Mediation im Unternehmen: Mediation Arbeitsrecht

 In Gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Treten Konflikte im Unternehmen auf, wünschen sich alle Beteiligten eine rasche und verbindliche Streitbeilegung. Innerbetriebliche Mediation Arbeitsrecht hilft beispielsweise, eine außergerichtliche Streitbeilegung unter Kollegen oder mit Vorgesetzten zu vermitteln. Doch nicht nur Streit mit Arbeitnehmern kann eine Konfliktlösung erfordern. Auch Streitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten können mit einem Mediationsverfahren, einer sog. Wirtschaftsmediation gelöst werde

Was ist Mediation?

Als Mediation bezeichnet man ein außergerichtliches, nicht öffentliches Verfahren, bei welchem die Konfliktparteien mit Unterstützung eines Dritten ( des Mediators ) eine einvernehmliche und für beide Seiten verbindliche Lösung erarbeiten. Der Mediator wird als Vermittler für beide Parteien gleichermaßen tätig und unterstützt beide Seiten dabei, die strittigen Themen zu besprechen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Wird eine Einigung erzielt, wird diese zum Schluss als Vereinbarung schriftlich fixiert. Der Rechtsweg bleibt offen.

Mediation Arbeitsrecht – Streit am Arbeitsplatz beilegen

Konflikte sind alltäglich und nicht immer zu vermeiden, sei es am Arbeitsplatz mit Kollegen oder dem Chef. Konflikte sind oft die Folge unterschiedlicher Wahrnehmungen oder von Missverständnissen. Dies führt dazu, dass sich jede Streitpartei „im Recht“ fühlt und sorgt auf der Gegenseite für Unverständnis. Wenn beide Seiten auf ihrem Standpunkt verharren, sind schnell die „Fronten verhärtet“ und die Situation eskaliert.

Wie funktioniert Mediation?

In einem Mediationsverfahren werden zunächst die Interessen der Konfliktparteien ermittelt, d.h. der Mediator muss zuallererst die Bedürfnisse beider Seiten kennen. Erst wenn die Bedürfnisse der Streitparteien klar benannt werden können, kann ein für beide Seiten tragfähiger Kompromiss erarbeitet werden. Ausschlaggebend ist, dass die Lösung des Problems vom Mediator nicht vorgegeben, sondern bestenfalls „moderiert“ wird. Der Mediator unterstützt die Parteien bei der Entwicklung eines Lösungsvorschlags, den beide Seiten akzeptieren können. Es gibt in diesem Verfahren keinen Gewinner und keinen Verlierer, sondern nur zwei Gewinner.

Wann eignet sich Mediation?

Mediation ist immer dann sinnvoll, wenn die streitenden Parteien die Lösung ihres Problems selbst erarbeiten und somit nicht von einem Dritten bestimmen lassen möchten ( zum Beispiel von einem Gericht ). Sinnvoll ist eine Mediation vor allem dann, wenn sich die Konfliktparteien immer wieder begegnen. Nach einem Gerichtsverfahren gibt es immer „Sieger“ und „Besiegte“. Nach einem Mediationsverfahren können sich beide Parteien wieder in die „Augen schauen“.

Glauben Sie, dass man mit einer Mediation viele rechtliche Auseinandersetzungen beilegen kann, oder sind Sie da skeptisch?

Quelle: statista.com (veröffentlicht 2022) – Umfrage: Meinung zu den Erfolgsaussichten von Mediation in Deutschland – Angaben in Prozent

Wo wird Mediation eingesetzt?

Mediationsverfahren empfehlen sich an vielen Stellen als Ersatz für eine gerichtliche Auseinandersetzung, z.B. bei Ehescheidungen, Streit in der Nachbarschaft, Streit am Arbeitsplatz ( Mediation Arbeitsrecht ) oder auch bei Streitigkeiten im Unternehmen mit Kunden und Lieferanten. Hier spricht man dann von Wirtschaftsmediation ( auch Firmenvertragsmediation genannt ).

Mediation im Unternehmen: Mediation Arbeitsrecht & Wirtschaftsmediation

Das Thema Mediation kann im Unternehmen an zwei Stellen relevant sein. Innerbetrieblich können Streitigkeiten unter Kollegen, Abteilungen, Arbeitsgruppen, Teams und Vorgesetzten eine außergerichtliche Konfliktlösung erforderlich machen ( Mediation Arbeitsrecht ). Außerbetrieblich kann ein Streit mit Kunden oder Lieferanten des Unternehmens eine Streitbeilegung erfordern ( Firmenvertragsmediation ).

Mediation Arbeitsrecht

Streitigkeiten am Arbeitsplatz können für alle Beteiligten extrem belastend sein. Die Konfliktparteien begegnen sich möglicherweise mehrmals täglich oder müssen sich eventuell sogar einen Arbeitsplatz teilen. Streit auslösend können unterschiedliche Ansichten zu Aufgaben im Betrieb sein. Auch die vermutete Bevorzugung eines Kollegen durch eine Führungskraft, sowie Lohnunterschiede oder Mobbing können zu Problemen führen.

