Produkthaftpflichtversicherung – Produktrisiken richtig einschätzen und versichern
Kaum ein Firmeninhaber wird heute die Notwendigkeit einer Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutz vor Haftpflichtansprüchen Dritter in Frage stellen. Schadenersatzansprüche können schnell astronomische Summen erreichen und die wirtschaftliche Existenz eines Unternehmens bedrohen. Wachsende Haftungsrisiken machen zudem die regelmäßige Überprüfung von Betriebshaftpflichtpolicen erforderlich. Aufgrund gesetzlicher Neuerungen sollten Unternehmer auch einen Blick auf die in der Betriebshaftpflichtversicherung enthaltene Produkthaftpflichtversicherung werfen, den vorhandenen Versicherungsschutz einem Check unterziehen und diesen bei Bedarf erweitern.
Wer braucht eine Produkthaftpflichtversicherung?
Um diese Frage zu klären, muss zunächst erläutert werden, was sich hinter dem Begriff der Produkthaftung verbirgt. Unter Produkthaftung wird die Haftung für Schäden gegenüber Dritten aus fehlerhafter Herstellung, Vertrieb und Anwendung eines Produktes definiert. Die Haftung für Schäden, die durch mangelhafte Produkte verursacht werden, trifft in aller Regel den Produzenten. Die Produkthaftpflichtversicherung ist ein Baustein der Betriebshaftpflichtversicherung und ersetzt den entstandenen Personen- oder Sachschaden.
Wer haftet für ein fehlerhaftes Produkt?
Kommt es durch ein mangelhaftes Produkt zu einem Sach- oder Personenschaden, kann der Geschädigte seinen Schadenersatz außerdem beim Händler der Ware geltend machen. Mit den nachfolgenden Zeilen sollen die Haftung, der Haftungsgrund und die zur Haftung verpflichteten Personen näher erläutert werden.
Der Hersteller einer Sache haftet für:
- Konstruktions- und Entwicklungsfehler.
- Fabrikationsfehler.
- Instruktionsfehler.
- Produktbeobachtungsfehler.
Als Hersteller gilt, wer handwerklich oder industriell ein Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt herstellt.
Auch ohne eigenes Produkt, kann eine Person für Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt haftbar gemacht werden. Die Haftung ergibt sich beispielsweise aus:
- fehlerhafter Lagerung.
- unterlassener Waren-Ausgangskontrolle.
- Nichtbeachtung der Produktbeobachtungspflicht.
Desweiteren haftet der Händler wie ein Hersteller auch ohne eigenes Verschulden für Schadensfälle durch fehlerhafte Produkte, wenn er:
- als „Quasi-Hersteller“ agiert, d.h. fremde Ware mit eigenem Etikett versieht und verkauft.
- Ware ( als EU-Importeur ) in Verkehr bringt, die er in den europäischen Wirtschaftsraum importiert.
- den Hersteller der fehlerhaften, in Verkehr gebrachten Ware nach Aufforderung innerhalb eines Monats nach Eintritt des Schadens nicht benennen kann.
Als Händler gilt, wer fremde Produkte kauft und weiterverkauft.
Neben seiner Haftung für Schäden aus seiner handwerklichen Tätigkeit, haftet der Handwerker auch für Schäden, die durch gelieferte Produkte entstanden sind. Dies gilt für eigene und fremde Erzeugnisse gleichermaßen. Wenn ein Handwerker Ware verkauft, haftet er wie der Händler der Ware.
Ein Handwerker mit Warenlieferung ist, wer zum Einbau / zur Installation bestimmte Produkte mit zu seinen Kunden nimmt.
Wer haftet für ein fehlerhaftes Produkt?
Für welche Fehler muss im Rahmen der Produkthaftung gehaftet werden?
Bei der Produkthaftpflicht wird zwischen insgesamt 4 Fehlerarten unterschieden, die mit den nachfolgenden Zeilen näher erläutert werden.
Konstruktions- und Entwicklungsfehler
Ein Konstruktions- und Entwicklungsfehler liegt vor, wenn es bereits bei der Planung und Konzeption der Produktherstellung zu einem Fehler kommt. In der Folge sind alle hergestellten Produkte, die den Herstellungsprozess durchlaufen, fehlerhaft.
Beispiele für Konstruktions- und Entwicklungsfehler:
Die Materialauswahl für ein Last-Regal wurde falsch bemessen. Aus diesem Grund kann das Regal die zugesicherte Traglast nicht aufnehmen und bricht zusammen.
