Architektenhaftpflichtversicherung: berufliche Risiken erkennen & richtig absichern

 In Betriebshaftpflichtversicherung

Der Beruf des Architekten bringt täglich eine Menge an Herausforderungen mit sich: Termine müssen eingehalten, Budgets kontrolliert, Gewerke koordiniert und der Fortschritt auf der Baustelle muss überwacht werden. Diese Aufgabenvielfalt birgt für den Architekten enorme Haftungsrisken – schon ein kleiner Fehler in der Planung kann im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten. Die Architektenhaftpflichtversicherung bietet einen speziellen Schutz für die berufliche Tätigkeit des Architekten. Doch worum geht es dabei genau?

Was ist eine Architektenhaftpflicht?

Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure bietet Versicherungsschutz für die individuellen Risiken des Berufs. Die Leistung der Versicherung erstreckt sich über die die Prüfung der Haftung, die Regulierung von berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche – nötigenfalls auch gerichtlich ( passiver Rechtsschutz ). Der Versicherer übernimmt die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme.

Zu einem versicherten Schaden kann es beispielsweise kommen durch eine fehlerhafte Planung, die falsche Berechnung einer Konstruktion ( Statik ), die falsche Berechnung von Wärmeschutz / Schallschutz, Bauüberwachung oder die Erstellung von Gutachten. Die Tätigkeit des Architekten ist sehr individuell und so stellt sich die Frage: wer benötigt dieses Form der Absicherung und wie umfangreich ist der Versicherungsschutz?

Wer benötigt eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten?

Aufgrund der vielfältigen Tätigkeiten eines Architekten ist das Risiko eines finanziellen Schadens jederzeit präsent. Diese Form der Berufshaftpflichtversicherung ist unerlässlich für:

  • Architekten ( auch Innenarchitekten / Landschaftsarchitekten ).
  • Ingenieure ( zum Beispiel Statiker ).
  • Gutachter, Sachverständige oder als  Energieberater tätige Architekten.
  • Planer, Generalplaner, Projektmanager.
  • Mediatoren.
  • Beratende Ingenieure.
Für diese Berufsgruppen ist eine Architektenhaftpflichtversicherung sinnvoll

Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Architektenhaftpflicht gibt es übrigens nicht. Allerdings verlangt die Architektenkammer von ihren Mitgliedern den Nachweis einer Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe. Die als Minimum von der Kammer geforderte Deckungssumme liegt häufig unter den von den Versicherern angebotenen Versicherungssummen von mehreren Millionen Euro.

In der Praxis verlangen Auftraggeber vor der Auftragsereteilung vom Architekturbüro den Nachweis über einen Versicherungsvertrag.

Berufshaftpflicht Architekt: welche Schäden sind versichert?

Kein Schadensfall ist wie der andere. Schon ein kleiner Fehler in der Beratung oder bei der Planung kann den Versicherungsfall auslösen. Mögliche Schadenszenarien für die Berufshaftpflichtversicherung können sein:

  • Das Überschreiten von Kosten.
  • Das Versäumnis von Fristen und Terminen.
  • Verlust oder Beschädigung von fremden Sachen ( z.B. Schlüsseln, Bauakten, Plänen ).
  • Mehrkosten infolge falscher Planung / Berechnung.
  • Schäden durch eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer und Arbeitsgemeinschaften.
  • Asbestschäden / Umweltschäden.
  • Schadenereignisse im Ausland.
  • Schäden im Bürobetrieb.
  • Sonstige Schäden ( z.B. durch Verwendung von Arbeitsmaschinen, Verletzung von Datenschutzgesetzen ).
Diese Schäden sind bei einer Architektenhaftpflichtversicherung versichert

Beispiele für Schadenfälle in der Berufshaftpflicht

Die nachfolgenden Beispiele sollen veranschaulichen, mit welchen Schadensfällen sich eine Berufshaftpflichtversicherung befassen muss. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Leistungsfälle von einem freiberuflichen Architekten oder von einem Planer in einem großen Büro verursacht wurden.

Für ein Bauvorhaben hat der Statiker die Dimension der verbauten Sparren aus Holz falsch berechnet. In der Folge verfügen diese Bauteile nicht über die erforderliche Traglast. Unter der Last des Bauwerkes biegen sich die Sparren durch. In der abgehängten Rigipsdecken im Gebäude bilden sich Risse und so wird der Fehler offenkundig. Die Architektenhaftpflicht ersetzt dem Bauherrn den entstandenen Schaden.

