Tätigkeitsschäden – wie sind Schäden durch geleistete Arbeit versichert?

Tätigkeitsschäden – wie sind Schäden durch geleistete Arbeit versichert?

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Tätigkeitsschäden – wie sind Schäden durch geleistete Arbeit versichert?

Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört längst zu den wichtigsten Versicherungen für Unternehmer und Freiberufler – mit ihr können sich Inhaber kleiner und großer Betriebe gegen Haftpflichtansprüche Dritter aus der gewerblichen Tätigkeit absichern. Gerade für Handwerker ist die Gestaltung der Police besonders wichtig, weil diese häufig an und mit fremden Sachen arbeiten. Dieser Beitrag erläutert, was es mit den so genannten Tätigkeitsschäden auf sich hat und warum Handwerker auf diesen Versicherungsschutz keinesfalls verzichten sollten.

Warum ist ein Check der Betriebshaftpflicht sinnvoll?

Tätigkeitsschäden – oft wird auch der Begriff Bearbeitungsschäden verwendet – sind in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen ( AHB ) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Durch den Einschluss der Allgemeinen Bestimmungen für Gewerbebetriebe gelten Tätigkeitsschäden dann wieder als mitversichert und ergänzen hiermit die Deckung der Haftpflichtversicherung. Das Schaubild im Blogartikel Betriebshaftpflichtversicherung verdeutlicht Aufbau und Inhalt gewerblicher Haftpflichtversicherungen.

In welcher Höhe sollten Tätigkeitsschäden versichert sein?

Der Versicherungssumme für Bearbeitungsschäden kommt in der Tat eine wichtige Bedeutung zu. In den wenigsten Fällen sind Tätigkeitsschäden bis zur Höhe der Deckungssumme mitversichert, welche in der Regel mehrere Millionen Euro beträgt. Versicherer arbeiten hier mit so genannten Sublimits – also mit vom Versicherungsschein abweichend niedrigeren Versicherungssummen.

Als Standard gelten heute Deckungssummen von 1 Million Euro für die Mitversicherung von Bearbeitungsschäden. Auf Antrag und gegen Beitrag kann mit dem Versicherungsunternehmen eine höhere Deckung vereinbart werden. In vielen alten Betriebshaftpflicht-Policen können noch sehr niedrige Sublimits vereinbart sein!

Warum ist die Versicherungssumme für Bearbeitungsschäden geringer?

Versicherer argumentieren hier, dass sie sich nicht am unternehmerischen Risiko ihrer Versicherungsnehmer beteiligen möchten. Unternehmen, die regelmäßig Aufträge an und mit fremden Gegenständen ausführen, trifft also eine besondere Sorgfaltspflicht, die sich nicht auf die Betriebshaftpflicht verlagern lässt.

Für einzelne Gewerbearten sind auch heute noch deutlich niedrigere Deckungssummen für Bearbeitungsschäden marktüblich ( Beispiel: Tarife für Gebäudereiniger / Tierheilberufe ).

Was sind überhaupt Tätigkeitsschäden?

Ein Tätigkeitsschaden ( oder auch Bearbeitungsschaden ) ist ein Schaden, der durch eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit entstanden ist. Der Versicherungsschutz gilt für Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden ( Folgeschaden ):

  • durch eine berufliche Tätigkeit / gewerbliche Tätigkeit an diesen Sachen.
  • durch die Benutzung dieser Sachen für die Durchführung der Tätigkeit.
  • wenn sich diese Sachen im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben.

Das Online Lexikon Wikipedia beschreibt Tätigkeitsschäden so.

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Betriebshaftpflicht im Baugewerbe

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Beispiele für Bearbeitungsschäden

Ein Malerbetrieb verputzt die Fassade eines Neubaus. Die Mitarbeiter haben die bereits eingesetzten Fenster nicht sorgfältig genug abgeklebt. Die Rahmen der Fenster werden bei den Arbeiten durch den maschinell aufgebrachten Putz verunreinigt und beschädigt. Der Hauseigentümer macht seinen Schaden bei dem Handwerker geltend.