Bei der Herstellung von Holzspielzeug werden Farben mit giftigen Bestandteilen verwendet. Das Spielzeug wird von Kleinkindern gern in den Mund genommen und hat dadurch gesundheitliche Gefahren zur Folge.
Produktbeobachtungsfehler
Hat ein Unternehmen ein Produkt in Verkehr gebracht, haftet es auch für im Nachhinein bekannt gewordene Risiken, die durch Mängel am Produkt entstehen. Im Rahmen der Produktbeobachtung muss das Unternehmen seine Kunden auf Mangel hinweisen. Dies geschieht in aller Regel durch Nachbesserungen, Warnhinweise, oder durch einen Produktrückruf.
Beispiel für einen Produktbeobachtungsfehler:
Ein Hersteller informiert seine Kunden im Rahmen einer Rückrufaktion über die fehlerhafte Isolierung eines Netzkabels und fordert diese zu einem Tausch der Ware auf, weil eine weitere Nutzung das Risiko eines Stromschlags mit sich bringen würde.
Fabrikationsfehler
Fabrikationsfehler entstehen während der Herstellung eines Produktes. Charakteristisch ist, dass es nur zu einzelnen Fehlern kommt und nicht die gesamte Produktlinie betroffen ist ( vgl. Konstruktions- und Entwicklungsfehler ).
Beispiel für einen Fabrikationsfehler:
In einer Großbäckerei lösen sich während des Betriebs Maschinenteile ab, fallen in die Teigmasse und geraten mit dem Brot in den Handel.
Instruktionsfehler
Ein Instruktionsfehler liegt vor, wenn eine Bedienungsanleitung mangelhaft ist oder ein Warnhinweis vor gefährlichen Eigenschaften des ansonsten fehlerfreien Produktes fehlt.
Beispiele für Instruktionsfehler:
In der Gebrauchsanweisung versäumt es der Hersteller, auf die starke Erwärmung seines Produktes während des normalen Betriebs hinzuweisen.
Ein Getränkehersteller bietet einen Kindertee als Einschlafhilfe an. Das stark gezuckerte Getränk sorgt durch die Aufnahme über Nuckelflaschen für Schäden durch Karies bei den kleinen Konsumenten. Ein entsprechender Warnhinweis fehlte in der Produktbeschreibung.
Was deckt eine Produkthaftpflichtversicherung ab?
Die Produkthaftpflichtversicherung als Teil der Betriebshaftpflichtversicherung bietet Absicherung bei Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten, die durch eine der oben beschriebenen Fehlerarten entstanden sind.
Versicherung von Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten
Versichert sind Personen- und Sachschäden bis zur Höhe der Deckungssummen. Diese betragen in aller Regel 3 – 10 Millionen Euro je Schadenereignis. Die Schäden können einerseits durch das Produkt als Solches, andererseits durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften entstanden sein. Für das bessere Verständnis folgen hier weitere Beispiele.
Schäden durch das gelieferte Produkt
In der konventionellen Produkthaftpflichtversicherung sind Schäden durch das fehlerhafte Produkt versichert. Der Versicherer leistet Schadenersatz für Personen- und Sachschäden.
Schadenbeispiel
Ein Unternehmen liefert in großen Kunststoffbehältern Säure zum Befüllen von Batterien aus. Beim Abnehmer kommt es zu einem Sachschaden am Boden der Produktionshalle. Der geschädigte Betrieb macht seinen Schadenersatzanspruch beim Lieferanten geltend.
Schäden durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
Ein weiterer Haftungstatbestand ist das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. In diesem Fall ist der Sachschaden nicht durch einen der oben beschriebenen Fehler eingetreten, sondern einzig durch das Fehlen einer zugesicherten Produkteigenschaft.
Schadenbeispiel
Ein Lebensmittel verarbeitender Betrieb ordert eine große Menge an Verpackungsmaterial aus Kunststoff. Die gelieferten Verpackungen sind nicht – wie vom Hersteller versprochen – „lebensmittelecht“. Die abgepackten Lebensmittel nehmen den Geschmack des Kunststoffes an und können nicht mehr verkauft werden.
Produkthaftpflichtversicherung – was ist zu beachten?
Die Produkthaftpflicht Versicherung ist Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung. Für Schäden aus der Produkthaftung gelten die im Versicherungsschein genannten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Einige Anbieter von Betriebshaftpflichtversicherungen haben bereits das Risiko „Schäden durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften“ ( siehe oben ) in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Unternehmen, die eine Produkthaftpflichtversicherung abschließen möchten, sollten die Angebote auch im Hinblick auf vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligungen im Schadenfall prüfen.
