Stillstand durch Wechselwirkungsschäden

 In Betriebsunterbrechungsversicherung, Gewerbliche Sachversicherung

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung deckt die fortlaufenden Kosten und den entgangenen Betriebsgewinn, wenn es im Unternehmen zu einem versicherten Sachschaden und nachfolgend zu einer Betriebsunterbrechung kommt. Das Risiko des Stillstands ist vielen Unternehmensinhabern durchaus bewusst und für die Absicherung solcher Schäden bieten Versicherer die passenden Policen. Doch was passiert eigentlich, wenn die Ursache für die Betriebsunterbrechung außerhalb des versicherten Betriebs liegt – beispielsweise in einer zum Unternehmen zugehörigen, weiteren Produktionsstätte? Dieser Beitrag liefert Informationen über das Wesen von Wechselwirkungsschäden und beantwortet die Frage, wer seine Betriebsunterbrechungs-Police einmal genauer anschauen sollte.

Was sind Wechselwirkungsschäden?

Die Definition ist recht einfach: Ein Wechselwirkungsschaden ist ein Betriebsunterbrechungsschaden als Folge eines versicherten Sachschadens in einem mitversicherten eigenen Betrieb einer Unternehmensgruppe, der zu einem finanziellen Schaden ( Ertragsausfall ) führt.

Vereinfacht lässt es sich folgendermaßen ausdrücken: Betrieb A und Betrieb B gehören zu derselben Unternehmensgruppe. Durch ein Feuer in Betrieb A wird die Produktionsanlage zerstört und es kommt zur Betriebsunterbrechung. Der Stillstand wirkt allerdings auch auf den Betrieb B ein, der üblicherweise Erzeugnisse von A bezieht und diese weiterverarbeitet.

Ein Schadenereignis hat Auswirkungen auf mehrere Betriebsstätten

Das nachfolgende Beispiel soll den Begriff der Wechselwirkung etwas mit Leben füllen und die Auswirkungen auf die einzelnen Betriebsstätten verdeutlichen.

Schadenbeispiel

Ein Unternehmen der Metallbranche besteht aus insgesamt drei Betriebsstätten mit jeweils eigenen Standorten und Aufgaben:

Die 1. Betriebsstätte stellt die Rohware Stahl in Blöcken und Platten her. Die 2. Betriebsstätte bezieht ihr Rohmaterial von 1 und übernimmt die Weiterverarbeitung ( Schmiedearbeiten / Zuschnitte ). Die 3. Betriebsstätte unterhält das Lager und organisiert den Verkauf der in 2 hergestellten Erzeugnisse.

Ein Feuer verursacht einen immensen Sachschaden in der 2. Betriebsstätte. Dort werden Gebäude und Maschinen zerstört. Bis zum Wiederaufbau ist die Produktion für 10 Monate unterbrochen. Aufgrund der Unternehmensstruktur wirkt die Unterbrechung auch auf die beiden anderen versicherten Betriebe ein, obwohl diese selbst nicht direkt vom Schaden betroffen sind.

Versicherungsschutz besteht über die Betriebsunterbrechungsversicherung, wenn der Baustein / die Klausel Wechselwirkungsschäden versichert ist. Dies ist üblicherweise bei der Mittleren Betriebsunterbrechungsversicherung ( MBU ) der Fall.

Hinweis:

Der Abschluss einer Inhaltsversicherung oder einer Gebäudeversicherung allein reicht nicht aus!

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Wer benötigt diesen Versicherungsschutz?

Dem obigen Schadenbeispiel folgend, lässt sich diese Frage so beantworten: Unternehmen mit zwei oder mehr Betriebsstätten, die in gegenseitiger Abhängigkeit ( Interdependenz ) stehen müssen dieses Risiko in ihrer Versicherung berücksichtigen.

Wichtig ist, dass alle zum Unternehmen zugehörigen Standorte im Versicherungsschein aufgeführt werden und die Versicherungssumme für alle Betriebsteile ausreichend bemessen ist.

