Mit einem Versicherungsnachweis kann der Versicherte nachweisen, dass für ihn Beiträge zur Sozialversicherung ( gesetzliche Rentenversicherung ) abgeführt wurden.
In der privaten Versicherungswirtschaft wird ein Versicherungsnachweis oftmals im Zusammenhang mit der Haftpflichtversicherung genannt. Der Versicherungsnachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufe eine Voraussetzung für die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit ( beispielsweise bei Rechtsanwälten ).
Bauunternehmer und Abbruchbetriebe werden beispielsweise bei Auftragserteilung aufgefordert eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichend hohen Deckungssummen nachzuweisen. Der Auftraggeber möchte hiermit sicherstellen, dass eine Regulierung im Falle eines Schadens möglich ist.