Eine Rückwärtsversicherung beschreibt eine Versicherung, bei welcher der Versicherungsbeginn vor dem eigentlichen Vertragsabschluss liegt. Die Rückwärtsversicherung ist in § 2 des Versicherungsvertragsgesetzes ( VVG ) geregelt und springt für Schäden vor Vertragsabschluss ein.

Hierbei wird allerdings vorausgesetzt, dass der Versicherungsnehmer keine Kenntnis von diesem Schadenereignis hat.

In der Praxis findet die Rückwärtsversicherung beispielsweise Anwendung in der Architektenhaftpflichtversicherung. Beim erstmaligen Abschluss dieser speziellen Berufshaftpflichtversicherung gewährt der Versicherer eine einjährige Rückwärtsversicherung.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Rückwärtsversicherung