Inhaltsversicherung – so ist das Firmeneigentum optimal geschützt
Die eigene Betriebseinrichtung ist für Unternehmen die Existenzgrundlage schlechthin. Mit ihr werden Produkte hergestellt, Waren gehandelt und Dienstleistungen erbracht. Die Investitionen in Maschinen, Rohmaterial und neue Technik erfordern einen erheblichen Kapitaleinsatz – ein Grund mehr, sich einmal mit dem Versicherungsschutz des Inventars zu beschäftigen. Mit einer Inhaltsversicherung lässt sich das Firmeneigentum umfassend gegen alle gängigen Gefahren versichern. Welche Leistungen eine Inventarversicherung beinhaltet und worauf beim Vertragsabschluss geachtet werden muss, erläutern die nachfolgenden Zeilen.
Was ist eine Inhaltsversicherung?
Ein Schaden an der Betriebseinrichtung kann schnell zu hohen Kosten führen. Eine gewerbliche Inventarversicherung deckt die finanziellen Folgen eines Sachschadens am Firmeneigentum. Zu den versicherten Gegenständen zählen:
- die technische Betriebseinrichtung ( z.B. Maschinen und Werkzeuge ).
- die kaufmännische Betriebseinrichtung ( z.B. EDV-Anlagen, Büromöbel und Geschäftsunterlagen ).
- Waren und Vorräte.
- weitere bewegliche Sachen / fremdes Eigentum ( z.B. Sachen von Betriebsangehörigen ).
Die Versicherung leistet Ersatz für die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten der beschädigten, zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen zum Neuwert – damit ist die Inhaltsversicherung das gewerbliche Pendant zur Hausratversicherung im privaten Bereich.
Mit der richtigen Versicherungssumme eine Unterversicherung vermeiden
Die Versicherungssumme sollte sich am tatsächlichen Wert der versicherten Gegenstände orientieren. Nur so ist gewährleistet, dass nach einem entstandenen Schaden alle zerstörten Sachen neu angeschafft werden können und es nicht zu einer Unterversicherung kommt.
Nach einem versicherten Schaden können die fortlaufenden Kosten aufgrund einer Betriebsunterbrechung zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Für diesen Fall kann die Inhaltsversicherung auch um eine Ertragsausfallversicherung ergänzt werden.
Was zahlt die Inhaltsversicherung?
Die Inventarversicherung bietet Absicherung für eine Vielzahl an Gefahren und Schäden. Bei vielen Versicherern wird zwischen einer Grunddeckung und einer Aufbaudeckung unterschieden, die jeweils einzelne Bausteine enthalten.
Zur Grunddeckung in der Inventarversicherung zählen die nachfolgenden Risiken:
- Feuer ( inkl. Überspannungsschäden durch Blitz ).
- Einbruchdiebstahl & Vandalismus nach einem Einbruch.
- Leitungswasser.
- Sturm / Hagel.
- Cyberdeckung ( IT-Versicherung ).
Mit diesen Bausteinen kann der Grund-Versicherungsschutz in der Inhaltsversicherung für jeden Betrieb individuell zusammengestellt werden.
In der Aufbaudeckung lassen sich weitere Risiken zum Schutz des betriebseigenen Inventars hinzufügen:
- Innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik, Aussperrung.
- Fahrzeuganprall, Schäden durch Rauch und Überschalldruck.
- Elementargefahren ( Überschwemmung, Erdbeben, Vulkanausbruch, Lawinen, Schneedruck ).
- Ertragsausfall ( Betriebsunterbrechung ) und gewerblicher Mietausfall.
- Schäden beim Transport mit eigenen Fahrzeugen.
- Technische Schäden an elektronischen Geräten ( z.B. Büroausstattung ).
- Schäden an technischen Gebäudebestandteilen.
- Glasbruch ( für Fenster, Schaufensterscheiben und Werbeanlagen ).
Die weiteren Risiken runden den Schutz in der Geschäftsinhaltsversicherung ab. Werden alle versicherten Gefahren eingeschlossen, spricht man auch von einem Rundum-Schutz.
