Durch den Austritt von Leitungswasser aus Wasserlöschanlagen kann es zu Nässeschäden an versicherten Sachen und Gebäuden kommen.

Zu Wasserlöschanlagen gehören beispielsweise Sprinkler, Verteilerleitungen, Pumpen, Wasserbehälter und Armaturen, welche dem Betrieb der Wasserlöschanlage dienen.

In der gewerblichen Gebäudeversicherung und bei der Versicherung von Firmeninventar erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Leitungswasserschäden durch ortsfeste Wasserlöschanlagen.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Wasserlöschanlage