Betriebsunterbrechungsversicherung – Leistungen zur Sicherung der Existenz nach einem Sachschaden

Der Betrieb eines Fensterbauers wurde über Nacht ein Raub der Flammen. Das Betriebsgebäude und das Inventar brannten vollständig auf. Glücklicherweise hatte der Inhaber der Firma eine Gebäudeversicherung und eine Inhaltsversicherung abgeschlossen, welche sich um die entstandenen Sachschäden kümmerten. Nicht bedacht hatte der Unternehmer allerdings eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Die laufenden Fixkosten und der entgangene Gewinn während des Stillstands waren daher nicht versichert. Der Ertragsausfall wird oft nicht bedacht!

Der Wiederaufbau von Produktions-, Büro- und Lagergebäuden konnte nach rascher Zusage durch die Versicherung beginnen. Auch das Geld für Maschinen, Büroeinrichtung und Material wurde von der Versicherung vollständig bezahlt. So weit. So gut. Dennoch hatte die Story kein „happy end“. Nach 10-monatiger Bauphase war der Unternehmer am Ende. Die fortlaufenden Kosten der Betriebsunterbrechung nach dem Feuerschaden hatten ihn ruiniert.

Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung – oft auch als Ertragsausfallversicherung bezeichnet – fängt die finanziellen Verluste auf, wenn der Betrieb des Versicherungsnehmers nach einem Sachschaden stillsteht. Mit dem Versicherungsschutz gegen Ertragsausfall können die hohen Kosten des Unterbrechungsschadens für Löhne, Gehälter Mieten und weitere laufende Kosten aufgefangen werden.

Ein Schadenfall durch einen Brand bringt unweigerlich finanzielle Verluste mit sich, etwa wenn Waren und Vorräte oder fertige Produkte im versicherten Betrieb vernichtet werden. Die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung springt während der vereinbarten Haftzeit für die laufenden Kosten ein.

Betriebsunterbrechungsversicherung - Tipps und Leistungen

Die dargestellte Grafik gibt keine genauen Werte wieder, sondern dient lediglich zur Veranschaulichung.
Die Betriebsunterbrechung wurde zum 5. Mal infolge als größtes Unternehmensrisiko eingestuft.
Quelle: risknet.de

Im vorliegenden Fall hatte der Unternehmer schlichtweg das Risiko für eine Betriebsunterbrechung nach einem Sachschaden unterschätzt und keine Ertragsausfallversicherung abgeschlossen. Diese hätte ihm den Ertragsausfallschaden während des ruhenden Betriebs ersetzt.

Wer benötigt eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Eine Ertragsausfallversicherung ist wichtig für Unternehmen, deren Betrieb nach einem versicherten Schaden längere Zeit stillsteht. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten nach einem versicherten Schadensfall. Man spricht hier auch vom sog. Unterbrechungsschaden.

In manchen Branchen kann der Unterbrechungsschaden nach einem versicherten Sachschaden sogar größer sein, als der eigentliche Sachschaden. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Ein Modegeschäft brennt im Herbst vollständig aus. Die aktuelle Vorrat an Winterware ist vernichtet und kann – saisonbedingt – nicht mehr geliefert werden.

In der Folge verliert der Inhaber durch den Versicherungsschaden einen Großteil seines Jahresumsatzes ( Weihnachtsgeschäft ). Die Kosten für Personal, Leasingraten und das Geschäftsführergehalt übersteigen schon nach 3-monatiger Unterbrechung den Schadenaufwand für die zerstörte Ware.

Das Risiko einer Betriebs-Unterbrechung richtet sich nach der Tätigkeit des Unternehmens. Der Schaden durch die Unterbrechung ist, z.B. besonders hoch, wenn:

  • Saisonware zerstört wird und nicht kurzfristig nachgeliefert werden kann.
  • Spezielle Maschinen eingesetzt werden, die nur schwer beschafft werden können oder erst angefertigt werden müssen.
  • Bereits versandfertige Ware zerstört wird und erst wieder neu produziert werden muss.

Ein Fertigungsbetrieb, der in seiner Betriebsstätte mit Spezialmaschinen Fensterprofile herstellt hat ein entsprechend hohes Kostenrisiko bei einer Betriebsunterbrechung.

Im Vergleich hierzu hat ein Gebäudereinigungsunternehmen, welches ausschließlich Arbeiten auf fremden Grundstücken ausführt, ein deutlich geringeres Risiko.

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Die richtige Police wählen

Es gibt drei Arten von Betriebsunterbrechungs-Versicherungen, die sich nach der Höhe der Versicherungssumme und den Leistungen unterscheiden. Bei der Ertragsausfallversicherung werden zudem auch gern die nachstehenden Abkürzungen verwendet:

  • kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (auch Klein-BU-Versicherung KBU).
  • mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU).
  • große Betriebsunterbrechungsversicherung (auch Groß-BU-Versicherung GBU).

