Asbestschäden versichern – Betriebshaftpflicht für das Bauhandwerk

 In Betriebshaftpflichtversicherung

Bauhandwerker kommen bei Sanierungen und Abbrucharbeiten regelmäßig mit asbesthaltigen Baustoffen in Kontakt. Aufgrund der bekannten Gesundheitsgefahren durch Asbestfasern, kommt dem fachgerechten Umgang mit dieser Substanz eine besondere Bedeutung zu. Wird auf einer Baustelle Asbest freigesetzt, kommen auf den Bauunternehmer hohe Kosten für die Abwendung gesundheitlicher Gefahren zu. Für Unternehmen des Baugewerbes empfiehlt sich die Mitversicherung von Asbestschäden in der betrieblichen Haftpflichtversicherung.

Der nachfolgende Beitrag soll für die Gefahr sensibilisieren und liefert – neben Informationen zur Verbreitung des Baustoffes Asbest – einige Beispiele und konkrete Tipps zum Check der Betriebshaftpflichtversicherung.

Welche Risiken gehen von Asbest aus?

Werden Asbestfasern freigesetzt, können diese vom Menschen schnell eingeatmet werden. Die winzigen Fasern setzen sich in der Lunge fest und verbleiben dort. In der Folge – oft Jahre später – können dann Erkrankungen, wie die Asbestose auftreten. In einer Veröffentlichung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) werden für das Jahr 2018 insgesamt 2.435 Todesfälle aufgrund von Berufskrankheiten gezählt – einen großen Anteil machen Erkrankungen durch Asbest aus.

Asbest – die unsichtbare Gefahr

Ein bereits etwas älterer Artikel der Welt betitelt Asbest als „Killer mit Tarnkappe“. Neben der oben beschriebenen Asbestose, soll die unsichtbare Faser auch für diverse Krebserkrankungen verantwortlich sein. Besonders heimtückisch ist die Tatsache, dass sich auch heute noch asbesthaltige Produkte im Gebrauch befinden oder aber als Baustoff in Gebäuden verbaut sind.

Betroffen sind zudem nicht nur Personen, die beruflich mit Asbest zu tun hatten. Das gesundheitliche Risiko einer Asbestose ist auch für deren Familienangehörige enorm, wenn beispielsweise mit Asbest verunreinigte Arbeitskleidung mit nach Hause genommen wurde.

Verbot von Asbest

Bereits im Jahr 1993 wurde Asbest in Deutschland verboten. Seit diesem Zeitpunkt dürfen keine asbesthaltigen Produkte mehr in Verkehr gebracht werden. Eine Verpflichtung zum Rückbau oder Austausch von Bauteilen, die Asbest enthalten, existiert allerdings nicht. Aufgrund seiner Vorteile ( Festigkeit / Hitzebeständigkeit ) wurde Asbest über Jahrzehnte als Baustoff eingesetzt.

Weitere Informationen zum Thema liefert der sehr ausführliche Blogartikel der Firma Rathscheck.

Auch heute noch ist Asbest in vielen älteren Gebäuden verbaut, beziehungsweise in Bauteilen enthalten. Dies gilt auch als unbedenklich, solange diese Bauteile nicht beschädigt, bearbeitet oder abgebrochen werden – oder anders ausgedrückt: die Asbestfasern nicht freigesetzt werden.

Bauteile mit Asbest

In diesem Beitrag erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Asbestschäden.

Asbest ist keinesfalls nur in den bekannten Faserzementplatten enthalten, die in den 1950 er und 1960 er Jahren gern zur Eindeckung großer Dachflächen verwendet wurden. Die Verbreitung von Asbest auch in anderen Baumaterialien wird vielfach unterschätzt. Aus diesem Grund können Arbeiten durch Handwerker und auch durch private Heimwerker schon aus Unkenntnis zur Gesundheitsgefahren führen.

In diesen Produkten wurde Asbest als Baustoff genutzt:

  • Nachtspeicheröfen ( Auskleidung / Dämmung ).
  • Feuerschutztüren.
  • Heizkessel.
  • Brandschutzverkleidungen.
  • Kabelkanälen.
  • Elektroschränken.
  • Brandschutzklappen.
  • Ummantelungen von Elektroinstallationen.
  • Rohre.
  • Entlüftungskanälen.
  • Fensterbänke.
  • Bodenplatten.
  • Spachtelmassen.
  • Spezielle Putze.
  • Fliesenkleber.

Der Stoff wurde in insgesamt rund 3.000 Produkten eingesetzt. Die gefährlichen Fasern können schon beim Bohren ( auch nur beim Anbohren ), beim Schleifen, beim Sägen oder Zerschlagen von Teilen im Rahmen von Renovierung oder Sanierung freigesetzt werden.

