Seiten auf ihrem Standpunkt verharren, sind schnell die „Fronten verhärtet“ und die Situation eskaliert.

Wie funktioniert Mediation?

In einem Mediationsverfahren werden zunächst die Interessen der Konfliktparteien ermittelt, d.h. der Mediator muss zuallererst die Bedürfnisse beider Seiten kennen. Erst wenn die Bedürfnisse der Streitparteien klar benannt werden können, kann ein für beide Seiten tragfähiger Kompromiss erarbeitet werden. Ausschlaggebend ist, dass die Lösung des Problems vom Mediator nicht vorgegeben, sondern bestenfalls „moderiert“ wird. Der Mediator unterstützt die Parteien bei der Entwicklung eines Lösungsvorschlags, den beide Seiten akzeptieren können. Es gibt in diesem Verfahren keinen Gewinner und keinen Verlierer, sondern nur zwei Gewinner.

Wann eignet sich Mediation?

Mediation ist immer dann sinnvoll, wenn die streitenden Parteien die Lösung ihres Problems selbst erarbeiten und somit nicht von einem Dritten bestimmen lassen möchten ( zum Beispiel von einem Gericht ). Sinnvoll ist eine Mediation vor allem dann, wenn sich die Konfliktparteien immer wieder begegnen. Nach einem Gerichtsverfahren gibt es immer „Sieger“ und „Besiegte“. Nach einem Mediationsverfahren können sich beide Parteien wieder in die „Augen schauen“.

Glauben Sie, dass man mit einer Mediation viele rechtliche Auseinandersetzungen beilegen kann, oder sind Sie da skeptisch?

Quelle: statista.com (veröffentlicht 2022) – Umfrage: Meinung zu den Erfolgsaussichten von Mediation in Deutschland 

Wo wird Mediation eingesetzt?

Mediationsverfahren empfehlen sich an vielen Stellen als Ersatz für eine gerichtliche Auseinandersetzung, z.B. bei Ehescheidungen, Streit in der Nachbarschaft, Streit am Arbeitsplatz ( Mediation Arbeitsrecht ) oder auch bei Streitigkeiten im Unternehmen mit Kunden und Lieferanten. Hier spricht man dann von Wirtschaftsmediation ( auch Firmenvertragsmediation genannt ).

Mediation im Unternehmen: Mediation Arbeitsrecht & Wirtschaftsmediation

Das Thema Mediation kann im Unternehmen an zwei Stellen relevant sein. Innerbetrieblich können Streitigkeiten unter Kollegen, Abteilungen, Arbeitsgruppen, Teams und Vorgesetzten eine außergerichtliche Konfliktlösung erforderlich machen ( Mediation Arbeitsrecht ). Außerbetrieblich kann ein Streit mit Kunden oder Lieferanten des Unternehmens eine Streitbeilegung erfordern ( Firmenvertragsmediation ).

Mediation Arbeitsrecht

Streitigkeiten am Arbeitsplatz können für alle Beteiligten extrem belastend sein. Die Konfliktparteien begegnen sich möglicherweise mehrmals täglich oder müssen sich eventuell sogar einen Arbeitsplatz teilen. Streit auslösend können unterschiedliche Ansichten zu Aufgaben im Betrieb sein. Auch die vermutete Bevorzugung eines Kollegen durch eine Führungskraft, sowie Lohnunterschiede oder Mobbing können zu Problemen führen.

Als Ausweg bietet sich die offene Aussprache untereinander an. Idealerweise kommen beide Parteien zu der Einsicht, dass eine professionelle Mediation zielführender ist, als ein Prozess vor dem Arbeitsgericht.

Firmenvertragsmediation

Muss sich ein Unternehmer mit seinem Kunden, z.B. wegen angeblich schlechter Vertragserfüllung streiten, entsteht folgendes Problem: in aller Regel besteht für Streitigkeiten aus Verträgen kein Versicherungsschutz im Rahmen einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung. Existiert eine spezielle Firmen-Vertrags-Rechtsschutzversicherung, deckt diese zumindest die Kosten der gerichtlichen ( nicht jedoch der außergerichtlichen ) Auseinandersetzung.

