Die Beratungsdokumentation gehört seit Mai 2007 zu den Pflichten in der Versicherungsvermittlung. Die Beratungspflichten des Versicherungsvermittlers sind im Versicherungsvertragsgesetz ( VVG ) beschrieben.
Versicherungsvermittler sind verpflichtet, Beratungsgespräche mit dem Versicherungsnehmer in einem Beratungsprotokoll zu dokumentieren. Dies gilt auch, wenn das Beratungsgespräch telefonisch geführt wurde.
Ziel der Dokumentation ist ein verbesserter Verbraucherschutz. Der Versicherungsnehmer wird im Verlauf der Beratung auf Risiken hingewiesen. Dem Rat des Vermittlers folgend, kann er sich gegen diese Risiken absichern. Aber auch eine bewusste Entscheidung gegen den Rat ist möglich. In jedem Fall wird die Entscheidung des Kunden im Beratungsprotokoll schriftlich festgehalten.
Eine Beratungsdokumentation erfolgt nicht nur einmalig bei Vertragsabschluss. Auch bei Änderungswünschen des Kunden oder Ergänzungen zum Versicherungsvertrag wird das Ergebnis der Beratung dokumentiert.
Die Erstellung einer Beratungsdokumentation kann durchaus umfangreich ausfallen. Beispielsweise, wenn für eine Betriebshaftpflichtversicherung eine Vielzahl von entsprechenden Risiken berücksichtigt und im Protokoll erfasst werden müssen.