Bei Versicherungsverträgen mit Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ( auch Selbstbehalt ) trägt der Versicherungsnehmer Schäden bis zu einer bestimmten Höhe selbst.

Liegt die Schadensumme unterhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung, zahlt der Versicherungsnehmer den Schadenfall aus „eigener Tasche“. Bei Schäden oberhalb der Selbstbeteiligung zahlt der Versicherte nur die vereinbarte Selbstbeteiligung und der Versicherer den übersteigenden Anteil.

Vor allem in der KFZ-Vollkaskoversicherung ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadenfall weit verbreitet. Aber auch private Krankenversicherungen und Rechtsschutzversicherungen bieten ihren Kunden Tarife mit Selbstbeteiligungen an.

Versicherungskunden profitieren von einem reduzierten Beitrag, wenn sie eine Selbstbeteiligung im Vertrag akzeptieren. Versicherer müssen sich im Gegenzug nicht mit Klein- und Kleinstschäden befassen.

Bei gewerblichen Versicherungen finden sich Tarife mit Selbstbeteiligungen in der Firmenrechtsschutzversicherung ( auch beim Firmenvertrags-Rechtsschutz ), der Betriebshaftpflichtversicherung, sowie in der Inhaltsversicherung.

Eine Selbstbeteiligung in der Betriebshaftpflichtversicherung kann einen gewerblichen Versicherungsnehmer beispielsweise auch zu sorgfältiger und umsichtiger Arbeit anhalten. Andernfalls müsste er im Schadensfall einen Teil des entstandenen Schadens selbst übernehmen.

Bei Betrieben mit einem großen Versicherungsportfolio führt eine sorgsam ausgewählte Selbstbeteiligung zu erheblichen Einsparungen bei den Versicherungskosten. Schließlich werden die Versicherungsbeiträge wiederkehrend fällig, der Selbstbehalt jedoch nur im Schadenfall.

Selbstbeteiligungen werden von Versicherungsgesellschaften auch für sog. Sanierungen eingesetzt. Wenn beispielsweise eine gewerbliche Gebäudeversicherung eine Vielzahl von Leitungswasser- schäden für ihren Versicherungsnehmer reguliert, kann die Vertragsfortführung von der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung beim Risiko Leitungswasser abhängig gemacht werden.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Selbstbeteiligung