Vorsorgeversicherung
Mit einer Vorsorgeversicherung erhält der Versicherungsnehmer „vorsorglich“ Versicherungsschutz gegen Risiken, die erst nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu hinzukommen.
Mit der nächsten ( nach Eintritt des zusätzlichen Risikos ) Beitragsfälligkeit muss der Versicherungsnehmer das neue / zusätzliche Risiko anzeigen und hierfür einen entsprechenden Beitrag zahlen.
In der Betriebshaftpflichtversicherung werden neu hinzukommende Risiken durch den Versicherer jährlich mit einem sog. Regulierungsbogen abgefragt.
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