Lohnsumme
In der Betriebshaftpflichtversicherung wird der Versicherungsbeitrag – je nach Risiko und Tarif – nach den folgenden Merkmalen errechnet:
- Anzahl der tätigen Personen.
- Lohnsumme.
- Umsatzsumme.
Bei der Beitragskalkulation nach Lohnsumme erfragt der Haftpflichtversicherer bei Antragsstellung die Höhe der gezahlten Löhne und Gehälter eines Jahres. Für den mitarbeitenden Inhaber wird oftmals eine Pauschale ( beispielsweise 25.000 € ) angenommen.
Die Höhe der Lohnsumme in der Betriebshaftpflicht sollte regelmäßig überprüft werden. Bei sinkender Lohnsumme, sinkt der Beitrag ( und umgekehrt ).
Praxis-Tipp:
Die Lohnsumme muss nicht umständlich ermittelt / errechnet werden. Die Berufsgenossenschaften informieren in ihren Bescheiden jährlich über die Höhe der abgeführten Löhne / Gehälter. Diese Zahl kann übernommen werden.
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