Versicherungsschutz richtig wählen
Für die richtige Vertragsgestaltung muss der Versicherer wissen, was der Versicherungsnehmer herstellt und ausliefert. Aus diesem Grund sollte die Betriebsbeschreibung die versicherte Tätigkeit vollständig beschreiben.
Jedes Unternehmen sollte das Risiko, aus der Produkthaftpflicht in Anspruch genommen zu werden, sorgfältig checken. Hier für sind folgende Fragestellungen wichtig:
- Welches Produkt wird hergestellt oder vertrieben?
- Trete ich Dritten gegenüber als Hersteller, Händler oder Handwerker auf?
- Wie hoch können mögliche Schadenersatzansprüche Dritter sein?
- Werden meine eigenen Produkte von anderen weiterverarbeitet?
Im Ergebnis kann es dazu kommen, dass das Unternehmen neben der konventionellen Produkthaftpflichtversicherung auch eine erweiterte Produkthaftpflicht für die Absicherung echter Vermögensschäden benötigt.
Der „Fliesen-Fall“ – ein konventionelles Produkthaftpflichtrisiko?
Ein Kunde kaufte in einem Baumarkt Fliesen und lies diese durch einen Fachbetrieb verlegen. Auf der fertig verlegten Fläche stellte er später einen Grauschleier fest, der schon im Produktionsprozess entstanden ist. Der Käufer machte beim Verkäufer seinen Schadenersatzanspruch ( neue Fliesen ) und die Kosten der erforderlichen Neuverlegung geltend ( Aus- und Einbaukosten ).
Erweiterung zum Versicherungsschutz prüfen
Dieses Beispiel zeigt sehr deutlich, dass die herkömmliche Produkthaftpflicht hier nicht ausreicht. Der Käufer berief sich auf eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofes ( EuGH-Urteil C 65/09 ), welche den Anspruch des privaten Käufers einer beweglichen Sache auf Aus- und Einbaukosten regelt.
Neue Gesetzeslage seit dem 01.01.2018
Durch die Neufassung des § 439 Abs. 3 BGB haben nicht mehr nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer einen Verschuldens-unabhängigen Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer auf Ersatz der Aus- und Einbaukosten.
Doch ab wann muss die konventionelle Produkthaftpflicht erweitert werden?
Was bedeutet erweiterte Produkthaftpflicht?
Neben der konventionellen Produkthaftpflichtversicherung ( die Bestandteil einer Betriebshaftpflicht-versicherung ist ), gibt es auch noch eine spezielle Produkthaftpflichtversicherung, die auch „erweiterte Produkthaftpflichtversicherung“ ( EPH ) genannt wird.
In der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz auf weitere abschließend benannte, vertragliche Haftungstatbestände und echte Vermögensschäden.
Was ist bei der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung versichert?
Die nachfolgenden Zeilen sollen die verschiedenen Bausteine der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung näher erläutern.
Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden (4.2)
Bei diesem Baustein geht es um die Schäden, die durch Lieferung eines mangelhaften Produktes entstehen, welches zu einem anderen – dann ebenfalls mangelhaften – Produkt weiterverarbeitet wird.
Hierbei kann es sich um bewegliche ( z.B. Maschinen und Anlagen ) oder um unbewegliche Sachen ( z.B. Bauwerke ) handeln.
Der Versicherungsschutz ist für solche Fälle gedacht, in welchen Erzeugnisse eines Herstellers derart mit anderen Produkten anderer Hersteller verbunden, vermischt oder verarbeitet werden, dass eine Trennung nicht möglich ist oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchgeführt wird.
Schadenbeispiele:
Eine Firma stellt Betonfertigteile her und bezieht die Rohware ( Sand / Kies / Stahl ) von einem anderen Produzenten. Die gelieferten Komponenten entsprechen nicht der Norm. In der Folge sind die hergestellten Betonteile unbrauchbar und müssen entsorgt werden. Der Betonhersteller verlangt von seinem Lieferanten nun Schadenersatz für die ihm entstandenen Kosten ( Arbeitslohn / Maschinenzeit / Entsorgung ).