Am Einfamilienhaus seines Kunden bringt ein Zimmereibetrieb einen Stützbalken für ein Carport an. Hierbei wird die Fassade und ein innen liegendes Regenfallrohr beschädigt. Der Gebäudeeigentümer verlangt Schadenersatz von dem Betrieb.

Bei Flexarbeiten im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses wird der Steinboden durch Funkenflug beschädigt. Auch hier entsteht der Schaden durch die mangelnde Sorgfalt ( Bodenflächen nicht ausreichend abgedeckt ). Der Hauseigentümer nimmt auch in diesem Fall den Handwerksbetrieb für den verursachten Sachschaden in Anspruch.

Ein Trockenbauer benutzt in der Wohnung seines Auftraggebers dessen Schrank als Steighilfe. Dieser bricht unter dem Gewicht zusammen.

Welche Schäden fallen unter den Ausschluss?

Nicht versichert sind beispielsweise alle Schäden an Kraft-, Wasser-, Schienen- und Luftfahrzeugen. Schäden für in Obhut genommene Sachen, sowie Schäden an zur Lohnbearbeitung übernommenen Gegenständen müssen separat versichert werden!

Wer benötigt eine Versicherung von Tätigkeitsschäden?

Grundsätzlich benötigen alle Gewerbebetriebe, die Arbeiten ( Bearbeitung / Reparaturen ) an und mit fremden Sachen durchführen, hierfür einen ausreichenden Versicherungsschutz. Die oben gezeigten Beispiele stammen allesamt aus dem Handwerk – und hier liegt auch das Hauptrisiko.

Handwerksbetriebe arbeiten oft auf fremden Grundstücken und am Eigentum Dritter – und hier entstehen meistens auch die Sachschäden.

Handwerksbetriebe sollten handeln!

Die Mitversicherung von Tätigkeitsschäden in gewerblichen Haftpflichtversicherungen fällt – durch die Sublimits – oft geringer aus. Die von Versicherern angebotenen Deckungssummen für Bearbeitungsschäden sind zudem unterschiedlich hoch. Aus diesem Grund sollten – vor allem – Handwerker ihre Police genau unter die Lupe nehmen und für einen Versicherungsschutz in ausreichender Höhe sorgen.

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Mängelbeseitigungsnebenkosten – Handwerk richtig versichern

Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen – schließlich schützt sie den Firmeninhaber bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. Erfahrungsgemäß sind Personen- und Sachschäden in der Betriebshaftpflicht mit hohen Deckungssummen im Millionenbereich versichert. „Wo gehobelt wird, da fallen Späne“ – dieses weit verbreitete Sprichwort ist jedem Handwerker geläufig und so wird der notwendige Haftpflicht-Versicherungsschutz auch nicht infrage gestellt. Allerdings ist vielen Handwerkern die Reichweite ihrer Haftung, die Höhe möglicher Kosten und der Inhalt wichtiger Klauseln nicht bekannt. Der nachfolgende Beitrag erläutert, worauf sich Mängelbeseitigungsnebenkosten beziehen und welche Ansprüche versichert sind.

Nicht alle Schäden sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt

In seinem Beitrag vom 07.03.2018 empfiehlt das Handwerk-Magazin seinen Lesern ausdrücklich die Mitversicherung von Folgeschäden aus der betrieblichen Tätigkeit und rät zu einer Überprüfung der Betriebshaftpflicht-Police.

Was sind Mängelbeseitigungsnebenkosten?

Gemeint sind hier die Nebenkosten, die für die Behebung eines Mangels aufgewendet werden müssen, wenn ein Schadenereignis eingetreten ist – nicht jedoch die Kosten für den Mangel am Auftrags-Gegenstand selbst. Mögliche Kosten hierfür sind beispielsweise das Freilegen des mangelhaften Gewerkes, damit dieses für die Mängelbeseitigung zugänglich ist. Eine weitere Kostenposition ist die anschließende Wiederherstellung der Sache.

Wichtiger Versicherungsschutz für das Bauhandwerk

Handwerksbetriebe sind an der Erstellung von Gebäuden beteiligt oder führen Arbeiten an Gebäuden durch. An Neubauten oder Sanierungen sind erfahrungsgemäß mehrere Gewerke nacheinander beteiligt. Problematisch wird es, wenn für die Beseitigung eines schadenursächlichen Mangels zunächst das mangelfreie Gewerk eines anderen Handwerkers zerstört werden muss.

