Blitzschlag
Ein Blitzschlag im Sinne der Versicherungsbedingungen ist der unmittelbare Übergang des Blitzes auf versicherte Sachen ( z.B. Gebäude ).
Bei einem Blitzeinschlag entstehen sichtbare Beschädigungen am versicherten Objekt, beispielsweise Schäden am Dach oder Risse im Mauerwerk. Ein Blitzeinschlag kann zudem einen Brand auslösen.
Die Gefahr „Blitzeinschlag“ ist in der Feuerversicherung enthalten, beispielsweise in der
- Hausratversicherung.
- Wohngebäudeversicherung / Firmengebäudeversicherung.
- Inhaltsversicherung.
- Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung.
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