Ein Milchviehbetrieb liefert Milch an eine Molkerei. In der Molkerei stellt sich heraus, dass die Milch mit Hemmstoffen verunreinigt ist. Die verwendeten Tanks müssen entleert und gereinigt werden. Eine Charge Kakao mit verunreinigter Milch muss entsorgt werden. Auch hier entstehen Kosten, weil sich das fehlerhafte Produkt bereits mit einem neuen Produkt untrennbar vermischt hat.
Weiterver- oder bearbeitungsschäden (4.3)
Dieser Baustein bietet Absicherung, wenn gelieferte Erzeugnisse vom Empfänger der Ware weiterver- oder bearbeitet werden und keine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung mit anderen Produkten stattfindet.
Das gelieferte Produkt weist Mängel auf und eignet sich daher nicht für die geplante Weiterver- oder bearbeitung. Aufgrund des Mangels muss der Empfänger Geld für eine erforderliche Nachbearbeitung aufwenden.
Schadenbeispiele:
Ein metallverarbeitender Betrieb stellt Rohlinge für hochwertige Küchenmesser her und liefert diese an einen Besteckhersteller aus. Nach dem Spülvorgang werden die Messer matt. Als Fehler wird die falsch zusammengestellte Metall-Legierung beim Zulieferbetrieb ermittelt. In aufwändiger Nacharbeit müssen die bereits produzierten Messer mit einer neuen Beschichtung versehen werden. Die Mehrkosten sind über die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung versichert.
Eine Firma liefert Garne an einen Textilhersteller, welcher hieraus maschinell Kleidungsstücke fertigt. Bei der Endkontrolle werden kleine Fremdkörper in den Garnen entdeckt. Das fertige Produkt ist minderwertig und kann nur mit Preisabschlägen verkauft werden.
Aus- und Einbaukosten (4.4)
Werden hergestellte oder ausgelieferte Erzeugnisse trennbar in ein anderes Produkt eingebracht, eingebaut oder verlegt, ist der Baustein Aus- und Einbaukosten ( 4.4. ) wichtig für den richtigen Versicherungsschutz.
Besonders wichtig ist diese Absicherung, wenn das eigene Produkt in andere Produkte eingebaut, angebaut, verlegt oder aufgetragen wird und im Falle eines Mangels ausgebaut und gegen ein mangelfreies Produkt ausgetauscht werden muss.
Im Gegensatz zu den in Ziffer 4.2. beschriebenen Sachverhalten findet keine untrennbare Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung statt. Eine Trennung einzelner, mangelhafter Erzeugnisse ist möglich und wirtschaftlich sinnvoll.
Schadenbeispiel:
Eine Firma hat versehentlich die falschen Eisenprofile und Maueranker geliefert. Die damit befestigten Balkone haben nicht die erforderliche Traglast und müssen für den Tausch des fehlerhaften Bauteils zurückgebaut werden. Die Versicherung übernimmt die Kosten für diesen Vermögensschaden.
Maschinenklausel (4.5)
Stellt der Versicherungsnehmer Maschinen, Formen, Werkzeuge oder Steuerungen her, mit welchen seine Kunden andere Produkte herstellen, ist der Einschluss der Maschinenklausel in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung zu vereinbaren.
Durch den Einsatz mangelhafter Maschinen kann es in der Folge zur Produktion mangelhafter Erzeugnisse kommen im Betrieb des Abnehmers kommen. Dieser wird die Kosten für Material- und Lohnaufwand, sowie für den Produktionsstillstand beim Versicherer des Maschinenbauers geltend machen.
Schadenbeispiel:
Ein Unternehmen liefert eine Spezialmaschine für die Herstellung von Metallkugeln. Diese Kugeln sollen in Kugellagern zum Einsatz kommen. Durch Fehler bei der Einstellung weisen die produzierten Kugeln zu große Messtoleranzen auf und können nicht für die Weiterverarbeitung zu Präzisionslagern verwendet werden. Die Betriebshaftpflicht-Versicherung übernimmt die Kosten ( Material / Lohn / Entsorgung ) im Rahmen der erweiterten Produkthaftpflicht.
Prüf- und Sortierkosten / Einzelteiletausch (4.6)
Über diesen Baustein ist der gesetzliche Schadensersatzanspruch Dritter aufgrund eines Vermögensschadens infolge der Überprüfung von Produkten auf Mängel, wenn die Mangelhaftigkeit einzelner hergestellter Produkte bereits festgestellt wurde und aufgrund eines ausreichenden Stichprobenbefundes gleichartige Mängel bei den übrigen Produkten aus der Charge zu befürchten sind.
