Umwelthaftpflichtversicherung – Umweltrisiken richtig versichern

 In Betriebshaftpflichtversicherung

Die Umwelthaftpflichtversicherung ist ein Baustein zur Betriebshaftpflichtversicherung. Mit ihr sichern sich Unternehmen gegen Haftpflichtansprüche aufgrund von Schäden durch Umwelteinwirkungen ab. Der Begriff Umwelthaftpflichtversicherung wird oft als Synonym für die Versicherung sämtlicher Umweltschäden verwendet, die von einem Unternehmen ausgehen können. Diese Betrachtungsweise ist allerdings stark vereinfacht, wie ein Blick auf die möglichen Schadenfälle und die unterschiedlichen Haftungsgrundlagen zeigt.

Unternehmer gehen regelmäßig ins Risiko, denn aus der betrieblichen Tätigkeit können Schadenersatzansprüche in erheblichem Umfang entstehen. Längst zählt die Betriebshaftpflichtversicherung zum wichtigsten Versicherungsschutz für Unternehmen. Mit ihr sind beispielsweise Haftpflichtansprüche aufgrund von Schäden durch geleistete Arbeit oder gelieferte Produkte versichert. Doch auch Anlagen auf dem eigenen Betriebsgrundstück stellen eine unmittelbare Gefahr für die Umwelt dar und können Schäden in Höhe von mehreren Millionen Euro verursachen.

Umwelthaftpflichtversicherung – was bedeutet das genau?

Firmeninhaber tragen nicht nur für Verantwortung für ihren Betrieb und für ihre Mitarbeiter – sie sind ebenso verantwortlich für den Umweltschutz. Aus diesem Grund sind bei der Genehmigung und der Unterhaltung einer Betriebsstätte eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften zu beachten, die sich mit dem Natur- und Umweltschutz befassen und die Haftung für deren Nichteinhaltung und für Störfälle beinhalten.

Wie schon weiter oben beschrieben, wird die Umwelthaftpflichtversicherung oftmals als Oberbegriff in der Haftpflichtversicherung für Umweltschäden verwendet. Genau genommen gibt es allerdings 3 Arten von Umwelthaftpflichtversicherungen, die nachfolgend genauer erläutert werden.

3 mögliche Schadenbereiche

1. Umwelthaftpflicht-Basisversicherung ( Ansprüche Dritter )

Durch die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung sind Umwelteinwirkungen versichert, die nicht von umweltrelevanten Anlagen ( z.B. Filteranlagen, Chemieanlagen, Tanks mit wassergefährdenden Stoffen ) und der Tätigkeit an solchen ausgehen.

Die Umwelteinwirkung muss zu einem Sach-, bzw. Personenschaden bei einem Dritten geführt haben und sich über das Medium Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.

In diesem Beitrag erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Umwelthaftpflichtversicherung.

Gesetzliche Grundlage

Nach dem Umwelthaftungsgesetz ( UmweltHG ) haftet der Betreiber einer Anlage bei Umwelteinwirkungen verschuldensunabhängig für entstandene Umweltschäden ( so genannte „Gefährdungshaftung“ ).

Schadenbeispiele

Durch die schwere Stanzmaschine in einem metallverarbeitenden Betrieb werden Druckwellen durch den Boden übertragen. An den Nachbarhäusern bilden sich Risse in den Außenmauern.

Durch die Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften kommt es in einem Recyclingbetrieb zu einem Brand, bei welchem auch gefährliche Stoffe Feuer fangen. Mit dem Löschwasser werden auch die fremden Grundstücke benachbarter Betriebe kontaminiert.

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2. Umweltschadenversicherung ( öffentlich-rechtliche Ansprüche )

Mit der Umweltschadensversicherung sind Schäden an der Biodiversität versichert, die eine unmittelbare Folge einer plötzlichen und unfallartigen Störung des Betriebes sind.

Die Umwelteinwirkung muss zu einer Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen – hierzu zählen Böden und Gewässer gleichermaßen – führen.

Gesetzliche Grundlage

Das Umweltschadensgesetz ( USchadG ) regelt die „Vermeidung und Sanierung“ von Umweltschäden. Mit Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes im November 2007 wurden erstmals einheitliche Anforderungen an die Sanierung von unfallbedingten Umweltschäden – speziell an ökologische Schäden – aufgestellt.

Mit dem Umweltschadensgesetz ( UschadG ) wurde die EU-Umwelthaftungsrichtlinie vom 30. April 2007 in nationales Recht umgewandelt.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Sanierung von Böden, Gewässern und ökologischer Vielfalt aufgrund verursachter Umweltschäden. Beim Umweltschadengesetz handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Haftungsnorm. Sie erlaubt beispielsweise Umweltverbänden eine direkte Klage, wenn durch einen Umweltschaden geschützte Tiere und Pflanzenarten bedroht ( öffentliches Interesse ) sind. Die zuständigen Behörden sind dann zum Handeln gezwungen.

Das Umweltschadengesetz schließt eine wichtige Lücke, denn das oben beschriebene Umwelthaftungsgesetz regelt ja lediglich Schäden privatrechtlichen Inhalts ( z.B. Umweltschäden an fremden Böden ).

