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Versicherungs-Wiki

Praxis-Vertrags-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte

Niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis und andere Angehörige in Heilberufen tragen eine hohe Verantwortung für ihre Patienten und Mitarbeiter. Im oftmals hektischen Praxis-Alltag sind Ärzte immer wieder auch rechtlichen Risiken ausgesetzt. Rechtsstreitigkeiten können die gewohnten Abläufe erheblich stören und zudem immense Kosten verursachen. Der nachfolgende Beitrag erläutert, welche Vorteile der Praxis-Vertrags-Rechtsschutz bietet und welche Absicherung im Rahmen der Rechtsschutzversicherung für Mediziner ebenfalls sinnvoll erscheint. 

Was bedeutet Praxis-Vertrags-Rechtsschutz?

Mit dem Baustein Vertrags-Rechtsschutz können niedergelassene Ärzte und Selbstständige in Heilberufen ihren Versicherungsschutz im Berufs-Rechtsschutz / Firmen-Rechtsschutz ergänzen.

Wer ist versichert?

Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Selbstständiger oder Freiberufler, beispielsweise als Arzt, Zahnarzt, Krankengymnast, Logopäde und Heilpraktiker. Auch Hebammen und ambulante Pflegedienste können diesen Zielgruppen-Baustein für sich abschließen.

Was ist genau über diese Rechtsschutzversicherung versichert?

Die Absicherung bezieht sich auf die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen.

Beispiele für Leistungsfälle im Vertrags-Rechtsschutz für Ärzte

Ein Patient weigert sich, die vereinbarte Zuzahlung in Höhe von 2.500 Euro für seinen neuen Zahnersatz zu bezahlen. Vor Durchführung der Maßnahme wurden die Kosten erläutert und im Rahmen eines Heil- und Kostenplanes dokumentiert. Die außergerichtlichen Mahnungen blieben erfolglos. Gegen den erlassenen Mahnbescheid legt der säumige Zahler Widerspruch ein – eine juristische Auseinandersetzung ist unvermeidbar.

Ein Arzt schafft für seine Praxis ein neues Röntgengerät an. Die kostspielige Investition erweist sich als Fehlgriff, da es bei den Aufnahmen immer wieder zu Fehlermeldungen kommt. Der Hersteller lehnt eine Rücknahme des Gerätes ab und wendet eine unsachgemäße Bedienung durch das Praxis-Personal ein. Die Auseinandersetzung landet vor Gericht, da außergerichtlich keine Einigung erzielt werden konnte.

Nach Abschluss seiner Behandlung erhält ein Privatpatient von seiner Arztpraxis die Rechnung. Dieser weigert sich hartnäckig, diese zu bezahlen weil er mit dem Honorar nicht einverstanden ist. Die Rechtsschutzversicherung gewährt dem Arzt Deckung für das gerichtliche Verfahren gegen den Schuldner.

Welche Kosten werden übernommen?

Im Rahmen der Praxis-Vertrags-Rechtsschutzversicherung werden die Aufwendungen für Anwälte, Gerichte und die Honorare für Gutachter übernommen. Wichtig: Es sind lediglich die Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzung gedeckt. Für die außergerichtliche Tätigkeit besteht kein Kostenschutz durch die Versicherung.

Welche Leistungen sind nicht mitversichert?

Nicht versicherbare Leistungsfälle sind Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Kauf oder dem Verkauf der Praxis stehen oder aber Fälle, die dem privaten Bereich und nicht der beruflichen Tätigkeit zuzuordnen sind.

Ebenfalls nicht mitversichert sind rechtliche Auseinandersetzungen, die über andere Bausteine der Arzt Rechtsschutzversicherung mitversichert werden können. Für eine umfassende Absicherung bieten die Tarife im Ärzte-Rechtsschutz eine Vielzahl an Möglichkeiten. Hierzu zählen beispielsweise Streitigkeiten aus dem beruflichen Bereich des Arztes in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber.

Was kostet ein Praxis-Vertrags-Rechtsschutz?