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Was muss bei einer Inhaltsversicherung beachtet werden?
Bei der Absicherung ihres Unternehmens müssen Firmeninhaber viele individuelle Besonderheiten beachten – kein Betrieb ist wie der andere. Ziel soll ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz ( ohne Unterversicherung ) mit einem ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnis sein. Die nachfolgenden Punkte sollen Firmeninhabern eine Anregung zur Absicherung ihres Betriebes geben.
Das Firmeninventar wird in der Geschäftsinhaltsversicherung summarisch ( in einer Gesamtsumme ) zum Neuwert versichert. Die Versicherungssumme muss aus diesem Grund für alle – weiter oben aufgeführten -versicherten Sachen insgesamt ausreichend bemessen sein. Im Schadenfall leistet der Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Wichtig:
Zur Betriebseinrichtung gehören auch in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Mieter als Versicherungsnehmer auf seine Kosten angeschafft hat und für die er die Gefahr trägt. Somit zählt auch die abgehängte Decke in einem Büroraum, das extra gegossene Fundament einer Maschine oder der eingemauerte Safe mit zum Inventar.
Diese so genannten Mietereinbauten werden oftmals bei der Wertermittlung nicht berücksichtigt, weil sie als Gebäudebestandteil gedanklich der Gebäudeversicherung zuzurechnen sind.
Soll die Versicherung den Betrieb nur gegen die Grundgefahren ( Feuer / Leitungswasser / Einbruchdiebstahl / Sturm / Hagel ) schützen, oder erfordert der Betrieb aufgrund seiner Branche oder der Lage des Betriebsgrundstücks umfangreicheren Versicherungsschutz?
Vergleich Inventarversicherung – Risiko erkannt?
In großen Lagerhallen kann durchaus auf die Gefahr Leitungswasser verzichtet werden, wenn keine Wasserleitungen vorhanden sind. Das betriebliche Inventar kann hingegen an nahezu jedem Ort einen Schaden durch Feuer oder Sturm / Hagel nehmen.
Geographische Besonderheiten des Betriebsgrundstücks ( Lage in einer Senke / Fluss oder See in der Nähe ) sind gute Gründe für eine Versicherung gegen weitere Elementargefahren.
Manche Unternehmen lagern Teile ihres Inventars oder der Vorräte im Freien, sowie in Containern. In einem solchen Fall muss die Inhaltsversicherung entsprechend ergänzt werden.
Für die Inventarversicherung einer Apotheke oder Arztpraxis kann auch der Verderb von Kühlgut ein wichtiger Bestandteil sein, beispielsweise wenn Medikamente oder Impfstoffe nach einem Stromausfall Schaden nehmen.
Unternehmen müssen – abhängig von ihrer Branche und der gewählten Versicherungssumme – bei Abschluss der Versicherung Sicherungsvereinbarungen akzeptieren und diese während der Vertragsdauer einhalten.
Wenn der Versicherer also mechanische Tür- und Torsicherungen für die Versicherung gegen Einbruchdiebstahl fordert, müssen diese vorhanden sein und funktionieren. Gleiches gilt für eine vertraglich vereinbarte Einbruchmeldeanlage ( EMA ).
Steigt das Risiko für den Versicherer nach Abschluss der Inventarversicherung, so muss der Kunde diese so genannte Gefahrerhöhung seiner Versicherung anzeigen.
Wird beispielsweise ein Gerüst an einem Gebäude aufgestellt, können potenzielle Einbrecher über dieses Gerüst leichter durch höher gelegene Fenster und Türen in den versicherten Betrieb einsteigen.
Die passende Inhaltsversicherung finden
Die Leistungen der angebotenen Inventarversicherungen variieren stark. Bei einem Vergleich sollten Unternehmen – neben dem eigentlichen Schutz – auch berücksichtigen, welche weiteren Kosten im Rahmen der gewerblichen Inhaltsversicherung versichert sind.
