Gewerbliche Gebäudeversicherung – Schutz für Firmengebäude
Das eigene Firmengebäude ist das Herzstück eines jeden Unternehmens – es beherbergt Produktion, Lager und Verwaltung. Zudem ist es die tägliche Anlaufstelle für Kunden, Lieferanten und die eigenen Mitarbeiter. Schließlich benötigen auch Handel, Handwerk und Dienstleistung ein „Dach über dem Kopf“. In vielen Betrieben ist die gewerbliche Immobilie außerdem der größte Aktivposten in der Bilanz. Die finanziellen Folgen von unvorhergesehenen Sachschäden an Gebäuden können erheblich sein und den Betrieb in seiner Existenz gefährden. Die gewerbliche Gebäudeversicherung schützt die Immobilie gegen eine Vielzahl von Gefahren und Schäden, die mit den nachfolgenden Zeilen näher erläutert werden.
Wer benötigt eine gewerbliche Gebäudeversicherung?
Sachschäden durch Feuer, Leitungswasser oder Unwetter sind nicht nur ärgerlich, sondern auch kostspielig. Die Absicherung des eigenen Betriebsgebäudes liegt also im ureigenen Interesse des Firmeneigentümers.
Das Gebäude ist elementarer Bestandteil des betrieblichen Erfolgs und oftmals speziell für die Anforderungen des Unternehmens konzipiert und errichtet.
Neben dem Firmeneigentümer ist der Versicherungsschutz ebenfalls wichtig für den Vermieter eines gewerblich genutzten Gebäudes. Für ihn stellt der Verlust des Gebäudes durch ein Schadenereignis ebenfalls ein finanzielles Risiko dar, beispielsweise auch durch ausbleibende Mietzahlungen.
Wird die gewerblich genutzte Immobilie durch ein Bankdarlehen finanziert, verlangt das Kreditinstitut zur Absicherung seines Engagements eine Gebäudeversicherung gegen die gängigen Gefahren.
Welche Arten von Gebäuden können versichert werden?
Versichert werden können rein gewerblich genutzte Gebäude, sowie gemischt genutzte Gebäude ( z.B. Wohn- und Geschäftshäuser ), bei denen der Anteil gewerblicher Nutzung mindestens 51 % beträgt.
Beispiele für eine gewerbliche Nutzung:
- Büro- und Verwaltungsgebäude.
- Ausstellungs- und Verkaufsräume.
- Lagerhallen.
- Produktionsgebäude.
- Werkstattgebäude.
In der Praxis finden sich auf einem Betriebsgrundstück häufig mehrere Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungsarten. Diese werden über einen Lageplan erfasst, mit dem gewünschten Versicherungsschutz kalkuliert und über eine Police versichert.
Mitversicherung von Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör
Neben dem eigentlichen Firmengebäude gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Sachen, die ebenfalls mit unter den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung fallen.
Gebäudebestandteile
Gebäudebestandteile sind in das Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Hierzu zählen beispielsweise Hauswasserversorgungen, Brennstofftanks, Blitzableiter, Briefkastenanlagen.
Technische Gebäudebestandteile
Hierunter versteht man maschinelle Einrichtungen, wie z.B. Klimaanlagen, Fernsprechanlagen, Antennenanlagen, Einbruchmeldeeinrichtungen, Aufzüge und Lüftungsanlagen.
Mit einer fortschreitenden Technisierung kommt auch den Daten und Programmen – die durchaus komplex sein können – für eben diese Bestandteile eine nicht unerhebliche Bedeutung zu.
Gebäudezubehör
Zum Gebäudezubehör zählen bewegliche Sachen, die der Instandhaltung oder dem wirtschaftlichen Zweck der versicherten Immobilie dienen, sofern sie sich im Gebäude befinden oder außen angebracht sind.
Als Beispiele dienen hier Gegenstände, die erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden, wie Vorräte an Ersatzfliesen, Dachziegeln oder auch Brennstoffvorräte.
Bauliche Grundstücksbestandteile
Zum Versicherungsumfang zählen auch Mauern, Wege, Zäune, Überdachungen, Einfriedungen, Carports und Schilder.
Welchen Schutz bietet eine gewerbliche Gebäudeversicherung?
Die gewerbliche Gebäudeversicherung trägt nach einem Schaden die erforderlichen Reparaturkosten und übernimmt bei einem Totalschaden den Wiederaufbau des versicherten Gebäudes. Die Versicherung bietet einen umfassenden Schutz gegen vielfältige Risiken und enthält zudem eine ganze Reihe ebenfalls versicherter Kostenpositionen. Die Leistungen der Versicherung lassen sich grob in die nachfolgenden drei Blöcke einteilen.
Mit der Grunddeckung ( oft auch als Basis-Schutz bezeichnet ) können Eigentümer ihre gewerblichen Gebäude gegen die folgenden Gefahren absichern:
- Feuer, incl. Blitzschlag, Überspannung und Explosion.