Der Preis für die Praxis-Vertrags-Rechtsschutzversicherung für Ärzte und Heilberufe richtet sich nach der Anzahl der angestellten Mitarbeiter. Der Versicherungsschutz kann nicht einzeln beantragt werden, sondern gilt immer als Ergänzung zu einem Praxis-Rechtsschutz, bzw. Berufs-Rechtsschutz.

Vertrags-Rechtsschutz nicht einzeln erhältlich

Die Angebote der Versicherer beinhalten immer auch eine Selbstbeteiligung – in der Regel 150 Euro – im Streitfall. Durch die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung lässt sich der Jahresbeitrag für die Police senken.

Ein kleines Rechenbeispiel

Für einen Zahnarzt mit 5 fest angestellten Mitarbeitern beläuft sich der Jahresbeitrag für den Praxis-Vertrags-Rechtsschutz auf +/- 200 Euro jährlich ( enthalten ist eine Selbstbeteiligung von 250 Euro ). Hinzu kommt noch der Beitrag für die anderen Bausteine der Rechtsschutzversicherung ( beruflich / Privat / Verkehrs-Rechtsschutz ).

Worauf müssen Ärzte bei Vertragsabschluss achten?

Wie beim Rechtsschutz generell üblich, beginnt die Versicherung mit einer Wartezeit von 3 Monaten. Der Versicherer verzichtet auf die Wartezeit, wenn eine Rechtsschutzversicherung mit gleichem Vertragsinhalt bei der vorherigen Versicherungsgesellschaft bestand und der neu abgeschlossene Rechtsschutz sich lückenlos an den alten anschließt.

Tipp für Ärzte, die „nur“ eine Berufs-Rechtsschutzversicherung haben

Wie schon weiter oben beschrieben, lässt sich der Vertragsrechtsschutz für Ärzte und andere Heilberufe nicht separat versichern. Oftmals besteht ein einfacher Praxis-Rechtsschutz für den beruflichen Bereich und es existiert der Wunsch, diesen um den Schutz aus Vertragsstreitigkeiten zu erweitern. Schade nur, wenn der eigene Versicherer kein individuelles Angebot erstellen kann oder dieses schlicht zu kostspielig ist.

In diesem Fall kann der Arzt mit einer neuen Versicherung ein spezielles Angebot besprechen, welches den Vertragsteil ab sofort ( + 3 Monate Wartezeit ) deckt und für die übrigen Bausteine der Rechtsschutz-Versicherung ein späterer Vertragsbeginn ( Ablauf der Vorversicherung ) vereinbart gilt. 

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Welcher Versicherungsschutz ist außerdem wichtig?

Neben der privaten Absicherung und den hier beschriebenen Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen sollten Ärzte und andere Angehörige medizinischer Berufe eine Berufs-Rechtsschutzversicherung für die eigene Praxis abschließen.

Unter dem Stichwort Firmen-Rechtsschutz existiert in diesem Blog ein umfangreicher Artikel mit weiteren Informationen, Beispielen zu Leistungsfällen und Tipps für eine besonders günstige Vertragsgestaltung.

Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilberufe

Mit den nachfolgenden Leistungen bieten Rechtsschutzversicherungen Ärzten umfassenden Schutz vor hohen Kosten bei juristischen Auseinandersetzungen:

