Hauptschuldner
Der Begriff Hauptschuldner wird häufig im Zusammenhang mit einer eingegangenen Bürgschaft verwendet. Der Auftragnehmer ( Hauptschuldner) begründet mit dem Auftraggeber ( Gläubiger ) ein Schuldverhältnis ( einen Vertrag ), welches durch eine Bürgschaft besichert werden soll.
Der Hauptschuldner schuldet dem Gläubiger beispielsweise eine Leistung. Diese Leistung kann beispielsweise die Erstellung eines Bauwerkes sein. Der Gläubiger hat in diesem Fall das Interesse, dass das Bauwerk fertiggestellt wird, die geleisteten Anzahlungen „sicher“ sind und dass mögliche Gewährleistungsansprüche nach Abnahme des Bauwerkes sichergestellt sind.
In diesem Zusammenhang fordert der Gläubiger vom Schuldner eine Bürgschaft zur Sicherung seiner Ansprüche für die Zeit während und nach der Bauphase. Die Bürgschaft kann als Bankbürgschaft begeben oder als Versicherungsprodukt ( Bürgschaftsversicherung ) erfüllt werden.
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