Firmen Vertrags Rechtsschutz – Hilfe bei Vertragsstreit

Ärger mit zahlungsunwilligen Kunden, Streitigkeiten aus Verträgen und rechtliche Konflikte mit Zulieferern gehören leider zum Geschäftsalltag von Selbstständigen und Unternehmern. In vielen Betrieben gehört daher auch die Firmenrechtsschutzversicherung zum festen Bestandteil des Versicherungs-Portfolios. Verweigert die Rechtsschutzversicherung ihrer gewerblichen Kundschaft einmal die Leistung, liegt das häufig daran, dass der sog. Firmen Vertrags Rechtsschutz nicht im Versicherungsschutz enthalten ist.

Firmenrechtsschutz-Vergleich schafft Klarheit

Der Firmenrechtsschutz besteht aus mehreren Bausteinen. Unternehmensinhaber schätzen den umfangreichen Kostenschutz, den eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung bietet. So haben Selbstständige und Unternehmen häufig eine Firmenrechtsschutzversicherung abgeschlossen, die beispielsweise die berufliche Tätigkeit, den Arbeits-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Grundstücks-Rechtsschutz und privaten Rechtsschutz enthält. Oftmals wird angenommen, dass auch Streitigkeiten aus Verträgen mitversichert sind.

Kommt es dann zu einem Leistungsfall, ist die Überraschung – und die Enttäuschung – groß. Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ist noch nicht flächendeckend in gewerblichen Rechtsschutz-Policen enthalten. Dies liegt zum einen daran, dass diese Leistung nicht von allen Rechtsschutzversicherern angeboten wird und auch nicht für jede Art von Gewerbe versicherbar ist.

Erfahren Sie hier mehr zum Thema Firmen-Vertrags-Rechtsschutz.

Desweiteren besteht die irrtümliche Annahme, dass Vertragsrecht ( analog zur privaten Rechtsschutzversicherung ) auch in der gewerblichen Rechtsschutzversicherung generell mitversichert ist. Aus diesem Grund sollte die Firmenrechtsschutzversicherung in jedem Fall überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden.

Insbesondere in Krisenzeiten sollten Sie darauf achten, den richtigen Rechtsschutzvertrag abgeschlossen zu haben, um so gegenüber zunehmenden Streitigkeiten aus Verträgen geschützt zu sein.

Was bedeutet Firmen Vertrags Rechtsschutz?

In diesem Baustein sind gerichtliche Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit des Unternehmens stehen, versichert. Dies können Verträge mit Kunden, Lieferanten, Herstellern und anderen Dienstleistern sein.

Im Rahmen dieser Rechtsschutzversicherung werden die Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte und die Honorare für Sachverständige übernommen. Wichtig ist noch die Unterscheidung zwischen gerichtlicher und außergerichtlicher Wahrnehmung von Interessen, denn im Firmen-Vertragsrecht ist nur die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen versichert. Für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes ( z.B. für Mahnschreiben, Reklamationen, etc. ) erfolgt keine Kostenübernahme.

Wie wichtig auch dieser Schutz als Baustein einer Firmenrechtsschutzversicherung ist, sollen die nachfolgenden Fallbeispiele verdeutlichen. Nahezu jeder Selbstständige hat diese oder ähnliche Situationen schon erlebt – da ist gutes Recht teuer!

Beispiel 1: Rechnungskürzung eines Handwerkerbetriebs

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Ein Installateur übernimmt für einen Auftraggeber die gesamte Neugestaltung eines Badezimmers, inklusive aller Arbeiten. Beide Vertragsparteien einigen sich auf eine Summe von 30.000 € und schließen hierüber einen Vertrag. Nach Fertigstellung fordert der Handwerksbetrieb seinen Werklohn mit einer Rechnung ein. Der Auftraggeber wendet Mängel bei Ausführung der Arbeiten ein und kürzt die Rechnung pauschal um 30 %. Außergerichtlich kann keine Einigung erzielt werden, da beide Vertragsparteien auf ihrem Standpunkt bestehen. Daher ist eine juristische Auseinandersetzung zwischen Unternehmer und Auftraggeber unausweichlich.

