Planungsfehler
Zu einem Planungsfehler kann es beispielsweise beim Neu- oder Umbau eines Gebäudes kommen.
Fehler bei der Planung können sein:
- Die Nichtbeachtung vorhandener baulicher Gegebenheiten.
- Eine fehlerhafte Planung oder Konstruktion.
- Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik.
- Nichtweitergabe von geänderten Zeichnungen / Bauplänen.
Schäden aus einer fehlerhaften Planung können über eine Architektenhaftpflichtversicherung abgesichert werden. Diese spezielle Form der Haftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure deckt auch Vermögensschäden.
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