Versicherungsschutz vergleichen

  • KBU – Die KBU ergänzt als Baustein die Inventarversicherung (auch Inhaltsversicherung). Sie hat die gleiche Versicherungssumme, wie die Inventarversicherung, üblicherweise bis 1 Mio. €.
  • MBU – Die MBU ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag mit individueller Versicherungssumme, üblicherweise bis 10 Mio. €.
  • GBU – Die GBU ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag mit individueller Versicherungssumme, üblicherweise über 10 Mio. €.

Leistungen der Ertragsausfallversicherung

Der Versicherer übernimmt Monat für Monat den infolge des Betriebs-Stillstands nicht erwirtschafteten Betriebsgewinn und die laufenden Kosten des Unternehmens für die Dauer von 12 Monaten ( Haftzeit ) – gerechnet ab Eintritt des Sachschadens. Im Einzelfall können längere Haftzeiten vereinbart werden.

Ertragsausfallversicherung – was ist versichert?

Der Versicherungsschutz orientiert sich am Bedarf des Versicherungsnehmers und geht über die Leistungen der Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm hinaus. Für die nachfolgend genannten Gefahren kann Versicherungsschutz im Rahmen der Ertragsausfallversicherung beantragt werden:

  • Feuer ( Brand, Blitzschlag, Explosion ).
  • Einbruchdiebstahl / Vandalismus.
  • Leitungswasser.
  • Sturm / Hagel.
  • Elementargefahren ( Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben, Vulkanausbruch, Lawinen, Schneedruck ).
  • Innere Unruhen / Streik / Aussperrung / böswillige Beschädigungen.
  • Fahrzeuganprall / Rauch / Ruß / Überschall.

Eine Deckung auf All-Risk-Basis ist aktuell noch nicht verfügbar – allerdings entwickeln die Versicherer stets neue Konzepte. So fängt beispielsweise eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung den finanziellen Schaden nach einem Maschinenbruch auf, wenn die Maschine danach still steht.

Die versicherten Gefahren und Schäden sind vergleichbar mit denen, die auch bei einer Inhaltsversicherung abgeschlossen werden können.

Laut einer Studie des Versicherers Hiscox fürchten Unternehmer an erster Stelle den Verlust von wichtigen Kunden. Bereits an zweiter Stelle folgt die Sorge vor einem Schaden, der die eigene Existenz bedroht. Laut Risk-Barometer 2015 schätzen Unternehmer Betriebsunterbrechungen als eines der größten Risiken für das eigene Unternehmen ein. Quelle: risknet.de

Hier finden Sie nützliche Downloads zu diesem Thema

Firmenschutz für Gebäude und Betriebsinhalt

3 Tipps aus der Praxis für einen schnellen Check

Wie schon weiter oben ausgeführt, sind die Risiken einer Betriebsunterbrechung und deren finanzielle Folgen abhängig von der Betriebsart und müssen vom Unternehmer sorgfältig abgewogen werden.

Für die richtige Einschätzung können die nachfolgenden Fragen hilfreich sein:

  • Kann die Firma nach einem größeren Sachschaden schnell wieder arbeiten, bzw. produzieren?
  • Können Geschäftsräume oder Produktionshallen in der Nähe für den Übergang angemietet werden?
  • Können die benötigten Maschinen und Rohmaterialien zeitnah beschafft werden?
  • Akzeptieren die eigenen Kunden gegebenenfalls Verzögerungen bei der Auftragsabwicklung?

Diese Fragen wird jeder Unternehmer anders beantworten. Ein selbstständiger Grafikdesigner kann nach einem Feuerschaden in seinem Büro seine Arbeit möglicherweise rasch an einem anderen Ort wieder aufnehmen. Ein Druckereibetrieb benötigt Platz für Druckmaschinen und Personal. Zudem müssen die benötigten Materialien zunächst noch beschafft werden.

Um eine mögliche Unterversicherung zu vermeiden, muss die Versicherungssumme auch in der Betriebsunterbrechungsversicherung zum Bedarf des Unternehmens passen.

Für die richtige Einschätzung können diese Fragen hilfreich sein:

  • Wann wurde die Versicherungssumme zuletzt überprüft?
  • Stimmt die vereinbarte Versicherungssumme mit dem Bedarf überein?
  • Muss die KBU (Klein-BU) eventuell in eine MBU umgewandelt werden?

Unterversicherung vermeiden – Ertragsausfall richtig versichern

Hierzu noch ein Beispiel. Ein kleiner Fertigungsbetrieb hat eine Inventarversicherung in Höhe von 500.000 € ( Versicherungssumme ) abgeschlossen und beschäftigt insgesamt 20 Mitarbeiter ( Lohnkosten: 800.000 € jährlich ). Eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die in ihrer Versicherungssumme der Summe aus der Inventarversicherung gleicht, ist hier nicht bedarfsgerecht. Zusammen mit den weiteren Kosten und dem Betriebsgewinn für den Unternehmer ist hier schon die höhere Versicherungssumme einer MBU erforderlich.

