Mit einer Gewährleistungsbürgschaft werden die Ansprüche auf Mängelbeseitigung für den Auftraggeber nach Abnahme des Auftrages sichergestellt.
Hintergrund ist, dass nach Abnahme ( z.B. eines Bauwerkes ) während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ( üblicherweise 5 Jahre ) noch Mängel auftreten können. Aus diesem Grund kann ein Bauherr einen Sicherheitseinbehalt von 5 % des Auftragsvolumens zurückbehalten.
Mit dem Sicherheitseinbehalt sichert sich der Auftraggeber also gegen finanzielle Schäden beim Auftritt von Mängeln innerhalb der Gewährleistung ab.
Für einen Auftragnehmer ( in diesem Fall ein Bauunternehmen ) stellen die einbehaltenen 5 % eine Einschränkung in der Liquidität dar.
Die Lösung für einen solchen Fall ist die Gewährleistungsbürgschaft, die beispielsweise von einem Versicherer im Rahmen einer Bürgschaftsversicherung übernommen werden kann.
Die diesem Fall erhält der Auftraggeber eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheit. Hierdurch kann auf den Sicherheitseinbehalt verzichtet werden.