Beispiel 2: Nichteinhaltung von Lieferfrist einer Agentur

Ein Unternehmen beauftragt eine Werbeagentur mit der Gestaltung von Flyern und Plakaten. Mit diesen Werbemitteln soll das Firmenjubiläum angekündigt und beworben werden. Die Agentur liefert die vereinbarte Arbeit zu spät ab, so dass die Kampagne nicht mehr zeitnah gestartet werden kann. In diesem Fall verweigert der Unternehmer die Zahlung und wird hierfür von der Agentur verklagt.

Beispiel 3: Zahlungsausfall Catering

Ein Catering-Betrieb liefert das Buffet für eine 100-köpfige Hochzeitsgesellschaft aus. Nach der Feier muss das Unternehmen die offene Rechnung mehrfach anmahnen. Der Auftrag endet mit einem Rechtsstreit vor Gericht, da das Brautpaar die fällige Rechnung – trotz mehrfacher Aufforderung – einfach nicht bezahlt.

Die oben aufgeführten Beispiele haben zweierlei gemeinsam – am Ende zahlt eine Vertragspartei nicht und nur ein Firmen Vertrags Rechtsschutz übernimmt die Kosten für eine rechtliche Auseinandersetzung. Rechtsschutzversicherungen bieten ihren Kunden verschiedene Services, die – zumindest außergerichtlich – Schutz vor Zahlungsausfall bieten. So ermöglichen aktuelle Gewerbe-Tarife in der Firmenrechtsschutzversicherung die Bonitätsabfrage neuer Kunden und die Nutzung von Inkassodienstleistungen.

Viele Firmenrechtsschutzversicherungen übernehmen auch die Kosten für Inkassodienstleistungen und bieten ihren Kunden eigene Schnittstellen für deren Nutzung an. Ein Inkassobüro darf allerdings nur unstreitige Forderungen einziehen. Wird von einem Auftraggeber eine Zahlung wegen Mängeln gekürzt oder zurückgehalten, ist die Forderung strittig und muss gegebenenfalls vor Gericht durchgesetzt werden.

Selbstständige und Unternehmen sollten einmal prüfen, ob in ihrem Firmenrechtsschutz auch eine sog. Firmen-Vertrags-Mediation enthalten ist. Mit dieser Art von Mediationsverfahren können Streitigkeiten aus Verträgen unter professioneller Verhandlungsführung beigelegt werden. Sind beide Seiten kompromissbereit, kann somit ein Streit vor Gericht vermieden werden.

Verfügt das Unternehmen nicht über einen Firmen Vertrags Rechtsschutz und kann diesen auch nicht abschließen, so bietet die Firmen-Vertrags-Mediation zumindest eine Hilfe in der außergerichtlichen Streitbeilegung.

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Für wen ist der Firmen Vertrags Rechtsschutz besonders wichtig?

Der Firmen Vertrags Rechtsschutz ergänzt den Firmenrechtsschutz als optionaler Baustein und bietet Versicherungsschutz für gerichtliche Streitigkeiten aus dem Vertrags- und Sachenrecht. Beispiele hierfür sind Kaufverträge, Finanzierungsgeschäfte, Werkverträge und Wartungsverträge. Mögliche Streitparteien, können Kunden, Lieferanten, Subunternehmer, Hersteller und Kreditinstitute sein.

Die Kosten für die gerichtliche Wahrnehmung von Interessen richten sich nach dem sog. Streitwert. Bei hohen Streitwerten ist das Kostenrisiko entsprechend hoch und nicht jedes Unternehmen kann diese Kosten ohne Rechtsschutzversicherung tragen. Hier wird jeder Firmeninhaber die Kosten dieser speziellen Rechtsschutzversicherung gegen die möglichen Risiken abwägen

Besonders wichtig ist der Firmen Vertrags Rechtsschutz, wenn Waren oder Dienstleistungen gegen Rechnung versandt, bzw. erbracht werden und das Unternehmen hierfür in Vorleistung geht. Das Risiko, auf einer größeren Zahlung „hängen“ zu bleiben ist durchaus vorhanden und kann dem Unternehmen erheblich schaden.