Schadenbeispiel Installationsarbeiten ( Mängelbeseitigungsnebenkosten )

Ein Heizungsinstallateur hat in einem Neubau die Leitungen für eine Fußbodenheizung verlegt. Nach Bezug des neuen Eigenheims stellten die Bewohner einen Wasserschaden fest. Der Schaden wurde durch eine fehlerhafte Verbindung der Leitungen ausgelöst, so dass über einen längeren Zeitraum Wasser auslaufen konnte.

Der bereits ausgelegte Fliesenboden und der darunter befindliche Estrich müssen geöffnet werden, damit der Betrieb die mangelhafte Werkleistung nachbessern kann. In diesem Zusammenhang fallen Folgekosten für die Trocknung der Schadenstelle, sowie für die Zerstörung und Reparatur der anderen Gewerke an. Die Versicherung ersetzt in diesem Beispiel die so genannten Mängelbeseitigungsnebenkosten.

Mängelbeseitigungsnebenkosten – ist jeder Anspruch versichert?

Die Kosten für die Nachbesserung der mangelhaften Leistung ( hier die unsachgemäße Verbindung ) sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt. Hier spricht man von einem so genannten Erfüllungsschaden. Der Firmeninhaber schuldet seinem Auftraggeber eine mangelfreie Auftragsleistung aus dem bestehenden Vertragsverhältnis heraus.

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Was sind Nachbesserungsbegleitschäden?

Von einem Nachbesserungsbegleitschaden spricht man, wenn Folgekosten für Nacharbeiten oder Neuarbeiten anderer Gewerke notwendig sind, ohne dass ein Sachschaden entstanden ist. Der Grund hierfür ist das Fehlen vereinbarter Eigenschaften als Folge eines mangelhaften Werkes. Für dessen Nachbesserung müssen die mangelfreien Arbeiten anderer Handwerksunternehmen beschädigt oder zerstört und im Anschluss wieder hergestellt werden. Nicht im Versicherungsschutz enthalten sind die Kosten für die Nachbesserung am Auftrags-Gegenstand selbst.

Schadenbeispiel Installationsarbeiten ( Nachbesserungsbegleitschäden )

Das Unternehmen aus dem obigen Beispiel hat in einem Neubau eine Fußbodenheizung installiert. Die Bewohner stellen in der Folge fest, dass die vereinbarte Heizleistung nicht erreicht wird. Ein Schaden am Gebäude selbst ist nicht entstanden. Der Betrieb hat lediglich falsches Material für die Dämmung verwendet und muss seine Leistung nun nachbessern.

Hierfür ist es ebenfalls erforderlich, die von fremden Firmen vorherig bearbeiteten Flächen ( Fliesen und Estrich ) zu zerstören und die mangelhafte Sache zum Zwecke der mangelfreien Vertragserfüllung freizulegen. Von der Betriebshaftpflichtversicherung werden die zur Schadenbeseitigung erforderlichen Kosten übernommen.

Kosten für Nacherfüllung sind vom Versicherungsnehmer zu tragen

Die Kosten für das Nachbessern sind vom Versicherungsschutz in der Betriebshaftpflicht nicht erfasst. Auch hier handelt es sich um einen Erfüllungsschaden – das ausführende Unternehmen ist gegenüber seinem Auftraggeber zu einer korrekten Vertragserfüllung verpflichtet.

Für welche Betriebe ist dieser Versicherungsschutz wichtig?

In der Praxis entstehen immer wieder Schäden, die als mitversicherte Tätigkeitsschäden missverstanden werden. Der Unternehmer als Versicherungsnehmer sollte die Inhalte seiner Betriebshaftpflichtversicherung sehr genau vergleichen und der Versicherung bei Antragsstellung eine korrekte Betriebsbeschreibung zur Verfügung stellen. Der Markt stellt hierfür entsprechende Klauseln in den Versicherungskonzepten der Betriebs-Haftpflichtversicherung bereit.

Betriebshaftpflicht checken – sind wichtige Klauseln vereinbart?