Der Anspruch setzt sich zusammen aus den Kosten für:

  • Transport und Lagerung der Einrichtung des Bauherrn.
  • Das Öffnen der Rigipsdecken, sowie die Entfernung der zu schwachen Balken.
  • Den fachgerechten Einbau einer neuen Balkendecke.
  • Kosten für Sachverständige und Bauüberwachung.
  • Unterbringung der Hausbewohner in einer Ersatzunterkunft für die Dauer der Schadensbehebung.

Ein Ingenieur ist mit der Bauleitung eines Abbruches im Außenbereich beauftragt. Durch die Abbrucharbeiten werden mit dem Staub auch Schadstoffe freigesetzt, die in ein benachbartes Gewässer gelangen. Das Umweltschadensgesetz verpflichtet den Verursacher zur Sanierung von verursachten Schäden an Böden, Gewässern und Artenvielfalt.

Die Leistung der Versicherung beinhaltet:

  • Die Reinigung des Gewässers von den eingetragenen Schadstoffen.
  • Die Wiederbeschaffung und Wiederansiedlung der dort lebenden Tiere.

Diese beiden Beispiele machen deutlich, wie wichtig der Versicherungsschutz aus einer Architektenhaftpflichtversicherung ist. Beide Schadenereignisse hätten auch einen Personenschaden zur Folge haben können. Eine entsprechend hoch bemessene Deckungssumme schützt vor einem solchen Risiko.

Was kostet eine Berufshaftpflicht für Architekten?

Die Frage nach den Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung lassen sich leider nicht pauschal beantworten. Aufgrund der vielseitigen Tätigkeiten eines Architekten oder Ingenieurs muss selbstverständlich auch der Vertrag entsprechend an den Bedarf angepasst sein. Vor dem Abschluss des Vertrags ermittelt der Versicherer das individuelle Risiko des Versicherungsnehmers in Form eines Fragebogens.

Abgefragt werden beispielsweise, die Berufserfahrung des Antragstellers, der Tätigkeitsbereich ( siehe oben ), die Höhe des Umsatzes und Angaben zu Vorschäden in der Architektenhaftpflicht Versicherung. Für die Versicherung sind darüber hinaus weitere Informationen wichtig: zum Beispiel wenn Planungen in sensiblen Bereichen, wie Energieanlagen ( Onshore / Offshore ) oder Umweltanlagen angeboten werden.

Architektenhaftpflicht Kosten:

Neben den soeben beschriebenen Merkmalen bilden auch die folgend aufgeführten Kriterien die Grundlage für den Beitrag in der Haftpflichtversicherung:

  • Die vereinbarte Versicherungssumme für Personenschäden, sowie für Sach- und Vermögensschäden.
  • Die Vertragslaufzeit ( für eine dreijährige Vertragslaufzeit sind 10 % Nachlass möglich ).
  • Die Höhe der vertraglichen Selbstbeteiligung im Schadensfall.
  • Die Zahlungsweise ( jährlich ist immer günstiger ).
  • Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes ( die Haftpflicht für Auslandsschäden ist teurer! ).
Das kostet eine Architektenhaftpflichtversicherung

Wichtig und zu beachten ist auch, dass die Versicherer ihre Beitragssätze staffeln. Kleinere Architekturbüros mit geringeren Honorarumsätzen zahlen einen höheren Beitragssatz. Der Versicherungsbeitrag in der Architektenhaftpflichtversicherung wird jährlich durch die Abfrage des Versicherers zu Umsatz und Tätigkeitsbereich angepasst.

Welche Leistungen beinhaltet die Berufshaftpflichtversicherung?

Generell sollte die Berufshaftpflichtversicherung Architekten einen möglichst umfassenden Schutz gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden bieten. Hierfür ist ein Vergleich der allgemeinen und besonderen Bedingungen der einzelnen Versicherer notwendig – schließlich soll die Versicherung im Ergebnis ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Für die passende Absicherung der Berufshaftpflicht sollen die nachfolgenden vier Themenblöcke als Orientierung dienen.

Die Berufshaftpflicht versichert die Folgen von Fehlern, die beispielsweise bei Planung, Konstruktion, Berechnung ( Statik ), Beratung, Bauüberwachung oder Gutachtertätigkeit entstehen. Die Versicherung leistet bis zur Höhe der Deckungssumme und die vereinbarte Selbstbeteiligung wird maximal zwei Mal je Objekt angerechnet.

