Als Ableitungsrohre werden Rohre bezeichnet, die Abwasser aus einem Gebäude abführen. In der privaten und der gewerblichen Gebäudeversicherung sind in der Leitungswasserversicherung in den meisten Fällen nur Ableitungsrohre versichert, welche sich innerhalb des Gebäudes befinden.

Gegen zusätzlichen Beitrag kann der Einschluss von Ableitungsrohren außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert werden. Auch Rohrleitungen, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks ( wenn über Nachbargrundstücke entwässert wird ) befinden, können gegen einen zusätzlichen Beitrag mitversichert werden.

Bei außerhalb eines Gebäudes verlaufenden Abwasserleitungen ( z.B. unter der Bodenplatte ) fallen Brüche der Abwasserleitungen nicht auf. Oftmals sind die Leitungen metertief im Boden verlegt und nicht so einfach zugänglich. Aus diesem Grund sind auch Wartungen und Reparaturen an diesen Leitungen schwierig und kostenintensiv.

Der Schaden an Ableitungsrohren macht sich erst dann bemerkbar, wenn Schmutzwasser nicht mehr abgeführt wird und eine Rohrreinigung / Kanalspülung erfolgt.

Der Einschluss von Ableitungsrohren in die Gebäudeversicherung bedeutet nicht, dass jegliche Schäden und Kosten an diesen Rohren übernommen wird. Schäden durch Muffenversatz oder eingewachsenes Wurzelwerk sind beispielsweise nicht durch die Gebäudeversicherung gedeckt.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Ableitungsrohre