Leasing-Erlass
Die vom Bundesministerium der Finanzen ( BMF ) veröffentlichten Leasing-Erlasse bilden die steuerrechtliche Grundlage für in Deutschland getätigte Leasing-Geschäfte. Insgesamt hat das BMF in den Jahren von 1971 bis 1992 vier Leasing-Erlasse herausgegeben.
Für das Leasing von mobilen Objekten gelten der Vollamortisations-Erlass und der
Teilamortisations-Erlass. Die weiteren Erlasse beziehen sich auf das Immobilien-Leasing.
Zum Leasing von mobilen Investitionsgütern zählen beispielsweise das klassische Fahrzeug-Leasing und das Maschinen Leasing für stationäre und fahrbare Maschinen.
Mit den Leasing-Erlassen wird die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums an den Leasing-Objekten, sowie deren Erfassung in den Bilanzen von Leasinggeber und Leasingnehmer geregelt.
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