Es macht also für den Unternehmer – auch aus wirtschaftlicher Sicht – Sinn, sich mit dem Thema Firmenvertragsmediation zu befassen und den Konflikt ohne Rechtsanwalt zu beenden. Letztlich geht es hier auch um den Erhalt von Beziehungen zu Kunden und Lieferanten.

Der nachfolgende Link zur Wirtschaftsmediation bietet reichlich Informationen für Hilfesuchende.

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Was kostet ein Mediationsverfahren?

Mediatoren rechnen ihre Leistung nach Stundenhonorar ab. Die Bandbreite ist recht hoch, so werden üblicherweise 150 € bis 300 € je Stunde abgerechnet. Zum Vergleich: die Kosten für Rechtsanwälte und Gerichte richten sich nach dem sog. Streitwert ( auch Gegenstandswert genannt ). Mediatoren müssen übrigens nicht zugleich auch Rechtsanwalt sein. So kann eine Mediation auch von einem entsprechend qualifizierten Psychologen durchgeführt werden.

Wer bezahlt die Kosten der Mediation?

Die Kosten für außergerichtlich Streitbeilegung werden zwischen den Konfliktparteien aufgeteilt. Die Kosten für eine Mediation werden auch von einigen Rechtsschutzversicherungen. Die Leistungen unterscheiden sich – je nach Anbieter – und sind meistens auf eine maximale Anzahl an Stunden oder auf eine maximale Summe in Euro pro Jahr begrenzt. Unternehmer sollten zudem prüfen, ob in ihrer Firmenrechtsschutzversicherung auch die Kosten für eine Firmenvertragsmediation übernommen werden.

Hier gibt es weitere Informationen zur Firmenrechtsschutzversicherung.

Welche Vorteile hat Mediation?

Die Vorteile einer Mediation gegenüber einem gerichtlichen Verfahren im Überblick:

Zeitersparnis

Mediationsverfahren können oft kurzfristig abgeschlossen werden. Anders verhält es sich bei Gerichtsverfahren, wo oft mehrere Gerichtstermine über einen langen Zeitraum stattfinden. Geht ein Gerichtsverfahren in die nächsthöhere Instanz, findet der nächste Termin möglicherweise an einem ganz anderen Ort statt. Bei der Mediation entfällt die Zeit für die Vorbereitung von Gerichtsterminen, sowie die An- und Abreise zum Gericht. Da die Betroffenen oft unter dem Konflikt leiden, ist die Zeitersparnis ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

Stressvermeidung

Auch die emotionale Komponente von Konflikten sollte nicht unterschätzt werden. Gerade bei länger andauernden Auseinandersetzungen sind Stress und schlaflose Nächte die Folge. Konflikte am Arbeitsplatz können zudem das Betriebsklima negativ beeinflussen und die Leistungsfähigkeit senken.

Image erhalten

Durch die „Nichtöffentlichkeit“ dringt nichts nach außen. Geschäftsgeheimnisse bleiben gewahrt, Imageverluste und schlechte Presse werden vermieden. Gerichtstermine hingegen sind häufig öffentlich ( auch für Medienvertreter ).

Einigkeit

Beide Konfliktparteien erarbeiten mit Hilfe des Mediators eine Lösung. Nach erfolgter Einigung wird eine Vereinbarung geschlossen. Es gibt keine Gewinner / Verlierer, wie vor einem Gericht ( wo immer eine Partei obsiegt / unterliegt ).

Erfolgsaussichten

Bei einem professionell durchgeführten Mediationsverfahren liegt die Einigungsquote bei 80 – 90 %.

Geldersparnis

Trotz hoher Stundenhonorare kann die außergerichtliche Streitbeilegung die günstigere Alternative sein. Im Gerichtsverfahren addieren sich zu den Gerichtskosten noch die Kosten für Anwälte, Zeugen und Gutachter, sowie eventuelle Reisekosten.