- Rohrbruch- und Leitungswasserschäden.
- Sturm- und Hagelschäden.
Mit der Aufbaudeckung ( wird auch „ergänzende Gefahren“ genannt ) lässt sich die Gebäudeversicherung individuell erweitern, wenn die Lage oder die Ausstattung des Gebäudes dies erfordert. Zu den versicherten Gefahren der Aufbaudeckung zählen:
- Weitere Elementarschäden ( z.B. Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen ).
- Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik und Aussperrung.
- Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen.
- Glasbruch.
- Schäden an technischen Gebäudebestandteilen.
- Mietverlust.
- Schäden durch Terrorakte.
Die hier genannten Leistungen werden in der Gebäudeversicherung gebündelt als Paket zum Einschluss angeboten und als „extended coverage a/b“ ( erweiterte Deckung ) bezeichnet.
In den Kostenpositionen ( manchmal auch Pauschaldeklaration genannt ) listen die Versicherer einzelne Kosten auf, die mit einem Schadensfall einhergehen und die versicherten Risiken ergänzen. Die nachfolgenden Kostenpositionen finden sich so oder ähnlich in vielen Policen zur gewerblichen Gebäudeversicherung. Die versicherten Kosten sind oftmals auf einen festen Eurobetrag limitiert, ansonsten werden sie durch die Höhe der Versicherungssumme begrenzt:
- Aufräumungs- und Abbruchkosten, sowie Feuerlöschkosten.
- Sachverständigenkosten.
- Mehrkosten infolge Preissteigerungen.
- Mehrkosten durch Technologiefortschritt.
- Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen.
- Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume.
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich.
- Mitversicherung von Zuleitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück.
- Aufwendungen für Medienverlust ( Frischwasser, Öl, Gas ).
- Grobe Fahrlässigkeit.
- Aufbruchschäden für Fehlalarm von Rauchmeldern.
- Beseitigung von Verstopfungen.
- Wiederherstellung von Anpflanzungen.
Diese Aufzählung ist keinesfalls abschließend und soll nur verdeutlichen, welche weiteren Kosten im Nachgang eines versicherten Schadens entstehen können.
Wonach richtet sich der Preis für die Gebäudeversicherung?
Der Versicherungsbeitrag für eine gewerbliche Gebäudeversicherung richtet sich nach mehreren Faktoren. Versicherer müssen das Risiko individuell für ihre Versicherungsnehmer kalkulieren. Dabei spielt auch eine Rolle, für welche Art von Gewerbe das Gebäude genutzt wird. Die nun folgend genannten Faktoren bestimmen letztlich den Preis für die Gebäudeversicherung.
Maßgeblich für die Preiskalkulation ist der Wert der Immobilie. Der Versicherungswert wird vom Versicherungsunternehmen mit einem speziellen Programm errechnet. Dabei spielen die Größe des Gebäudes, die Bauausführung und die weiteren Gebäudebestandteile eine Rolle. Mit einer korrekten Wertermittlung wird im Schadensfall eine Unterversicherung vermieden. Stehen Teile des Objektes unter Denkmalschutz, so kann dies zu einem Aufschlag bei der Versicherungssumme führen.
Beispiel
Eine große Lagerhalle mit Industrieboden und einer einfachen Dachausführung stellt einen anderen Wert dar, als beispielsweise ein moderner Bürobau mit hochwertigem Steinboden und aktueller Heizungs- und Lüftungstechnik.
Wie schon weiter oben beschrieben, können Eigentümer ihre Gebäude – über die Grunddeckung hinaus – mit weiteren Bausteinen absichern. Dabei führt ein größerer Versicherungsumfang selbstredend zu höheren Kosten.
Beispiel
Die oben beschriebene Lagerhalle verfügt nicht über wasserführende Leitungen. Auf die Gefahr Leitungswasser kann dann selbstverständlich verzichtet und Beitrag gespart werden. Dafür legt der Firmeninhaber vielleicht großen Wert auf die Versicherung technischer Gebäudebestandteile, z.B. für Videoüberwachung, Zugangskontrollen, Aufzüge und Ähnliches.
Wer sich ein Angebot für eine Gebäudeversicherung einholt, wird u.a. auch nach der Nutzung seiner betrieblichen Immobilie gefragt. Jedes Gewerbe hat seine eigenen Risiken, die vom Versicherer eingeschätzt und bepreist werden.
Beispiel
Das Büro- und Verwaltungsgebäude einer Spedition stellt in der Feuerversicherung ein wesentlich geringeres Risiko dar, als beispielsweise die Produktionshalle einer Schreinerei.
Durch die Vereinbarung einer 3-jährigen Versicherungsdauer lässt sich der Beitrag üblicherweise um 10 Prozent senken. Eine jährliche Beitragszahlung ist zudem günstiger, als eine monatliche Abbuchung der Versicherungsbeiträge.
Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall lässt sich der Versicherungsbeitrag ebenfalls senken. Kleinere Schäden übernimmt der Versicherungsnehmer dann auf seine Kosten.
Für einzelne Gefahren können Zu- und Abschläge bei der Gebäudeversicherung vereinbart werden, die einen speziellen Bezug zum Betrieb des Versicherungsnehmers haben.
Beispiel
Auf dem Nachbargrundstück des versicherten Gebäudes befindet sich das Lagergebäude eines Recyclingbetriebes ( hohe Brandgefahr ). Durch die räumliche Nähe ist der Betrieb des Versicherten einem höheren Feuerrisiko ausgesetzt.
Ist das Firmengebäude richtig versichert?
Hier sollte einem Vergleich eine gründliche Risikoanalyse vorausgehen, damit später im Angebot auch alle wichtigen Leistungen enthalten sind. Hier muss der Gebäudeeigentümer festlegen, welche möglichen Schäden entstehen können und was in jedem Fall durch die Versicherung gedeckt werden muss. Die oben beschriebenen Bausteine bieten eine Absicherung passend zugeschnitten auf das jeweilige Gewerbe.
6 Tipps für die gewerbliche Gebäudeversicherung
Manchmal genügt schon ein „Blick von oben“ auf das Versicherungsgrundstück, um mögliche Risiken zu erkennen ( zum Beispiel mit Google-Maps ). Weitere Informationen liefern die nächsten Stichpunkte:
- Die Versicherungssumme richtig ermitteln lassen und eine Unterversicherung vermeiden.
- Anbauten, Umbauten, Erweiterungen und Nutzungsänderungen der Versicherung melden.
- Versicherungsschutz laufend prüfen ( mit der Zeit gehen ).
- Dort, wo es Sinn macht, Selbstbeteiligungen zur Beitragsreduzierung nutzen.
- Kostenpositionen auf sinnvolle Ergänzungen, mögliche Einschränkungen und Selbstbehalte prüfen.
- Behördliche und vertragliche Sicherheitsvorschriften einhalten.
Hier sollte der Versicherer Hilfestellungen in Form von Checklisten oder einem gemeinsamen Ortstermin anbieten.
www.gewerbe-profi.de
Mirko Bubig
FAQ
In der gewerblichen Gebäudeversicherung ist das Objekt gegen eine Vielzahl möglicher Sachschäden versichert, beispielsweise durch Feuer, Explosion, Überspannung.
Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer gewerblichen Gebäudeversicherung gibt es nicht. Allerdings kann ein Darlehensgeber den Nachweis einer Gebäudeversicherung vom Eigentümer verlangen.
Schäden durch Sturm und Hagel können ebenfalls versichert werden. Eventuell macht es auch Sinn, Schäden durch Hochwasser oder Überschwemmung zusätzlich abzusichern.
Im Falle einer Unterversicherung darf der Versicherer seine Leistung entsprechend kürzen.
Solange das Gebäude instandgehalten und genutzt wird, ist eine Gebäudeversicherung problemlos möglich. Baufällige und zum Abbruch bestimmte Gebäude können nicht versichert werden.
Durch einen Zusatz kann auch die böswillige Beschädigung an einem Firmengebäude versichert werden.
Hierfür hat der Gebäudeversicherer spezielle Fragebögen. Eine Wiederherstellung nach einem Sachschaden ist bei Denkmalschutz umfangreicher / teurer. Hierfür kalkuliert der Versicherer einen risikogerechten Beitragszuschlag.
Der Einschluss einer Selbstbeteiligung kann mit dem Versicherer vereinbart werden.
Der Versicherungswert für das Objekt wird anhand von Größe und Bauausführung vom Versicherer ermittelt. Hierfür werden die genauen Maße des Gebäudes benötigt.
Auch der Mietverlust als Folge eines versicherten Schadenereignisses kann versichert werden.
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 1 Jahr. Auch 3-Jahresverträge sind möglich.
Auschlaggebend für den Beitrag sind die Versicherungsumfang, die Versicherungssumme und die Nutzungsart ( das individuelle Risiko ) des Gebäudes.
Das Gebäude kann durch ein Schadenereignis vollkommen zerstört werden. Die Kosten für den Wiederaufbau in gleicher Art und Größe können einen hohen Geldbetrag ausmachen. Hinzu kommen Kosten für den Abbruch- und Abtransport von Gebäuderesten, sowie Kosten für die anfallenden Planungen vor dem Wiederaufbau.
Versichert werden können die bekannten Sachschäden: Feuer, Leitungswasser, Sturm & Hagel. Darüber hinaus kann der Versicherungsnehmer auch weitere Einschlüsse vereinbaren, wie beispielsweise: Elementargefahren, mutwillige Beschädigungen, Fahrzeuganprall und weitere.