Versicherungssumme für die Ertragsaufallversicherung richtig ermitteln

Umsatzerlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens

./. Materialeinsatz für Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren und bezogene Dienstleistungen

_____________________________________________________________

= Versicherungssumme für die Ertragsausfallversicherung

Neben der Tätigkeit der Firma, kann zum Beispiel auch die Örtlichkeit Einfluss auf mögliche Sachschäden und eine Betriebsunterbrechung haben.

Für die Einschätzung können die nachfolgenden Fragen Hilfestellung geben:

  • Welche versicherbaren Gefahren können den Betrieb länger still legen?
  • Wo liegen die individuellen Risiken am Versicherungsort des Betriebs?

Für eine große Halle ohne wasserführende Leitungen kann auf die Gefahr Leitungswasser ( incl. Leistungen bei Unterbrechung ) verzichtet werden. Die große Dachfläche der Halle kann jedoch durch einen Sturm zerstört werden. Die Schäden am Inventar durch Witterungsniederschläge kann zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Betriebsunterbrechung führen. Befindet sich der Betrieb in der Nähe von Flüssen und Seen, muss auch mit Schäden durch Hochwasser gerechnet werden.

Betriebsunterbrechungsversicherung - Leistungen und Tipps

Ertragsausfallversicherung richtig abschließen

In Zukunft werden auch die sog. Cyberkriminalität in der Ertragsausfallversicherung eine Rolle spielen. Die Sachschäden durch Hacker und Schadsoftware lassen sich aktuell schon mit einer Cyber-Versicherung absichern. In einer zunehmend digitalen Welt müssen Unternehmer auch mit Schäden durch Hackerangriffe, Beschädigung der Hardware und Datenverlust rechnen.

Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen zu gewerblichen Versicherungen Ihres Betriebes finden Sie auch im Blog.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt die fortlaufenden Kosten, wenn der Betrieb im Unternehmen nach einem versicherten Sachschaden stillsteht.

Für die Dauer des schadenbedingten Stillstands werden die laufenden Kosten des Unternehmens erstattet, dazu gehören beispielsweise die Löhne, Finanzierungskosten und auch der Betriebsgewinn.

Andere Versicherungen – wie die Inhaltsversicherung oder die gewerbliche Gebäudeversicherung kommen für Sachschäden an Inhalt und Gebäude auf. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist existentiell wichtig, weil sie eben auch den Ausfallder Geschäftstätigkeit infolge eines Sachschadens abdeckt.

Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung existiert nicht.

Versicherungsnehmer und Versicherer können die Haftzeit zur Betriebsunterbrechungsversicherung im Versicherungsvertrag vereinbaren. Üblich sind Haftzeiten zwischen 12 und 24 Monaten.

Es gibt spezifische Lösungen für unterschiedliche Branchen. Dies ist u.a. abhängig von der Risikoanalyse im Unternehmen und der Fragestellung: Kann ich nach einem Sachschaden an meinem Standort schnell den Betrieb wieder aufnehmen? Muss ggf. ein Umzug erfolgen?

In der Betriebsunterbrechungsversicherung wird generell zwischen 3 Versicherungsartenunterschieden: Der , der mittleren und der Betriebsunterbrechungsversicherung. Abgekürzt jeweils durch KBU, MBU, GBU.

Der Versicherungsbeitrag wird ermittelt anhand der Branche des Versicherungsnehmers (Risiko für den Versicherer ), den versicherten Gefahren, der Höhe der Versicherungssumme und der Dauer der Haftzeit.

Durch eine Selbstbeteiligung lassen sich die Versicherungsbeiträge reduzieren. Bei hohen Versicherungssummen haben Selbstbeteiligungen allerdings nur einen geringen Einfluss auf die Prämie.

Es ist sehr wichtig, die Betriebsunterbrechungsversicherung regelmäßig an den Umfang der Geschäftstätigkeit anzupassen. Der Versicherer versendet hierzu jährlich einen Fragebogen, in welchem er Änderungen abfragt.

Der Versicherungsschutz in der Betriebsunterbrechungsversicherung kann auch auf so genannte Elementarschadenereignisse erweitert werden. 

Dann bleibt nur die Möglichkeit, die finanziellen Verluste aus der Betriebsunterbrechung mit eigenen Mitteln zu begleichen.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann regulär zum Vertragsablauf mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. 

Der Versicherer benötigt einen vollständigen Nachweis über Art und Umfang des Schadens und der daraus resultierenden Betriebsunterbrechung. Für die Regulierung des Schadens ist dem Versicherer auch die Höhe der fortlaufenden Kosten durch Einblick in die Geschäftsunterlagen nachzuweisen.