  • Straf-Rechtsschutz. Hierunter fallen beispielsweise Rechtsstreitigkeiten aus dem Vorwurf unterlassener Hilfeleistungen oder fahrlässiger Körperverletzung.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten. Beispiel: Ein Anwalt muss den Arzt vor Gericht vertreten, weil ein Entzug der Approbation droht.
  • Immobilien-Rechtsschutz. Hierunter fallen, z.B. Streitigkeiten mit dem Vermieter der Arztpraxis.
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz. Beispiel: Die Krankenkasse wirft dem Arzt eine unwirtschaftliche Behandlung seines Patienten vor. Dieser Baustein gilt auch für Streitigkeiten mit der Kassenärztlichen Vereinigung.
  • Steuer-Rechtsschutz. Beispiel: Der Mediziner muss sich juristisch zur Wehr setzen, weil das Finanzamt Werbungskosten nicht anerkennen will.
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz. Beispiel: Dem niedergelassenen Arzt wird ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht vorgeworfen.
  • Arbeitsrechtsschutz. Hierunter fallen beispielsweise Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Arbeitsrechtliche Probleme mit Angestellten können zudem auch aus einer falschen Abrechnung von Überstundenvergütungen entstehen.
  • Schadenersatz-Rechtsschutz. Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall muss der Arzt Schmerzensgeld für sich privat einklagen.
  • Beratungs-Rechtsschutz. Fallbeispiel: Die Praxis soll im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übergeben werden. Für die einmalige Beratung durch einen Anwalt oder Notar wird vom Versicherer ein Honorar von max. 1.000 Euro übernommen.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Beispiel: Anlieger beschweren sich wegen Ruhestörung.
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Spezial-Straf-Rechtsschutz liefert der hier im Blog verlinkte Artikel.

Diese kleine Übersicht macht deutlich, wo „Recht haben und Recht bekommen“ im medizinischen Bereich wichtig ist. Zusammenfassend können mögliche Konflikte in den nachfolgend genannten 5 Bereichen entstehen:

  • Patienten.
  • Mitarbeiter.
  • Umfeld / Behörden.
  • Lieferanten.
  • Versicherungen / Krankenkassen.

Neben der Übernahme der – teils – hohen Kosten, bieten Versicherungen im Rechtsschutz noch zusätzliche Services an.

Tipps für den Vertragsabschluss / Angebote vergleichen

Mit einer umfassenden Rechtsschutzversicherung für die eigene Praxis sind Ärzte auf der sicheren Seite. Neben dem Kostenschutz für Rechtsangelegenheiten präsentieren sich Versicherungen als starke Partner ihrer Kunden, wenn sie die nachfolgend genannten Extra-Leistungen anbieten:

  • Bonitäts-Check – hilfreich bei neuen Patienten, die ihre Rechnung privat zahlen.
  • Inkasso-Service und automatisierte Mahnverfahren – falls fällige Zahlungen ausbleiben.
  • Anwalts-Hotline, Anwalts-Empfehlung, Mail-Beratung, Formular-Service, Webseiten-Check.
    Sind die genannten Extra-Services in den Tarifen der Arzt Rechtsschutzversicherung enthalten, sorgt dies bei rechtlichen Fragestellungen im Praxis-Alltag für eine spürbare Entlastung.

www.gewerbe-profi.de

FAQ

Mirko Bubig - Ihr Ansprechpartner bei gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

LVM-Versicherungsagentur
Mirko Bubig GmbH

Was ist eine Rechtsschutzversicherung für Ärzte?

Die Rechtsschutzversicherung für Ärzte ist speziell auf die berufliche Tätigkeit des Arztes und die Risiken eines Praxis- bzw. Klinikbetriebes zugeschnitten.

Welche Risiken deckt eine Rechtsschutzversicherung für Ärzte ab?

Die Risiken sind vielfältig – so, wie der Beruf des Arztes auch. Mögliche Leistungsfälle sind Streitigkeiten mit dem eigenen Personal, Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsbereich oder Schadenersatzforderungen. Für Streitigkeiten aus Verträgen – beispielsweise mit Patienten – ist der Praxisvertrags-Rechtsschutz empfehlenswert.

Welche Leistungen werden von einer Rechtsschutzversicherung für Ärzte erbracht?

Die Leistung der Rechtsschutzversicherung für Mediziner umfasst beispielsweise die Übernahme der Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte, Zeugen und die Honorare für Gutachter. Der Rechtsschutzversicherer bietet auch die Möglichkeit einer telefonischen Erstberatung (Anwaltshotline).

Gibt es Wartezeiten bei einer Rechtsschutzversicherung für Ärzte?

Die übliche Wartezeit beträgt 3 Monate. Auf die Wartezeit wird verzichtet, wenn sich die neue Rechtsschutzversicherung für Ärzte an eine Vorversicherung gleichen Inhalts nahtlos anschließt.