Geradezu unverzichtbar ist die Versicherung für Bauhandwerker deren Gewerke nach-folgend von anderen Unternehmen „überbaut“ werden. Dort können Schäden auftreten, die erhebliche Kosten für Reparaturen oder das Wiederherstellen des ursprünglichen Zustands zur Folge haben.

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Industrieversicherung – Versicherungsschutz für Global Player

In einer vernetzten Wirtschaft mit komplexen Prozessen stehen Mittelstand und Industrie seit je her vor der Herausforderung, ihre Risiken zu ermitteln und eine bestmögliche Vorsorge zu treffen. Welche Gefahren drohen dem Unternehmen beispielsweise durch Großschadenereignisse, wie Feuer und Hagel oder durch Schadenersatzforderungen Dritter? Zum Risikomanagement zählt auch der spartenübergreifende Versicherungsschutz einer Industrieversicherung.

Was ist eine Industrieversicherung?

Typisch für die Industrieversicherung sind die sehr hohen Versicherungssummen aufgrund des enormen Schadenspotenzials – bei gleichzeitig geringer Schadeneintrittswahrscheinlichkeit. Zum industriellen Versicherungsgeschäft zählen beispielsweise die Feuerversicherung für Gebäude und Inhalt, Unterbrechung, technische Versicherungen, Cyber-Risiken und die Betriebshaftpflichtversicherung.

Industriekunden erhalten von ihrem Versicherer ein maßgeschneidertes Konzept aus verschiedenen Sparten, welches den Versicherungsschutz für sämtliche Standorte im In- und Ausland behinhaltet. Vorab werden im Rahmen einer umfassenden Risikobewertung die möglichen Schäden und Haftungstatbestände ermittelt.

Oftmals sind die Risiken derart umfangreich, dass ein einzelner Versicherer über keine ausreichenden Kapaziäten verfügt und sich das Risiko mit anderen Versicherungsunternehmen teilt. Üblicherweise unterhält ein Industrieversicherer eigene Standorte im Ausland und pflegt ein entsprechendes Expertennetzwerk.

Kleine Versicherungsunternehmen bedienen diesen Versicherungsmarkt eher nicht.

Für wen ist eine Industrieversicherung sinnvoll?

Zur Zielgruppe zählen überwiegend international tätige Großunternehmen mit einem individuellen Versicherungsbedarf. Hier liegt der Fokus in der Absicherung von Großschäden, z.B. durch Feuer, Sturm und Hagel und einem möglichen Stillstand des Betriebs infolge von Sachschäden. Kleinere Schäden zahlen diese Unternehmen selbst, entsprechend hoch sind hier die möglichen Selbstbehalte.

Welche Schäden deckt eine Industrieversicherung ab?

Unternehmen aus der Industrie können sich mit speziellen Industriepolicen gegen eine Vielzahl von Risiken absichern – jeweils passend auf den Bedarf zugeschnitten. Mögliche Schadenszenarien sind:

Nicht jedes Risiko muss zwingend versichert sein – Abwägung des Risikos

Wie schon weiter oben beschrieben, haben Industriekunden einen sehr individuellen Versicherungsbedarf und können eventuell auch einzelne Ausschlüsse akzeptieren. Andererseits muss bei einem hohen Schadenpotenzial auch stets die Versicherbarkeit geprüft werden. Das nachfolgende Beispiel soll dies veranschaulichen. Inhaltsversicherung für ein Hochregalwarenlager Ein Industrieunternehmen möchte sein Warenlager im Wert von 300 Mio. Euro versichern. Wichtig ist dem Versicherungsnehmer die Absicherung von Totalschäden, infolge Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, incl. Betriebsunterbrechung. Auch die Cyberversicherung ist dem Großunternehmen wichtig, falls Hacker die Lieferkette lahmlegen. Die in der Inhaltsversicherung ebenfalls versicherbare Gefahr Einbruchdiebstahl bleibt bei der Risikoanalyse außen vor, weil in diesem Fall ein Sicherheitsdienst 24/7 auf dem Betriebsgelände anwesend ist und Waren in dieser Größenordnung schlichtweg nicht entwendet werden können. Der Versicherer verlangt für die Gefahrtragung des Feuerrisikos allerdings die Installation eines Sprinklers vom Versicherungsnehmer.