Mediation im Arbeitsrecht und Wirtschaftsmediation ideal für Unternehmer

Abschließend lässt sich feststellen, dass sich die Kosten eines Konflikts im Unternehmen und deren Folgen minimieren lassen. Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft aller Beteiligten an dem freiwilligen und konstruktiven Prozess einer Mediation teilzunehmen.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

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Hinweise zur Selbstbeteiligung

Die gewählte Selbstbeteiligung gilt je Leistungsfall.

Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich der Versicherungsbeitrag i.d.R deutlich senken. Im Angebot finden Sie später unter dem Punkt „Beitragsalternativen“ Berechnungen mit einer höheren / niedrigeren Selbstbeteiligung.

Beim Firmenvertrags-Rechtsschutz können Sie eine vom übrigen Vertragsumfang abweichende Selbstbeteiligung wählen. Wir empfehlen – gerade bei hohen Umsätzen – eine Selbstbeteiligung von 500 Euro / 1.000 Euro. Wenn Sie eine höhere SB wünschen, sprechen Sie uns einfach an.

Hinweise zur Zahlungsweise

Eine jährliche Beitragszahlung stellt die für Sie günstigste Variante dar.Bei monatlicher Beitragszahlung benötigen wir ein SEPA Lastschriftmandat von Ihnen.

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Bitte beachten Sie, dass für viele Rechtsschutzleistungen eine Wartezeit von 3 Monaten gilt.Die Wartezeit entfällt, wenn sich ein gleichartiger Versicherungsumfang nahtlos an Ihre vorherige Rechtsschutzversicherung anschließt.Die enthaltenen Assistance-Leistungen können Sie sofort zum Vertragsbeginn nutzen.

Hinweise zur Selbstbeteiligung

Die gewählte Selbstbeteiligung gilt je Leistungsfall.

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  • Dokumentenprüfung
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wird keine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.

Firmenvertrags-Rechtsschutz – die ideale Ergänzung zur Grunddeckung

Versichert sind die bekannten Rechtsschutzleistungen wie z. B. Anwalts-, Gerichts-und Sachverständigenkosten für gerichtliche Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, z. B. mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern, Herstellern und sonstigenDienstleistern, stehen.

Der Jahresbeitrag errechnet sich nach dem jährlichen Brutto-Umsatz.

Ihre Leistungen beim Firmenvertrags-Rechtsschutz:

 

  • Kein Mindest-Streitwert.
  • Versicherungssumme: 200.000 €.
  • Geltungsbereich: Deutschland.
  • Geringe Selbstbeteiligung ( min. 150 € je Streitfall ).
  • Geringer Mindestbeitrag.
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Auch für kleinere Betriebe interessant:

Bis zu einem Jahresumsatz von 55.000 € gilt der Mindestbeitrag!

Und natürlich wenn das Unternehmen wächst…

Teilen Sie uns jedes Jahr Ihre Umsatzsumme mit. Gemeinsam mit Ihnen passen wir den Vertragsrechtsschutz entsprechend an. Eventuell ist dann ein Wechsel in die nächsthöhere Selbstbeteiligung sinnvoll.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Firmenvertrags-Rechtsschutz

Makler ohne Honorar

Nach erfolgreicher Vermittlung eines Kaufabschlusses muss ein Immobilienmakler seine vertraglich vereinbarte Courtage beim Käufer einklagen.

Gedeckter Tisch – nicht bezahlte Rechnung

Für einen runden Geburtstag stellt ein Caterer Festräume, Personal, Essen und Getränke bereit. Die Feier ist ein voller Erfolg für die Auftraggeberin. Nach Eingang der Rechnung ist nichts mehr feierlich. Die Qualität wird bemängelt und die vereinbarte Getränkepauschale nicht mehr anerkannt.Dem Inhaber des Party-Service bleibt nur noch der Weg vor Gericht.