Sicherheitsvorschriften beim Umgang mit Asbestprodukten

Die weiter oben beschriebenen Gesundheitsgefahren für den Menschen machen die Einhaltung strenger Sicherheitsvorschriften erforderlich. Aus diesem Grund dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten auch nur von speziell geschultem Personal vorgenommen werden.

Fachbetriebe müssen in der Lage sein, asbesthaltige Sachen zu erkennen, fachgerecht zu entsorgen und die Arbeiten so zu organisieren, dass es zu keinen Personen- oder Sachschäden kommen kann. Für die erforderlichen Arbeiten ist ein Sachkundenachweis nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe zu erbringen ( TRGS 519 ).

Eine gute Quelle für weitere Informationen ist die Veröffentlichung der Firma IKZ Haustechnik.

Zu einem verantwortungsvollen Umgang mit asbesthaltigen Produkten gehören beispielsweise die vorgeschriebene Schutzkleidung für das Personal, ein möglichst „staubfreies“ Arbeiten mit dem Material, eine sichere Verpackung für den Abtransport sowie eine fachgerechte Entsorgung.

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Wie lassen sich Asbestschäden versichern?

Versicherungsschutz für Schäden durch Asbest kann für ausgewählte Betriebe als Baustein zur Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Für Entsorgungsfach – und Recyclingbetriebe ist die Erweiterung aktuell nicht erhältlich.

Welche Besonderheiten sind zu beachten?

Nach Jahren der Zurückhaltung bei diesem Risiko, bieten Versicherungsgesellschaften ihren gewerblichen Kunden mittlerweile wieder – einen zumindest eingeschränkten – Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung an. Dies äußert sich in den nachfolgenden Besonderheiten:

Höhe der Deckungssummen

Die Deckungssummen von Betriebshaftpflichtversicherungen und Privat-Haftpflichtversicherungen betragen in aller Regel mehrere Millionen Euro. Die Versicherungssummen für Schäden durch Asbest hingegen betragen in der Regel 100.000 € – 300.000 € je Schadenereignis ( nur in seltenen Fällen mehr ).

Selbstbeteiligungen

Abweichend von den übrigen Vertragsinhalten kann eine ( höhere ) Selbstbeteiligung von 1.000 € oder mehr je Schadenereignis als vereinbart gelten.

Haftungsausschlüsse

Üblicherweise sind Ansprüche durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nicht versichert.

Betriebshaftpflichtversicherung checken

Seit Anfang der 2000 er Jahre sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung ( AHB ) Schäden durch Asbest oder asbesthaltige Erzeugnisse ausgeschlossen.

Aus diesem Grund sollte die Versicherung bei Bedarf um diesen Punkt erweitert werden.

Für welche Betriebe ist der Versicherungsschutz wichtig?

Kurze Antwort: Das Risiko liegt auf der Baustelle! Der Gefahrstoff Asbest ist weit verbreitet. Aus diesem Grund können Handwerker, die an Gebäuden und Anlagen tätig sind mit asbesthaltigen Substanzen in Kontakt kommen. Durch den falschen Umgang mit oder durch die nicht fachgerecht Entsorgung von Asbest kann es zu kostenintensiven Schäden in der Umgebung der Baustelle kommen.

Gewerke mit möglichem Kontakt zu Asbest

Bei der folgenden Aufzählung handelt es sich um Beispiele für Betriebsarten mit Bedarf für eine Erweiterung der Betriebshaftpflicht. Sie ist keinesfalls abschließend:

  • Abbruchunternehmen.
  • Bauschlosser / Spengler.
  • Bodenleger.
  • Dachdecker.
  • Elektroinstallateure.
  • Fensterbauer.
  • Fliesenleger.
  • Heizungs-, Klima- und Lüftungsbauer.
  • Maler.
  • Maurer.
  • Zimmereibetriebe.

Für die genannten Unternehmen mach es auf jeden Fall Sinn, sich näher mit diesem Risiko zu beschäftigen und die eigene Betriebshaftpflichtpolice entsprechend zu ergänzen.

Beispiel für einen Asbestschaden

Ein Installateur wurde von einem privaten Auftraggeber damit beauftragt, in dessen Altbau Leitungen zu erneuern. Hierzu mussten die alten Rohrleitungen entfernt werden. Der Mitarbeiter des Installateurs erkannte die asbesthaltige Ummantelung nicht und zerlegte diese mit seiner Flex.

Durch die Schneidarbeiten gelangten die Asbestfasern aus dem Material ins Freie. Die gesamte Baustelle war mit Asbeststaub kontaminiert und musste einer aufwendigen Sanierung unterzogen werden. Der in diesem Beispiel geschilderte Schaden machte den Einsatz einer Fachfirma erforderlich. Die Schadensumme: immerhin fast 20.000 Euro.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

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