Als Ausweg bietet sich die offene Aussprache untereinander an. Idealerweise kommen beide Parteien zu der Einsicht, dass eine professionelle Mediation zielführender ist, als ein Prozess vor dem Arbeitsgericht.

Firmenvertragsmediation

Muss sich ein Unternehmer mit seinem Kunden, z.B. wegen angeblich schlechter Vertragserfüllung streiten, entsteht folgendes Problem: in aller Regel besteht für Streitigkeiten aus Verträgen kein Versicherungsschutz im Rahmen einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung. Existiert eine spezielle Firmen-Vertrags-Rechtsschutzversicherung, deckt diese zumindest die Kosten der gerichtlichen ( nicht jedoch der außergerichtlichen ) Auseinandersetzung.

Es macht also für den Unternehmer – auch aus wirtschaftlicher Sicht – Sinn, sich mit dem Thema Firmenvertragsmediation zu befassen und den Konflikt ohne Rechtsanwalt zu beenden. Letztlich geht es hier auch um den Erhalt von Beziehungen zu Kunden und Lieferanten.

Der nachfolgende Link zur Wirtschaftsmediation bietet reichlich Informationen für Hilfesuchende.

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Was kostet ein Mediationsverfahren?

Mediatoren rechnen ihre Leistung nach Stundenhonorar ab. Die Bandbreite ist recht hoch, so werden üblicherweise 150 € bis 300 € je Stunde abgerechnet. Zum Vergleich: die Kosten für Rechtsanwälte und Gerichte richten sich nach dem sog. Streitwert ( auch Gegenstandswert genannt ). Mediatoren müssen übrigens nicht zugleich auch Rechtsanwalt sein. So kann eine Mediation auch von einem entsprechend qualifizierten Psychologen durchgeführt werden.

Wer bezahlt die Kosten der Mediation?

Die Kosten für außergerichtlich Streitbeilegung werden zwischen den Konfliktparteien aufgeteilt. Die Kosten für eine Mediation werden auch von einigen Rechtsschutzversicherungen. Die Leistungen unterscheiden sich – je nach Anbieter – und sind meistens auf eine maximale Anzahl an Stunden oder auf eine maximale Summe in Euro pro Jahr begrenzt. Unternehmer sollten zudem prüfen, ob in ihrer Firmenrechtsschutzversicherung auch die Kosten für eine Firmenvertragsmediation übernommen werden.

Hier gibt es weitere Informationen zur Firmenrechtsschutzversicherung.

Welche Vorteile hat Mediation?

Die Vorteile einer Mediation gegenüber einem gerichtlichen Verfahren im Überblick:

Zeitersparnis

Mediationsverfahren können oft kurzfristig abgeschlossen werden. Anders verhält es sich bei Gerichtsverfahren, wo oft mehrere Gerichtstermine über einen langen Zeitraum stattfinden. Geht ein Gerichtsverfahren in die nächsthöhere Instanz, findet der nächste Termin möglicherweise an einem ganz anderen Ort statt. Bei der Mediation entfällt die Zeit für die Vorbereitung von Gerichtsterminen, sowie die An- und Abreise zum Gericht. Da die Betroffenen oft unter dem Konflikt leiden, ist die Zeitersparnis ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

Stressvermeidung

Auch die emotionale Komponente von Konflikten sollte nicht unterschätzt werden. Gerade bei länger andauernden Auseinandersetzungen sind Stress und schlaflose Nächte die Folge. Konflikte am Arbeitsplatz können zudem das Betriebsklima negativ beeinflussen und die Leistungsfähigkeit senken.

Image erhalten

Durch die „Nichtöffentlichkeit“ dringt nichts nach außen. Geschäftsgeheimnisse bleiben gewahrt, Imageverluste und schlechte Presse werden vermieden. Gerichtstermine hingegen sind häufig öffentlich ( auch für Medienvertreter ).

Einigkeit

Beide Konfliktparteien erarbeiten mit Hilfe des Mediators eine Lösung. Nach erfolgter Einigung wird eine Vereinbarung geschlossen. Es gibt keine Gewinner / Verlierer, wie vor einem Gericht ( wo immer eine Partei obsiegt / unterliegt ).

Erfolgsaussichten

Bei einem professionell durchgeführten Mediationsverfahren liegt die Einigungsquote bei 80 – 90 %.

Geldersparnis

Trotz hoher Stundenhonorare kann die außergerichtliche Streitbeilegung die günstigere Alternative sein. Im Gerichtsverfahren addieren sich zu den Gerichtskosten noch die Kosten für Anwälte, Zeugen und Gutachter, sowie eventuelle Reisekosten.

Mediation im Arbeitsrecht und Wirtschaftsmediation ideal für Unternehmer

Abschließend lässt sich feststellen, dass sich die Kosten eines Konflikts im Unternehmen und deren Folgen minimieren lassen. Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft aller Beteiligten an dem freiwilligen und konstruktiven Prozess einer Mediation teilzunehmen.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

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