Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt das Haftungsrisiko, welches Freiberufler, Gewerbetreibende, Handwerker und Unternehmen in Ausübung ihrer beruflichen / gewerblichen Tätigkeit eingehen. Sie ist das gewerbliche Pendant zu der aus dem Privatbereich bekannten Privathaftpflichtversicherung.

Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet dem Geschädigten gegenüber Schadenersatz für Personen- und Sachschäden.

Die Haftung eines Gewerbetreibenden kann beispielsweise aus geleisteter Arbeit oder hergestellten und gelieferten Produkten resultieren.

Im Schadenfall übernimmt die Haftpflichtversicherung folgende Aufgaben für ihren Versicherten:

  • Prüfung der Haftungsfrage ( hat der Versicherungsnehmer schuldhaft gehandelt? ).
  • Prüfung der Schadenhöhe ( sind die geforderten Ansprüche der Höhe nach gerechtfertigt? ).
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche ( wenn kein Verschulden vorliegt ).
  • Auszahlung der berechtigten Ansprüche an den Geschädigten.

Für einige Berufe ist eine Betriebs-, bzw. Berufshaftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben, andernfalls wird die Aufnahme der beruflichen / gewerblichen Tätigkeit nicht genehmigt.

Eine Haftpflichtversicherung besteht aus unterschiedlichen Bausteinen, damit sie dem Bedarf des gewerblichen Versicherungsnehmers auch gerecht werden kann. Hierzu zählen beispielsweise vertragliche Klauseln und Einschlüsse, wie sie nur für das spezielle Gewerbe des Kunden erforderlich sind. Weitere Einschlüsse sind die Mitversicherung von Umweltrisiken, Arbeitsmaschinen und privaten Haftpflichtrisiken.

Beispiele für Betriebshaftpflichtschäden

  • Ein Besucher stürzt auf einem nassen Steinboden und verletzt sich.
  • Beim Aufbau von Möbeln beschädigen Tischler den Parkettboden des Kunden.
  • Bei Aushub einer Baugrube wird durch den Bagger eine Leitung durchtrennt.
  • Ein nicht ausreichend gesichertes Gerüst stürzt um und beschädigt geparkte Fahrzeuge.
GEWERBE-PROFI GLOSSAR Betriebshaftpflichtversicherung