Die Überprüfung dient der Feststellung, welche Produkte des Unternehmens mit Mangelverdacht tatsächlich mangelhaft sind. Im nächsten Schritt wird geprüft, wie die Mängel beseitigt werden können.
Schadenbeispiel:
Ein Betrieb stellt Steckverbindungen für Elektro-Schaltschränke her. Bei der Qualitätskontrolle im Unternehmen des Abnehmers werden Defekte an den Verbindungen festgestellt. Nach weiteren Kontrollen werden gleichartige Mängel auch in den übrigen Schaltschränken entdeckt.
Nach aufwändiger Überprüfung aller Schaltschränke werden die fehlerhaften Bauteile ausgetauscht. Die angefallenen Kosten stellen einen Vermögensschaden dar und werden von der Versicherung im Rahmen der erweiterten Produkthaftpflicht übernommen.
Wer braucht eine erweiterte Produkthaftpflicht?
Die erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung ist besonders wichtig für Unternehmen, deren Erzeugnisse keine Endprodukte sind, sondern einer Weiterverarbeitung oder einer Weiterbearbeitung unterliegen. In der Folge kann der Versicherungsnehmer durch mangelhafte Erzeugnisse mit Schadensersatzansprüchen Dritter konfrontiert werden.
Die Erweiterung der Produkthaftpflichtversicherung ist ebenso wichtig für Hersteller von Maschinen. Durch eine mangelhafte Maschine kann es auch zu einem mangelhaften Endprodukt kommen.
Werden gelieferte Erzeugnisse untrennbar mit anderen Produkten vermischt oder verbunden, sollte die bestehende Haftpflicht unbedingt um das Risiko „erweiterte Produkthaftpflichtversicherung“ ergänzt werden.
Für wen ist die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung besonders wichtig?
Für die Einschätzung, ob die bestehende Versicherung um eine spezielle Produkthaftpflichtversicherung erweitert werden muss, sind folgende Fragen hilfreich:
- Werden meine gelieferten Sachen von anderen weiterverarbeitet oder weiterbearbeitet?
- Wird mein Produkt untrennbar mit anderen Sachen verbunden oder vermischt?
- Soll mein Produkt in das Endprodukt eines anderen Herstellers eingebaut werden?
- Stelle ich Maschinen her, mit denen andere produzieren?
Wird eine der vorstehenden Fragen mit „ja“ beantwortet, sollte sich das Unternehmen ein Angebot zum Einschluss der erweiterten Produkthaftpflicht einholen.
Welche Kosten übernimmt die erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung?
Die verschiedenen Bausteine der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung sichern die sog. „echten Vermögensschäden“ ab. Dies sind Kosten für:
Vergeblichen Herstellungsaufwand
Das fehlerhafte Endprodukt muss vernichtet werden. Lohnkosten, Energiekosten und Maschinenstunden wurden vergeblich aufgewandt.
Vergebliche Weiterverarbeitung / Weiterbearbeitung
Durch die Weiterverarbeitung des mangelhaften Produktes entstehen dem Abnehmer Mehrkosten, bzw. entgangener Gewinn, weil sein Endprodukt nun nachgebessert werden muss.
Aus- und Einbaukosten
Das mangelbehaftete Produkt muss ausgebaut und entsprechender Ersatz herangeschafft und eingebaut werden. In diesem Beispiel fallen Lohnkosten und Kosten für den Transport an.
Schäden gegenüber Dritten durch Maschinen
Die mangelhafte Maschine produziert nur Ausschuss. Das eingesetzte Material hat nur noch Schrottwert, Lohnkosten sind vergeblich aufgewendet worden. Durch den Produktionsausfall entsteht ein Verlust.
Prüf- und Sortierkosten
Produkte mit Mangelverdacht müssen einzeln überprüft werden. Hierdurch entsteht ein erhöhter Personalaufwand und Produktionsstillstand.
Erweiterte Produkthaftpflicht richtig abschließen
Basis für die optimale Absicherung eines herstellenden Betriebes ist die Betriebshaftpflichtversicherung in Kombination mit einer Produkthaftpflichtversicherung, welche Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden bietet.
Anhand der weiter oben beschriebenen Bausteine und Schadenbeispiele in der erweiterten Produkthaft-Pflichtversicherung kann der Unternehmer den Bedarf für eine Erweiterung seiner Versicherung überprüfen.
