Auslandsdeckung
In der Betriebshaftpflichtversicherung sind auch Schadenereignisse im Ausland abgesichert. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden:
- auf Geschäftsreisen, z.B. der Teilnahme an Messen und Ausstellungen im Ausland.
- durch die Lieferung von Erzeugnissen ins europäische Ausland durch den
Versicherungsnehmer.
durch Erzeugnisse, die ins außereuropäische Ausland gelangt sind, ohne dass der
Versicherungsnehmer diese dorthin hat liefern lassen. - Bau-, Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten durch den Versicherungsnehmer im
europäischen Ausland.
Wichtig:
Für die Lieferung von Produkten oder Arbeiten in USA / Kanada gelten Sonderbestimmungen.
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