Ist eine Rechtsschutzversicherung für Ärzte sinnvoll?

Hierzu ein ganz klares Ja! Im Zuge ihrer Berufsausübung können Ärzte auch mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert werden, beispielsweise beim Vorwurf der Körperverletzung im Verlauf einer Behandlung.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Rechtsschutzversicherung für Ärzte sein?

Aufgrund des beruflichen Risikos sollte die Deckungssumme mindestens 2 Millionen Euro betragen – ideal ist eine unbegrenzte Deckungssumme.

Wer ist bei einer Rechtsschutzversicherung für Ärzte mitversichert?

Zum versicherbaren Personenkreis zählen der Arzt / die Ärztin und das Praxispersonal in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Auch Praxisgemeinschaften mit mehreren Medizinern können eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Welche Rechtsgebiete werden von einer Rechtsschutzversicherung für Ärzte abgedeckt?

Die Rechtsschutzversicherung umfasst, z.B. den Verwaltungs-Rechtsschutz, den Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, den Schadenersatz-Rechtsschutz und auch den Steuerrechtsschutz. Ebenfalls versicherbar ist der Praxisvertrags-Rechtsschutz. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Wie lange dauert es, bis eine Rechtsschutzversicherung für Ärzte in Kraft tritt?

Hier ist die Wartezeit entscheidend ( 3 Monate ). Hinzu kommt, dass Leistungsfälle vor Vertragsabschluss nicht unter den Versicherungsschutz fallen.

Was ist der Selbstbehalt bei einer Rechtsschutzversicherung für Ärzte?

In der Berufsrechtsschutzversicherung für Mediziner und im Praxis-Vertragsrechtsschutz sind Selbstbeteiligungen von 150 Euro bis 1.000 Euro je Rechtsschutzfall üblich.

Wie erfolgt die Schadenregulierung bei einer Rechtsschutzversicherung für Ärzte?

Bei einem Leistungsfall wendet sich der Arzt an seinen Rechtsanwalt. Dieser fragt beim Versicherer Kostenschutz an und stellt alle erforderlichen Unterlagen bereit.

Wann kann ich meine Arztrechtsschutzversicherung kündigen?

Eine Kündigung der Rechtsschutzversicherung ist regulär zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich.

Werden auch Schadenersatzforderungen abgedeckt, die gegen mich als Arzt gestellt werden?

Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter ist Aufgabe der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte. Diese beinhaltet die Prüfung der Haftungsfrage, die Regulierung berechtigter Ansprüche, sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche. 

Kann ich meine Rechtsschutzversicherung für Mediziner erweitern?

Der Vertrag kann jederzeit an mögliche Änderungen ( z.B. Umzug der Praxis; Änderung in der Anzahl der Beschäftigten ) angepasst werden.

Wer kann mich bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit meiner Berufsrechtsschutzversicherung für Ärzte und Praxisvertrags-Rechtsschutz unterstützen?

Bei rechtlichen Fragen ist selbstverständlich der Rechtsanwalt des Vertrauens die erste Wahl. Der Versicherungsnehmer kann sich für eine erste Einschätzung seines Anliegens auch an seinen Rechtsschutzversicherer wenden und sich von dort einen Rechtsanwalt aus dem jeweiligen Rechtsgebiet empfehlen lassen.

Welche Rechtsgebiete sind vom Praxisvertrags-Rechtsschutz ausgeschlossen?

Nicht unter den Versicherungsschutz fallen beispielsweise Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf oder dem Verkauf der Praxis. Einen vollständigen Überblick der Ausschlüsse bieten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung ( ARB ).

Wie hoch sind die Prämien für eine Rechtsschutzversicherung für Ärzte?

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig vom gewählten Versicherungsumfang und der Anzahl der Beschäftigten des Arztes. Eine pauschale Aussage ist hier leider nicht treffend möglich.

Weitere Beiträge aus dieser Kategorie

Praxis-Vertrags-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte

Hinweise zur Selbstbeteiligung

Die gewählte Selbstbeteiligung gilt je Leistungsfall.

Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich der Versicherungsbeitrag i.d.R deutlich senken. Im Angebot finden Sie später unter dem Punkt „Beitragsalternativen“ Berechnungen mit einer höheren / niedrigeren Selbstbeteiligung.

Beim Firmenvertrags-Rechtsschutz können Sie eine vom übrigen Vertragsumfang abweichende Selbstbeteiligung wählen. Wir empfehlen – gerade bei hohen Umsätzen – eine Selbstbeteiligung von 500 Euro / 1.000 Euro. Wenn Sie eine höhere SB wünschen, sprechen Sie uns einfach an.

Hinweise zur Zahlungsweise

Eine jährliche Beitragszahlung stellt die für Sie günstigste Variante dar.Bei monatlicher Beitragszahlung benötigen wir ein SEPA Lastschriftmandat von Ihnen.

Hinweise zum Versicherungsbeginn

Bitte beachten Sie, dass für viele Rechtsschutzleistungen eine Wartezeit von 3 Monaten gilt.Die Wartezeit entfällt, wenn sich ein gleichartiger Versicherungsumfang nahtlos an Ihre vorherige Rechtsschutzversicherung anschließt.Die enthaltenen Assistance-Leistungen können Sie sofort zum Vertragsbeginn nutzen.

Hinweise zur Selbstbeteiligung

Die gewählte Selbstbeteiligung gilt je Leistungsfall.

Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich der Versicherungsbeitrag i.d.R deutlich senken. Im Angebot finden Sie später unter dem Punkt „Beitragsalternativen“ Berechnungen mit einer höheren / niedrigeren Selbstbeteiligung.

Für die Nutzung der enthaltenen Assistance-Leistungen, beispielsweise:

  • Anwalts-Hotline & Anwaltsempfehlung
  • Rechtsschutz-Assistent
  • Dokumentenprüfung
  • Inkasso-Service & Bonitäts-Check
  • Mediation
  • Löschung von Google-Bewertungen

wird keine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.

Firmenvertrags-Rechtsschutz – die ideale Ergänzung zur Grunddeckung

Versichert sind die bekannten Rechtsschutzleistungen wie z. B. Anwalts-, Gerichts-und Sachverständigenkosten für gerichtliche Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, z. B. mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern, Herstellern und sonstigenDienstleistern, stehen.

Der Jahresbeitrag errechnet sich nach dem jährlichen Brutto-Umsatz.

Ihre Leistungen beim Firmenvertrags-Rechtsschutz:

 

  • Kein Mindest-Streitwert.
  • Versicherungssumme: 200.000 €.
  • Geltungsbereich: Deutschland.
  • Geringe Selbstbeteiligung ( min. 150 € je Streitfall ).
  • Geringer Mindestbeitrag.
  • Kostenschutz ab dem gerichtlichen Verfahren.

Auch für kleinere Betriebe interessant:

Bis zu einem Jahresumsatz von 55.000 € gilt der Mindestbeitrag!

Und natürlich wenn das Unternehmen wächst…

Teilen Sie uns jedes Jahr Ihre Umsatzsumme mit. Gemeinsam mit Ihnen passen wir den Vertragsrechtsschutz entsprechend an. Eventuell ist dann ein Wechsel in die nächsthöhere Selbstbeteiligung sinnvoll.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Firmenvertrags-Rechtsschutz

Makler ohne Honorar

Nach erfolgreicher Vermittlung eines Kaufabschlusses muss ein Immobilienmakler seine vertraglich vereinbarte Courtage beim Käufer einklagen.

Gedeckter Tisch – nicht bezahlte Rechnung

Für einen runden Geburtstag stellt ein Caterer Festräume, Personal, Essen und Getränke bereit. Die Feier ist ein voller Erfolg für die Auftraggeberin. Nach Eingang der Rechnung ist nichts mehr feierlich. Die Qualität wird bemängelt und die vereinbarte Getränkepauschale nicht mehr anerkannt.Dem Inhaber des Party-Service bleibt nur noch der Weg vor Gericht.