Strenge Eingangskontrolle

Eine Großbäckerei beliefert einen Discounter. Die Eingangskontrolle des Discounters verweigert die Annahme einer LKW-Ladung Gebäck, mit dem Hinweis auf eine fehlerhafte Etikettierung. Die Bäckerei bestreitet Fehler an der Ware und ihrer Bezeichnung. Der Streitfall landet vor Gericht.

Die Bausteine Rechtsschutz PLUS & Spezial-Strafrechtsschutz enthalten wichtige Erweiterungen für Unternehmen & Firmeninhaber:

Rechtsschutz PLUS

  • Unbegrenzte Versicherungssumme in Deutschland,2 Mio. in Europa, 200.000 Euro weltweit sowie Strafkautionsdarlehen jetzt bis 300.000 Euro
  • Erweiterter Strafrechtsschutz bei privaten, ehrenamtlichen und beruflichen nichtselbstständigen Tätigkeiten
  • Kapitalanlagen-Rechtsschutz bis 5.000 Euro Kosten, unabhängig von der Höhe der Anlagesumme
  • Beratungsrechtsschutz für Sorgerechtsverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Nachfolgeregelung, Patientenverfügung, Testament und digitalen Nachlass
  • Außergerichtlicher Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht bis 2.500 Euro
  • Mitversichert ist ein privates Motorfahrzeug zu Wasser (Versicherungssumme bis 20.000 Euro je Versicherungsfall)
  • Cyber-Rechtsschutz.

Spezial-Strafrechtsschutz

  • Vorsatzvergehen
  • Vorsatzverurteilung durch rechtskräftigen Strafbefehl
  • Honorarvereinbarungen
  • Kostenübernahme für ein außergerichtliches Sachverständigen-Gutachten bis zu 25.000 Euro
  • Zeugenbeistand \ Firmenstellungnahme
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Nebenklagekosten
  • Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Aktive Strafverfolgung
  • Versicherungsfall mit Einleitung des Ermittlungsverfahrens
  • Daten-Rechtsschutz.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Spezial-Strafrechtsschutz

Freie Honorarvereinbarung

Spezialisierte Strafverteidiger arbeiten nur auf Honorarbasis.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die angemessenen Kosten, wenn Sie sich beispielsweise in einem Steuer-Strafverfahren von einem Fachanwalt vertreten lassen möchten.

Rechtsschutz bei Hausdurchsuchung und Beschlagnahme

Gegen den Betrieb eines langjährigen Geschäftspartners wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass sich Unterlagen dazu auch inIhren Geschäftsräumen befinden. Beamte führen eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durch und es werden kistenweise Geschäftsordner und Ihre PC`s mitgenommen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für den notwendigen anwaltlichen Beistand, egal ob Sie von der Maßnahme als Verdächtiger oder in sonstiger Eigenschaft betroffen sind.

 

Schaden- und Leistungsbeispiele aus Rechtsschutz PLUS

Prüfung von Dokumenten & Webseiten

Sie möchten Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung prüfen lassen, um teure Abmahnungen zu vermeiden. Die Überprüfung erfolgt durch einen Kooperationspartner für Sie kostenfrei.

Geschäftsschädigende Rezensionen

Ihr Google-MyBusiness-Profil wird mit geschäftsschädigenden Bewertungen überzogen, für die es keine sachliche Grundlage gibt. Über unsere Kooperation können Sie 5 Löschaufträge im Jahr beauftragen – kostenfrei.

Bei gemieteten Geschäftsräumen wird für die Kalkulation die Jahresbruttomiete benötigt. Die private Wohnanschrift des Firmeninhabers ist mitversichert.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Eigentums-, Miet- und Pachtrechtsschutz

Bauschaden

Auf dem Nachbargrundstück ist schweres Gerät im Einsatz. Schon während der Bauphase kommt es zur Bildung von Rissen an Ihrem Firmengebäude.

Nebenkostenabrechnung

Die Nachforderung Ihres Vermieters enthält erhebliche Mängel, welche Sie keinesfalls akzeptieren können.

Bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht gibt es folgende Besonderheit zu beachten:Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat jede Streitpartei in der ersten Instanz die eigenen Kosten zu tragen.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Arbeitgeber-Rechtsschutz

Zeugnis

Ein ausgeschiedener Mitarbeiter klagt vor dem Arbeitsgericht gegen sein Zeugnis.

Fristlose Kündigung

Aufgrund eines Betrugs müssen Sie einem Mitarbeiter fristlos kündigen. Der Streitwert beträgt 3 Bruttomonatsgehälter – das Kostenrisiko über 2 Instanzen beläuft sich auf ~ 8.500 Euro.

Mediation

Durch die Vermittlung einer Mediation kann eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einer Mitarbeiterin vermieden und der Betriebsfrieden wiederhergestellt werden. Durch die Anwalts-Hotline wird Ihnen ein geeigneter Mediator vermittelt.

Im Privat- und Verkehrsbereich sind Sie und zudem Ihre folgenden Familienmitglieder geschützt:

  • Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, solange sie sich in Ausbildung oder Studium befinden und unverheiratet sind.
  • Eltern bzw. Eltern des Ehe- oder Lebenspartners, die nicht mehr erwerbstätig und unter Ihrer Anschrift gemeldet sind– auch wenn sie anschließend ins Pflegeheim gehen.

Im Privat- bzw. Verkehrsbereich versicherte Rechtsgebiete:

 

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht-Rechtsschutz für Arbeitnehmer
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Opfer-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Privat- und Verkehrsbereich

Vertrags- und Sachenrecht

Ihr Familienurlaub wird zum Reinfall. Baulärm raubt Ihnen den Schlaf und gebuchte Leitungen stehen nicht zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung zahlt den Anwalt. Dieser kümmert sich um die Reisepreisminderung.

Sozial-Rechtsschutz

Ein mit versichertes Familienmitglied streitet um die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt im privaten Bereich auch das der Klage vorgeschaltete Einspruchs-/Widerspruchsverfahren.

Behandlungsfehler

Auf die falsche Diagnose folgt die falsche Behandlung – mit dauerhaften Folgen. Sie möchten gegen das Krankenhaus vorgehen und benötigen einen Fachanwalt für Medizinrecht. Die Anwalts-Hotline empfiehlt Ihnen den richtigen Ansprechpartner.

Zu schnell unterwegs

Ihnen wird ein Tempoverstoß vorgeworfen – es droht der Verlust der Fahrerlaubnis. Ein Rechtsanwalt übernimmt die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zwecks Überprüfung der Messung. 

In der Firma sind Sie und Ihre Mitarbeiter während ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen versichert.

Im Firmenbereich versicherte Rechtsgebiete:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Verwaltungs-Rechtsschutz bei Versagung oder Entzug der Gewerbeerlaubnis
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Sozial-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Versicherungsverträge im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit
  • Beratungs-Rechtsschutz für die Unternehmensnachfolge
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Bonitätsprüfung & Inkasso-Service.
  • Mediation & Firmenvertrags-Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Firmenbereich

Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz

Nach der fristgemäßen Einreichung der Steuererklärung, erkennt das Finanzamt Ihre eingereichten Belege nicht an. Die Folge sind hohe Nachzahlungen.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des beauftragten Fachanwaltes für Steuerrecht, der Ihre gerichtliche Vertretung übernimmt.

Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Sie erwerben ein neues EDV-System für Ihren Betrieb. Dieses verursacht von Beginn an ständig Ausfälle. Ein hoher Folgeschaden droht. Sie wollen Schadenersatz vom Systemhaus!

Rechtsschutz für Mitarbeiter

Ihre Mitarbeiterin erleidet auf einer Dienstfahrt einen schweren Verkehrsunfall. Die Sozialversicherung erkennt ihre Berufsunfähigkeit nicht an. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten ab dem Gerichtsverfahren einschließlich teurer Gutachten.

Kunde zahlt nicht

Sie haben Ihren säumigen Kunden bereits mehrfach angemahnt – ohne Erfolg.Der Inkasso-Service kümmert sich nun um Ihre Außenstände.