Inhaltsversicherung-Vergleich
Bei einem Angebots-Vergleich zur Inventar Versicherung sollten Unternehmer auch auf das „Kleingedruckte“ und die Erweiterungen ( im Anhang / der Pauschaldeklaration ) achten. Die hier dargestellten Leistungen sind heute Standard und reduzieren die finanziellen Risiken nach einem Sachschaden:
- Kostenübernahme für provisorische Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch.
- Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung ( für kleine Schäden bis 5.000 € ).
- Keine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe der Versicherungssumme.
- Mitversicherung von Sachen im Freien möglich.
- Überspannungsschäden durch Blitz – ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung.
Weitere Informationen zum Abschluss einer Inventarversicherung
Idealerweise bietet der Versicherer auch noch Unterstützung bei der Ermittlung der korrekten Versicherungssumme ( z.B. durch Checklisten ) und Beratung bei der Umsetzung von Sicherungsvereinbarungen ( durch Vorschläge zu technischen und mechanischen Sicherungen ).
www.gewerbe-profi.de
Mirko Bubig
Hier finden Sie nützliche Downloads zu diesem Thema
Firmenschutz für Gebäude und Betriebsinhalt
Kostenloser Summenermittlungsbogen
FAQ
Die Inhaltsversicherung deckt Sachschäden am betrieblichen Inventar des Unternehmens. Zu den versicherbaren Gefahren zählen beispielsweise Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
In der Inhaltsversicherung kann der Versicherungsnehmer sein gesamtes Inventar versichern. Ist der Versicherungsnehmer Mieter der Geschäftsräume, so fallen auch seine in das Gebäude eingefügten Sachen mit unter den Versicherungsschutz und müssen bei der Wertermittlung entsprechend berücksichtigt werden.
Versicherungsort ist grundsätzlich das Betriebsgrundstück. Weitere Versicherungsorte, z.B. Filialen oder Lagerräume können hinzugefügt werden.
Neben den Sachschäden am Firmeneigentum leistet die Inhaltsversicherung auch Entschädigung für den Verlust von Bargeld, beispielsweise bei Einbruchdiebstahl oder Raub.
Für die richtige Versicherungssumme müssen alle Werte im Unternehmen vollständig erfasst werden, beispielsweise die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte, Rohmaterial und fertige Endprodukte.
Die Inhaltsversicherung leistet für Schäden am Firmeninventar, während die Gebäudeversicherung für Schäden am Gebäude eintritt.
Ja, unbedingt. Die Versicherungssumme sollte den tatsächlich vorhandenen Wert abbilden, damit es nicht zu einer Unterversicherung kommt.
Der Versicherer benötigt für die Kalkulation eine Versicherungssumme, also den Wert des zu versichernden Inventars. Der Versicherungsnehmer muss einmal festlegen, gegen welche Gefahren er sich versichern möchte. Außerdem sind eventuell Sicherungsvereinbarungen ( z.B. eine Einbruchmeldeanlage ) zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zu treffen.
Der Einschluss von Elementarschäden kann in die Inhaltsversicherung integriert werden.
Der Zeitwert entspricht dem aktuellen Wert eines gebrauchten Gegenstands und beträgt nur einen Bruchteil des Wertes einer Neuanschaffung. Die Versicherung in der Inhaltsversicherung sollte immer und grundsätzlich zum Neuwert beantragt werden.
Die Inhaltsversicherung kann ordentlich zum Ablauf mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.
Ja. Nur so kann der Versicherer den jeweils passenden Versicherungsschutz anbieten. Auch Änderungen der Risikoverhältnisse ( neue Betriebsstätten / Gefahrerhöhungen ) müssen dem Versicherer mitgeteilt werden.
Ja, die gibt es auch in der Inhaltsversicherung. Als Beispiel seien hier genannt: Schäden am Inventar durch Grundwasser oder durch einfachen Diebstahl, Herunterfallen oder Umkippen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einen genauen Überblick liefern die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Die Inhaltsversicherung ist – vereinfacht gesagt – die Hausratversicherung für Betriebe. Sie sichert das Firmeninventar gegen eine Vielzahl von Sachschäden ab.