Macht ein Unternehmen hohe Umsätze mit einer geringen Anzahl von Kunden, so hängt das Risiko für den Firmeninhaber in besonderem Maße von der Zuverlässigkeit dieser wenigen Kunden ab. Zur Beurteilung des Risikos gehört auch die Art der hergestellten und gelieferten Sachen, beziehungsweise der erbrachten Dienstleistung.

Speziell für einen Abnehmer hergestellte Sachen ( zum Beispiel Sondermaschinen ), können nicht anderweitig genutzt oder verwertet werden, wenn der Abnehmer nicht bezahlt oder Mängel einwendet.

Nachdem sich Versicherungen mit Vertragsrecht im gewerblichen Bereich lange Zeit schwer getan haben, ist dieser Schutz mittlerweile – bei wenigen Ausnahmen – wieder leichter zu beantragen. Für Betriebe des Bauhauptgewerbes, Bauträger und des Kraftfahrzeughandels ist dieser Schutz aktuell nicht erhältlich.

Für Handwerksbetriebe ist der Vertrags-Rechtsschutz aus mehreren Gründen wichtig. Die Firmeninhaber gehen oft mit Kosten für Mitarbeiter und Material in Vorleistung. Private Auftraggeber lassen sich mit der Bezahlung von Rechnungen Zeit oder rügen angebliche Mängel. Nicht zuletzt führen Gewährleistungsansprüche und Werklohnforderungen zu juristischen Auseinandersetzungen.

Aufgrund ihrer selbstständigen Tätigkeit haben Unternehmer keinen Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen. Anders verhält es sich bei Privatpersonen. In privaten Rechtsschutzversicherungen ist der allgemeine Vertragsrechtsschutz mitversichert. Es gibt also spürbare Unterschiede zwischen Rechtsschutz ( privat ) und Rechtsschutz ( Gewerbe ).

Oft kommt es vor, das bei Mängelrügen oder Mängeleinreden seitens des Auftraggebers die Chancen unfair verteilt sind. Während der Privatkunde von seiner Rechtsschutzversicherung eine Kostenzusage für die juristische Auseinandersetzung erhält, muss der Handwerker – ohne entsprechenden Vertrags-Rechtsschutz ausgestattet – seine Kosten selbst tragen.

Um bei einem Rechtsstreit vor Gericht auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Firmeninhaber seine gewerbliche Rechtsschutzversicherung in diesem Punkt ergänzen.

Der Beitrag für diesen Rechtsschutz-Baustein errechnet sich aus dem jährlichen Umsatz in Euro, multipliziert mit einem Beitragssatz in Promille. Selbstverständlich variieren die Angebote je nach Rechtsschutzversicherung. Einmal im Jahr wird zudem die aktuelle Umsatzsumme von der Versicherung abgefragt und der Versicherungsschutz angepasst.

Der Jahresbeitrag für diesen Versicherungsschutz beträgt bei einem Jahresumsatz von 500.000 Euro ca. 650 € netto. Im Beitrag enthalten ist eine Selbstbeteiligung.

Anders verhält es sich beim Tarif einer Firmenrechtsschutzversicherung. Hier errechnet die Versicherung den Beitrag nach der Anzahl der Mitarbeiter, der Zahl der Fahrzeuge im Betrieb, sowie nach dem gewählten Versicherungsschutz.

Dieser Schutz kann nicht als einzelner Vertrag abgeschlossen werden, sondern nur als Baustein zu einem Firmenrechtsschutz. Die Deckungssumme beträgt in der Regel 200.000 – 300.000 Euro je Rechtsschutz-Fall und ist hiermit niedriger, als die Deckungssumme der Firmenrechtsschutzversicherung ( hier gelten üblicherweise 1.000.000 – 2.000.000 Euro je Fall ).

Hier finden Sie nützliche Downloads zu diesem Thema

Firmen-Vertragsrechtsschutz

Was ist beim Abschluss zu beachten?

Für einen neu abgeschlossenen Firmenvertragsrechtsschutz gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, genau wie beim Firmenrechtsschutz. Die Versicherungsgesellschaft verzichtet auf die Wartezeit, wenn eine Rechtsschutzversicherung mit gleichem Vertragsinhalt bereits bestand und der neu abgeschlossene Schutz sich lückenlos an den alten anschließt.