So führt der Weg zum richtigen Anbieter
Bei der Auswahl der Versicherung sollte sich der Versicherungsnehmer an ein namhaftes Versicherungsunternehmen mit entsprechendem Know-How bei gewerblichen Versicherungen wenden.
Das Thema Haftpflicht und Produkthaftung ist sehr komplex. Aus diesem Grund kommt auch der Expertise des konkreten Ansprechpartners eine große Bedeutung zu. Dieser sollte Risiko Produkthaftpflicht zuverlässig einschätzen und in die Haftpflichtversicherung integrieren können.
Erweiterte Produkthaftpflicht individuell betrachten
Idealerweise werden die Betriebshaftpflichtversicherung und die erweiterte Produkthaftpflicht-Versicherung bei einem Versicherungs-Check in ein Gesamtkonzept für den Betrieb eingebettet. Der Berater sollte hierzu auch den bereits bestehenden Versicherungsschutz überprüfen und Lösungen für vorhandene Deckungslücken anbieten. Auch aus diesem Grund sollte der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung in regelmäßigen Abständen überprüft und erforderlichenfalls ergänzt werden.
In besonderen Fällen ( wenn, z.B. der Automobilindustrie zugeliefert wird ), ist eine Rückrufkostenversicherung für mögliche Produktrückrufe sinnvoll. Dieser außergewöhnliche Versicherungsschutz ist allerdings nur bei wenigen Anbietern abschließbar.
www.gewerbe-profi.de
Mirko Bubig
FAQ
Die Produkthaftpflichtversicherung schützt Hersteller ( auch Importeure ), Händler und Handwerker vor Haftpflichtansprüchen Dritter aufgrund eines fehlerhaften Produktes.
Aus einem fehlerhaften Produkt können hohe Sach- und Personenschäden resultieren, beispielsweise durch einen Fehler im Herstellungsprozess.
Wichtig ist die Produkthaftpflichtversicherung für Hersteller, Quasi-Hersteller, Händler und Handwerker.
Versichert sind die Schäden durch das gelieferte Produkt selbst, aber auch Schäden durch das Fehlen zugesicherter Produkteigenschaften.
Der Versicherungsschutz aus der Produkthaftpflichtversicherung ist wichtig für die Hersteller gebrauchsfertiger Endprodukte. Allerdings können auch Importeure und Quasi-Hersteller für fehlerhafte Produkte haftbar gemacht werden.
Idealerweise beträgt die Deckungssumme 5 – 20 Millionen Euro, wie in der Betriebshaftpflichtversicherung.
Ja, die gibt es die. Die Ausschlüsse sind in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt. Für einige Branchen ist zudem die erweiterte Produkthaftpflicht sinnvoll.
Für die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erfolgt einmal jährlich die Abfrage in Form eines Fragebogens. Üblicherweise richtet sich der Beitrag nach dem Umsatz p.a.
Wichtig ist, dass der Versicherer rasch und vollständig informiert wird. Bei Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt kommt es besonders auf den Faktor Zeit an, wenn beispielsweise ein Produktrückruf erfolgen muss.
Der räumliche Geltungsbereich kann mit dem Haftpflichtversicherer vereinbart werden.
Der Gesetzgeber legt fest, wer für ein fehlerhaftes Produkt haftet und das können auch Einzelunternehmen sein. Insofern ist die Produkthaftpflichtversicherung grundsätzlich für jedes Unternehmen wichtig.
Sowohl der Haftpflichtversicherer, als auch der Vermittler sollten über die notwendige Expertise verfügen und auf Anfrage Referenzen benennen können.
Es kommt natürlich einmal auf das Produkt selbst an. Einfluss auf den Beitrag hat selbstverständlich auch der Umfang der Tätigkeit. Ein Einschluss der „erweiterten Produkthaftpflichtversicherung“ kostet zusätzlichen Beitrag. Eine kombinierte Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung kann wenige hundert Euro, aber auch viele zehntausend Euro im Jahr kosten.
Es werden Versicherungsdauern von 1-3 Jahren Laufzeit angeboten.
Die Haftpflichtversicherung kann mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich zum Vertragsende gekündigt werden.
Reine Vertragserfüllungsschäden fallen beispielsweise nicht unter den Versicherungsschutz. Eine genaue Übersicht liefern die vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Die Produkthaftpflichtversicherung lässt sich auch um eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ergänzen. Diese ist beispielsweise dann wichtig, wenn das Unternehmen Produkte herstellt, die von anderen weiterbearbeitet oder zu einem Endprodukt weiterverarbeitet werden.