In einer arbeitsteiligen Welt werden einzelne Produktionsschritte gern an eigens dafür geschaffene Betriebsstätten verlagert. Bestes Beispiel hierfür sind Zulieferbetriebe der Automobilbranche.

Welche Gefahren sind versichert?

Schäden durch Wechselwirkung können nicht einzeln versichert werden. Grundlage für den Versicherungsschutz ist die Betriebsunterbrechungsversicherung. Die dort versicherten Gefahren erstrecken sich auch auf das Risiko von Wechselwirkungen.

Üblicherweise wird von den Versicherungsgesellschaften Schutz gegen die folgenden Gefahren angeboten:

  • Feuer ( inkl. Überspannungsschäden durch Blitz ).
  • Einbruchdiebstahl und Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch.
  • Leitungswasserschäden.
  • Sturm & Hagel.
  • Cyberschutz.
Wechselwirkungsschäden - Diese Gefahren sind versichert

Darüber hinaus können Versicherungsnehmer noch eine Aufbaudeckung vereinbaren. Informationen zu den Bestandteilen der gewerblichen Sachversicherung sind in dem hier veröffentlichten Beitrag über die Inhaltsversicherung enthalten.

Welche Kosten trägt die Versicherung?

Im Schadenfall ersetzt der Versicherer die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn für die Dauer des Betriebs-Stillstands. Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung wird üblicherweise eine Haftzeit ( Leistungsdauer der Versicherung ) von 12 Monaten ( in Einzelfällen auch länger ) vereinbart.

Mit der Leistung aus der Versicherung kann das Unternehmen dann die Gehälter der Mitarbeiter weiterzahlen und weitere Betriebskosten decken, die auch in Zeiten des Stillstands anfallen. Hierzu zählen beispielsweise Kredite und Leasingraten.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme sollte dem versicherten Interesse des Unternehmens entsprechen und die fortlaufenden Kosten, sowie den entgangenen Gewinn bei einer Unterbrechung von 12 Monaten umfassen.

Weitere Informationen zur Ermittlung der Versicherungssumme und zum Begriff der Betriebsunterbrechung sind in dem hier veröffentlichten Beitrag über die Betriebsunterbrechungsversicherung enthalten.

Wichtiger Tipp bei längeren Haftzeiten

Wer mit dem Versicherungsunternehmen eine längere Haftzeit ( beispielsweise 18 oder 24 Monate ) vereinbaren möchte, muss die Versicherungssumme verdoppeln!

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Was kostet der Versicherungsschutz?

Der Preis für die Versicherungspolice kann stark variieren und ist von mehreren Faktoren abhängig, beispielsweise von:

  • den mitversicherten Gefahren.
  • der Höhe der versicherten Summe.
  • der Lage des Betriebsgrundstücks.
  • der Branche / Betriebsart der Unternehmung.
  • der Dauer der gewählten Haftzeiten.

Tipps für den richtigen Vertragsabschluss

1. Unterversicherung vermeiden
Für die Ermittlung des Versicherungsbedarfs lässt sich schnell und einfach der hier verlinkte Summenermittlungsbogen ( siehe Position 5 ) verwenden.

2. Risiken richtig einschätzen
Welche Gefahren können eine ( längere ) Unterbrechung verursachen? Welche Schäden müssen in jedem Fall mitversichert sein? Wie schnell können dem Unternehmenszweck dienende Sachen wieder hergestellt oder neu beschafft werden? Die Antworten auf diese Fragen ermöglichen eine vernünftige Risikoeinschätzung und eine richtige Vertragsgestaltung.

3. Vertrag regelmäßig checken
Sind neue  Betriebsgrundstücke hinzu gekommen oder weggefallen? Entsprechen die im Vertrag enthaltenen Summen dem Status Quo?

4. Experten hinzuziehen
Das Thema Gewerbeversicherung ist anspruchsvoll und ein 08/15-Versicherungsangebot ist seltenst die richtige Wahl für das eigene Lebenswerk. Eine nachgewiesene Expertise bringt Vorteile.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

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