Strenge Eingangskontrolle

Eine Großbäckerei beliefert einen Discounter. Die Eingangskontrolle des Discounters verweigert die Annahme einer LKW-Ladung Gebäck, mit dem Hinweis auf eine fehlerhafte Etikettierung. Die Bäckerei bestreitet Fehler an der Ware und ihrer Bezeichnung. Der Streitfall landet vor Gericht.

Die Bausteine Rechtsschutz PLUS & Spezial-Strafrechtsschutz enthalten wichtige Erweiterungen für Unternehmen & Firmeninhaber:

Rechtsschutz PLUS

  • Unbegrenzte Versicherungssumme in Deutschland,2 Mio. in Europa, 200.000 Euro weltweit sowie Strafkautionsdarlehen jetzt bis 300.000 Euro
  • Erweiterter Strafrechtsschutz bei privaten, ehrenamtlichen und beruflichen nichtselbstständigen Tätigkeiten
  • Kapitalanlagen-Rechtsschutz bis 5.000 Euro Kosten, unabhängig von der Höhe der Anlagesumme
  • Beratungsrechtsschutz für Sorgerechtsverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Nachfolgeregelung, Patientenverfügung, Testament und digitalen Nachlass
  • Außergerichtlicher Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht bis 2.500 Euro
  • Mitversichert ist ein privates Motorfahrzeug zu Wasser (Versicherungssumme bis 20.000 Euro je Versicherungsfall)
  • Cyber-Rechtsschutz.

Spezial-Strafrechtsschutz

  • Vorsatzvergehen
  • Vorsatzverurteilung durch rechtskräftigen Strafbefehl
  • Honorarvereinbarungen
  • Kostenübernahme für ein außergerichtliches Sachverständigen-Gutachten bis zu 25.000 Euro
  • Zeugenbeistand \ Firmenstellungnahme
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Nebenklagekosten
  • Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Aktive Strafverfolgung
  • Versicherungsfall mit Einleitung des Ermittlungsverfahrens
  • Daten-Rechtsschutz.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Spezial-Strafrechtsschutz

Freie Honorarvereinbarung

Spezialisierte Strafverteidiger arbeiten nur auf Honorarbasis.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die angemessenen Kosten, wenn Sie sich beispielsweise in einem Steuer-Strafverfahren von einem Fachanwalt vertreten lassen möchten.

Rechtsschutz bei Hausdurchsuchung und Beschlagnahme

Gegen den Betrieb eines langjährigen Geschäftspartners wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass sich Unterlagen dazu auch inIhren Geschäftsräumen befinden. Beamte führen eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durch und es werden kistenweise Geschäftsordner und Ihre PC`s mitgenommen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für den notwendigen anwaltlichen Beistand, egal ob Sie von der Maßnahme als Verdächtiger oder in sonstiger Eigenschaft betroffen sind.

 

Schaden- und Leistungsbeispiele aus Rechtsschutz PLUS

Prüfung von Dokumenten & Webseiten

Sie möchten Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung prüfen lassen, um teure Abmahnungen zu vermeiden. Die Überprüfung erfolgt durch einen Kooperationspartner für Sie kostenfrei.

Geschäftsschädigende Rezensionen

Ihr Google-MyBusiness-Profil wird mit geschäftsschädigenden Bewertungen überzogen, für die es keine sachliche Grundlage gibt. Über unsere Kooperation können Sie 5 Löschaufträge im Jahr beauftragen – kostenfrei.

Bei gemieteten Geschäftsräumen wird für die Kalkulation die Jahresbruttomiete benötigt. Die private Wohnanschrift des Firmeninhabers ist mitversichert.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Eigentums-, Miet- und Pachtrechtsschutz

Bauschaden

Auf dem Nachbargrundstück ist schweres Gerät im Einsatz. Schon während der Bauphase kommt es zur Bildung von Rissen an Ihrem Firmengebäude.

Nebenkostenabrechnung

Die Nachforderung Ihres Vermieters enthält erhebliche Mängel, welche Sie keinesfalls akzeptieren können.

Bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht gibt es folgende Besonderheit zu beachten:Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat jede Streitpartei in der ersten Instanz die eigenen Kosten zu tragen.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Arbeitgeber-Rechtsschutz

Zeugnis

Ein ausgeschiedener Mitarbeiter klagt vor dem Arbeitsgericht gegen sein Zeugnis.

Fristlose Kündigung

Aufgrund eines Betrugs müssen Sie einem Mitarbeiter fristlos kündigen. Der Streitwert beträgt 3 Bruttomonatsgehälter – das Kostenrisiko über 2 Instanzen beläuft sich auf ~ 8.500 Euro.

Mediation

Durch die Vermittlung einer Mediation kann eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einer Mitarbeiterin vermieden und der Betriebsfrieden wiederhergestellt werden. Durch die Anwalts-Hotline wird Ihnen ein geeigneter Mediator vermittelt.

Im Privat- und Verkehrsbereich sind Sie und zudem Ihre folgenden Familienmitglieder geschützt:

  • Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, solange sie sich in Ausbildung oder Studium befinden und unverheiratet sind.
  • Eltern bzw. Eltern des Ehe- oder Lebenspartners, die nicht mehr erwerbstätig und unter Ihrer Anschrift gemeldet sind– auch wenn sie anschließend ins Pflegeheim gehen.

Im Privat- bzw. Verkehrsbereich versicherte Rechtsgebiete:

 

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht-Rechtsschutz für Arbeitnehmer
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Opfer-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Privat- und Verkehrsbereich

Vertrags- und Sachenrecht

Ihr Familienurlaub wird zum Reinfall. Baulärm raubt Ihnen den Schlaf und gebuchte Leitungen stehen nicht zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung zahlt den Anwalt. Dieser kümmert sich um die Reisepreisminderung.

Sozial-Rechtsschutz

Ein mit versichertes Familienmitglied streitet um die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt im privaten Bereich auch das der Klage vorgeschaltete Einspruchs-/Widerspruchsverfahren.

Behandlungsfehler

Auf die falsche Diagnose folgt die falsche Behandlung – mit dauerhaften Folgen. Sie möchten gegen das Krankenhaus vorgehen und benötigen einen Fachanwalt für Medizinrecht. Die Anwalts-Hotline empfiehlt Ihnen den richtigen Ansprechpartner.

Zu schnell unterwegs

Ihnen wird ein Tempoverstoß vorgeworfen – es droht der Verlust der Fahrerlaubnis. Ein Rechtsanwalt übernimmt die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zwecks Überprüfung der Messung. 

In der Firma sind Sie und Ihre Mitarbeiter während ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen versichert.

Im Firmenbereich versicherte Rechtsgebiete:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Verwaltungs-Rechtsschutz bei Versagung oder Entzug der Gewerbeerlaubnis
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Sozial-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Versicherungsverträge im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit
  • Beratungs-Rechtsschutz für die Unternehmensnachfolge
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Bonitätsprüfung & Inkasso-Service.
  • Mediation & Firmenvertrags-Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Firmenbereich

Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz

Nach der fristgemäßen Einreichung der Steuererklärung, erkennt das Finanzamt Ihre eingereichten Belege nicht an. Die Folge sind hohe Nachzahlungen.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des beauftragten Fachanwaltes für Steuerrecht, der Ihre gerichtliche Vertretung übernimmt.

Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Sie erwerben ein neues EDV-System für Ihren Betrieb. Dieses verursacht von Beginn an ständig Ausfälle. Ein hoher Folgeschaden droht. Sie wollen Schadenersatz vom Systemhaus!

Rechtsschutz für Mitarbeiter

Ihre Mitarbeiterin erleidet auf einer Dienstfahrt einen schweren Verkehrsunfall. Die Sozialversicherung erkennt ihre Berufsunfähigkeit nicht an. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten ab dem Gerichtsverfahren einschließlich teurer Gutachten.

Kunde zahlt nicht

Sie haben Ihren säumigen Kunden bereits mehrfach angemahnt – ohne Erfolg.Der Inkasso-Service kümmert sich nun um Ihre Außenstände.