Krieg
Schäden durch Krieg sind in der Sachversicherung bedingungsgemäß ausgeschlossen.
Der Ausschluss findet sich bei Wohngebäudeversicherungen, gewerblichen Gebäudeversicherungen und in der Hausrat- und Inhaltsversicherung.
Unter den Ausschluss fallen: Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion und Aufstand.
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