Für einen Versicherungsnehmer ist die Ablehnung eines Schadens durch seine Versicherung zunächst immer unverständlich und ärgerlich. Das Ablehnungsschreiben enthält den Grund für die Ablehnung des Schadens – hier lohnt es sich, einmal genauer hinzuschauen.

Eine Ablehnung kann verschiedenste Ursachen haben. Im einfachsten Fall handelt es sich bloß um ein Missverständnis. Schlimmstenfalls ist das Schadenereignis gar nicht versichert und auch nicht versicherbar oder der Kunde hat gegen eine oder mehrere Obliegenheiten verstoßen. Auch überzogene Forderungen können zu einer Ablehnung oder Kürzung der Erstattung führen.

Beispiele für Ablehnungen durch Versicherer:

  • Eine Firmenrechtsschutzversicherung lehnt die Kostenübernahme für eine Ehescheidung des Firmeninhabers ab, weil dieses Risiko bedingungsgemäß nicht versichert ist.
  • Die gewerbliche Gebäudeversicherung kürzt einen eingereichten Kostenvoranschlag nach einem Leitungswasserschaden, weil dieser auch nicht Schaden bedingte Kosten ( Sanierungsanteil ) enthält.
  • Beim Firmenvertrags-Rechtsschutz wird die Kostenübernahme abgelehnt, weil es sich um ein Schadenereignis handelt, welches vor Abschluss des Vertrags eingetreten ist.
  • Die Betriebshaftpflichtversicherung lehnt die Zahlung eines Schadens ab, weil es sich um eine reine Vertragserfüllung handelt ( Erfüllungsschaden ), welche nicht versicherbar ist.
  • Nach einem Einbruchdiebstahl lehnt die Inhaltsversicherung die Regulierung des Schadens wegen Nichtzahlung des Versicherungsbeitrags durch den Inhaber ab.

Bei Unstimmigkeiten zum Vertrag oder zur Leistung können sich Versicherungskunden an das jeweilige Beschwerdemanagement ihres Versicherungsunternehmens wenden. Eine weitere Möglichkeit ist eine an den Versicherungsombudsmann gerichtete Beschwerde.