Sachschäden

Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Naturkatastrophen können Gebäude, Waren, Vorräte und Maschinen beschädigen oder gar vollständig zerstören. In der Folge können einzelne Standorte nicht mehr produzieren und es kommt zum Stillstand.

Betriebsunterbrechung

Hat ein großer Sachschaden das Firmengebäude und das Inventar zerstört, kann während der Dauer des Wiederaufbaus und der Ersatzbeschaffungen nicht produziert werden. In diesem Fall kommt es zu einer Betriebsunterbrechung als Folge des Sachschadens. In einer digitalen und arbeitsteiligen Wirtschaft kann diese Produktionsunterbrechung auch auf andere Standorte des Industrieunternehmens rückwirken, weil betriebsintern kein Warenaustausch stattfinden kann oder die Weiterverarbeitung von Produkten an einer anderen Betriebsstätte nicht möglich ist.

Die Industrieversicherung übernimmt dann auch die Kosten für die Dauer der Betriebsunterbrechung.

Haftpflichtschäden

Steigende Haftungsrisiken in einem weltweiten Markt werden für Industriebetriebe ebenfalls zur Existenzfrage. Die Haftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter – beispielsweise aufgrund fehlerhafter Produkte – mit hohen Deckungssummen. Auch Produktrückrufe können gegen entsprechende Prämien versichert werden.

Transportschäden

Im internationalen Geschäft werden Rohstoffe und fertige Waren an ihren Zielort befördert. Die Beschädigung oder der Verlust von Sachen auf dem Transportweg gehört ebenfalls zu den zu versichernden Risiken. Industrieunternehmen können den Versand und den Bezug ihres Transportgutes auf dem See- und Landweg, sowie per Luftfracht versichern.

Cyber-Angriffe

Der Anstieg von Cyber-Kriminalität führt zu einer geschätzten Schadensumme von 200 Milliarden Euro jährlich – allein in Deutschland. Die Cyber-Sicherheit des eigenen Unternehmens wird dabei falsch eingeschätzt, so eine Umfrage im Auftrag des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft.

Warum ist eine Industrieversicherung wichtig?

Die Industriepolice bündelt den Versicherungsschutz aus den verschiedenen Versicherungsparten – exakt auf das Risikoprofil des Unternehmens abgestimmt. Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen von großen Schadenereignissen können somit minimiert werden. Der Versicherer bringt seine Expertise ein und fungiert als „Manager“ bei der Risikonalyse und der Schadenabwicklung.

Was kostet der Versicherungsschutz?

Vereinfacht lässt sich sagen: der Beitrag für Industrieversicherungen orientiert sich an der Branche, der Größe und dem gewünschten Versicherungsumfang für das Unternehmen. Erheblichen Einfluss auf die Kalkulation hat selbstverständlich auch die Schadenquote. In den zurückliegenden Jahren kannten die Prämien nur eine Richtung – nach unten. Die Versicherer befanden sich in einem harten Preiswettbewerb um die Industriekundschaft.

Regulatorische Vorschriften, eine gestiegene Inflation, ein hohes Schadenaufkommen und eine gleichzeitige Verknappung von Kapazitäten ( in der Betriebsunterbrechungsversicherung ) sorgen jetzt für deutlich steigende Beiträge und höhere Selbstbehalte im industriellen Versicherungsgeschäft. Auch bestehende Verträge werden aktuell angepasst ( saniert ).

Wo gibt es die richtigen Industrieversicherungen?

Erste Anlaufstelle für Versicherungsnehmer sind global aufgestellte Versicherungsunternehmen mit Erfahrung im gewerblichen und industriellen Versicherungsgeschäft. Zu Beginn der Geschäftsbeziehung sollte eine ausführliche Risikoanalyse- und Bewertung des zu versichernden Unternehmens vorgenommen werden.

Die Versicherungssummen für Gebäude und Inventar müssen im Totalschaden ausreichend hoch bemessen sein. Haftungsrisiken und digitale Gefahren müssen ebenfalls bewertet werden.

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