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt das gesamte Tätigkeitsspektrum ( siehe oben ) von Architekten und Ingenieren ab. Hierzu zählen darüber hinaus das Projektcontrolling, die Beratung nach VOF, VOL und VOB, sowie die Arbeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach der Baustellenverordnung.

Die Architektenhaftpflicht übernimmt für den Versicherungsnehmer die Prüfung der Haftungsfrage. Liegt eine schuldhafte Handlung des Planers vor, welche einen Anspruch auf Schadenersatz rechtfertigt? Berechtigte Ansprüche werden von der Berufshaftpflicht übernommen – unberechtigte Forderungen werden für den Versicherungsnehmer abgewehrt. Hier übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung auch eine passive Rechtsschutzfunktion für ihren Versicherten, indem sie notwendige Prozesse führt und die Kosten trägt.

Vereinfacht lässt sich die Aufgabe der Haftpflichtversicherung folgendermaßen beschreiben: Prüfung der Haftpflichtfrage. Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen. Übernahme berechtigter Schadenersatzforderungen.

  • Unterhaltung eines Bürobetriebs / Mietsachschäden an gemieteten Räumlichkeiten.
  • Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
  • Unterhaltung eigener Anlagen zur Energiegewinnung ( z.B. PV-Anlage auf dem Firmengebäude ).
  • Schäden an geliehenen Arbeitsgeräten und Maschinen.
  • Nutzung selbstfahrender, nicht zulassungspflichtiger Arbeitsmaschinen.
  • Schäden aus der Nutzung des Internets / Verletzung von Datenschutzgesetzen.
  • Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgsetz ( AGG ).
  • Auslösen von Fehlalarm.
  • Verlust von fremdem Eigentum: z.B. Schlüsseln, Codekarten, Bauakten.
  • Umweltschäden ( Umweltbasis- und Umweltschadensversicherung ); Asbestschäden.
  • Berufliche Nutzung von Flugdrohen.
  • Vermögensschäden durch das Überschreiten von Kosten / Fristen / Terminen.
  • Rückwärtsversicherung / unbegrenzte Nachhaftung.
  • Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften / Auftraggeber von Subunternehmern.
  • Persönliche Haftpflichtrisiken ( Privathaftpflicht / Tierhalterhaftpflicht ).

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über das Wesen und den Inhalt einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure. Nicht ersetzen kann er eine individuelle Beratung durch einen Versicherungsmakler oder einen spezialisierten Versicherungsvermittler. Der gewählte Versicherungspartner sollte sich gut auf dem Gebiet der Berufshaftpflichtversicherung auskennen und über eine enstprechende Erfahrung verfügen – nicht zuletzt, weil auch noch weitere Verträge ( neben der Architektenhaftpflicht ) wichtig sind.

Welche weiteren Versicherungen sind für Architekten wichtig?

Neben dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gibt es noch einige wichtige Dinge rund um den Versicherungsschutz für das Architekturbüro zu beachten. Die kompetente Beratung durch einen Experten ist unerläßlich, damit die Leistung auch individuell an den Bedarf angepasst werden kann.

Inhaltsversicherung

Die Versicherung von Büroinventar und Technik ersetzt Sachen, die durch einen Schaden ( z.B. Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl ) zerstört oder beschädigt werden. Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert aller Gegenstände entsprechen, damit auch im Totalschaden alles neu angeschafft werden kann. Eine ergänzende Betriebsunterbrechungs-versicherung übernimmt die Folgen ( fortlaufende Kosten / Unternehmergewinn ) des Stillstands nach einem Sachschaden.

Rechtsschutzversicherung

Neben einer guten Berufshaftpflichtversicherung ist auch der Rechtsschutz für den Inhaber des Büros wichtig. Zu hoch ist das Risiko, einmal persönlich – beispielsweise in einem Strafverfahren – vor Gericht zu stehen. Für gerichtliche Streitigkeiten mit Auftraggebern ist die Absicherung des Bausteins Vertragsrechtsschutz die richtige Wahl. Vertragsinhalte und Versicherungssummen lassen sich – dem persönlichen Bedarf entsprechend – individuell anpassen. Eine gut gewählte Selbstbeteiligung reduziert den Beitrag erheblich.

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