Für ein individuelles Angebot benötigt die Rechtsschutzversicherung aktuelle Zahlen zum Jahresumsatz. Empfehlenswert ist der Einschluss einer Selbstbeteiligung in Höhe von 250 – 1.000 € je Rechtsstreit. Die Selbstbeteiligung reduziert die Kosten für die Rechtsschutzversicherung und kann durchaus höher gewählt werden, als beim Firmenrechtsschutz. Der Unternehmer wird bei kleinen Forderungen ohnehin keine rechtliche Auseinandersetzung vor Gericht forcieren.

Unternehmer sollten sich für ein Angebot zu diesem Schutz qualifiziert von einem Versicherungsexperten beraten und die Leistungen genau erläutern lassen. Bei der online Recherche können die Leistungen und Tarife einzelner Versicherungen verglichen werden. Letztlich sollte das Angebot für den Firmenrechtsschutz genau auf den Bedarf des Betriebs abgestimmt sein.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

Unsere Kundenstimmen zum Firmen Vertrags Rechtsschutz:

„Eine runde Sache. Es passt einfach!“

Die Atmosphäre in unseren Telefonaten bis hin zur flexiblen Beratung begeistern mich.
Herr Bubig ist sehr engagiert und versteht meine Anliegen. Durch die flexible Beratung bin ich gut versichert. Es gibt Sicherheit, zu wissen, dass versicherungstechnisch jemand da ist, der zur Seite steht und proffesionell helfen kann.

– Salvatore Piciocchi
Geschäftsführer der Kanzlei dilohver

Kundenstimme Firmen Vertrags Rechtschutz - S. Piciocchi

Unsere Kundenstimmen zum Firmen Vertrags Rechtsschutz:

„Eine runde Sache.
Es passt einfach!“

Die Atmosphäre in unseren Telefonaten bis hin zur flexiblen Beratung begeistern mich.
Herr Bubig ist sehr engagiert und versteht meine Anliegen. Durch die flexible Beratung bin ich gut versichert. Es gibt Sicherheit, zu wissen, dass versicherungstechnisch jemand da ist, der zur Seite steht und proffesionell helfen kann.

– Salvatore Piciocchi
Geschäftsführer der Kanzlei dilohver

Kundenstimme Firmen Vertrags Rechtschutz - S. Piciocchi

Ich und meine im Juli 2021 gegründete Kanzlei ist über Google an Herrn Bubig gestoßen. Ich war mir meiner Verantwortung als Gründer und Geschäftsführer bewusst und im Klaren, dass ich durch meine vollständig digitale Unternehmensausrichtung einen guten Versicherungsschutz benötige. Mir wurde die Agentur als Gewerbeprofi angezeigt und ich nahm zunächst für eine Gewerberechtsschutzversicherung Kontakt auf.

Besonders Begeistert hat mich die bodenständige und und unverbindliche Art von Herrn Bubig. Die Beratung war harmonisch und man konnte mir alle Fragen umfassend erklären. Keine Frage blieb unbeantwortet. Im Großen und Ganzen wurde man verstanden und Ernst genommen und man hatte nicht den Anschein, als würde man über den Tisch gezogen werden. Eine runde Sache, die einfach passt.

Zwischenzeitlich arbeitet meine Kanzlei sehr gut und harmonisch mit der LVM Agentur Mirko Bubig zusammen. Versicherungstechnisch haben wir einen Ansprechpartner, an den wen wir uns gerne wenden. Wir können die Agentur uneingeschränkt weiterempfehlen und es ist gut, uns in Sicherheit zu wissen, dass jemand da ist, der zur Seite steht und professionell helfen kann.

dilohver ist ein Buchführungsdienst aus Oberhaching bei München. Die inhabergeführte Kanzlei agiert deutschlandweit vollständig digital und bietet ein Rundum-Service für Unternehmen und Freiberufler. Neben der klassischen Lohn- und Finanzbuchhaltung gehört der externe Datenschutz zum Dienstleistungsportfolio. Weitere Informationen unter: www.dilohver.de

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