Löschwasserschaden
Bei einem Löschwasserschaden handelt es sich um einen unmittelbaren Folgeschaden ( Brandbekämpfung ) eines versicherten Feuerschadens, welcher durch die Feuerversicherung gedeckt ist.
Die Feuerversicherung ist Bestandteil von privaten und gewerblichen Sachversicherungen.
Hierzu zählen beispielsweise:
- Hausratversicherung.
- Wohngebäudeversicherung.
- Inhaltsversicherung.
- Firmengebäudeversicherung.
Ist im Obergeschoss eines Gebäudes ein Brand ausgebrochen, so kann es – als Folge der Brandbekämpfung – auch in den darunter liegenden Geschossen zu Schäden durch den Einsatz von Löschmitteln ( Wasser / Schaum ) kommen.
Versicherte Sachen ( Gebäude / Inventar ) können Schaden nehmen durch das eigentliche Schadenereignis ( Feuer ) und auch durch den Versuch der Brandbekämpfung.
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