Vulkanausbruch
Durch einen Vulkanausbruch kann es zu hohen Sachschäden an Gebäuden und Inventar kommen. Als Vulkanausbruch gilt die plötzliche Druckentladung mit Aufreißen der Erdkruste, dem Auswurf von Lava und der Eruption von Asche und Gasen.
Schäden durch einen Vulkanausbruch zählen zu den versicherten Gefahren in der Versicherung gegen sog. Elementarschäden. Elementarschäden können vereinbart werden für die:
- Wohngebäudeversicherung.
- Hausratversicherung.
- Inhaltsversicherung.
- Betriebsunterbrechungsversicherung.
- Gewerbliche Gebäudeversicherung.
Vulkanische Aktivität in Deutschland gibt es im Bereich der Eifel.
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