Hausdurchsuchung / Beschlagnahme
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren stellt für die betroffenen Personen eine extrem belastende Situation dar. Im Zuge der Ermittlungen dürfen die Ermittlungsbehörden auch die Privat- und Geschäftsräume durchsuchen lassen und gegebenenfalls Unterlagen beschlagnahmen.
Eine Hausdurchsuchung dient den ermittelnden Behörden zur Ergreifung von Tätern oder tatverdächtigen Personen, sowie zur Sicherung von Beweismitteln.
Rechtsschutzversicherungen (und auch eine Firmenrechtsschutzversicherung) bieten beispielsweise Versicherungsschutz im Strafrecht. Der Baustein Spezial-Strafrechtsschutz kann ebenfalls eingeschlossen werden und bietet dem Versicherungsnehmer Kostenschutz bei Hausdurchsuchung und Beschlagnahme.
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