Schadenbeispiele

Auf dem Betriebsgelände stürzen durch einen Unfall Fässer mit gewässerschädlichen Stoffen um. Durch den einsetzenden Regen kommt es zu erheblichen Umweltschäden im Lebensraum von geschützten Tierarten.

Bei einem betrieblichen Unfall schlägt eine WHG-Anlage ( Heizöltank ) Leck und verursacht im benachbarten Fluss ein massives Fischsterben.

3. Erweiterte Bodenkasko-Versicherung ( Schäden an eigenem Boden )

Die Bodenkasko-Versicherung ist eine Erweiterung der Umwelthaftpflichtversicherung für Gewerbebetriebe. Mit ihr sind Bodenkontaminationen auf dem eigenen Grundstück des Versicherungsnehmers abgesichert. Die Kontamination muss plötzlich und unfallartig eingetreten sein ( Störfall ) und es muss eine behördliche Anordnung zu deren Beseitigung vorliegen.

Gesetzliche Grundlage

Das Bundes-Bodenschutzgesetz ( BBodSchG ) verfolgt den Schutz der Bodenfunktion als Lebensgrundlage für Menschen, Lagerstätte für Rohstoffe, die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie des Bodens allgemein als Bestandteil des Naturhaushalts.

Schadenbeispiel

Durch eine Explosion auf dem Firmengrundstück wird auch der eigene Dieseltank aufgerissen. Große Mengen Diesel gelangen ins Erdreich. Die oberen Bodenschichten müssen abgetragen und entsorgt werden, bevor das Grundstück wieder neu verfüllt werden kann.

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Wer benötigt eine Umwelthaftpflichtversicherung?

Grundsätzlich muss jeder Betriebsinhaber über eine Versicherung gegen Umweltschäden verfügen. Im Versicherungsschutz ( Umwelthaftpflicht-Modell ) der betrieblichen Haftpflichtversicherung sind die oben genannten Positionen „Umwelthaftpflicht-Basisversicherung“ und „Umweltschadenversicherung“ bereits enthalten. Wer hingegen nur einen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ( AHB ) wirft, wird enttäuscht sein. Gemäß Ziffer 7.10 sind Umweltschäden dort vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Durch die „besonderen Bedingungen“ erfolgt dann der gewünschte Einschluss.

Was ist beim Abschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung wichtig?

Wie schon weiter oben beschrieben, gilt für Umweltschäden eine Verschuldens-unabhängige Haftung. Recht und Gesetz können den Verursacher zu kostenintensiven Sanierungsmaßnahmen verpflichten. Aus diesem Grund verdient das Thema Umwelthaftpflichtversicherung ein besonderes Augenmerk. So sind im Antrag für eine Betriebshaftpflichtversicherung alle relevanten Umweltanlagen des Betriebs zu benennen und die Mengengrenzen für die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen zu berücksichtigen.

Welche Mengen an Gefahrstoffen dürfen gelagert werden?

In der Umwelthaftpflichtbasisversicherung gelten die nachstehenden Mengengrenzen:

  • Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Behältern mit nicht mehr als 250 Liter Fassungsvermögen je Behälter – max. jedoch 1.000 Liter Gesamtfassungsvermögen aller Behälter.
  • Gastanks bis 3 Tonnen Inhalt ( entspricht ca. 5.700 Litern Fassungsvermögen ).

Zu den gewässerschädlichen Stoffen zählen zum Beispiel: Kleber, Lacke, Verdünnung, Benzin, Diesel, Öl und auch Altöl. Den Schutz aus der Umwelt-Haftpflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer noch individuell ergänzen ( zum Beispiel durch den Einschluss von WHG-Anlagen und UmweltHG-Anlagen ).

Welche Anlagen müssen gesondert versichert werden?

Für die berufliche Tätigkeit des Unternehmens sind möglicherweise weitere Anlagen im Betrieb, für die gemäß Umwelthaftungsgesetz ( UmweltHG ) oder Umweltschadengesetz ( UschadG ) gehaftet werden muss. Eine Übersicht dieser potenziell umweltgefährdenden Anlagen findet sich im Anhang 1 und im Anhang 2 des Umwelthaftungsgesetzes ( UmweltHG ).

Weil die Übersichten sehr umfangreich sind, folgt hier nur ein kleiner Überblick an Risiken, für die ein separater Versicherungsschutz ( über die Umwelthaftpflichtbasisversicherung hinaus ) erforderlich ist:

In diesem Beitrag erfahren Sie wichtige Tipps und Informationen zum thema Umwelthaftpflichtversicherung.
  • Heizöltanks.
  • Dieseltanks / Hoftankstellen.
  • Öl-, Benzin- Fettabscheider.
  • behördlich genehmigte Einleitung von Abwässern ( z.B. Wasser mit Schleifpartikeln ).

Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gibt es eine Menge zu beachten, damit die Leistung des Versicherers stets den Umfang des ausgeübten Gewerbebetriebs vollständig absichert.

Aus diesem Grund enthält dieser Blog eine Vielzahl weiterer Informationen zu gewerblichen Versicherungen und speziell auch zur Betriebshaftpflichtversicherung.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

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